Die neue FFG - Österreichs zentrale Organisation zur Förderung von Forschung und Innovation DI Dr. Alexander Reiterer I DI Dr. Rita Litauszky 05.

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 Präsentation transkript:

Die neue FFG - Österreichs zentrale Organisation zur Förderung von Forschung und Innovation DI Dr. Alexander Reiterer I DI Dr. Rita Litauszky 05. April 2005, Festspielhaus Bregenz - Seefoyer

DI Dr. Alexander Reiterer Basisprogramme (BP) FFG – Der österreichische One-Stop-Shop für wirtschaftsbezogene Forschungs- und Technologieförderung DI Dr. Alexander Reiterer Basisprogramme (BP) Allgemeine Tipps: Fragen stellen, z.B bei Überleitung zur nächster Folie (z.B. Wer kann an EU-Projekte teilnehmen?) Mitgebrachte Unterlagen hochhalten wenn ich sie erwähne.

FFG - Forschungsförderungsgesellschaft Der Nationalrat hat am 17. Juni 2004 die Forschungsreform beschlossen. Mit dieser Reform werden die wirtschafts- nahen Forschungsförderungseinrichtungen in der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) gebündelt und der Wissenschaftsfonds FWF reformiert. Das Gesetz ist seit 1. September 2004 in Kraft.

FFG - Forschungsförderungsgesellschaft In der neuen Gesellschaft zusammengefasst sind: FFF – Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft TIG – Technologieimpulse-Gesellschaft ASA – Austrian Space Agency BIT – Büro für internationale Technologiekooperation Gesamt ca. 170 Mitarbeiter und € 350 Mio. Fördervolumen

FFG – Eigentümer & Geschäftsführung Dr. Klaus Pseiner Dr. Henrietta Egerth (bisher: ASA) (bisher: BMWA)

FFG - Aufsichtsrat BMVIT BMWA BMF IV WKÖ BAK BMBWK RFT  FWF nur beratend – ohne Stimmrecht RFT: Vorsitzender + Stellvertreter FWF: Vorsitzender des Aufsichtsrates BMVIT (Vorsitz) unternehmerische Erfahrung ist Voraussetzung Erfahrung ist Voraussetzung BMWA BMF IV WKÖ BAK Betriebsratsvertreter BMBWK (Vorsitz-Stv.) FFG - Aufsichtsrat

Kernkompetenzen der FFG Die FFG kann bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine Anzahl spezieller Kompetenzen zurückgreifen. Um das Leistungsspektrum effizient und in hoher Qualität erbringen zu können, ist auf die Erhaltung und Weiter- entwicklung der Kernkompetenzen wesentlich zu achten. Fünf wichtige Kernkompetenzen können unterschieden werden: 

Kernkompetenzen der FFG Spezialist für die Abwicklung von Forschungs- und Entwicklungsförderung Fähigkeit zur Gestaltung von funktionsfähigen und erfolgreichen Förderungsprogrammen Fähigkeiten zum Management komplexer internationaler Projekte mit vielen Partnern Know-how-Zentrum auf dem Gebiet Forschung, Entwicklung und Innovation Know-how für eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit

3-Prozent-Szenario (Lissabon-Barcelona-Ziel) Ö, 2004 Ziel 2010 F&E-Ausgaben der Wirtschaft F&E-Aufwendungen / % zum BIP € 5,3 Mrd. € 8,5 Mrd. Ausgaben des Bundes

Innovationsförderung in Österreich Grundlagen- forschung   FWF FFG AWS (ERP-Fonds) Angewandte Forschung  Entwicklung Fertigungs- überleitung

Struktur der FFG

-initiativen der Wirtschaft soweit zu stärken und zu FFG – Basisprogramme Bereichsleitung: Mag. Klaus Schnitzer Zielsetzung des Bereiches ist es, Forschungsideen und -initiativen der Wirtschaft soweit zu stärken und zu unterstützen, dass konkrete Forschungsprojekte in Angriff genommen und erfolgreich zu Ende geführt werden. Dabei handelt es sich um die Förderung von Einzelprojekten. Die Förderungen sind weder an bestimmte Themen, noch an Termine oder Ausschreibungen gebunden. Voraussetzung ist einzig die Erfüllung der entsprechend definierten und generell publizierten Qualitätskriterien.

FFG - Strukturprogramme Bereichsleitung: Dr. Dorothea Sturn Strukturfördernde Programme sind nicht auf bestimmte F&E-Gebiete beschränkt, im Gegensatz zu den Thematischen Programmen, wo spezifische Wissensgebiete gefördert werden sollen. Sie sind aber - wie Thematische Programme auch - im Allgemeinen zeitlich beschränkt, und folgen in ihren jeweiligen Einzelzielen internationalen oder nationalen strategischen Schwerpunkten zu Verbesserung von F&E-Strukturen.

