Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin 25.10.2012 1 Erfolgreiches Scheitern revisited Institutionalisierungsformen für das Commons.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Dritter Interdisziplinärer Politischer Salon „Zeit für Allmende“
Advertisements

Rubina Vock, Freie Universität Berlin
Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft
Developing your Business to Success We are looking for business partners. Enterprise Content Management with OS|ECM Version 6.
Einführung in das Urheberrecht
Freier Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.
Olaf Siegert IuK-Tagung Göttingen, 28. September 2006
Hamburg University Press Der Open-Access-Verlag der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky Entwicklung – Produkte – Vernetzung Isabella.
CPCP Institute of Clinical Pharmacology AGAH Annual Meeting, 29. Februar 2004, Berlin, Praktischer Umgang mit den Genehmigungsanträgen gemäß 12. AMG Novelle.
Urheber- und vertragsrechtliche Anmerkungen
Elektronisch Publizieren im Verbund: GAP – German Academic Publishers
Wissenschaftliches Publizieren – Was sich ändern muss DINI-Symposium Wissenschaftliches Publizieren der Zukunft – Open Access Dr. Ulf Müller Göttingen,
Rechtliche Aspekte der Veröffentlichungen in Manuscripta Mediaevalia
Pflege der Internetdienste
Seite 19. Januar 2014 KoLaWiss AP 4: Rechtsexpertise.
Wiss. Mitarbeiter Dr. Markus Junker Rechtsfragen rund um das elektronische Publizieren wissenschaftlicher Texte IuK 2002 Ulm, 13. März 2002.
Open-Access-Publizieren an der - Technischen Universität Chemnitz -
Internet facts 2008-II Graphiken zu dem Berichtsband AGOF e.V. September 2008.
Vorlesung: 1 Betriebliche Informationssysteme 2003 Prof. Dr. G. Hellberg Studiengang Informatik FHDW Vorlesung: Betriebliche Informationssysteme Teil2.
Das Netz der Netze Eine Einführung. 49 Kurssystem des DVZ.
AspB-Tagung 2005 Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte Open Access und Bibliotheken Beitrag auf der ASpB-Tagung 2005 Urs Schoepflin.
"Zweiter Korb" als schwere Last für Forschung und Lehre
Produzieren – Alles was Recht ist Respekt vorm Mitnutzer und dessen Eigentum Dieses Werk bzw. Inhalt steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Nicht-kommerziell-Weitergabe.
© Vereinte Krankenversicherung September 2002 Krankenversicherung Meinung Gesundheitsindex Eine Umfrage der GfK Marktforschung im Auftrag der Vereinten.
Urheberrecht bei der Nutzung virtueller Arbeitsplattformen
BOEHMERT & BOEHMERT Deutsche Kinemathek – Filmarchive, Filmmuseen und das Urheberrecht Archivierung und DRM Dr. Christian Czychowski Rechtsanwalt in Berlin.
Der „Zweite Korb“ der Urheberrechtsreform
20:00.
Überblick zu den aktuellen nationalen und internationalen Entwicklungen von Open Access Präsentation im Rahmen der OANA-Informationsveranstaltung am
Fragen des Urheberrechts bei Fernsehmitschnitten und Online-Filmen
1 CC-Lizenz Rainer Kuhlen FB Informatik und Informationswissenschaft Universität Konstanz Ergebnisse der Umfrage des Aktionsbündnisses.
Die Aufgaben und die Arbeitsweise einer Amnesty - Gruppe
Urheberrecht im Internet
Department of Computer and Information Science at the University of Constance a2k4oi Prof. Rainer Kuhlen Fachbereich Informatik und Informationswissenschaft.
Wie frei und sozial Wissen und Information? 1/7 Wie sozial und wie frei kann Wissen und Information in Bildung und Wissenschaft sein? CC Abschlusspanel.
Dr. Alexander Peukert Abteilung Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht Im Schatten.
University Library Open Access - Amerika Haus Berlin Open Access zu wissenschaftlichen Ergebnissen.
Social Media Handbuch Theorien, Methoden, Modelle und Praxis Daniel Michelis | Thomas Schildhauer [Hrsg.] 2. aktualisierte und erweiterte Auflage 2012.
