Bedarfsorientierte Mindestsicherung – was nun?

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 Präsentation transkript:

Bedarfsorientierte Mindestsicherung – was nun? Evaluierung zur Umsetzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung 22. November 2012 Kurt Pratscher (Statistik Austria) Peter Stanzl (Stadt Wien, Sozialplanung) Bedarfsorientierte Mindestsicherung – was nun? Bestandsaufnahme und Ausblick © by Statistik Austria und MA 24

Bedarfsorientierte Mindestsicherung Bestandsaufnahme

Ausgangssituation Sozialhilfe neun Landesgesetze mit zum Teil sehr unterschiedlichen Regelungen und Leistungshöhen kein probates Mittel zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (geringe Höhe, Regress etc.) gestiegene Anzahl von Sozialhilfe-bezieherInnen und geänderte Struktur rechtliche/organisatorische Zugangs-barrieren (hohe Non-Take-Up-Rate) geringe Erwerbsorientierung Reformen in Deutschland (Hartz IV) Sozialhilfe

↓ ↓ ↓ ↓ M↑ndests↓cherung Zielsetzungen BMS Harmonisierung durch Vereinbarung gem. Artikel 15a B-VG bundesweit einheitliche Leistungshöhen (mit Ausnahme der Wohnkosten) einheitliche Anspruchsvoraussetzungen einheitlicher Zugang zu den Leistungen kein Bundessozialhilfegesetz kein bedingungsloses Grundeinkommen (nach wie vor Fürsorgeleistung) Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung stärkere Erwerbsorientierung und Ausbau der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen Einbeziehung in die gesetzliche Kranken-versicherung Verbesserung des Zugangs zu den Leistungen / Abbau der Non-Take-Up-Rate Verbesserungen im Leistungs- und Ver-fahrensrecht Modernisierung des zweiten sozialen Sicherungsnetzes (z.B. Pauschalierung) ↓ M↑ndests↓cherung ↓ ↓

Prozess OÖ BMASK Bgld. T Ktn. Vbg. NÖ Stmk. W Sbg. Beschluss der LSRK (1997) Interesse an einer Weiterentwicklung des Sozialhilferechts Beauftragung eines Querschnittvergleichs der österr. Sozialhilfe Einsetzung einer Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung des Sozialhilferechtes“ (12 Sitzungen) Entwurf einer 15a B-VG-Vereinbarung Position der Länder: Bund soll ent-sprechende Mindeststandards in seinen Leistungssystemen definieren Regierungsprogramm der XXIII. Gesetzgebungsperiode (2007) Einrichtung der Arbeitsgruppe „Bedarfs-orientierte Mindestsicherung“ 15a B-VG-Vereinbarung Anfang 2009 Einführung der BMS in drei Bundesländern mit 1.9.2010 (NÖ, Salzburg, Wien); Burgen-land rückwirkend mit 1.9.2010 OÖ BMASK Bgld. T Ktn. NÖ Vbg. Stmk. W Sbg.

Meilensteine Regress Einkommen & Vermögen Mindeststandards (MST) Wegfall Angehörigenregress Wegfall Regress auf Erwerbseinkommen Einkommen & Vermögen 6monatige Behaltemöglichkeit von Vermögen Vermögens- und Einkommensfreibetrag Mindeststandards (MST) MST für AlleinerzieherInnen in Höhe MST AU Valorisierung analog Ausgleichszulage sehr hohe Mindeststandards im Vergleich zu anderen europäischen Sozialhilfesystemen Verfahrensrecht Verkürzung Entscheidungsfristen (3 Monate) schriftlicher Bescheid Anbindung ans erste soziale Netz Einbeziehung in die gesetzliche KV Maßnahmen zur Arbeitsintegration

Schattenseiten BMS Unterschiede bleiben tlw. bestehen Verschlechterungsverbot offene Formulierungen in 15a-Vereinbarung keine Folgen bei Bruch der Vereinbarung unterschiedliche Betroffenheit der Länder unterschiedliche Logiken der Systeme Sperre versus Kürzung unterschiedliche Zielsysteme unterschiedliche Definitionen über die Ver-pflichtung zur Arbeitssuche (z.B. Erwerbstätige) unzureichender One Stop Shop Antragstellung beim AMS nicht in allen Bundesländern möglich administrativer Mehraufwand nach wie vor doppelte Bürokratien geringe Erhöhung der Nettoersatzrate Anteil der ErgänzungsbezieherInnen ist weiterhin im Steigen keine strukturellen Veränderungen BMS

