Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft

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 Präsentation transkript:

Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft Herzlich willkommen bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft Ein Plus für UnternehmerInnen

PV-Versichertenstock (12/2012) VersicherungsService PV-Versichertenstock (12/2012) Tirol Österreich Wirtschaftstreibende gesamt 36.423 390.695 Gewerbetreibende/Gesellschafter 29.693 324.685 Freiberufler / Neue Selbständige 4.549 44.191 Ärzte / Apotheker 2.181 21.819 Tirol ca. € 230 Mio. an aktiven Versicherungsbeiträgen Ein Plus für UnternehmerInnen 2

Pensionsfond Überleitungsgesetz VersicherungsService Pensionsfond Überleitungsgesetz Ziviltechniker BGBL I 04/2013 Ein Plus für UnternehmerInnen

Ein Plus für UnternehmerInnen VersicherungsService Ziviltechniker (ZT) 1 ab 01.01.2013: Überleitung des ZT-Wohlfahrtfonds (ZT-WFF) mit 01.01.2013 in das FSVG in Tirol sind davon betroffen: Aktiv keine Pension 492 Aktiv und Pension 28 Pensionsversicherung nach dem FSVG mit Beitragssatz 20 % Krankenversicherung Opting-out gem. § 5 GSVG keine Unfallversicherung Ein Plus für UnternehmerInnen

Ein Plus für UnternehmerInnen VersicherungsService Ziviltechniker (ZT) 2 ab 01.01.2013 Neuzugangsbeitragsgrundlage € 537,78 für die ersten drei Kalenderjahre über Antrag kann die NZ-Beitragsgrundlage für die Jahre 2013 bis 2015 erhöht werden für einzelne oder alle drei Jahre Basis sind die Einkünfte aus der Ziviltechnikertätigkeit lt. EKSt.-Bescheide 2010 bis 2012 dadurch können hohe Beitragsnachforderungen vermieden werden interessant für ZT die in den nächsten Jahren die Pension beantragen ein formloser schriftlicher Antrag ist ausreichend Ein Plus für UnternehmerInnen

Ein Plus für UnternehmerInnen VersicherungsService Ziviltechniker (ZT) 3 ab 01.01.2013 die Bestimmungen über Beginn und Ende gelten analog den Ärzten aktive ZT die am 01.01.2013 bereits eine Leistung aus dem ZT-WFF beziehen sind ausgenommen ein späterer Leistungsbezug mit einer aufrechten Befugnis führt zu keiner Ausnahme aus der FSVG-Versicherung ein Antrag auf Ausnahme infolge Geringfügigkeit ist für ZT nicht möglich (Ausnahme: für die Dauer einer vorzeitigen Alterspension) ebenfalls ist die im FSVG für Ärzte bestehende Ausnahmeregelung aufgrund eines pragmatisierten Dienstverhältnissen für ZT nicht anzuwenden Ein Plus für UnternehmerInnen

Ein Plus für UnternehmerInnen VersicherungsService „Opting-out“ in der Krankenversicherung Ärzte / Tierärzte Apotheker Wirtschaftstreuhänder Ziviltechniker Rechtsanwälte / Patentanwälte / Notare Wahlmöglichkeiten: Private Gruppenkrankenversicherung Selbstversicherung gem. § 16 ASVG Selbstversicherung gem. § 14a GSVG Pflichtversicherung gem. § 14b GSVG es besteht jedoch Versicherungspflicht ! Ein Plus für UnternehmerInnen

Beitragsgrundlage X Beitragssatz VersicherungsService Die Beitragsermittlung 1 Beitragsgrundlage X Beitragssatz = Beitrag Ein Plus für UnternehmerInnen

wenn endgültiger Einkommensteuerbescheid VersicherungsService Die Beitragsermittlung 2 vorläufige Beitragsgrundlage Nachbemessung wenn endgültiger Einkommensteuerbescheid endgültige Beitragsgrundlage Ein Plus für UnternehmerInnen

