Wirtschaftsförderung des Landes Tirol 2012 – 2013 Informationsveranstaltung bei der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg.

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Wirtschaftsförderung des Landes Tirol 2012 – 2013 Informationsveranstaltung bei der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg am 31.1.2012

Wirtschaftsförderungsprogramm für Architekten und Ingenieurkonsulenten INVESTITIONSFÖRDERUNGEN Direktdarlehen an Kleinstunternehmen des TWFF Tiroler Kleinunternehmensförderung Tiroler Förderung von Energiesparmaßnahmen

Wirtschaftsförderungsprogramm für Architekten und Ingenieurkonsulenten INNOVATIONSFÖRDERUNGEN Förderung von Initiativprojekten Tiroler Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung Tiroler Kooperationsförderung Förderung von Wissenschaft, Forschung und Entwicklung – Programmlinie 2: Förderung von F&E-Konsortien (Programm K-Regio)

Direktdarlehen an Kleinstunternehmen I Gegenstand Gründung bzw. Übernahme, insbesondere durch Jungunternehmer Erweiterung, Verlegung und/oder Entwicklung von Kleinstunternehmen Maßnahmen der Energieeinsparung / des Umweltschutzes Sicherung der Nahversorgung

Direktdarlehen an Kleinstunternehmen II Förderungsnehmer Kleinstunternehmen lt. EU-Definition max. 10 MitarbeiterInnen (ohne Lehrlinge) und Jahresumsatz von max. € 2 Mio. oder Bilanzsumme von max. € 2 Mio. JungunternehmerIn – in den ersten 3 Jahren ab Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit

Direktdarlehen an Kleinstunternehmen III Art und Ausmaß der Förderung zinsgünstige Darlehen bis zu 70% der förderbaren Kosten von max. € 100.000,-/Untergrenze rd. € 7.150,- Investitionskredit bis max. € 70.000,- für Jungunternehmer zusätzlicher Betriebsmittelkredit bis max. € 20.000,- - max. Gesamtkredit somit € 90.000,- Darlehensuntergrenze € 5.000,- Darlehenslaufzeiten bauliche Investitionen (Anteil an der Gesamtinvestition liegt über 50 %) - Laufzeit 10 Jahre alle übrige Investitionen - Laufzeit 5 Jahre

Direktdarlehen an Kleinstunternehmen IV Fixzinssatz für JungunternehmerInnen – zinsfrei in den ersten 2 Jahren, dann 1,5 % p.a. für alle anderen Unternehmen – 1% p.a. in den ersten beiden Jahren, dann 2 % p.a. im Regionalförderungsgebiet gelten Sonderkonditionen bei langen Laufzeiten (10 Jahre) erfolgt nach 5 Jahren eine Zinsanpassung an den dann geltenden TWFF-Zinssatz Tilgung in Halbjahresannuitäten zum 1.4. und 1.10.j.J. Besicherung generell durch Bankgarantie

Kleinunternehmensförderung I Tiroler Kleinunternehmensförderung I Zielsetzung Ansiedlung und Entwicklung von Kleinunternehmen Schwerpunkte: Erzeugung neuer höherwertiger Produkte und Anwendungen neuer Technologien Erbringung neuer bzw. qualitativ höherwertiger Dienstleistungen wesentliche qualitätsverbessernde Maßnahmen im Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft wesentliche Qualitätsverbesserungen in ganzjährig betriebenen „Dorfgasthäusern“

Kleinunternehmens-förderung II Tiroler Kleinunternehmens-förderung II Förderungsnehmer Kleinunternehmen lt. EU-Definition max. 50 MitarbeiterInnen (ohne Lehrlinge) und Jahresumsatz von max. € 10 Mio. oder Bilanzsumme von max. € 10 Mio.

Tiroler Kleinunternehmensförderung III Art und Ausmaß der Förderung Einmalzuschuss bis zu 5% der förderbaren Kosten Regionalbonus (Osttirol) bis zu 10% Untergrenze-BMGL € 100.000,-- Obergrenze- BMGL € 500.000,-- + Arbeitsplatzprämie von € 2.000,- pro neu geschaffenem Arbeitsplatz + Prämie für gendersensible Maßnahmen – max. € 5.000,- pro Unternehmen

Förderung von Energiesparmaßnahmen I Zielsetzung Vorhaben, durch die Energie eingespart oder erneuerbare Energieträger genutzt werden wesentliche Verminderung von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen Gegenstand Solaranlagen thermische Gebäudesanierung Wärmepumpen Effiziente Energienutzung in den Bereichen Wärmerück- winnung und gebäudebezogene Haustechnik

Förderung von Energiesparmaßnahmen II Förderungsnehmer Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) lt. EU-Definition max. 250 MitarbeiterInnen (ohne Lehrlinge) und Jahresumsatz von max. € 50 Mio. oder Bilanzsumme von max. € 43 Mio.