FFG - Strukturprogramme Die Strukturprogramme können in drei Programmfamilien zusammengefasst werden: Kompetenzzentren Es werden Zentren (und nicht Projekte) gefördert. Die Hauptansprechpartner für K-plus-Zentren sind die Universitäten und die Wirtschaft, K-ind-Zentren legen den Fokus stärker auf die Vernetzung wirtschaftlicher Kompetenzen. Innovation und Kooperation Zusammenfassung der Programme, die Intermediäre und Forschungseinrichtungen beim Auf- und Ausbau ihrer Forschungs-, Innovations- und Kooperationsfähigkeit unterstützen, oder die Innovationsnetzwerke unterstützen.

FFG - Strukturprogramme Humanressourcen und Gender Optimierung des Instrumentariums der Exzellenz- und Mobilitätsprogramme im Humanressourcenbereich, insbesondere der Frauenförderungsprogramme, vor allem auch in Hinblick auf einen attraktiven Karriereverlauf sowie zur Erhöhung der internationalen Mobilität und der Durchlässigkeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.

FFG – Thematische Programme Bereichsleitung: Dr. Emmanuel Glenck Zweck dieses Bereiches ist es, ausgewählte Themenfelder im Rahmen der F&E-Vorhaben österreichischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen gezielt zu forcieren. Dadurch soll erreicht werden, dass in jenen Themen, denen aus strategischen Überlegungen heraus besondere Bedeutung für Wirtschaft und Technologieentwicklung zugesprochen wird, mehr Forschungsvorhaben durchgeführt werden, um eine kritische Masse in diesen Feldern zu erreichen. Der Bereich nimmt sämtliche Aufgaben des Programm- und Schirmmanagements für thematisch fokussierte Forschungsförderung wahr.

FFG – Thematische Programme Er ist die Anlaufstelle für die strategische Entwicklung der Themenbereiche und deckt in diesen Themenfeldern auch die Kooperation und Abstimmung mit dem FWF, der aws und den Bundesländern ab. Die vielfältigen Aufgaben umfassen folgende Schwerpunkte: Beratung, Vernetzung, Finanzierung

FFG – Europäische & Internationale Programme Bereichsleitung: Hon.-Prof. DI Manfred Horvat Ziel des Bereiches ist die Sicherung und Steigerung der österreichischen Beteiligung an europäischen und interna- tionalen F&E-Programmen. Damit wird - über die finanzielle Förderung hinaus - die Vernetzung und eine bessere Sichtbarkeit der österreichischen F&E-Szene auf europäischer und internationaler Ebene angestrebt. Der Bereich ist die Koordinationsstelle des nationalen österreichischen NCP-Netzwerks, und damit zugleich die nationale Ansprechstelle für die EU in allen Angelegenheiten der europäischen Forschungsrahmenprogramme. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit dem für das Forschungs- rahmenprogramm federführend zuständige Ressort (BMBWK).

FFG – Europäische & Internationale Programme Hauptaufgabe des Bereichs ist die Beratung und Betreuung von Organisationen aus Wissenschaft und Wirtschaft in Österreich in allen Fragen der Teilnahme an internationalen Programmen und Initiativen der Forschungsförderung. Die Mitarbeiter/-innen des Bereichs nehmen unter anderem Funktionen als National Contact Points in Österreich für alle spezifischen Programme des EU-Rahmenprogramms sowie für EUREKA wahr.

FFG – Agentur für Luft- und Raumfahrt Leitung: Ing. Harald Posch Die Themen Luftfahrt und Raumfahrt sind durch eine spezielle Konstellation gekennzeichnet: Die damit verbundenen Technologien gelten als Schlüsselfaktoren für die wirtschaftlich-technische Entwicklung, andererseits sind die notwendigen Aufwendungen, die technischen Anforderungen und damit die Risken so hoch, dass sie die Möglichkeiten einzelner Unternehmen oder auch Staaten übersteigen.

FFG – Agentur für Luft- und Raumfahrt Agenturfunktion im Auftrag der Republik Österreich im Rahmen von bzw. als Gesprächspartner von ESA, EC, Nationale Agenturen GALILEO, JU, Nationale Agenturen EC, Nationale Agenturen Einheitliche Verantwortlichkeiten für die Agenturfunktionen und die komplementären strategischen Programme Nachhaltiger Aufbau und Stärkung eines österreichischen Luft- und Weltraumclusters Absicherung der österreichischen Wettbewerbsposition im internationalen Vergleich Aufbau und Pflege von Netzwerken für Wissenschaft, Forschung und Industrie auf dem Gebiet von Luft- und Raumfahrt.