Ein Plus für UnternehmerInnen UNSER SERVICE vorläufige BGRL nach dem GSVG / FSVG für 2013: im Jahr 2010 bestand eine GSVG/FSVG-Pflichtversicherung endg. BGRL 2010 vervielfacht mit dem Aktualisierungsfaktor 1,056 = vorläufige BGRL 2013 Ein Plus für UnternehmerInnen

Ein Plus für UnternehmerInnen VersicherungsService Die Beitragsermittlung 3 Die endgültige Beitragsgrundlage Höchst-BGRL mtl. € 5.180,- BGRL Mindest-BGRL PV € 673,17 Ein Plus für UnternehmerInnen

Ein Plus für UnternehmerInnen VersicherungsService Jungunternehmerregelung alle Neubeginner (Gewerbetreibende, Gesellschafter, Ärzte, ZT……..) gilt nicht für „Neue Selbständige“ nur bei erstmaligem Eintritt, d.h es darf keine GSVG/FSVG-Versicherungszeit vorliegen anstelle der mtl. Mindestbeitragsgrundlage in Höhe von: PV: € 673,17 (Wert 2013) KV: € 689,81 (Wert 2013) tritt für die ersten drei Kalenderjahre vorläufig € 537,78 ein Ein Plus für UnternehmerInnen

endgültige BGRL nach dem GSVG / FSVG: VersicherungsService endgültige BGRL nach dem GSVG / FSVG: Einkünfte aus der versicherungspflichtigen Tätigkeit erhöht um die im Beitragsjahr vorgeschriebene KV/PV-Beiträge vermindert um (schriftlicher Antrag erforderlich) Veräußerungsgewinne die dem Sachanlagevermögen zugeführt wurden und Sanierungsgewinne geteilt durch die Anzahl der Ausübungsmonate Ein Plus für UnternehmerInnen

Ein Plus für UnternehmerInnen VersicherungsService jährliche Höchstbeitragsgrundlage 2013: generell 62.160,- Euro Ermittlungsvorgang ASVG und 4.440,-* x 14** = 62.160,- Euro B-KUVG *Tagesgrundlage € 148,- x 30 = Monatsgrundlage **14 Bezüge pro Jahr, da 2 Sonderzahlungen GSVG und 5.180,-* x 12 = 62.160,- Euro BSVG *das 35-fache der täglichen ASVG-Grundlage (€ 148,- x 35) *gegenüber dem ASVG um 1/6 erhöht, da keine Sonderzahlungen Ein Plus für UnternehmerInnen

Ein Plus für UnternehmerInnen VersicherungsService GSVG - Beitragssätze 2013: Krankenversicherung: Pflicht- und Weiterversicherung 7,65 %* Selbst- und Pflichtversicherung gem. § 14a/b 7,65 %* Zusatzversicherung 2,5 % Zusatzbeitrag für Angehörige 3,4 % Familienversicherung über 18. LJ. 7,65 % Familienversicherung unter 18. LJ. 1,91 % Pensionisten 5,1 % Selbständigenvorsorge 1,53 % *7,05 % Grundbeitrag 0,5 % Zusatzbeitrag 0,1 % Ergänzungsbeitrag Ein Plus für UnternehmerInnen

Ein Plus für UnternehmerInnen VersicherungsService GSVG - Beitragssätze 2013: Pensionsversicherung: Pflichtversicherung – GSVG 18,5 % Pflichtversicherung – FSVG 20 % Weiterversicherung 22,8 % Ein Plus für UnternehmerInnen

Die Beitragseinhebung VersicherungsService Die Beitragseinhebung Vorschreibung Anfang 2. Monats im Quartal Fälligkeit Ende 2. Monats im Quartal Zahlungsfrist 18 Tage Verzugszinsen ab 19. Tag der Fälligkeit Mahnung Exekution Ein Plus für UnternehmerInnen

