Soziale Sicherungssysteme

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 Präsentation transkript:

Soziale Sicherungssysteme Was heißt „soziale Sicherung“? Seit wann gibt es in Deutschland eine soziale Sicherung? Was muss man über die Sozialversicherungssysteme wissen? Welche Probleme haben diese Systeme? Was kann man dagegen tun? Welches Fazit kann man aus der Debatte ziehen?

Was heißt „soziale Sicherung“? -Definition- „Unter dem System sozialer Sicherung i. e. S. versteht man die Gesamtheit staatlicher Maßnahmen zum Schutz gegen die Standardrisiken Krankheit, Unfall, Alter, Tod des Ernährers oder Arbeitslosigkeit.“ (Lexikon der Christlichen Demokratie in Deutschland) gesetzliche Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung i. w. S.: zusätzlich soziale Transferleistungen (z. B. Kriegsopferfürsorge) Sozialhilfe Unterschiedliche Finanzierung

1950er Jahre: Etablierung der „Sozialen Marktwirtschaft“ Grundpfeiler: umfassendes Sozialsystem Die soziale Sicherung gilt als wesentliches Element des Konzepts der „Sozialen Marktwirtschaft“. Beruht auf den Prinzipien der persönlichen Verantwortung, Solidarität und Subsidiarität

Seit wann gibt es in Deutschland die soziale Sicherung Seit wann gibt es in Deutschland die soziale Sicherung? - Geschichtliche Entwicklung- Industrielle Revolution Unter Bismarck wurden die ersten Sozialversicherungsgesetze verabschiedet.

Was sollte man über die verschiedenen Versicherungen wissen?

Gesetzliche Grundlagen Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) – Arbeitsförderung Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) – Gesetzliche Krankenversicherung Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) – Gesetzliche Rentenversicherung Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) - Pflegeversicherung

Krankenversicherung Deutschland zählt zu den medizinisch am besten versorgten Ländern - massiver Anstieg der Kosten in den letzten Jahren

zentrale Säule: Gesundheitsfond alle Beiträge fließen in diesen Fond Finanzierung Gesundheitsreform 2007 zentrale Säule: Gesundheitsfond alle Beiträge fließen in diesen Fond seit 2009: einheitlicher, von der Bundesregierung festgelegter Beitragssatz: ab 1. Juli 2009: 14,9 % (vom Bruttogehalt)  Arbeitgeber zahlt 7%, Arbeitnehmer 7,9% ab 1. Januar 2011: 15,5 % (vom Bruttogehalt) Beitragsbemessungsgrenze

Krankenkassen erhalten pro Versichertem eine Pauschale aus dem Fond Zuschläge für Kassen, in denen besonders viele alte Menschen, Kranke oder Geringverdiener versichert sind

Ziel der Politik: Lohnnebenkosten möglichst nicht steigen lassen Niveau des Gesundheitssystems soll erhalten bleiben

Rentenversicherung Pflichtversicherung Beitrag: 19,9% des Bruttoeinkommens Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich in erheblichem Umfang finanziert durch Bundeszuschüsse

Leistungen: Altersrente Erwerbsunfähigkeitsrente Berufsunfähigkeitsrente Hinterbliebenenrente (Witwenrente/Witwerrente, Waisenrente) Regelaltersrente Frührente etc.

Pflegeversicherung Pflichtversicherung alle Bürger können unabhängig von ihrem Alter pflegebedürftig werden Träger: Pflegekassen (bei den gesetzl. KV eingerichtet) Beitrag: 1,95% des Bruttogehalts Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte Höchstbetrag  Bemessungsgrenze wie ges. KV Beitragszuschlag für Kinderlose (Beitragssatz erhöht sich um 0,25 Beitragspunkte, wenn über 23 und kinderlos)

Leistungen: häusliche Pflege teilstationäre und stationäre Pflege Pflegevertretung Kurzzeitpflege

Unfallversicherung Pflichtversicherung Beitrag zahlt der Arbeitgeber alleine - im Bereich der öffentlichen Hand (Kindergarten, Schule, Universität) wird die Unfallversicherung aus Steuermitteln finanziert

Leistungen: Maßnahmen zur Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit Unfallrenten Unfallverhütungsmaßnahmen

Arbeitslosenversicherung Träger: Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg aufsichtführendes Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer (außer geringfügig Beschäftigte), Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende

jeweils die Hälfte zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge: 2,8% des Bruttoentgelts jeweils die Hälfte zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber starke Senkung in letzter Zeit (u.a. wegen Konjunkturpaket) ab Januar 2011: 3,0% - Beitragsbemessungsgrenze

Leistungen an den Arbeitnehmer: Arbeitslosengeld Beratung und Vermittlung (Bewerbungskosten, Reisekosten, etc.) Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Förderung der Berufsausbildung/beruflichen Weiterbildung Kurzarbeitergeld etc.