Haus der Forschung An der städtebaulich markanten Ecke Spitalgasse / Sensengasse im 9. Wiener Gemeindebezirk wird schon bald ein „Haus der Forschung“ (www.big.at) für die FFG entstehen (Bezugstermin: Ende 2006). In dieses Haus für die Bundeseinrichtungen zur Forschungsförderung sollen neben der FFG auch der Wissenschaftsfonds, die Christian Doppler Gesellschaft, die Geschäftsstelle des Rates für Forschung und Technologie- entwicklung und die Austrian Cooperative Research einziehen.

Eingereichte – geförderte Projekte (1968 – 2004) Seit 1968 / Basisprogramme: 19.480 Forschungsvorhaben mit 2,625 Mrd. Euro gefördert

Förderungsziele für Basisprogramme der FFG Erschließung des innovatorischen und technologischen Potenzials von österreichischen Unternehmen, Forschungsinstituten und Erfindern Umsetzung der nationalen und internationalen österreichischen Technologiepolitik Anregung von nationalen und internationalen Kooperationen Förderung junger Forscher Stimulierung forschungsschwacher Branchen

Förderungsgrundsätze für Basisprogramme der FFG Nicht nur eine Idee, sondern eine genaue Projektbeschreibung mit wesentlichem Neuheitsgehalt und detailliertem Arbeitsplan zählt die Kosten-/Nutzeneinschätzung, Projektgröße und die Zielerreichung muss realistisch sein auch die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung wird bewertet

Förderungsstrategie für Basisprogramme der FFG Die Förderungsstrategie umfasst im Basisprogramm die Förderung von F&E-Projekten aller Wirtschaftszweige und Branchen, die nachfolgend erläuternden Kriterien entsprechen. Zusätzlich gibt es auch regelmäßig zeitlich befristete Aktionslinien.

Allgemeine Förderungskriterien für Basisprogramme Technische Kriterien Die beiden Hauptkriterien sind der gehobene Innovationsgrad (technologische Neuheit) und der Schwierigkeitsgrad (technologisches Entwicklungsrisiko) Wirtschaftliche Kriterien In wirtschaftlicher Hinsicht liegt das Hauptaugenmerk auf der Verwertungsmöglichkeit der Entwicklung für den Antragsteller und in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Allgemeine Förderungskriterien für Basisprogramme Technische Kriterien Wirtschaftliche Markterfahrung Marktaussichten Verwertung Externe Effekte Soziale Aspekte Finanzielle Leistungsfähigkeit Management Know-how-Zuwachs F&E-Dynamik Durchführbarkeit Technologische Neuheit Schwierigkeitsgrad der Entwicklung Nutzen Umwelt Firma Projekt

Häufigste Ablehnungsgründe Neuheit Schwierigkeit (zu geringer technischer Anspruch) Durchführbarkeit Finanzierung (Firmengröße / Projektgröße)

Woran prinzipiell förderungswürdige Projekte noch scheitern können Schlecht nachvollziehbare bzw. keine Kostenaufzeichnungen vorhanden Änderungen der Kostenstruktur ohne Information an die FFG Wesentliche Änderungen im Projektablauf oder beim Unternehmen Verschweigen von anderen in Anspruch genommenen Förderungen

internationaler Konzerne (Stärkung F&E-Standort) Förderstrategie  Strategische Großprojekte  Österreichische Töchter internationaler Konzerne (Stärkung F&E-Standort) Betriebsgröße Großbetriebe  F&E-Dynamik  Feasibility-Studies  Kooperation Wissenschaft-Wirtschaft Klein- und Mittelbetriebe  Start up- Förderungen Start ups Einzelunternehmen Zahl der Betriebe

Welche Kosten fördern wir ? Alle F&E-relevanten Projektkosten bis zu einem serienfähigen Prototypen bzw. einem serienfähigen Verfahren. Beiträge zu Personalkosten Forschungseinrichtungen Versuchsanordnungen, Modelle Subaufträge an Dritte sonstiger Sachaufwand (Reisen,Versuchsmaterial) Achtung: Diese Kosten müssen nachgewiesen werden!

KEINE förderbaren Kosten Marketing- und Vertriebskosten Einrichtungen, die zur Aufrechterhaltung der normalen Geschäftstätigkeit erforderlich sind (Büroeinrichtung, Mess- und Prüfgeräte) Kosten, die nicht im Förderzeitraum angefallen sind Kosten, die zum Zeitpunkt der Rechnungsprüfung noch nicht bezahlt worden sind

KEINE förderbaren Kosten Kosten, die bereits durch andere Förderungen gedeckt sind Kosten, die nach Fertigstellung des serienreifen Prototypen anfallen Beraterkosten (ausgenommen technische Beratung sowie Beratung im Rahmen von EU Anbahnungen)

... für wirtschaftlich verwertbare Forschungsprojekte Wie fördern wir ? Basisprogramme fördert die FFG mit 50 % der insgesamt anerkennbaren Projektkosten mit einem Mix aus Zuschüssen zinsengünstigen Darlehen (2 %) Zinsenzuschüssen für Bankkredite Haftungen ... für wirtschaftlich verwertbare Forschungsprojekte von Unternehmen aller Größen, Forschungsinstituten, Arbeitsgemeinschaften, Einzelforschern und Erfindern.