Ein Plus für UnternehmerInnen VersicherungsService Mehrfachversicherung in der PV GSVG Überschrei- tungsbetrag, davon Differenzbeitragsvorschreibung Rückzahlung 11,4 % ASVG 18,5 % GSVG (Wert 2013) 20 % FSVG Höchstbeitragsgrundlage GSVG Mindestbeitragsgrundlage GSVG ASVG GSVG ASVG ASVG ASVG Ein Plus für UnternehmerInnen

Ein Plus für UnternehmerInnen VersicherungsService Ausnahmen von der Pflichtversicherung: Ruhen der Gewerbeberechtigung- bzw. der Berufsbefugnis „geringfügig“ tätige Gewerbetreibende Ein Plus für UnternehmerInnen

Ein Plus für UnternehmerInnen VersicherungsService Ruhen der Berufsbefugnis: Voraussetzungen: Meldung bei der ZT-Kammer ACHTUNG: Wird die ruhende Befugnis trotzdem weiter ausgeübt (z.B. Planungen) und es werden Einkünfte aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb über der zutreffenden Versicherungsgrenze erzielt, dann tritt Pflichtversicherung gem. § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG als „Neuer Selbständiger“ ein Ein Plus für UnternehmerInnen

Ein Plus für UnternehmerInnen VersicherungsService Ausnahme infolge Geringfügigkeit: Allgemeine Voraussetzungen: jährliche Einkünfte nicht höher als 4.641,60 € (Wert 2013) jährlicher Umsatz nicht höher als 30.000 € Erklärung im Vorhinein, Überprüfung im Nachhinein Ein Plus für UnternehmerInnen

Ein Plus für UnternehmerInnen VersicherungsService Ausnahme infolge Geringfügigkeit: für ZT ist die Kleinunternehmerregelung nur in jenen Fällen anzuwenden, in denen es darum geht, die Pflichtversicherung nach dem FSVG als Anfallshindernis bzw. Wegfallgrund für eine vorzeitige Alterspension/Korridorpension zu vermeiden! Ein Plus für UnternehmerInnen

welche freiwilligen Versicherungen gibt es? VersicherungsService welche freiwilligen Versicherungen gibt es? in der Krankenversicherung: Weiterversicherung Zusatzversicherung Familienversicherung Option – Geldleister/Sachleister in der Pensionsversicherung: Höherversicherung in der Unfallversicherung: freiwillige Höherversicherung freiwillige Arbeitslosenversicherung (seit 01/2009) Ein Plus für UnternehmerInnen 23

Ein Plus für UnternehmerInnen VersicherungsService Selbständigenvorsorge: freiwilliges Modell - (Vorschreibung durch die SVA) 1,53% der vorläufigen PV-Beitragsgrundlage Wahlrecht: im freiwilligen Modell kann die Vorsorgekasse frei gewählt werden monatliche Beiträge: Höchst (GSVG/FSVG): € 79,25 Mindest FSVG (alt): € 10,30 Mindest FSVG (neu): € 8,23 Ein Plus für UnternehmerInnen

Ein Plus für UnternehmerInnen VersicherungsService Meldebestimmungen: die Melde- und Auskunftspflicht obliegt dem Versicherten selbst An- und Abmeldungen sind innerhalb eines Monates zu erstatten Auskünfte sind binnen zwei Wochen zu erteilen Ein Plus für UnternehmerInnen

Pension Allgemeines Höhe der gesetzlichen Pensionen Kann die gesetzliche Pension erhöht werden? Die Kontoerstgutschrift, ab 01.01.2014

Beispiel der Möglichkeit für eine Pension ab 01.01.2013 ZT-WFF Kammer ASVG FSVG gültig für die Wartezeit ASVG 9 Jahre gültig für die Berechnung der gesetzlichen Pension WF Kammer 33 Jahre gültig für die Kammerleistung bzw. ab 01.01.2014 besondere Pensionsleistung FSVG 3 Jahre

