Förderungen in Kärnten Überblick

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Förderungen in Kärnten Überblick Folie 1

Förderungen – Überblick Wohnbauförderung Neubau Errichtung von Eigenheimen, Revitalisierung, Ersterwerb von Wohnraum, Mehrgeschossiger Wohnbau Wohnbauförderung Althaussanierung Sanierung von Eigenheimen, Wohnhäusern und Wohnungen Landes- Wohn- und Siedlungsfond Errichtung/Fertigstellung von Eigenheimen/Wohnungen Schaffung von Wohnraum durch Zu- Ein- oder Umbau Erneuerbare Wärme Solaranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen Nahwärmeanschluss, Nahwärmeerrichtung Arbeiterkammer Wohnbauzuschuss für Neubau und Sanierung Wohnbaudarlehen für Neubau und Sanierung Gemeinden Viele Gemeinden fördern zusätzlich zu den Landesförderungen Folie 2

Kärntner Wohnbauförderung Förderklassen Öko 1 Öko 2 Öko 3 Öko 4 notwendige Punkteanzahl 30 50 60 80 Wärme- versorgung Gas- od.- Öl-Brennwert-kessel zulässig Fernwärme, Erneuerbare Energie oder Wärmepumpe Erneuerbare Energie (auch Fernwärme aus EE) oder Wärmepumpe Warmwasser- bereitung Strom, erneuerbare Energie, Fernwärme, Solar, Wärmepumpe Solar, biogene Fernwärme, Wärmepumpe Heizwärmebedarf A/V ≥ 0,8: 65 kWh/(m²a) A/V ≤ 0,2: 35 kWh/(m²a) dazwischen linear Eigenheim: Fixsatz / m² fNfl. € 350,-- € 550,-- € 650,-- € 750,-- Wohnung: Fixsatz / m² fNfl. € 600,-- € 800,-- € 900,-- € 1.000,--

Höchstzulässiges Jahreseinkommen Wohnbauförderung Neubau/Eigenheim Darlehen und Annuitätenzuschuss nur Darlehen eine Person ..……… € 30.000 ….€ 32.500 zwei Personen ..……… € 45.000 ….€ 47.500 drei Personen ..……… € 49.000 ….€ 51.500 vier Personen ..……… € 53.000 ….€ 55.500 jede weitere Person ………..+ € 4.000 ….+€ 2.500 Jahreseinkommen + Brutto-Haushaltseinkommen SV-Beiträge/Kammerumlage/Wohnbauförderung Werbungskosten/Pendlerpauschale etc (§ 16 EStG) Lohnsteuer Außergewöhnliche Belastungen ( § 34 EStG) Folie 4

förderbare / angemessene Nutzfläche ein oder zwei Personen ..……… 70 m² drei Personen ………………… 80 m² vier Personen .………..…...…… 95 m² fünf Personen .……...………… 105 m² sechs Personen .………………. 115 m² mehr als sechs Personen ...…. 125 m² Beispiel: vier Personen Haushalt (95 m²) Förderklasse ÖKO 1 ÖKO 2 ÖKO 3 ÖKO 4 Förderhöhe in € 33.250,-- 52.250,-- 61.750,-- 71.250,-- in % 100 % 157 % 186 % 214 % Folie 5

Punktekatalog für Förderklassen Maßnahme Punkte 1. Beratung 6 2. Qualitätssicherung 4 3. Thermische Qualität der Gebäudehülle 54 4. Heizsystem 15 5. Warmwasserbereitung im Sommer 2 6. Gruppenwohnbau 8 7. Ökologische Maßnahmen maximal erreichbare Punkteanzahl 107 Folie 6

Wohnbauförderung Neubau/Eigenheim Wie wird gefördert Wohnbauförderung Neubau/Eigenheim Fördersumme (Personenanzahl, erreichte Förderklasse/Ökostufe, Zusatzförderungen) 60% Fördersumme Zinsbegünstigtes Landesdarlehen 40% Fördersumme Annuitätenzuschuss zu Hypothekardarlehen Folie 7

Berechnen der Förderhöhe Bsp.: 4 Personen, ÖKO – Stufe 2 förderbare Nutzfläche 95 m², á 550,-- 52.500,-- Jungfamilie 7.500,-- strukturschwacher ländlicher Raum 7.500,-- Rechnungsvorlage (nachgewiesene Arbeitsleistungen: 50 % von 52.500,--) 7.500,-- SUMME Wohnbauförderung 74.750,-- davon 60 % Förderungsdarlehen 44.850,-- und 40 % Annuitätenzuschuss 29.900,-- Folie 8

Berechnen der Förderhöhe Bsp.: 4 Personen; ÖKO-Stufe 2 Rückzahlung, Zuschuss Förderungsdarlehen €/Jahr . in den ersten fünf Jahren 2,0 % 897,-- vom 6. bis zum 20. Jahr 3,0 % 1.345,5,-- vom 21. bis zum 25. Jahr 7,0 % 3.139,5,-- vom 26. bis zum 34. Jahr 10,0 % 4.485,-- Annuitätenzuschuss jeweils auf die Dauer von 4 Jahren €/Jahr . in den ersten vier Jahren 6,0 % 1.794,-- vom 5. bis zum 8. Jahr 5,0 % 1.495,-- vom 9. bis zum 12. Jahr 4,0 % 1.196,-- vom 12. bis zum 16. Jahr 3,0 % 897,-- Folie 9