Förderung von Energiesparmaßnahmen III Art und Ausmaß der Förderung nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss je nach Schwerpunkt unterschiedlich Solaranlagen bis 100 m² Pauschalsatz € 50,-/m² bei Standardkollektoren Pauschalsatz € 75,-/m² bei Vakuumkollektoren Solaranlagen über 100 m² Zuschuss von max. 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten nur Projekte mit Investitionskosten über € 10.000,-

Förderung von Energiesparmaßnahmen IV Thermische Gebäudesanierung Zuschuss von max. 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten Grundlage bildet die OIB-Richtlinie (Stand 2011) für die jeweilige Gebäudekategorie Gebäudekategorie 1 -12: erforderliche Unterschreitung für HWB – mind. 25 % erforderliche Unterschreitung für KB – mind. 20 % Gebäudekategorie 13: max. zulässiger LEK-Wert - 27,0 Die max. Förderung ist mit € 0,51 je kWh Heizwärmebedarfs- reduktion (HWB für Standortklima) begrenzt

Förderung von Energiesparmaßnahmen V Wärmepumpen bis 400 kW Thermische Leistung Wasser-WP Luft-WP 0 – 80 kW € 40,-/kW € 30,-/kW 81 – 400 kW € 20,-/kW € 15,-/kW Wärmepumpen über 400 kW Zuschuss von max. 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten Investitionskosten – mind. € 10.000,-

Förderung von Energiesparmaßnahmen VI Effiziente Energienutzung (Wärmerückgewinnung und gebäudebezogene Haustechnik) Zuschuss von max. 10 % der umweltrelevanten Investitionskosten Wärmerückgewinnung Investitionen mind. € 5.000,- gebäudebezogene Haustechnik Investitionen mind. €10.000,- + erzielte Energieeinsparung von mind. 10 %

Förderung von Energiesparmaßnahmen VII Förderungsverfahren Antragseinreichung nur mehr bei der KPC – gilt automatische auch als Landesansuchen Prüfung der Anträge durch die KPC + interne Abstimmung mit der Landesförderstelle Förderungsentscheidung durch das zuständige Mitglied der Tiroler Landesregierung + Förderungsvertrag durch die Landesförderstelle Kostenabrechnung + Prüfung bei der KPC Auszahlung der Förderung durch die Landesförderstelle

Förderung von Initiativprojekten I Gegenstand der Förderung Aktivitäten, die im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anbahnung von Projekten mit technologieorientiertem Hintergrund entstehen, wie die Analyse der wirtschaftlichen Machbarkeit und Sinnhaftigkeit, die Anbahnung von Projektkooperationen oder die Analyse der technischen Machbarkeit Fördernehmer Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) lt. Definition des EU-Beihilfenrechts

Förderung von Initiativprojekten II Art und Ausmaß der Förderung Einmalzuschuss bis max. 75 % der förderbaren Kosten (z.B. Personalkosten, externe Expertisen, erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen, etc.) die Obergrenze der Förderung beträgt € 5.000,-- pro Projekt + Prämie für gendersensible Maßnahmen – max. € 500,- + Prämie für den Einsatz von Mitarbeiterinnen bei der technischen Umsetzung des jeweiligen Projekts – max. € 500,-

FuEuI-Förderung I Gegenstand Förderungsnehmer Projekte zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Dienstleistungen zur wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zur Anwendung neuer Technologien durch Technologietransfer die in bestehenden Bundes- und/oder EU-Förderungsprogrammen wegen des geringen Umfangs/niedrigeren technischen Schwierigkeitsgrades/Innovationsgehalt/Risikos nicht gefördert werden. Förderungsnehmer KMU lt. EU-Definition

FuEuI-Förderung II Art und Ausmaß der Förderung Einmalzuschuss bis max. 30% der förderbaren Kosten (z.B. Personalkosten, externe Entwicklungskosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung, externe Beratungskosten, etc.) Mindest-BMGL € 20.000,--/Höchst-BMGL € 100.000,-- + Prämie für gendersensible Maßnahmen – 5 % der förderbaren Kosten -max. € 5.000,- + Prämie für den Einsatz von Mitarbeiterinnen bei der technischen Umsetzung des jeweiligen Projekts – 5 % der förderbaren Kosten - max. € 5.000,- gleichzeitige Antragstellung bei anderen Förderstellen ist nicht möglich