Pension Auszahlung der Leistungen des Wohlfahrtsfons ab 01.01.2014 durch die SVA Anwartschaften werden ebenfalls ab diesem Datum übernommen

Pension Beispiel 1 zur Höhe der Pension: Versicherungszeiten: 01.1972 bis 05.1973 (ASVG) 17 01.1978 bis 01.1988 (GSVG) 121 04.1988 bis 06.1989 (GSVG) 15 11.1999 bis 02.2003 (GSVG) 40 193 Versicherungsmonate Beitragsgrundlagen stark schwankend zwischen ca. € 300,-- und € 2.300,-- pro Monat. Pensionsleistung € 571,43 pro Monat

Pension Beispiel 2 zur Höhe der Pension: Versicherungszeiten: Gesamtversicherungsmonate:195 Versicherungsmonate Beitragsgrundlagen stark schwankend zwischen ca. € 300,-- und maximal € 1.300,-- pro Monat. Pensionsleistung € 440,46 pro Monat

Pension Beispiel 3 zur Höhe der Pension: Versicherungszeiten: 18 Versicherungsmonate Beitragsgrundlagen zwischen € 530,-- und 1.200,-- monatlich Pensionsleistung: € 22,88

Pension/Kontoerstgutschrift Nur für Personen, die ab dem 01.01.1955 geboren sind bis zum Dezember 2013 mind. 1 Versicherungsmonat erworben haben Keine Erstgutschrift für Personen die ab 2005 erstmals Versicherungszeiten erworben haben Die Erstgutschrift ist bis zum 30.06.2014 zu ermitteln und in das Pensionskonto aufzunehmen. Die Versicherten sind darüber zu informieren.

Pension Pensionskonto Jahr Einkommen/Jahr % Kontogutschrift Aufwertung Berechnung Gesamtgutschrift 2005 6.150,00 x 1,78 109,47   2006 23.400,00 416,52 1,026 109,47x1,026+416,52 = 528,84 528,84 2007 24.336,00 433,18 1,024 528,84x1,024+433,18 = 974,71 974,71 2008 25.309,44 450,51 1,023 974,71x1,023+450,51 = 1447,64 1.447,64 2009 26.321,82 468,53 1,025 1447,64x1,025+468,53 = 1952,36 1.952,36 2010 27.374,69 487,27 1952,36x1,024+487,27 = 2486,49 2.486,49 2011 28.469,68 506,76 1,021 2486,49x1,021+506,76 = 3045,47 3.045,47 2012 29.608,47 527,03 1,006 3045,47x1,006+527,03 = 3590,77 3.590,77 Alterspension wäre 3.590,77 : 14 = € 256,48 monatlich.

Pension/Höherversicherung Beispiel: Herr A. geb. am 14.09.1951 zahlt im Jahr 2002 und in den letzten 5 Jahren vor seinem Pensionsantritt Beiträge zur Höherversicherung im Höchstausmaß. Pensionsstichtag ist der 01.10.2013 (Korridorpension)

Pension/Höherversicherung Jahr der Beitragszahlung Lebensjahr des Versicherten Eingezahlter Betrag in € Aufwertung Verordnung Aufwertungs- faktor Monatl. Zusatz- Pension 2002 51 6.540,00 x 0,00718 x 1,188 = € 55,79 2009 58 8.040,00 x 0,00569 x 1,055 = € 50,55 2010 59 8.220,00 x 0,00575 x 1,039 = € 49,11 2011 60 8.400,00 x 0,00551 x 1,027 = € 47,53 2012 61 8.460,00 x 0,00518 x 1,000 = € 43,82 2013 62 8.880,00 x 0,00487 = € 42,86 Die monatliche Pension wird durch die o.a. Zahlungen monatlich um € 289,66, die Jahrespension um € 4.055,24 erhöht.

DANKE FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT

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