Wohnbauförderung, Revitalisierung Errichtung von Wohnungen in nicht (mehr) bewohnbaren Altbestand Was wird gefördert ? Errichtung von Wohnungen in direktem baulichen Verband mit nicht/nicht mehr bewohnbaren Altbestand Wenn Bausubstanz Schaffung von Wohnraum oder Revitalisierung rechtfertigen ( z.B. Dachbodenausbau) Wer und wie wird gefördert ? Förderbedingungen wie Eigenheimförderung - Neubau Folie 10

Wohnhaussanierung Vor Umsetzung von Sanierung Antrag bei WBF ! Gebäudealter 20 Jahre 300,-- €/m²; max. 120 m² = max. € 36.000,-- förderbare Fläche max. 150 m² darüber Reduktion bis 300 m² Energieberatung und Energieausweis bei „Thermischen Sanierungen“ und „Erneuerung von Heizungsanlagen“ erforderlich Energieausweis wird zusätzlich gefördert Jährlicher Zuschuss über 10 Jahre 6% der als förderfähig anerkannten Sanierungskosten Folie 11

Wohnhaussanierung 30 % der anerkannten Sanierungskosten für „Verbesserungsmaßnahmen“ (Öl oder Gas Zentralheizungen; Wohnungszusammenlegung, –teilung od. –vergrößerung bei gleichzeitiger Sanierung des Bestandes; Dacherneuerung, erstmalige Einbau von Aufzügen) 36 % zur Erhöhung des Wärmeschutzes und Verminderung des Energieverbrauches (Einzelbauteilsanierung: Fassade, Fenster oberste Geschoß-decke; Anschluss an fossile Fernwärme; Öl oder Gas Zentral-Heizungen mit Brennwerttechnik; Niedertemperaturheizung; Solar-, Wärmepumpen- und Photovoltaikanlagen; Wärmepumpeanlage zur Warmwasserbereitung) Folie 12

Wohnhaussanierung 42 % für Heizungsanlagen für biogene Brennstoffe, Heizungsanlagen mit Nutzung der Umweltenergie (Scheitholz-, Hackgut- und Pellts-Zentralheizungsanlagen; Wärmepumpen; Anschluss an biogene Fernwärme, Komfortlüftungsanlagen) 60 % für thermische Gesamtsanierungen (Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Verbesserungsmaßnahmen mind. 95 % der Gebäudehülle betreffen) 60 % für behindertengerechte Maßnahmen (Auffahrtsrampen, Behindertenaufzüge, Errichtung von behindertengerechten Sanitärräumen (Bad, WC), Verbreiterung von Türöffnungen) Folie 13

Sanierung eines Musterhauses Gesamte Wohnnutzfläche ca. 150 m² Folie 14

Sanierung Musterhaus Baustandard der 60-er Jahre Was wurde saniert? Außenwand (U-Wert 1,1  0,2 W/m²K): Aufbringung eines 16 cm Vollwärmeschutzes. Oberste Geschoßdecke (U-Wert 0,6  0,2 W/m²K): Aufbringung einer Wärmedämmung mit 20 cm Kellerdecke (U-Wert 0,7  0,3 W/m²K): Aufbringung eines 8 cm Vollwärmeschutzes Fenster: Anstelle von Fenstern mit dem U-Wert von 2,2 W/m²K werden Fenster mit U-Wert = 0,9 W/m²K eingebaut. Folie 15

Kostenübersicht Sanierung Außenwand € 17.500,-- Geschossdecken € 8.000,-- Fenster € 13.500,-- Summe € 39.000,-- Wohnbauförderung (Sanierung) Maximale Förderhöhe (Deckelung) € 36.000,-- davon 60 % mit Rechnungen nachgewiesen € 39.000,-- Zuschuss (in zehn Jahren) € 21.600,-- entspricht 55,4 % Folie 16

Energieausweis Sanierung Musterhaus Folie 17

Kostenübersicht Reduktion des Heizwärmebedarfs Kosten pro Jahr Nutzenergie 24.270 kWh/a Endenergie1) 30.500 kWh/a Reduktion des Heizwärmebedarfs Kosten pro Jahr Jährliche Finanzierungskosten nach Abzug der Wohnbauförderung 3.080,-- €/Jahr2) Verringerung der Heizkosten 2.065,-- €/Jahr3) Mehrkosten nach 10 Jahren 10.180,-- € Amortisierung der Sanierung in ca. 14 Jahren . 1) Jahresnutzungsgrad der Heizungsanlage ca. 89 % 2) Berechnet auf einen Zeitraum von 10 Jahren, Zinssatz 6 %, halbjährliche Rückzahlung 3) Ölpreis: 0,6 €/Liter, Ölpreissteigerung: 2,5 % pro Jahr Folie 18