Leistungen an den Arbeitgeber: Zuschüsse bei Einstellungen Finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus schwer vermittelbaren Gruppen (Ungelernte, Behinderte)

Leistungen an den Träger: Förderung der Berufsausbildung Förderung von Einrichtungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung Förderung von Jugendwohnheimen Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Leistungen sollen dazu beitragen, dass Arbeitslosigkeit vermieden wird die Dauer der Arbeitslosigkeit gekürzt wird.

Anspruch auf Arbeitsförderung hat, wer - arbeitslos ist - bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet ist

- das Arbeitslosengeld beträgt: - für Arbeitslose, die mindestens ein Kind haben: 67% - ansonsten 60 % des pauschalierten Nettogehalts Bezugsdauer hängt von der zuvor zurückgelegten versicherungspflichtigen Beschäftigung ab: Bsp: 12 Monate Vorbeschäftigung  6 Monate Arbeitslosengeld nach dem Ende der Bezugsdauer kann Arbeitslosengeld II in Anspruch genommen werden, wenn man die Voraussetzungen dafür erfüllt (= Bedürftigkeit)

Krankenversicherung: 14,9% Rentenversicherung: 19,9% Pflegeversicherung: 1,95 % Arbeitslosenversicherung: 2,8% 39,65% :2 = 19,8% des Bruttogehalts

Welche Probleme haben die sozialen Sicherungssysteme? Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden momentan umlagefinanziert. Einbezahlte Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen herangezogen. = Generationenvertrag

Fakten zunehmender Anteil älterer Menschen extrem niedrige Geburtenrate: 1,35 2,1 Kinder wären nötig, um die Zahl der Bevölkerung konstant zu halten

Demographischer Wandel Eine immer kleiner werdende Gruppe von Einzahlern muss eine immer größer werdende Anzahl von Rentner mitfinanzieren. Arbeitslosigkeit in der jüngeren Vergangenheit  Generationenvertrag kann nicht mehr eingehalten werden

Wie wirkt sich der demographische Wandel auf die Rentenversicherung aus? steht vor dem Kollaps eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung im Ruhestand wird in Zukunft nicht mehr möglich sein momentan: 100 Erwerbstätige – 44 Personen im Rentenalter 2050: 100 Erwerbstätige – 78 Personen im Rentenalter zusätzliches Problem: Überalterung > immer längere Renten

Welche Auswege gibt es? Beiträge müssten weiter angehoben werden (bis 20%) gesetzl. Rente nur noch als Grundsicherung private Altersvorsorge notwendig „Riester-Rente“ Erhöhung des Renteneintrittsalters weniger Möglichkeiten zur Frühverrentung

Zahl der Beitragszahler sinkt immer weiter mehr Gesundheitsausgaben Welche Auswirkungen hat der demographische Wandel auf die Kranken- und Pflegeversicherung? ähnliche Probleme Zahl der Beitragszahler sinkt immer weiter mehr Gesundheitsausgaben hinzu kommt: Kostenanstieg aufgrund des voranschreitenden medizinisch-technischen Fortschritts

Welche Auswege gibt es? weitere Anhebung der Beitragssätze Überlegungen: - KV als solidarische Grundsicherung + Ergänzung durch private Vorsorge- maßnahmen - Privatisierung des medizinischen Alltagsbedarfs + solidarische Finanzierung überdurchschnittlicher Krankenkosten

Gesundheitsreform Rösler Beitrag steigt auf 15,5 % : 8,2% zahlt der Arbeitnehmer 7,3% der Arbeitgeber (dauerhaft) pauschaler Zusatzbeitrag (Kopfpauschale): nur Arbeitnehmer zahlt wenn Zusatzbeitrag > 2% vom Bruttoeinkommen  automatischer Sozialausgleich Entkopplung der KV-Kosten von den Lohnzusatzkosten Einsparungen bei Ärzten, Krankenhäusern und Verwaltungsausgaben der Krankenkassen - Pharmaindustrie verliert 2 Mrd. (Herstellerrabatt und Preismoratorium)  KK bekommen 11 Mrd. zusätzlich im neuen Jahr „Gesundheit wird teurer“ „Ich glaube, ich kann für keine der beschlossenen Maßnahmen Applaus erwarten.“

„Ende des solidarischen Gesundheitssystems“ „Brandbeschleuniger für die Zwei-Klassen-Medizin“ Sehr umstritten, Opposition, sozialverbände, aber auch in den eigenen REihen

Wie wirkt sich der demographische Wandel auf die Arbeitswelt aus? Reduzierung der Erwerbspersonenzahl um rund 10 Mio. in den nächsten vier Jahrzehnten ab 2013 werden jährlich mehr Menschen aus dem Erwerbsleben ausscheiden als einsteigen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften möglich Belegschaft wird immer älter  Unternehmen müssen sich darauf einstellen

Wie wird die Problematik in der Öffentlichkeit wahrgenommen? die ersten Auswirkungen des demographischen Wandels werden erst in 10 Jahren sichtbar trotz der zunehmenden Thematisierung der Folgen des demographischen Wandels gibt es bislang kein schlüssiges Konzept, dieser Entwicklung entgegen zu wirken

Konsequenzen/Fazit umfassende Reformen notwendig private Vorsorge mehr Kinder Zuwanderung