Bedarfsorientierte Mindestsicherung Herausforderungen & Lösungsmöglichkeiten

Herausforderungen I Working Poor junge BMS-BezieherInnen steigende Anzahl an BMS-BezieherInnen mit Erwerbseinkommen (Niedriglohnsektor) geringfügige Beschäftigung, Teilzeit- bis Vollzeitbeschäftigung; prekäre Beschäftigung junge BMS-BezieherInnen minderjährige Kinder in der BMS (Mehrkind-familien, AlleinerzieherInnen) 18 bis 25jährige BMS-BezieherInnen (Per-spektivenlosigkeit, Vererbung von Armut) gering qualifizierte Personen MigrantInnen SchulabbrecherInnen Langzeitarbeitslose (Dequalifizierung) Anforderungen des Arbeitsmarktes Personen mit Vermittlungsdefiziten Personen mit geringer Mobilität und Flexibilität gesundheitliche Situation der BezieherInnen Teilarbeitsfähigkeit arbeitsfähig, aber nicht vermittelbar

Herausforderungen II steigende Anzahl an BezieherInnen hohe Sozialhilfequote insbes. in Ballungsgebieten teilweise dauernder Einkommensersatz (Anstieg der Bezugsdauern) Anstieg Verwaltungsaufwand administrative Abarbeitung statt individuelle Hilfestellung Doppelgleisigkeiten bei arbeitsfähigen BezieherInnen, insbes. BezieherInnen einer AMS-Leistung „Verschiebebahnhof“ Subsidiär Schutzberechtigte I-Pensionen geringe Steuerungsmöglichkeiten wenig Einfluss auf AMS-Maßnahmen verzögerte Reaktionsmöglichkeit im Einzelfall keine Hilfe aus einem Guss hoher Abstimmungsaufwand zwischen AMS und Mindestsicherungsbehörde

Lösungsmöglichkeiten Neuausrichtung / Umbau des sozialen Sicherungssystems Ausbau mindestsichernder Elemente im ALVG, um den geänderten Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden Neuausrichtung der Familienförderung weitere Verschränkung & Harmonisierung des ersten mit dem zweiten sozialen Sicherungs-system gezieltere Integrations-, Arbeitsmarkt- u. Bildungspolitik Erhalt von Arbeitsplätzen für gering Qualifizierte Schaffung von (geförderten) Arbeitsplätzen für Menschen, die am ersten Arbeitsmarkt kaum mehr Chancen haben (3. Arbeitsmarkt) Verbesserung des Bildungssystems, Bildungs-offensive auch für bildungsferne Schichten und vor allem MigrantInnen, Asylberechtigte …

Resümee (BMS was nun?) BMS BMS kann die Ursachen von Armut nicht beseitigen und ist auch völlig ungeeignet dafür (fehlende Zuständig-keiten, Ressourcen) BMS verändert sich: dauernder Einkommensersatz statt vorübergehende Hilfeleistung Pauschalleistung statt individuelle Hilfeleistung Ergänzung zu einer Leistung des ersten Sicherungs-netzes bzw. zu Erwerbseinkommen statt Vollbezug Wachsen erstes und zweites soziales Sicherungsnetz zusammen oder bedarf es Korrekturen im ersten Netz, um die Mindestsicherung wieder zu dem zu machen, was sie einmal war: Hilfe im Einzelfall u. in besonderen Lebenslagen? BMS

Bedarfsorientierte Mindestsicherung … Wiener Einblicke …

Wiener Einblicke geringe Veränderung in der Struktur der BMS-BezieherInnen: Anstieg minderjähriger Kinder (hohe MST für Kinder) Rückgang der VollbezieherInnen (Arbeitsintegrationsmaßnahmen) anhaltender Trend des Anstiegs von ErgänzungsbezieherInnen und jungen BMS-BezieherInnen Anstieg in der BMS: Fortsetzung des bisherigen Trends teilweise auf höhere Mindeststandards zurückzuführen weiterer Abbau der bereits niedrigen Non-Take-Up-Rate (Personen, die bereits vor Einführung der BMS Anspruch auf Sozialhilfe gehabt hätten) Abgangsquote zwar angestiegen, aber geringer als Zugangsquote

