Schule – Internet - Recht Datenschutz Personenschutz Urheberrecht
Schule – Internet – Recht Datenschutz Vorsicht bei Veröffentlichung im WWW: Keine Schülerdaten Kollegendaten nach Rücksprache Sprechzeiten E-Mail Geburtsdatum Weitere Kollegendaten nur mit schriftlicher Genehmigung Bild (!) Beruflicher Werdegang
Schule – Internet – Recht Personenschutz Netiquette: Persönliche E-Mail nur nach Rücksprache veröffentlichen Keine Verunglimpfungen, Unterstellungen o.ä. (auch „Lehrergebabbl“ aus Schülerzeitung!) Keine Phantasienamen: Verantwortlichkeit für das, was im Netz veröffentlicht wird
Schule – Internet – Recht Personenschutz Keine Online-Bestellungen o.ä. von Schülerseite Keine Dokumente, Spiele etc., die gewaltverherrlichend, rassistisch, pornografisch sind Bei Einsatz im regulären Unterricht ist die Lehrkraft verantwortlich!
Schule – Internet – Recht Urheberrecht In Deutschland sind alle Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Für Bearbeitungen dieser Werke gilt erneut ein Copyright! Vor Veröffentlichungen ggf. Einwilligung einholen Vorsicht bei gescannten Dokumenten! Downloads müssen von der Lehrkraft genehmigt werden! (Ausnahmefälle für Referate, Facharbeiten zulassen!)
Schule – Internet – Recht Urheberrecht Zitieren erlaubt, aber richtig! Link auf das Originaldokument setzen (Vorsicht bei Frames!) ggf. Autor, Erscheinungsort, -datum nennen Bei Verwendung von Grafiken darauf achten, ob sie als „frei“ deklariert sind. Vorsicht bei Verwendung von „Frames“: Die Urheberschaft der Seiten muss erkennbar sein!