Planung, Organisation und Aufbau eines europäischen Netzwerks für Urheberrecht: Prof. Dr. Rainer Kuhlen, Dr. Karin Ludewig, FB Informatik und Informationswissenschaft,
1 Rechte an elektronischen Publikationen – Vortrag FAZIT-Fachtagung 9. Juni 2008.
Wissensökologie und Wissensökonomie müssen kein Widerspruch sein - ODOK 2012 – FH Wels Rainer Kuhlen Department of Computer and Information.
1 Universitätsbibliothek Johann Christian Senckenberg Das Angebot E lektronischer M edien eLearning Netzwerktag am 30. Juni 2008 Subtitel Dr. Klaus Junkes-Kirchen.
Pragmatische Informationshelden
1 Rainer Kuhlen Begründung der Informationswissenschaft durch Commons Bern MAS AIS In Richtung einer Begründung der Informationswissenschaft.
Wissensökonomie und Wissensökologie – Universität Graz – Informationswissenschaft Rainer Kuhlen Fachbereich Informatik und Informationswissenschaft.
Handlungsspielräume für immaterielle Gemeingüter (Wissen und Information) in elektronischen Räumen Montag Stiftung Urbane Räume - Workshop am 19. und 20.
Tov, Kunz & Stämpfli (2013) Schlüsselsituationen der Sozialen Arbeit. Professionalität durch Wissen, Reflexion und Diskurs in Communities of Practice.
Urheberrecht und Recht am eigenen Bild
PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG REPERES KULTURELLER ZUSAMMENHALT UND AUSDEHNUNG DER IDEEN AUF EUROPÄISCHEM.
Großer Altersunterschied bei Paaren fällt nicht auf!
Was bringt der Dritte Korb den Bibliotheken? Ein Zwischenbericht zur aktuellen Reform des Urheberrechts.
Schutzvermerk nach DIN 34 beachten 20/05/14 Seite 1 Grundlagen XSoft Lösung :Logische Grundschaltung IEC-Grundlagen und logische Verknüpfungen.
Abschließende Statements und Schlusswort 1 Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor - Programm der Linken in Halle bearbeitet durch den.
Lunge und Gesundheit in Europa - Fakten & Zahlen
Urheberrecht und Schule
1 Rainer Kuhlen Sprecher des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft Der Vorschlag des Aktionsbündnisses Urheberrecht.
Was hat „Eigentum“ im Urheberrecht zu suchen
Es war einmal ein Haus
Numbers Greetings and Good-byes All about Me Verbs and Pronouns
Hinweise Die folgenden Folien werden als frei zugängliche Folien ins Internet gestellt. Sie sind geeignet, Vorlesungen zu aktuellen Problemen der Wirtschaftspolitik.
Die Frauengruppe in der. Die Frauengruppe in der GKD stellt sich vor Bereits 5 Jahre nach Gründung der GKD wurde auch die Frauengruppe, als eigenständige.
1 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest KIM-Studie 2014 Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
Monatsbericht Ausgleichsenergiemarkt Gas – Oktober
Rechtliche Grundlagen des Open Access, Lizenzen und Urheberrecht
Auswirkungen des neuen Urheberrechtsgesetzes Stefan Wulle, FAG Fernleihe und Endnutzer des Bremen, 12. September 2007 Workshop - FAG Fernleihe und Endbenutzer.
Platzhalter für Bild, Bild auf Titelfolie hinter das Logo einsetzen Dr. Jana Mersmann / Carsten Elsner, 20. & 22. Oktober 2015 Open Access.
Aktionsbündnis ‘Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft’ Berlin, 15. Oktober 2015 Dreistufentest revisited Prof. Dr. Martin Senftleben VU University.
Zitieren – Aber richtig! Dr. Arne Upmeier Bibliotheksrat.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Schweizerische Nationalbibliothek NB Digitalisieren und Archivieren: technische und.
Gefördert mit Mitteln der Warum eine Plattform für Urheberrecht in Wissenschaft und Bildung? Das Urheberrecht im Wandel Institut für Bibliotheks- und Informationswissenschaft.
 Präsentation transkript:

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Erfolgreiches Scheitern revisited Institutionalisierungsformen für das Commons Wissen und Information Rainer Kuhlen Department of Computer and Information Science University of Konstanz, Germany