Best Practice Wien Case Management-Projekt Zielgruppe Erfolgsquote Assessement + Hilfeplan Vermittlung in Arbeit Vermittlung in Qualifizierungsangebote Beratung und Begleitung Evaluierung Zielgruppe BezieherInnen einer BMS ohne AMS-Leistung Arbeitsfähigkeit und Verfügbarkeit Erfolgsquote 26% der TeilnehmerInnen waren im ersten Jahr nach Eintritt mind. 90 Tage beschäftigt ca. 45% wiesen mind. einen Beschäftigungs-tag auf (Prospect) 27% konnten ihre Beschäftigungsfähigkeit durch Qualifizierung verbessern, 6% ihre Situation stabilisieren (Prospect) 23% der TeilnehmerInnen waren 16 Monate nach Beginn des Piloten nicht mehr im Bezug der BMS und wiesen eine nachhaltige Inte-gration auf (MA 24)

Bewegungsprofil BMS in Wien © by MA 24

BMS-Statistik: Grundlagen und Vorgaben Rechtsgrundlage: Bund-Länder-Vereinbarung mit Anlage Statistik Zielsetzung: bundesländerweit vergleichbare, zuverlässige und aktuelle Daten Zeitplan: Übermittlung der Daten bis 15. Juli, Verfügbarkeit der Statistik bis 15. September des Folgejahres Erhebungsinstrument: Tabellenraster mit Erhebungs- merkmalen und Glossar mit Begriffsdefinitionen

BMS-Statistik: Erhebungsmerkmale I Leistungen: (1) Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes außerhalb von stationären Einrichtungen sowie (2) Krankenhilfe. BezieherInnen: Anzahl der Personen und der Bedarfsgemeinschaften. Ausgaben: Bruttoaufwand (ohne allfällige Kostenersätze). Berichtszeitraum: Berichtsjahr insgesamt (verpflichtend) bzw. Oktober im Berichtsjahr (optional).

BMS-Statistik: Erhebungsmerkmale II Geldleistungen - mit den Untergliederungen (1) Alleinstehende und Paare ohne Kinder: unterschieden jeweils nach < 60/65 Jahre und ≥ 60/65 Jahre; Alleinerziehende und Paare mit Kindern: unterschieden jeweils nach 1 Kind, 2 Kinder, 3 Kinder und 4 oder mehr Kinder; Andere. (2) Bezugsdauer: innerhalb des letzten Jahres unterschieden nach ≤ 3 Monate, 4-6 Monate und 7-12 Monate; durchschnittliche Bezugsdauer während des letzten Jahres; Bezugsdauer von 20 und mehr Monaten in den letzten 24 Monaten. Krankenhilfe: KV-Beiträge und Sonstiges.

BMS-Statistik: Begriffe und Definitionen I BezieherInnen: Personen bzw. Bedarfsgemeinschaften, die (mit oder ohne Rechtsanspruch) BMS-Leistungen erhalten. Nicht inkludiert sind BezieherInnen, die keine BMS-Leistungen, sondern ausschließlich Pflege- bzw. Krankenhilfeleistungen, Taschengelder, Hilfe zur Erziehung und Erwerbsbefähigung oder Hilfe in besonderen Lebenslagen bekommen. Auch bei zeitlich unterbrochenem Leistungsbezug während des Jahres werden BezieherInnen nur einmal gezählt. Für die Charakterisierung gelten die jeweils letzterfassten Merkmale im Berichtszeitraum. Bedarfsgemeinschaft (BG): Angehörige einer BG sind jene Personen, für die gemeinsam BMS-Leistungen gewährt werden. Beziehen in einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft mehrere Personen aufgrund fehlender gegenseitiger Unterhaltsverpflichtungen eine eigenständige BMS-Leistung, zählen diese als mehrere BGen.

