Interreg III
3 Ausrichtungen: - Ausrichtung A: Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zw. benachbarten Grenzregionen - Ausrichtung B: Förderung der transnationalen Zusammenarbeit zw. nationalen, regionalen u. lokalen Behörden zur Stärkung räumlicher Integration - Ausrichtung C: Verbesserung der Entwicklungs- und Kohäsionspolitik durch interregionale Zusammenarbeit - Ausrichtung C: Verbesserung der Entwicklungs- und Kohäsionspolitik durch interregionale Zusammenarbeit 3 Ausrichtungen: - Ausrichtung A: Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zw. benachbarten Grenzregionen - Ausrichtung B: Förderung der transnationalen Zusammenarbeit zw. nationalen, regionalen u. lokalen Behörden zur Stärkung räumlicher Integration - Ausrichtung C: Verbesserung der Entwicklungs- und Kohäsionspolitik durch interregionale Zusammenarbeit - Ausrichtung C: Verbesserung der Entwicklungs- und Kohäsionspolitik durch interregionale Zusammenarbeit Interreg III
Ziele: - Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Nachbarland - Zusammenwachsen des europäischen Raumes - Vorbereitung der Grenzgebiete auf die Erweiterung der EU Ziele: - Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Nachbarland - Zusammenwachsen des europäischen Raumes - Vorbereitung der Grenzgebiete auf die Erweiterung der EU Interreg IIIA
Förderfähiges Gebiet Interreg IIIA Österreich-Ungarn
PrioritätMaßnahme 1. Grenzüberschreitende Wirtschaftskooperation 1. Entwicklung u. Unterstützung grenznaher 1. Entwicklung u. Unterstützung grenznaher Wirtschaftsstandorte Wirtschaftsstandorte 2. Gü. betriebliche Kooperation (KMU) sowie 2. Gü. betriebliche Kooperation (KMU) sowie Begleitung u. Beratung von gü. Aktivitäten Begleitung u. Beratung von gü. Aktivitäten 3. Tourismus und Freizeit 3. Tourismus und Freizeit 2. Erreichbarkeit 1. Verbesserung d. gü. Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur Telekommunikationsinfrastruktur 2. Verkehrsorganisation, Planung u. Logistik 3. Gü. Organisations- strukturen u. Netzwerke Unterstützung gü. Organisations- Unterstützung gü. Organisations- strukturen u. Entwicklung v. Netzwerken strukturen u. Entwicklung v. Netzwerken Kleinprojekte inkl. people to people - Kleinprojekte inkl. people to people - Aktionen u. Pilotprojekte Aktionen u. Pilotprojekte Interreg IIIA
PrioriätMaßnahme 4. Humanressourcen 1. Entwicklung des regionalen Arbeitsmarktes Arbeitsmarktes 2. Entwicklung von Kooperationen u. Infrastruktur im Bereich Bildung, Infrastruktur im Bereich Bildung, Qualifizierung und Wissenschaft Qualifizierung und Wissenschaft 5. Nachhaltige Raum- u. Umweltentwicklung 6. Spezielle Grenzförderung 1. Ressourcenmanagement, techn. Infrastruktur u. erneuerbare Energie Infrastruktur u. erneuerbare Energie 2. Natur- u. Umweltschutzmaßnahmen inkl. National- u. Naturparks inkl. National- u. Naturparks 3. Gü. räumliche Entwicklung in ländl. u. städtischen Gebieten städtischen Gebieten Interreg IIIA
mögliche Projektträger: Öffentliche Stellen und Einrichtungen auf Bundes-, Landes- und GemeindeebeneÖffentliche Stellen und Einrichtungen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene Vereine und Verbände, Interessenvertretungen, regionale EntwicklungsagenturenVereine und Verbände, Interessenvertretungen, regionale Entwicklungsagenturen Unternehmen insbes. Klein- und Mittelbetriebe und betriebliche Kooperationen (zB. ARGEs)Unternehmen insbes. Klein- und Mittelbetriebe und betriebliche Kooperationen (zB. ARGEs) Natürliche und juristische Personen sowie PartnerschaftenNatürliche und juristische Personen sowie Partnerschaften Interreg IIIA
Kriterien für eine Projekteinreichung: Die Projektentwicklung oder -umsetzung muss in grenz ü bergreifender Zusammenarbeit durchgef ü hrt werdenDie Projektentwicklung oder -umsetzung muss in grenz ü bergreifender Zusammenarbeit durchgef ü hrt werden Vom Projekt wird eine signifikante Auswirkung auf die grenz ü bergreifende regionale Entwicklung erwartetVom Projekt wird eine signifikante Auswirkung auf die grenz ü bergreifende regionale Entwicklung erwartet Das Projekt muss in den zur F ö rderung vorgesehenen Regionen umgesetzt werdenDas Projekt muss in den zur F ö rderung vorgesehenen Regionen umgesetzt werden Interreg IIIA
Beispiel für eine Projektfinanzierung im Rahmen von Interreg IIIA: Interreg IIIA
Interreg IIIA Kleinprojektefonds im Burgenland
Interreg IIIA Kleinprojektefonds Ziele: Grenzen im Kopf abbauen Grenzen im Kopf abbauen direkten Kontakt zwischen Menschen in den Grenzregionen ermöglichen direkten Kontakt zwischen Menschen in den Grenzregionen ermöglichen
Interreg III A Kleinprojektefonds Kleine Projekte mit großem lokalen und regionalen Charakter Projekte zwischen regionalen Vereinen, Gemeinden und lokalen Verbänden mögliche Bereiche: Ausbildung, Kultur, Jugend, Frauen, Soziales, Umwelt, Integration, Medizin und Gesundheit
Interreg IIIA Kleinprojektefonds Voraussetzung für eine Förderung: grenzüberschreitend mit einem Partner aus grenzüberschreitend mit einem Partner aus Ungarn Ungarn Die Gesamtkosten des Projekts sollen nicht höher Die Gesamtkosten des Projekts sollen nicht höher als Euro sein als Euro sein 20 % Eigenmittel sind Voraussetzung, die maximale Förderung beträgt 80 % der Kosten und maximal Euro 20 % Eigenmittel sind Voraussetzung, die maximale Förderung beträgt 80 % der Kosten und maximal Euro