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Kurzbeschreibung Ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht- so hatte es die (damalige) Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung CDU/CSU- SPD 2006 gewollt. Drastischer ist wohl kaum je ein politisches Ziel verfehlt worden. Durch das mit Wirkung Anfang 2008 gültige Gesetz ist für jedermann erkennbar, dass das Urheberrecht zum Handelsrecht wird. Alle Bemühungen der Wissenschaft, diese fatale Entwicklung zu verhindern, sind erst einmal als gescheitert anzusehen. Letztlich wird es aber doch eher ein erfolgreiches Scheitern sein. Immer mehr Personen in Bildung und Wissenschaft wird bewusst werden, dass sich nicht gegen, aber doch unabhängig vom Urheberrecht neue freie, selbstbestimmte Formen des Umgangs mit Wissen und Information (Open Access) entwickeln müssen. 2008

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Je restriktiver das Urheberrecht, desto eher wird Open Access der offene freie Standard wissenschaftlicher Publikation. Erfolgreiches Scheitern 1 Angesichts der offensichtlichen Unzulänglichkeit der Schrankenregelungen (für BuW) wächst die Bereitschaft, (1) sich auf eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke zu verständigen, (2) und sich auf ein Wissenschaftsurheberrecht zu verständigen Erfolgreiches Scheitern 2 (1) Je mehr den Verwertern (Verlagen) die WissenschaftlerInnen als AutorInnen abkommen, (2) desto mehr werden sie neue Geschäftsmodelle unter Anerkennung von Wissen und Information als Gemeingüter (Commons) entwickeln, (3) so das sie auf den Informationsmärkten für BuW bleiben können. Erfolgreiches Scheitern 3 realistisch – aber zu welchem Preis? politisch (1) ja – gesetzgeberisch mittelfristig (2) eher langfristig Teilsatz 1: realistisch Teilsatz 2: sehr wahrscheinlich aber zu welchem Preis? Teilsatz 3: bei (1) nein; bei (2) ja

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin ein ziemlich vollständiges Scheitern von/für Bildung und Wissenschaft vom Bundesrat 2007 als wenig bildungs- und wissenschaftsfreundlich abgelehnt

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Wissenschaftsfreundliches Urheberrecht Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vom findet sich der Satz: "Wir wollen ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht. obschon

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Wissenschaftsfreundliches Urheberrecht

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Wissenschaftsfreundliches Urheberrecht? Unzulänglich, verwirrend und nicht fair sind, neben § 52a, vor allem die §§ 52b, 53, 53a, 31a, 38 sowie 95a und b. Bildungs- und Wissenschafts- schranke Unbekannte Nutzungsarten Kopienversand auf Bestellung Nutzung zum eigenen Gebrauch Einsatz technischer Schutzmaß- nahmen (DRM) Zweitver- wertungs- recht eLeseplätze in Bibliotheken

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Wissenschaftsfreundliches Urheberrecht? So haben die letzten gesetzlichen Änderungen zwischen 1998 und 2009 zu erheblichen Verkomplizierungen am Text des Urheberrechtsgesetzes und deutlichen Akzeptanzproblemen geführt. Leutheusser-Schnarrenberger. Kein Grund zum Kulturpessimismus FAZ Unzulänglich, verwirrend und nicht fair sind, neben § 52a, vor allem die §§ 52b, 53, 53a, 31a, 38 sowie 95a und b.

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin § 52a UrhG Wissenschafts- und Bildungsschranke Mit der Einrichtung einer neuen Schranke zu Gunsten von Bildung und Wissenschaft setzte Deutschland als eines der ersten Länder in Europa die von Art. 5 Abs. 3 Buchstabe a der europäischen Richtlinie (EU-Richtlinie 2001) gegebene Möglichkeit um. Erfolg? Scheitern?