Zuschuss / Darlehen Der Zuschuss wächst mit dem Risiko / Schwierigkeitsgrad Technologiesprung Das Darlehen wächst mit dem Investitionsanteil

Förderbarwert in Mio. Euro (2000-2004)

Antrags- und Förderungsstruktur (2004, Mio. Euro) Anträge 1.208 geförderte Projekte 861 Zuschüsse FFG (inkl. Land, KKZ) € 52,95 Mio. Zuschüsse Nationalstiftung € 38,65 Mio. Darlehen € 81,70 Mio. Haftungen € 54,88 Mio. Sonstige (EU, Land) € 19,97 Mio. Gesamt € 248,16 Mio.

Förderungsübersicht nach Beschäftigten 2004

Herkunft der Förderungsmittel 2004 in Mio. Euro

Erfüllung der F&E-Ziele der EU + 15 % grenzüberschreitend + 10 % Fördergrenzen der EU Zuschläge KMU + 10 % Region: Ziel 1 + 10 % Ziel 2 + 5 % Erfüllung der F&E-Ziele der EU + 15 % grenzüberschreitend + 10 % Kooperation + 10 % Vorwettbewerbliche Entwicklung 25 %-Basis Maximaler Barwert 50 %-Basis

Gemeinsamer Datenbestand Übersicht über mehrere Projekte eAntrag Vorteile: Gemeinsamer Datenbestand Übersicht über mehrere Projekte Online-Rückmeldung bzgl. Projektstatus Schnellst möglicher Infofluss https://eantrag.fff.co.at

Genehmigungsverfahren für Basisprogramme Einreichung Bestätigungsschreiben Techn. Sachbearbeiter Beiratssitzung Förderung Kurzes Schreiben Übereinkommen Kfm. Sachbearbeiter Ablehnung

Die Entscheidung Bei positiver Entscheidung schließen wir mit Ihnen ein Förderungsübereinkommen, in dem die Art und Höhe der Förderung, die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie die Terminisierung des Projektes festgehalten werden.

Förderungsabwicklung bei Basisprogrammen Genehmigung löst einen Vertrag (Übereinkommen) aus Anweisung der 1. Rate ( 50 % der Mittel ) Zwischenbericht und Zwischenabrechung bei positiver Bewertung: Anweisung der 2. Rate (30 %) Endbericht/Endabrechnung nach Revision bei positiver Bewertung: Schlussrate ( 20 % ) Abfolge wiederholt sich für Folgejahre von mehrjährigen Projekten.

Aktionslinien BRIDGE Nachwuchsförderung Start up-Förderung Feasibility Studies Mikrotechnik/Nanotechnologie EUREKA EU-Einstiegsförderung

BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm

BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm Ziele Weiterentwicklung und Nutzbarmachung von Erkenntnissen der Grundlagenforschung für wirtschaftliche Anwendungen Vertiefung der Forschungskooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft Schließen der „Förderlücke“ zwischen FWF und FFG in Richtung Wirtschaft Förderung von Projekten an der Schnittstelle „Grundlagenforschung – Anwendung und Verwertung“ Weiterführung und Ergänzung des Programms „Translational Research“ des FWF im Sinne eines Brückenschlags zur FFG

BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm Förderbare Projekte Es werden Projekte mit überwiegendem Grundlagen- forschungscharakter gefördert, die bereits ein realistisches Verwertungspotenzial erkennen lassen, sodass eine oder mehrere Firmen bereit sind, das Projekt mitzufinanzieren bzw. begleitend auch am Projekt teilzunehmen. Die Förderung bezieht sich auf Einzelprojekte und ist offen für alle Forschungsthemen.

BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm AntragstellerInnen: Forschungsinstitute, Firmen oder EinzelforscherInnen. Das Konsortium muss aus mindestens zwei Partnern (1 Wissenschaft, 1 Wirtschaft) bestehen. Förderungsnehmer Konsortium von mindestens zwei Partnern (1 Wissenschaft, 1 Wirtschaft). Der Grundlagenforschungsanteil wird definitionsgemäß überwiegen. Die Beteiligung der Firma kann entweder in Form von eigenen Forschungsleistungen und einem Barzuschuss erfolgen oder auch ausschließlich in einem finanziellen Engagement bestehen.

BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm Förderungsmodell Grundlagenforschung (industrielle Forschung) maximale Förderung lt. EU 50 % bei Kooperationen 60 % bei Kooperationen mit Klein- und Mittelbetrieben 70 % für Projekte in Regional- Fördergebieten (Zuschlag + 5 %) 65 % / 75 %

BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm Förderungsmodell Voraussetzungen: Überwiegend Grundlagenforschungscharakter mindestens 80 % der Kosten bei Forscher / Forschungsinstitut (keine Leistung, die auch Firmen erbringen können) maximal 20 % der Kosten bei Firmenpartnern (eigene Personalleistung, Material, Geräte)

BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm Es gilt: Restfinanzierung der Forscher durch Firmenpartner Vertragliche Regelung der Verwertung Vollkosten (bei Nachweis auch für Forschungsinstitute) Förderung, daher keine Mehrwertsteuer (außer, sie ist bereits Kostenbestandteil)

BRIDGE – Das Brückenschlagprogramm Förderungsempfehlungen werden auf Basis von internationalen Gutachten durch einen Fachbeirat, der von FFG und FWF gemeinsam errichtet wurde, getroffen. Informationen und Antragsformulare sind ab Mitte Jänner unter http://www.ffg.at bzw. direkt: http://www.fff.co.at/fff.php?docid=3692 abrufbar.

Start up-Aktion (Frühphasenfinanzierung)

Start up-Aktion (Frühphasenfinanzierung) Ziel ist die Verbesserung der Projektfinanzierung für technologieorientierte und junge Unternehmen Förderung von Feasibility-Studien Technology-Rating zur technischen Standortbestimmung Venture-Foren als Kontakt zu Kapitalgebern Umwandlung von FFG-Darlehen in Besserungsscheine zur „Bilanzoptimierung“. höhere Projektfinanzierung durch verstärkte Kooperationen mit Bundesländern

Start up-Aktion (Frühphasenfinanzierung) Start up - Kriterien Unternehmen, die nicht älter als 3 Jahre sind maximal 50 Mitarbeiter Jahresumsatz unter 7 Mio. Euro Beteiligung durch ein Großunternehmen darf 25 % nicht überschreiten

Start up-Aktion (Frühphasenfinanzierung) So viel Geld gibt es bis zu 50 % der gesamten anerkannten Projektkosten durch Kooperation mit Bundesländern deutliche Verbesserung der Projektfinanzierung Barwert von rund 30 % möglich, der inkl. der Landesförderung auf bis zu 50 % aufgestockt werden kann.

Start up-Aktion (Frühphasenfinanzierung) Förderungsvoraussetzungen: Die Unternehmensgründung ist bereits erfolgt oder steht unmittelbar bevor Die Restfinanzierung muss nachgewiesen werden Vorgelagert kann die Erstellung einer Feasibility- Studie gefördert werden Es gelten dieselben Kriterien wie bei normalen FFG-Projekten, jedoch kommt der Einschätzung der Marktaussichten besondere Bedeutung zu Das Unternehmen sollte ein potenzieller Kandidat für VC-Kapital werden

Feasibility-Studies (Machbarkeitsstudien)

Feasibility-Studies (Machbarkeitsstudien) Zielsetzung: Diese Aktion soll helfen, die Machbarkeit von Ideen zu bewerten, unrealistische Ideen frühzeitig auszuscheiden, den Grundstein für konkrete F&E-Projekte zu legen und zukünftige Kooperationen mit Universitäten zu erleichtern.

Feasibility-Studies (Machbarkeitsstudien) Das setzen wir voraus Idee eines KMU, das näher untersuchenswert erscheint = Angebot eines externen Erstellers der Studie Problemstellung, Zielsetzung Stand der Technik Lösungsansätze geplante Arbeiten, Abgrenzung des Leistungsumfanges Projektleitung, Mitarbeiter

Feasibility-Studies (Machbarkeitsstudien) Vereinfachtes Verfahren Antragsformular ausfüllen technische Beschreibung der Machbarkeitsstudie durch das Institut wirtschaftliche Bedeutung für das Unternehmen Kostenplan ist das Angebot des Forschungsinstitutes

Feasibility-Studies (Machbarkeitsstudien) So viel Geld gibt es Nur die Kosten der externen Studien von Universitätsinstituten und außeruniversitären Forschungsinstituten Fachhochschulen qualifizierten Sachverständigen können mit max. 70 % , jedoch max. € 8.000.- gefördert werden.