Tiroler Kooperationsförderung I Zielsetzung Initiierung von Kooperationen in den Bereichen Technologie und Innovation zwischen Unternehmen untereinander und mit Forschungs- und Bildungseinrichtungen Gegenstand Kooperationen von mindestens drei Partnern aus Wirtschaft (vorrangig KMUs) und Wissenschaft (Uni, FH, HTLs, etc.) zur Umsetzung folgender Projekte Technologie- und Innovtionsprojekte Qualifizierungsprojekte Organisationsprojekte

Tiroler Kooperationsförderung II Art und Ausmaß der Förderung Technologie- und Innovationsprojekte Einmalzuschuss bis max. 40 % der förderbaren Kosten Untergrenze der förderbaren Kosten- € 50.000,- Obergrenze der förderbaren Kosten - € 300.000,- + Prämie für gendersensible Maßnahmen – 5 % der förderbaren Kosten -max. € 5.000,- + Prämie für den Einsatz von Mitarbeiterinnen bei der technischen Umsetzung des jeweiligen Projekts – 5 % der förderbaren Kosten - max. € 5.000,-

Tiroler Kooperationsförderung III Art und Ausmaß der Förderung Qualifizierungs- und Organisationsprojekte Einmalzuschuss bis max. 40 % der förderbaren Kosten (Personalkosten, Qualifizierungskosten, etc.) max. Förderungsbemessungsgrundlage € 75.000,- + Prämie für gendersensible Maßnahmen – 5 % der förderbaren Kosten -max. € 3.750,- + Prämie für den Einsatz von Mitarbeiterinnen bei der technischen Umsetzung des jeweiligen Projekts – 5 % der förderbaren Kosten - max. € 3.750,-

Tiroler Kooperationsförderung IV Wichtige Hinweise: Diese Förderung beinhaltet bei den Technologie- und Innovationsprojekten in der Regel EU-Mittel aus dem EFRE – Programm „Stärkung der regionale Wettbewerbsfähigkeit Tirols 2007 – 2013“ gleichzeitige Antragstellung bei anderen Förderstellen ist nicht möglich

Forschungs- und Entwicklungsprojekte (K-Regio) I Zielsetzung Erhöhung der regionalen Quote für Forschung und Entwicklung Intensivierung der Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, sowie die verstärkte industrielle Umsetzung von Forschungsergebnissen Fördernehmer Kooperationen mit mindestens drei Partnern, die sich bereits als Konsortium konstituiert haben

Forschungs- und Entwicklungsprojekte (K-Regio) II Voraussetzungen für ein Konsortium mindestens zwei Partner müssen Unternehmen sein, die der Industrie, dem produzierenden Gewerbe oder der produktionsnahen Dienstleistung zugerechnet werden können zusätzlich muss mindestens eine wissenschaftliche Einrichtung in das Projekt einbezogen werden mindestens ein KMU muss Teil des Konsortiums sein zusätzlich gilt, dass höchstens 70% der Kosten von einem einzelnen Unternehmen getragen werden können mindestens zwei Drittel der Partner müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in Tirol haben oder im Zuge der Bewilligung der Beihilfe errichten

Forschungs- und Entwicklungsprojekte (K-Regio) III Konsortien in Form eigener Rechtspersonen (z.B. Vereine oder GmbHs); bei Kooperationen mit max. fünf Mitgliedern – auch ARGE/Ges.b.R. möglich bei Antragsstellung – Vorliegen eines Konzept über das nachhaltige Bestehen der Kooperation Mitglieder der Konsortien können natürliche Personen, juristische Personen (wie insbesondere Vereine, Kapitalgesellschaften, Universitäten gemäß § 6 Universitätsorganisationsgesetz 2002, Selbstverwaltungskörper, Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen und Fachhochschulen) oder Personengesellschaften sein.

Forschungs- und Entwicklungsprojekte (K-Regio) IV Gegenstand der Förderung mehrjährige kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte inhaltliche Ausrichtung: industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung Art und Ausmaß der Förderung Zuschussförderung bis zu maximal 45 % der förderbaren Kosten (z.B. Personalkosten, Kosten für Instrumente oder Ausrüstung, externe Leistungen, etc.) - maximal € 300.000,- pro Jahr der Förderzeitraum beträgt maximal 3 Jahre

ANSPRECHPARTNER: Amt der Tiroler Landesregierung Sachgebiet Wirtschaftsförderung Landhaus 2, Heiliggeiststraße 7-9 6020 Innsbruck Tel.Nr.: 0512/508-3217 Fax.Nr.: 0512/508-3235 e-mail: wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at Internet: www.tirol.gv.at/wirtschaftsfoerderung