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin obgleich Das damalige Justizministerium hatte es in seinem Referentenentwurf (11/2002) ganz anders geplant bis Herta Däubler-Gmelin ab Brigitte Zypries

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin § 52a UrhG vorher Vergütung nicht für Bildung, nur für Wissenschaft

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin § 52a UrhG vorher - nachher 2003 nur kleine Teile eines Werkes nur für die Nutzung IM Unterricht nur für die bestimmt abgegrenzten Teilnehmer von Kursen für die Nutzung genau definierter Forschungsgruppen befristet bis Ende 2006 – verlängert bis 2008, dann bis 2012, dann ??? ohne direktes oder indirektes kommerzielles Interesse Nutzung in Schulen nur mit expliziter Zustimmung der Rechtsinhaber Nutzung von Filmen erst nach 2 Jahren der Verwertung in Filmtheatern

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin § 52a UrhG vorher - nachher 2003 nur kleine Teile eines Werkes nur für die Nutzung IM Unterricht nur für die bestimmt abgegrenzten Teilnehmer von Kursen für die Nutzung genau definierter Forschungsgruppen befristet bis Ende 2006 – verlängert bis 2008 ohne direktes oder indirektes kommerzielles Interesse Nutzung in Schulen nur mit expliziter Zustimmung der Rechtsinhaber Nutzung von Filmen erst nach 2 Jahren der Verwertung in Filmtheatern Vergütungspflichtig: Bildung und Wissenschaft

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Gänzlich entgegen den Zielen des Aktionsbündnisses In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden! davon 372 Institutionen

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Pressemitteilung der damaligen Bundesregierung (BMFT) zum Masterplan zur Informationsgesellschaft Deutschland 2006 Zu den übergeordneten strategischen Ziele gehörte Den Zugang zur weltweiten wissenschaftlichen Information für jedermann zu jeder Zeit und von jedem Ort zu fairen Bedingungen sicherstellen. Information vernetzen - Wissen aktivieren. Strategisches Positionspapier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Zukunft der wissenschaftlichen Information in Deutschland.

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Dritter Korb

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Das Dritte Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft sollte (2007) nach dem Willen von Bundestag und Bundesrat ein Wissenschaftskorb werden ?????

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin "Es wird nicht einen 3. Korb geben, der alle Probleme umfassend regeln kann" Heise online Das dritte Körbchen Telemedicus Die Verschränkung der Akteure erlaubt im Moment keinen großen Wurf und kein Superreformgesetz, das alle Interessenkonflikte der digitalen Welt auf einmal lösen könnte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Kein Grund zum Kulturpessimismus FAZ nd_zum_Kulturpessimismus.html Verwaiste Werke Verwertungsgesellschaften Abmahnungen Leistungsschutzrecht für Presseverleger Eine Bunderegierung unter Kanzlerin Merkel hatte 8 Jahre Zeit für ein wissen- schaftsfreundliches Urheberrecht gehabt.

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Wer ist gescheitert? Die Politik? weil sie nicht in der Lage ist, das Urheberrecht als Recht der Informationsgesellschaft und als Anreiz für die Informationswirtschaft zu formulieren und schon gar nicht Bildung und Wissenschaft freies Arbeiten in elektronischen Räumen zu garantieren? Bildung und Wissenschaft? Aktionsbündnis? Weil es nach 10 Jahren nicht geschafft wurde, die Politik von der Notwendigkeit und Machbarkeit eines Wissenschaftsurheberrechts bzw. eines bildungs- und wissenschaftlichsfreundlichen Urheberrechts abzuringen?

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Das Aktionsbündnis hat viele Jahre eine Doppelstrategie betrieben 1. Sich um eine Verbesserung der bestehenden Schranken- regelungen für BuW bemühen z.B. das im Untericht in § 52a durch für den Un- terricht zu ersetzen 2.2 Die weitergehende Perspektive einer umfassenden Bildungs- und Wissenschaftsschranke (BuW-Privileg) nie aus dem Auge verlieren Priorität Aber natürlich weiter den Erhalt von § 52a UrhG fordern, solange das Ziel der umfassenden Wissenschaftsschranke nicht erreicht ist 2.1 Ein Wissenschaftsurheberrecht als speziellen Teil des Urheberrechts entwickeln – Besonderheiten des Umgangs mit Wissen und Information in BuW