Mikrotechnik Österreich inkl. Nanotechnologie

Mikrotechnik Österreich inkl. Nanotechnologie Mikro-/Nano- elektronik Mikro- magnetik Mikro-/Nano- robotik Mikrooptik Mikrobio- technologie Nano- wissenschaft Mechatronik Mikrofluidik Mikro-/Nano- mechanik Mikro-/Nano- sensorik Mikro-/Nano- technologie Nano- materialien

Mikrotechnik Österreich inkl. Nanotechnologie Evaluierung der Initiative 2004 Fortführung unter Einbeziehung der Evaluierungsergebnisse und in Abstimmung mit dem RFT-Programm Ausbau der nationalen Kooperationen (NanoNet Styria, Österr. Gesellschaft für Mikrosystemtechnik, Mikro@Nano etc.) Ausbau der internationalen Kooperationen (ERA-NET, 6. Rahmenprogramm)

Mikrotechnik Österreich inkl. Nanotechnologie Im Rahmen der bereits im Jahr 2001 gestarteten Initiative konnten insgesamt 250 Projektanträge verzeichnet werden. Mit einer Fördersumme von rund 95 Mio. Euro konnten insgesamt 175 Projekte gefördert werden.

EU-Anbahnungsförderung

EU-Anbahnungsförderung Die FFG bietet für die österreichischen Unternehmen unter Berücksichtigung der dafür vorhandenen Budgetmittel das folgende Spektrum an Unterstützungsmaßnahmen für das 6. RP an: „neue Instrumente“ (IP, NoE) „klassische Instrumente“ (CRAFT, STREP) „sonstige Instrumente“ (CR: ja; SSA, CA: nein) „neue Instrumente“ „klassische Instrumente“ „sonstige Instrumente“

EU-Anbahnungsförderung Grundvoraussetzung für die Anbahnungs-finanzierung der FFG ist der F&E-Gehalt des einzureichenden EU-Projektes. Eine überwiegende Projektmanagementtätigkeit zählt beispielsweise nicht dazu. Projektvorschlag muss relevant für die Innovationstätigkeit der beteiligten österreichischen Unternehmen sein! „neue Instrumente“ „klassische Instrumente“ „sonstige Instrumente“

EU-Anbahnungsförderung Anträge für die EU-Anbahnungsfinanzierung möglichst frühzeitig (mindestens 3 Wochen vor EU-Einreichung) bei der FFG einreichen (Förderwirkung!) Zum Zeitpunkt des Antrages auf EU-Anbahnungsförderung sollten maximal 50 % der anfallenden Anbahnungskosten erreicht worden sein. Nicht berücksichtigt werden können Anträge, die später als drei Wochen vor Ende des betreffenden EU-Calls bei der FFG einlangen. „neue Instrumente“ „klassische Instrumente“ „sonstige Instrumente“

2004: Förderungen Vorarlberg

2004: Förderungen Österreich

So können Sie uns erreichen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) Basisprogramme Kärntner Straße 21-23, 1015 Wien : 05 77 55-1011 Fax: 05 77 55-91011 E-Mail: office@ffg.at Internet: www.ffg.at

Fördermöglichkeiten für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) im 6. EU-Rahmenprogramm DI Dr. Rita Litauszky Europäische und Internationale Programme (EIP) Allgemeine Tipps: Fragen stellen, z.B bei Überleitung zur nächster Folie (z.B. Wer kann an EU-Projekte teilnehmen?) Mitgebrachte Unterlagen hochhalten wenn ich sie erwähne. FFG - Ihr Partner für erfolgreiche Forschungs- und Technologiekooperation

Die Wichtigkeit europäischer KMU EUROPAS WIRTSCHAFTSMOTOR FÜR VERÄNDERUNGEN Entwicklung neuer Produkte & Technologien High-tech KMU schaffen 2-mal mehr Innovationen pro Beschäftigten als Großfirmen Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit 50% aller KMU sind Subunternehmer Schaffung neuer Arbeitsplätze KMU und Kleinstfirmen stellen 80% der neuen

Welcher Betrieb gilt als KMU? Bis zu 250 Mitarbeiter Höchstens 50 M Euro Jahresumsatz oder höchstens 43 M Euro Jahresbilanz Max. 25% des Unternehmen dürfen sich im Besitz eines Unternehmens befinden, das kein KMU ist (z.B. Konzern) NEU!!!

Thematische Prioritäten KMU im 6. Rahmenprogramm KMU Horizontale Maßnahmen Thematische Prioritäten ca. 400 Mio Euro ca. 1,7 Mrd. Euro 3 - 5 Jahre bis zu einigen 10 Mio € mind. 3 Länder 1 - 3 Jahre 0,5 - 5 Mio € mind. 3 Länder

KMU-Beteiligung in den Horizontalen Maßnahmen Auftragsforschung für und mit KMU Kooperative Forschung (CRAFT = Cooperative Research Action For Technology): Gruppe einzelner KMU Kollektive Forschung: Industrielle Organisationen & KMU

CRAFT - 300 Mio Euro Partner: mind. 2 F&E-Dienstleister aus 2 Ländern Thema: jedes Thema aus Wissenschaft & Technik Partner: mind. 3 KMU aus mind. 2 Ländern UND mind. 2 F&E-Dienstleister aus 2 Ländern (EU-Mitgliedsländer und Kandidatenländer gleichgestellt) Größe: Gesamtkosten: 0,5 - 2 Mio € EU-Beitrag >50% von Projektkosten Dauer: 1-2 Jahre