BMS-Statistik: Begriffe und Definitionen II Alleinstehende: unterstützte Einpersonenhaushalte und unterstützte Personen in einem Mehrpersonenhaushalt ohne Unterhaltsansprüche. Paare: Ehepaare und Lebensgemeinschaften im gemeinsamen Haushalt. Alleinerziehende: sind auch dann als solche (und nicht als Allein-stehende) zu erfassen, wenn ihre Kinder keine Unterstützung erhalten, weil z.B. die Unterhaltszahlungen über den Mindeststandards in der BMS liegen. Es sollen möglichst nur die BMS-unterstützten Kinder angegeben werden. Kinder: Minderjährige, die mit zumindest einer erwachsenen Person im gemeinsamen Haushalt leben und für die Familienbeihilfe (Fbh) bezogen wird. Volljährige mit Fbh-Anspruch zählen zu Frauen oder Männern.

BMS-Statistik: Begriffe und Definitionen III Altersgrenzen: Die Altersgrenze < und ≥ 60 Jahre betrifft die Frauen, die Altersgrenze < und ≥ 65 Jahre die Männer. Überschreitet bei Paaren einer der beiden die jeweilige Altersgrenze, fällt die BG in die Kategorie ≥ 60/65 Jahre. Dauer des Bezugs: Mehrere unterbrochene Bezüge während des Jahres werden zusammengezählt. Eine Bezugsdauer von länger als 3 aber kürzer als 4 volle Monate wird zur Kategorie 4-6 Monate gerechnet (Analoges gilt für die anderen Zeitkategorien). Durchschnittliche Bezugsdauer während des Jahres: Summe der monatlichen (auch zeitlich unterbrochenen) Bezugsdauer dividiert durch die Zahl der BezieherInnen während des Jahres.

BMS-Statistik 2011: Umsetzung 1. Berichtsjahr 2011: Daten zur BMS-Statistik von allen Bundesländern vorliegend; Steiermark-Daten ab Einführung der BMS (1.3.2011); Oberösterreich-Daten für das gesamte Berichtsjahr (BMS-Einführung 1.10.2011). Datenübermittlung und -verfügbarkeit: 5 Bundesländer meldeten rechtzeitig bis zum 15. Juli 2011, 4 Bundesländer danach; Fertigstellung der Statistik Anfang Oktober 2011. Vollständigkeit: verpflichtende Daten fast zur Gänze vorhanden; optionale Daten, je nach Tabelle, von 4 bis 7 Bundesländern zur Verfügung gestellt. Vergleichbarkeit: teilweise Abweichungen von den Vorgaben bzw. unterschiedlich erfolgte Zuordnungen/Klassifikationen.

BMS-Statistik 2011: BezieherInnen von BMS-Geldleistungen Bundesland Personen Bedarfsgemeinschaften Anzahl Prozentanteil Wien 111.721 57,8 72.208 60,2 Niederösterreich 16.552 8,6 10.348 Steiermark (1) 15.384 8,0 7.429 6,2 Tirol 12.280 6,4 8.013 6,7 Salzburg 11.214 5,8 6.855 5,7 Oberösterreich 11.043 6.294 5,2 Vorarlberg 8.174 4,2 3.789 3,2 Kärnten 4.394 2,3 3.493 2,9 Burgenland 2.514 1,3 1.499 1,2 Insgesamt 193.276 100,0 119.928 Q.: Statistik der Bedarfsorientierten Mindestsicherung der Bundesländer 2011. – (1) Ab 1.3.2011 (Einführung der BMS).