"Landes- Wohn- und Siedlungsfonds" Wann wird gefördert ? Wenn keine Wohnbauförderung möglich ist ( z.B. zu hohes Einkommen) Erweiterung von Eigenheimen/Wohnungen Was wird gefördert ? Errichtung und Fertigstellung von Eigenheimen/Wohnungen Schaffung von Wohnraum durch Zu- Ein- oder Umbau Erwerb von Wohnraum in sozial begründeten Fällen Förderungsumfang Eigenheime Nach Haushaltsgröße und Nutzfläche gestaffelt Landesdarlehen mit max. € 19.500,-- Folie 19

Förderung durch Investitionskostenzuschuss begrenzt mit Höchstsätzen „Erneuerbare Wärme“ Thermische Solaranlagen Holzheizungsanlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser Holzheizungsanlagen für den mehrgeschossigen Wohnbau und als Gemeinschaftsanlage für mehrere Gebäude (Mikronetze) Nahwärmeanschlussförderung Nahwärmeerrichtungsförderung Wärmepumpen Förderung durch Investitionskostenzuschuss begrenzt mit Höchstsätzen Folie 20

Thermische Solaranlagen Ein/Zweifamilienhäuser Warmwasserbereitung 4m²; Raumzusatzheizung 15m² Maximal 50 % der ak. Kosten oder 5000 € für E/ZFH Grundförderung € 350,- Flachkollektor pro m² zusätzlich € 50,-- Vakuumkollektor pro m² zusätzlich € 70,-- Pro Anlage jedoch maximal € 5.000,-- Zusatzförderung Warmwasserbereitung € 300,-- Raumzusatzheizung € 500,-- Kumulationsförderung zusätzlich zu Förderung Holzheizungen, WP und Nahwärmeanschluss € 300,-- Folie 21

Holzheizungsanlagen Ein/Zweifamilienhäuser Maximal 30 % der ak. Kosten Gebläse-Scheitholzanlagen mit Pufferspeicher oder ortsfest gesetzte Öfen € 1.100,-- Pelletsheizungsanlagen € 1.800,-- Biomasseheizungsanlagen € 2.200,-- bei Vorlage eines Energieausweises (pro kW) € 150,-- Umstieg von Öl-, Gas-, Strom- oder Kohlezentralheizungen zus. € 600,-- Folie 22

Nahwärmeanschluss einmaliger Zuschuss von max. 40% der Kosten Maximale Beträge für EFH € 1.100,-- ZFH € 1.450,-- Gleichzeitiger Umstieg von Öl- oder Gaszentralheizung  doppelte Förderhöhe bei Fernwärmeanschluss (Wärme zu mind. aus 90% biogenen Brennstoffen oder Restmüll) Umstellung von Altbauten auf Zentralheizung zusätzl. je Wohneinheit € 1.100,-- Anpassen der Zentralheizung an Biomasse-Nahwärmeanlage für E/ZFH € 700,--

Wärmepumpen Wärmepumpe zur Raumheizung und dafür notwendigen Installationen zur Einbindung in Niedertemperaturheizung Errichtung nach 01.01.2005 bei Heizwärmebedarf ≤ 60 kWh/(m²a) € 1.500.-- bei Heizwärmebedarf ≤ 50 kWh/(m²a) € 2.000.--

für private Antragsteller/private Wohnflächen „Klima und Energiefonds“ – Lebensministerium Förderaktion Holzheizungen für private Antragsteller/private Wohnflächen Pelletskessel max. 50kW € 800,-- Stückholz/Hackgutkessel max. 50kW € 400,-- Anträge bis zum 28.02.2009 bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH Rechnung zwischen dem 22.02.2008 und dem 31.01.2009 ausgestellt Folie 25

Sonderförderung Abt.7 Richtlinie: Gefördert werden thermische Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauches ab dem 3. Juni 08 mit 1000 € . Die Mindestinvestition muss 5.000 Euro betragen. Voraussetzung ist der Kärntner Energieausweis, sowie ein Kostenvoranschlag für die gewünschte Sanierung von einem befugten Unternehmer. Der Antrag wird von der Abteilung 7 des Landes bearbeitet.

Förderungen "Arbeiterkammer" Wohnbauzuschuss Nicht rückzahlbarer Zuschuss, Einkommensgrenzen Für Hausbau/Fertigstellung, Sanierung und Baukostenzuschuss (GenossenschaftsWhg.) Ohne Kinder € 440,--, mit Kindern € 730,-- Wohnbaudarlehen Zinsfreie Darlehen, keine Einkommensgrenzen Für Hausbau mit AE € 6000,- ohne AE € 5000 Zu/Ausbau/Hauskauf mit AE € 5000,- ohne AE € 4000 Sanierung mit AE € 5000,- ohne AE € 4000 Folie 27

Danke für ihr Interesse Klimabündnis Kärnten Moosburgerstraße 9 9201 Krumpendorf 04229/ 40373 www.klimabuendnis.at   Mag.Christian Finger 0699/ 122 60 60 1 christian.finger@klimabuendnis.at Folie 28