Schutz des geistigen Eigentums: CRAFT - 300 Mio Euro Förderung: Forschung & Innovation: bis zu 50% Konsortiums Management: bis zu 100%, (max. 7% EU-Förderung) Schutz des geistigen Eigentums: Eigentumsrechte bei KMU-Einreichern

CRAFT - Beispiel Biowissenschaften : CEX Entwicklung eines probiotischen Futtermittel-Zusatzes (CEX) für die Geflügelproduktion gemäß den Anforderungen der Europäischen Registrierung 5 KMU aus 4 Nationen Österr. Koordinator 3 Forscher aus 3 Nationen Projektdauer: 01/03 - 12/04 Projektkosten: 0,95 Mio €

Partner: CRAFT - Beispiel Industrielle Technologien: „Wasserglass“ in leather production (in order to reduce tannery wastes): 07/98 - 12/99 Partner: AT: Werner Vogl & Co. DE: Lederfabrik Josef Heinen IT: Industria Conciaria Nobel IT: Conceria Martucci Teresa AT: HBLVA für Chem. Ind. DE, IT: Lederinstitute Horizontales Konsortium Produzenten von: Automobil & Polsterwaren; Schuhleder; Lederwaren & Schuhe; Kleidung & Schuhe

CRAFT - Beispiel Energie: Colourface - Färbige Kollektor Fassaden für Solare Heizsysteme und Gebäudeisolation 6 KMU aus 3 Nationen Österr. Koordinator 3 Forscher aus 3 Nationen Projektdauer: 01/02 - 12/03 Projektkosten: ca. 1,6 Mio. Euro

Chancen für KMU durch CRAFT Mehr Geld für FTE Zusätzliche personelle Ressourcen Know-How Risikoteilung Beschleunigung von Innovationsprozessen Stärkung der Marktposition durch neue Technologien Neue Märkte durch internationale Kontakte

Kollektive Forschung - 100 Mio Euro Thema: jedes Thema aus Wissenschaft & Technik Partner mindestens: 2 nationale Industrielle Vereinigungen ODER 1 Europäische Industrielle Vereinigung KMU-Kerngruppe mit mind. 2 KMU mind. 2 Forschungsdienstleister Größe: Gesamtkosten: 2 - 5 Mio € EU-Beitrag: >50% von Projektkosten Dauer: 2-3 Jahre

Kollektive Forschung - 100 Mio Euro Förderung: Forschung & Innovation: bis zu 50% Training: bis zu 100% Konsortiums Management: bis zu 100% Schutz des geistigen Eigentums: Eigentumsrechte bleiben bei den Einreichern

Einreichfristen bei CRAFT & Kollektive Forschung CRAFT: letzte Einreichfrist 14.09.2005 Kollektive Forschung : letzte Einreichfrist 26.05.2005 2-stufiges Einreichverfahren

KMU-Beteiligung in den Thematischen Prioritäten Thema den 7 Thematischen Prioritäten zugeordnet Mind. 15% für KMU 1. Integrierte Projekte 2. Exzellenz-Netzwerke 3. Specific Targeted Research Projects

Die 7 Thematischen Prioritäten bei Großprojekten 1 - Biowissenschaften, Genomik und Biotechnologie im Dienste der Gesundheit 2 - Technologien für die Informationsgesellschaft 3 - Nanotechnologien und -wissenschaften 4 - Luft- und Raumfahrt 5 - Lebensmittelqualität und -sicherheit 6 - Nachhaltige Entwicklung, globale Veränderungen und Ökosysteme 7 - Bürger und Staat in der Wissensgesellschaft

KMU Beteiligung in den Thematischen Prioritäten Teilnahme von KMU-Vereinigungen Spezielle Evaluationskriterien für KMU Gezielte Ausschreibungen in für KMU relevanten Bereichen Vorab zugewiesenes Budget für Take-up measures Vertragserweiterung für die zusätzliche Aufnahme von KMU

KMU Beteiligung in IP und NoE Wie? in Management involviert (v.a. KMU-Gruppierungen) KMU als Forscher / Technologieanbieter Vorteile: Take-up-measures: Assessment / Test / Validierung von erfolgsversprechenden Technologien Take-up-measures: frühzeitige Anwendung und Verwertung von Technologien Erleichterter Zugang zu / Transfer von Best Practice Training von KMU-Executives / technischem Personal Verbreitung der Ergebnisse

Wie gehen Sie vor ? Innovative Idee Grobkonzept Partner? Partnersuche mit Netzwerken Partnersuch-tools der FFG Initiativen http://fp6.cordis.lu/fp6/partners.cfm Anbahnungsfinanzierung durch FFG (BP) Ausarbeitung des Projektvorschlags Rechtzeitige Einreichung in Brüssel