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Wissenschaftsurheberrecht Die regierende Politik (des Bundesjustizministeriums) verkennt in ihrem berechtigten Einsatz für die Rechte der UrhebererInnen, dass die Interessen in BuW ganz andere sind als auf den Publikumsmärkten Sicherung der Persönlichkeitsrechte Wahrgenommen werden durch größtmögliche Freizügigkeit Reputative Anerkennung, keine monetäre Anerkennung Forschen und Publizieren sind i.d.R. durch öffentliche Alimentierung finanziert Das BMBF hat dagegen keinen Einspruch er- hoben und (soweit bekannt) sich nie für ein eigenes Wissenschaftsurheberrecht eingesetzt

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin allgemeine Wissenschaftsschranke Wie könnte sie derzeit aussehen? Angestoßen von einem Vorschlag des Aktionsbündnisses von 2010 für einen neuen Paragraphen 45b im UrhR liegen auch vor Eine Initiative der Allianz der Wissenschaftsorganisationen Ein Vorschlag der Kulturministerkonferenz (KMK) unterstützt u.a. auch vom dbv

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin allgemeine Wissenschaftsschranke Wie könnte sie derzeit aussehen? Der Vorschlag des Aktionsbündnis wurde von ENCES (European Network for Copyright in support of Education and Science) aufgegriffen und die aktuelle Beratung der WIPO (WIPO SCCR) eingebracht und nach intensiver internationaler Beratung noch einmal überarbeitet

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin allgemeine Wissenschaftsschranke Wie könnte sie derzeit aussehen? Die Wissenschaftsklausel verfolgt auch das gleiche Ziel, wie es z.B. formuliert ist im European Copyright Code von 2010 unter Art. 5.2 und Art. 5.3: Nutzung in Bildung und Wissenschaft jeweils without authorisation (genehmigungsfrei), aber only against payment of remuneration and to the extent justified by the purpose of the use.

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin allgemeine Wissenschaftsschranke Wie könnte sie derzeit aussehen? 1. Genehmigungsfreie Nutzung publizierter Materialien für den eigenen wissenschaftlichen Gebrauch und für nicht gewerbliche Bildungszwecke sowie für Vermittlungsleistungen der Kultureinrichtungen wie Bibliotheken 2. Öffentliche Zugänglichmachung nur für geschlossene Benutzergruppen 3. Genehmigungs- und vergütungsfreie Nutzung für Dokumentation und Bestandssicherung der Kultureinrichtungen 4. Vergütung über Pauschalierungen durch die Träger von Bildungs-, Wissenschafts- und Kultureinrichtungen

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin allgemeine Wissenschaftsschranke EU-konform? Das Aktionsbündnis (wie auch KMK) sieht die hier vorgeschlagene umfassende Wissenschaftsschranke rechtlich voll im Einklang mit einer zeitgemäßen Interpretation der Urheberrechtsrichtlinie der EU von 2001 (Art. 5. Abschnitt 3, a der Richtlinie von 2001 ). Die Mitgliedstaaten können in den folgenden Fällen Ausnahmen oder Beschränkungen in Bezug auf die in den Artikeln 2 und 3 vorgesehenen Rechte vorsehen: für die Nutzung ausschließlich zur Veranschaulichung im Unterricht oder für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung, sofern - … dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin allgemeine Wissenschaftsschranke Und die Politik wird das ein erfolgreiches Scheitern über die Parteien? SPD-Bundestagsfraktion "Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht:Überprüfung der Bildungs- und Wissenschaftsschranken DIE LINKE Die Chancen der Digitalisierung erschließen – Urheberrecht umfassend mo-dernisieren "Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht (die bestehenden Schrankenprivilegierungen für Wissenschaft und Forschung in einer bereichsspezifischen Wissenschaftsschranke zusammenzufassen Grüne Bundestagfraktion, Krista Sager Enquete-Kommission soll geprüft werden, ob im Urheberrecht eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke verankert werden soll, die die bestehenden Schrankenprivilegierungen für Wissenschaft und Forschung zusammenfasst, um eine breitere Nutzung und Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermöglichen.