BMS-Statistik 2011: BezieherInnen von BMS-Geldleistungen

BMS-Statistik 2011: BezieherInnen von BMS-Geldleistungen

BMS-Statistik 2011: BezieherInnen von BMS-Geldleistungen

BMS-Statistik 2011: BezieherInnen von BMS-Geldleistungen

BMS-Statistik 2011: BezieherInnen von BMS-Geldleistungen

BMS-Statistik 2011: BezieherInnen von BMS-Geldleistungen

BMS-Statistik 2011: BezieherInnen von BMS-Geldleistungen

BMS-Statistik 2011: BezieherInnen von BMS-Geldleistungen

BMS-Statistik 2011: Ausgaben für BMS-Geldleistungen Bundesland Insgesamt (in EUR) Prozentanteil Ausgaben pro Bedarfsgemeinschaft (in EUR) Burgenland 3.956.865 0,9 2.640 Kärnten 8.963.083 2,0 2.566 Niederösterreich 35.102.080 8,0 3.392 Oberösterreich 21.305.463 4,9 3.385 Salzburg 20.288.619 4,6 2.960 Steiermark (1) 20.680.229 4,7 2.784 Tirol 26.938.209 6,1 3.362 Vorarlberg 13.890.093 3,2 3.666 Wien 288.015.590 65,6 3.989 Insgesamt 439.140.230 100,0 3.662 Q.: Statistik der Bedarfsorientierten Mindestsicherung der Bundesländer 2011. – (1) Ab 1.3.2011 (Einführung der BMS).

BMS-Statistik 2011: Ausgaben für BMS-Geldleistungen

BMS-Statistik 2011: Ausgaben für BMS-Geldleistungen

BMS-Statistik 2011: Ausgaben für BMS-Geldleistungen

BMS-Statistik 2011: Krankenhilfe Bundesland Ausgaben insgesamt (in EUR) Davon entfallen … KV-Beiträge Personen KV-Beiträge Sonstige Krankenhilfe Burgenland 268.265 739 Kärnten 1.052.315 858.468 193.847 1.568 Niederösterreich 2.891.021 2.563.717 327.304 5.635 Oberösterreich 1.514.465 1.317.117 197.347 2.672 Salzburg 1.335.284 1.217.735 117.549 2.597 Steiermark (1) 1.686.573 3.921 Tirol 1.789.465 1.194.448 595.017 2.733 Vorarlberg 1.698.651 969.868 728.783 3.149 Wien 12.281.943 12.272.336 9.608 25.527 Insgesamt 24.517.982 22.348.526 2.169.455 48.541 Q.: Statistik der Bedarfsorientierten Mindestsicherung der Bundesländer 2011. – (1) Ab 1.3.2011 (Einführung der BMS).

BMS-Statistik 2011 im Vergleich zur Sozialhilfestatistik 2010 Daten SH 2010 BMS 2011 Ver. 2010/11 BezieherInnen 177.068 193.276 +16.208 (+9,2%) Ausgaben Richtsatzleistungen, Mietbeihilfen und Geldaushilfen (Mio. €) 446,02 -6,88 (-1,5%) Ausgaben Geldleistungen (Mio. €) 439,14 Ausgaben Krankenhilfe (Mio. €) 138,90 24,52 -114,38 (-82,3%) Ausgaben Sonstige Leistungen (Mio. €) 28,80 - Ausgaben-Summe (Mio. €)*) 613,72 463,66 Q.: Statistik der Bedarfsorientieren Mindestsicherung 2011; Sozialhilfestatistik 2010. - *) SH 2010: Allgemeine Sozialhilfe insgesamt. Die Daten sind primär aus folgenden Gründen nur bedingt vergleichbar: Inkludierte Leistungen nicht übereinstimmend (BMS ohne Hilfe in besonderen Lebenslagen und sonstige SH-Leistungen); Unterschiede bei den Zählweisen der LeistungsbezieherInnen (Haushalte, Personen/BG; Erfassung nicht unterstützter Kinder); Steiermark nicht das gesamte Berichtsjahr umfassend; Systemisch bedingter Unterschied bei der Krankenhilfe.

BMS-Statistik: Ausblick Aktualität: rechtzeitige Übermittlung aller Bundesländer-Daten und rechtzeitige Fertigstellung bzw. Veröffentlichung der Statistik Vollständigkeit: Schließen der Lücken bei den verpflichtenden Daten; eventuell Vervollständigung von optionalen Datenübermittlungen. Vergleichbarkeit: Bereinigung von Fehlklassifikationen, Abklärung offener Fragen bzw. nicht eindeutig definierter Fallkonstellation, Nachjustierung der Erläuterungen. Aussagekraft: Erhöhung derselben auch durch Ausweitung des Merkmalsprogramms (z.B. Alter, Bildung, Staatsangehörigkeit, Gründe der Hilfsbedürftigkeit, Ausstiegsgründe)?

Danke für Ihre Aufmerksamkeit