FFG-Initiativen für KMU (1) Industrielle Technologien Kunststoff: PLASTeam Nano-Technologie implementieren: NanoRoadSme Nano- und Mikro-Technologie: NaoMITec Holz: Woodism Kontakt: DI Marcus Bidmon (marcus.bidmon@ffg.at), Biowissenschaften: Food: SMEs for Food Biowissenschaften, Genomik: SMEs go Life Sciences Kontakt: Dr. Rita Litauszky (rita.litauszky@ffg.at)

FFG-Initiativen für KMU (2) Umwelt und Energie RURAL-ETINET Kontakt: DI Siegfried Loicht (siegfried.loicht@ffg.at), Kooperation mit Russland: Russische KMU: CREATION Kontakt: Dipl.-Phys. Ralf König (ralf.koenigR@ ffg.at) IPR für KMU: Rechtliches für KMU, Software: IPR-GUIDE Kontakt: Mag. Christian Hopp (christian.hopp@ ffg.at)

Unser Service für SIE (durch regionale Partner Büros und das FFG/EIP) Ihre Kontaktstelle für den Zugang zu europäischen und internationalen Forschungs- und Technologieprogrammen Information, individuelle Beratung und Coaching zu allen Aspekten Ihres Projektes Projektpartnersuche, Internationales Networking Unsere Kunden: Firmen, Universitäten, Forschungsorganisationen, etc. Unser Service ist kostenlos!!!

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Internationale Programme (EIP) Ihr Partner FFG - Europäische und Internationale Programme (EIP)

Für weitere Informationen: FFG - Europäische und Internationale Programme (EIP) Donau-City-Straße 1, 1220 Wien Wenn Sie regelmäßig informiert werden möchten, registrieren Sie sich unter www.ffg.at/EIP/Infoservice Dr. Rita Litauszky rita.litauszky@ffg.at Tel.: 05 / 7755 - 4103 Zu dieser Folie: Für weitere Informationen finden Sie alle Kontaktdaten in den Unterlagen. Wir beraten Sie gerne über die versch. Beteiligungsmöglichkeiten, Partnersuche usw. Unsere Serviceleistungen sind kostenlos!

Evaluierung - Kernkriterien Relevanz für Ziele des spez. Programms Wissenschaftl. & technolog. Qualität Zusatznutzen durch EU-Unterstützung kritische Masse der mobilisierten Ressourcen, erwartete Wirkung oder Beitrag zur Gemeinschaftspolitik Nutzung und Verbreitung der Kenntnisse, Auswirkung auf Innovation, IPR-Management Fähigkeit zur erfolgreichen Durchführung Kompetenz des Konsortiums, Ressourcen, Management Genaueres im Arbeitsprogramm!

6.RP 5.RP Anhang: CRAFT - Änderungen im 6.RP (1) Jedes Thema aus gesamten Bereich Wissenschaft und Technologie Themen entsprechend der 4 Thematischen Programme im 5. Rahmenprogramm mind. 2 F&E-Dienstleister mind. 1 F&E-Dienstleister Großunternehmen und Endverbraucher können teilnehmen (war nicht möglich) Mitgliedsstaaten und EU-Beitrittskandidatenländer sind gleichberechtigt bei Teilnahme (war nicht der Fall)

6.RP 5.RP CRAFT: Änderungen im 6.RP (2) F&E-Dienstleister waren Subauftragnehmer, Koordination war nicht möglich F&E-Dienstleister können Koordinator sein KMUs mit unzureichenden Forschungskapazitäten und auch High-tech KMUs KMUs mit unzureichenden Forschungskapazitäten Die Personalkosten der F&E Einreicher werden im Zuge der Evaluierung bewertet Auswahlkriterium: F&E-Dienstleister mind. 50% der Personenstunden

6.RP 5.RP CRAFT: Änderungen im 6.RP (3) Unabhängige Rechtspersonen; Unabhängig voneinander Unabhängig und nicht mit anderen verbunden Projektgröße: mind. 0,5 M EURO Projektgröße: mind. 0,3 M EURO Vereinfachte Finanzierungsregeln für F&E Projekte; ein Kostenmodell je Teilnehmer; keine Kostenkategorien mehr Kompliziertere Finanzierungsregeln

6.RP 5.RP CRAFT: Änderungen im 6.RP (4) EU-Förderung an gesamtes Konsortium EU-Förderung: max. 50% der Kosten der individuellen KMU-Antragsteller Konsortialabkommen ist verpflichtend; Konsortium hat größere Autonomität Konsortialabkommen ist keine Bedingung

Weitere Informationen Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH Stadtstrasse 33, 6850 Dornbirn T. 05572 / 55252-0, www.wisto.at