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin allgemeine Wissenschaftsschranke Und die Politik wird das ein erfolgreiches Scheitern? nicht nur sämtliche Oppositionspartein und Piraten Diskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht in der digitalen GesellschaftDiskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft – Wissenschaftsfreundliches Urheberrecht Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung sind viele dieser Regelungen nicht mehr passgenau und teilweise technisch überholt. Außerdem könnten sich einige Regelungen vor Gericht als nicht praktikabel herausstellen. Auf der Grundlage einer umfassenden Evaluierung möchte die CDU/CSU- Bundestagsfraktion daher eine Überarbeitung dieser Regelungen und die Zusammenführung zu einer einheitlichen Wissenschaftsschranke erreichen. Zudem setzen wir uns für die Verankerung eines verbindlichen Zweitveröffentlichungsrechts in den Förderrichtlinien für Autoren wissenschaftlicher Beiträge im Internet ein. Ziel ist es, dass öffentlich geförderte Forschungsprojekte nicht ausschließlich in Verlagspublikationen veröffentlicht werden.

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin allgemeine Wissenschaftsschranke Und die Politik wird das ein erfolgreiches Scheitern? nicht nur sämtliche Oppositionspartein und Piraten Diskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht in der digitalen GesellschaftDiskussionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft – Wissenschaftsfreundliches Urheberrecht Aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung …die Zusammenführung zu einer einheitlichen Wissenschaftsschranke erreichen. Salto rückwärts vomwissenschaftsverlagsfreund- lichen Urheberrecht zum wissenschaftsfreundlichen Urheberrecht Ich finde es sehr beeindruckend", so dbv-Vorstandsmitglied Dr. Frank Simon-Ritz (Universitätsbibliothek Weimar), dass es nun offensichtlich einen breiten politischen Konsens gibt, der die Möglichkeit eröffnet, hier einen wichtigen Schritt für Bildung und Wissenschaft in Deutschland zu gehen.

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin allgemeine Wissenschaftsschranke Und die Politik der Bundesregierung? Das Bundesjustizministerium weigert sich bislang eine öffentliche Debatte um eine Wissenschaftsurheberrecht und eine umfassende Wissenschaftsschranke zu eröffnen bzw. zu befördern juristisch überprüfen zu lassen, ob eine umfassende Wissenschaftsschranke kompatibel mit EU-Vorhaben ist (oder nicht) Initiativen gegenüber der EU ergreifen, die Hindernisse der obsolet gewordenen Urheberrechtsrichtlinie von 2001 (!!!!) zu beseitigen die Kritik an den unzulänglichen BuW betreffenden Schrankenregelungen des UrhGes konstruktiv aufzugreifen sich mit anderen Ländern zu koordinieren, um ein konzertiertes Vorgehen in Sachen einer umfassenden Wissenschaftsschranke zu erreichen Der Besonderheit eines Urheberrechts für BuW Rechnung zu tragen

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Wer ist gescheitert? Die Politik? weil sie nicht in der Lage ist, das Urheberrecht als Recht der Informationsgesellschaft und als Anreiz für die Informationswirtschaft zu formulieren und schon gar nicht Bildung und Wissenschaft freies Arbeiten in elektronischen Räumen zu garantieren? Bildung und Wissenschaft? weil sie es nach 10 Jahren nicht geschafft haben, die Politik von der Notwendigkeit und Machbarkeit eines bildungs- und wissenschaftlichsfreundliches Urheberrecht abzuringen?

32 Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Institutionenökonomik - theoretische Grundlage für Wissensökonomie und -ökologie Geschäftsmodelle für das wissenschaftliche Publizieren unter Anerkennung von Wissen und Information als Gemeingüter (Commons)

33 Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Commons werden sozial konstruiert Was entweder natürlich da ist oder was im Verlauf der menschlichen Sozial- und Kulturgeschichte entstanden ist, sind Common pool resources (Gemeinressourcen) Gemeinsames Erbe der Natur materiell natürlich Gemeinsames Erbe kultureller Kreativität immateriell, kulturell Wissen und Information Gemeinsames Erbes des sozialen Lebens sozial Institutionenökonomik - Wie entstehen Commons?

34 Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Common Pool Resources Institutiona- lisierung Commons Prinzipien/Werte Verfahren Institutionenökonomik - Common Pools Resources - Commons?

