4. Bayerischer IT-Rechtstag eGovernment in der Praxis Chancen und Herausforderungen für Kommunen und ihre Dienstleister Ludwig Atzberger komuna GmbH EDV-Beratung.

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 Präsentation transkript:

4. Bayerischer IT-Rechtstag eGovernment in der Praxis Chancen und Herausforderungen für Kommunen und ihre Dienstleister Ludwig Atzberger komuna GmbH EDV-Beratung Partner der Kommunalverwaltung

die Entwicklung der kommunalen IT IT gestützte Verarbeitung von Massendaten kommunale Rechenzentren Entstehung öffentlich-rechtlicher IT Dienstleister mit faktischem Monopol IT gestützte Verarbeitung von speziellen Aufgaben (z.B. Gewerbeanmeldungen) erste private Lösungsanbieter Einplatzlösungen PC dialogorientierte Fallbearbeitung, interne Informationsdatenbanken Einführung lokale Netzwerke schrittweise Lösung vom Rechenzentrumsbetrieb neben den öffentlich-rechtlichen Anbietern vermehrt private IT-Dienstleister Integration der Sachgebiete und Abläufe, elektronische Kommunikation intern Internet verteilte Anwendungen, Hosting von Weblösungen elektronische Kommunikation extern, behördenübergreifende Vernetzung erneute Zentralisierung technisch denkbar, Wettbewerb zentrale und verteilte Lösungen

die Kommunen sind im eGovernment die Vorreiter eGovernment von unten - bottom up –erste Anlaufstelle für Bürger und Wirtschaft –Spar- und Optimierungszwang eGovernment ist nie Routine –rasante technische Entwicklung –Spannungsfeld Recht - Technik –permanenter Wettbewerb um die beste Lösung Kommunen sind flexibel –kleinere Organisationseinheiten

aber –rechtliche Bedenken und Hindernisse –finanzielle Lage –Warten auf staatliche/zentrale Lösungen –nur eingeschränkter Wettbewerb der Anbieter z.T. werden rechtliche Zugangshürden errichtet bzw. vermutet die den Marktzugang privater Anbieter verhindern die Kommunen sind im eGovernment die Vorreiter

die Sorgen der Kommunen sind unsere Herausforderung rechtliche Bedenken Rechtsanwalt IT-DienstleisterKommune Universität Prüfung Rechtslage Klärung rechtlicher Grundsatzfragen Gutachten Beratung und Vertragsgestaltung z.B. Hosting, Auftragsdaten- verarbeitung Vertrauen

die Sorgen der Kommunen sind unsere Herausforderung Warten auf staatliche/zentrale Lösungen Gesetz- und Verordnungsgeber KommuneIT-Dienstleister kommunale Spitzenverbände staatliche Stellen z.B. LfStaD ständiger Dialog

nur so funktioniert eGovernment Techniker –technisches Knowhow Verwaltungsfachmann –organisatorisches und fachliches Knowhow Jurist –Verwaltungsrecht –Vertragsrecht –... eGovernment Team

ein Beispiel: Gewerbeanmeldung Rechtsgrundlage: Gewerbeordnung (GewO) GewO § 14 Anzeigepflicht (1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muß dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt, wenn 1. der Betrieb verlegt wird, 2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder 3. der Betrieb aufgegeben wird.

ein Beispiel: Gewerbeanmeldung bisherige Arbeitsweise: Verteiler: 14 Durchschläge an 12 Empfänger über Landratsamt

ein Beispiel: Gewerbeanmeldung die Gemeinden sind innovativ und die Vorreiter im eGovernment: Markt Altdorf 1998 Einführung einer internen Software zur Verarbeitung der Gewerbemeldungen, internes Gewerberegister inkl. elektronischer Datenübermittlung an Empfänger 2001 Einführung der online Gewerbemeldung im Internet 2002 Präsentation anlässlich Innovative Verwaltung in der bay. Staatskanzlei 2005 Anbindung an zentralen Verteildienst Gewan

ein Beispiel: Gewerbeanmeldung

die Kommunen und Landkreise sind innovativ und die Vorreiter im eGovernment: Landkreis Schweinfurt 2003 Einführung einer internen Software zur Verarbeitung der Gewerbemeldungen, kreisweites Gewerberegister, Erlaubnisverfahren für genehmigungspflichtige Gewerbe, Einbindung der Kommunen inkl. Datenübermittlung 2003 Einführung der online Gewerbemeldung im Internet 2003 Präsentation anlässlich Innovative Verwaltung in der bay. Staatskanzlei 2005 Anbindung an zentralen Verteildienst Gewan steht noch aus

ein Beispiel: Gewerbeanmeldung

Datenschnittstelle für bestehende Verfahren in den Landkreisen noch nicht verfügbar kostenlose Verteilung wegen Konnexität und damit Verdrängung etablierter Verfahren (Wettbewerb) ein Beispiel: Gewerbeanmeldung Projekt GEWAN Projekt im Rahmen der eGovernment Initiative Freistaat Bayern Ziel: medienbruchfreie Datenübermittlung der Gewerbemeldungen an die Empfängerstellen (zentraler Verteildienst) einheitliche Signierung der Branchen gemäß WZ03 Projektträger: Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (LfStaD) zentrale Verteilung seit 2005 in Betrieb offene Fragen und Probleme: in den ersten Jahren lediglich Entwicklung einer Erfassungssoftware kann derzeit nur einen Branchenschlüssel verarbeiten

ein Beispiel: Gewerbeanmeldung der Weg zur optimalen Lösung ist voller Hürden technische Lösung existiert, geringfügige Anpassungen 1. Hürde: Technik 2. Hürde: Organisatorisch-sachliche Lösung Handlungsbedarf seitens zentraler Stellen und Verordnungsgeber 3. Hürde: juristische Fragen viele offene Fragen: dürfen Private vom Markt verdrängt werden mit dem Hinweis auf Konnexität? Ist eine verpflichtende Teilnahme der Kommunen zulässig? Ist Auftragsdatenverarbeitung durch private Unternehmen überhaupt zulässig? Statistik, VGemO, SigG,...

(k)eine Vision Der junge Maschinenbauingenieur Thomas K. will den Sprung in die Selbständigkeit wagen. Auf verschiedenen Seiten im Internet findet er Informationen. Mit Hilfe von SISBY findet er eine geeignete Gewerbeimmobilie im Gewerbegebiet des Markt Altdorf.

(k)eine Vision Als er am späten Sonntag Abend Zeit findet sich mit den Formalitäten seiner Gründung auseinander zu setzen gelangt er über den Behördenwegweiser zur zuständigen Behörde, dem Markt Altdorf. Schnell findet er dort die Hinweise zur Meldepflicht für Gewerbetreibende und startet das Dialogverfahren im Web. Obwohl viele Fragen gestellt werden hat er in weniger als 30 Minuten seine Meldung elektronisch abgegeben. Da er über keine Signaturkarte verfügt wird das gesetzlich vorgeschrieben Formular auf seinem Drucker fertig ausgefüllt gedruckt. Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 13 Euro bezahlt er auf der Webseite gleich online. Dann kümmert sich Thomas K. wieder um die wirklich wichtigen Dinge für seinen jungen Betrieb.

eine Vision Am Montag Vormittag verarbeitet der Sachbearbeiter W. in der Gemeindeverwaltung alle online eingegangenen Vorgänge. Mit Freude nimmt er zu Kenntnis, dass sich Thomas K. mit seinem Maschinenbaubetrieb am Ort angesiedelt hat. Er gibt eine kurze Nachricht an Bürgermeister Sehofer, der sich daraufhin am PC über den neuen Betrieb informiert. Er beschliesst den Jungunternehmer noch diese Woche zu besuchen, um ihn willkommen zu heissen. Die von Sachbearbeiter W angenommene Anmeldung wird sofort online dem Landratsamt übermittelt. Da der Betrieb nicht genehmigungspflichtig ist, ist dort seitens des Gewerbeamtes nichts zu veranlassen. Verwaltungsamtsrat K ist froh, dass er seit der Einführung von migewa und GEWAN nichts mehr manuell verteilen muss. Über die integrierte Schnittstelle zur kommunalen Wirtschaftsförderung steht die Neugründung innerhalb weniger Sekunden auch dort in der Datenbank. Wirtschaftsreferent A freut sich und beschliesst den Betrieb gleich morgen zu besuchen. Dabei wird sich herausstellen, dass durch ein Förderprogramm des Freistaat Bayern ein Liquiditätsengpass des Jungunternehmers vermieden werden kann. Der erste Großauftrag kann somit doch angenommen werden.

eine Vision Der zentrale Verteildienst GEWAN nimmt die Gewerbemeldung vom Landratsamt elektronisch entgegen und übermittelt umgehend weiter. Gewerbeaufsicht, AOK, IHK, HWK, Finanzamt, Registergericht und nicht zuletzt die Agentur für Arbeit sind kurzfristig informiert. Der zuständige Berater der Agentur wird mit dem Jungunternehmer innerhalb der nächsten Tage ein persönliches Gespräch führen, um den Arbeitskräftebedarf abzuklären. Angesichts des Großauftrags ist Unternehmer Thomas K froh über die Unterstützung. Auch die IHK meldet sich beim Unternehmer und bietet ihre Unterstützung an. K. ist erstaunt, hat er doch bisher von anderen immer nur gehört, dass die sich erst mal mit einem Gebührenbescheid für die Zwangsmitgliedschaft melden. Er bekommt zum richtigen Zeitpunkt wichtige Tipps und Unterstützung.

eine Vision Auch die anderen Unternehmer und die Bürger in Altdorf nehmen den Betrieb von K zur Kenntnis. Durch die freiwillige Zustimmung zur Veröffentlichung seiner Daten wurde er automatisch in die Betriebedatenbank des Landkreises im Internet aufgenommen. In den Folgemonaten erhält er viele große und kleine Aufträge aus dem gesamten Markt- und Kreisgebiet. Nach einem Jahr können alle Beteiligten eine positiv Bilanz ziehen. K hat das erste Geschäftsjahr durchaus positiv abgeschlossen und plant bereits weitere Investitionen. Bürgermeister Sehofer hofft für die Zukunft auf einen guten Gewerbesteuerzahler und für die Statistik der Agentur für Arbeit ist K auch ein Lichtblick. 15 neue Arbeitsplätze sind dauerhaft gesichert.

eine Vision ? 695 Kommunen und wir nehmen die Herausforderungen an - unterstützen Sie uns durch juristischen Sachverstand die Chancen zu nutzen!

Danke für Ihr Interesse