35 Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Wissens- ressourcen Prinzipien/Werte Verfahren Privatisierung enclosure of the mind Profitabilität verknappte Ressource Gerechtigkeit, Fairness Inklusion Nachhaltigkeit, Offenheit, Teilen Kommunikation Konsens Verpflichtungen Verträge Regeln, Rechte, Gesetze, bindende Vorschriften Kontrollmechanismen, Sanktionen Institutiona- lisierung Private Güter Gemeingüter Commons unsere Wahl ? Commons Zugriff (access) zu Informations- objekten (Produkten und Dienstleistungen) Institutionenökonomik - Common Pools Resources - Commons?

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Open Access ist eine Form der Institutionalisierung von Wissen, durch die es zu einem Commons und zu einem common property mit freien Nutzungsregeln werden kann. Open Access als Form der Institutionalisierung von Wissen Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird. Berliner Erklärung Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen

37 Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Publikationsmärkte tendenziell vollständig durch das OA-Paradigma bestimmt gold? grün? oder Auch kommerzielle Publikationsformen der Informationswirtschaft adaptieren immer mehr das Open-Access-Paradigma. ElsevierSpringerOpen Geschäftsmodell : Öffentliche Einrichtungen finanzieren privates kommerzielles OA-Modell

38 Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Publikationsmärkte tendenziell vollständig durch das OA-Paradigma bestimmt Auch kommerzielle Publikationsformen der Informationswirtschaft unter dem Open- Access-Paradigma. unterstützt von Politik - Beispiel UK gold? beruht auf dem Finch Report of the Working Group on Expanding Access to Published Research Findings – the Finch Group Accessibility, sustainability, excellence: how to expand access to research publications

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin "In all cases universities upon receipt of funding should transfer these charges to their institutional publication fund" … "A university can then use these funds to pay for APCs for any article resulting from research council funding." British universities now pay around £200m a year in subscription fees to journal publishers, but under the new scheme, authors will pay "article processing charges" (APCs) to have their papers peer reviewed, edited and made freely available online. The typical APC is around £2,000 per article. Minister of State for Universities and Science Umschichtung der Finanzierung und damit Umschichtung von den Bibliotheken zu den Verlagen Priorität des OA-Gold-Modells - OA-Politik im UK cost of the transition, which could reach £50m a year, must be covered by the existing science budget and that no new money would be found to fund the process.

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin commons-based information markets freie Nutzung der Informations- objekte einfache kommerzielle Nutzungsrechte Ertrag z.B. durch Mehrwertleistungen gegenüber den frei nutzbaren Informationsobjekten Modell einer ommons-based information economy/society

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin FAZIT

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin allgemeine Wissenschaftsschranke Das Ziel bleibt Und die Politik muss und wird sich bewegen (und wenn es Gesetzgeber selber ist) Wenn etwas aus der Finanzkrise der letzten Jahre gelernt werden kann, dann : Wenn etwas politisch gewollt wird, finden die politisch Verantwortlichen auch Wege der positiven Gesetzgebung, das möglich zu machen Das gilt für Geistiges Eigentum (Grenzen im öffentlichen Interesse) Wissenschaftsfreiheit (Mandatierung der Zweitverwertung) und sicher auch für eine umfassende Bildungs-und Wissenschaftsschranke gewollt scheint es in Bundesrat und den politischen Parteien zu sein, in den Organisationen der Wissenschaft ohnhin

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Wissenschaftsurheberrecht und allgemeine Wissenschaftsschranke Das Ziel bleibt Warum nicht ein runder Tisch mit BMJ BMBF Vertretern der Parteien Aktionsbündnis Allianz KMK und als Moderation warum nicht der dbv

Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Folien unter einer CC-Licenz

Towards a commons-based copyright– IFLA 08/ Fachsymposium - Urheberrecht für die Wissensgesellschaft - Berlin Rainer Kuhlen: Regulierungsformen für immaterielle Commons – in Richtung einer Verträglichkeit von Wissensökonomie und Wissens- ökologie [PDF].PDF Erschienen gekürzt unter dem Titel Wissensökonomie und Wissens- ökologie zusammen denken. In: Silke Helfrich, Heinrich-Böll-Stif- tung (Hg.): Commons. Für eine neue Politik jenseits von Markt und Staat. Transcript. Verlag für Kom- munikation, Kultur und soziale Praxis. Reihe Sozialtheorie. April 2012, S