Fiskalunion – Illusion der Zentralisten?

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 Präsentation transkript:

Fiskalunion – Illusion der Zentralisten? Prof. Dr. Lars P. Feld Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Walter Eucken Institut

Die Bankenkrise

Die Staatsschuldenkrise (1/2)

Die Staatsschuldenkrise (2/2)

Die EZB in der Zwickmühle Die EZB sieht sich immer mehr in die Rolle gedrängt, die Stabilität des europäischen Finanzsystems zu gewährleisten 2 Wege wurden hierfür ergriffen: Ankauf von Anleihen auf dem Sekundärmarkt Bereitstellung von Refinanzierung für die Banken

Geringe akute Inflationsgefahr

Das Urteil des BVerfG vom 12.9.2012 Die Währungsunion als Stabilitätsunion Wesentliches Element ist das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung. Ein Erwerb von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt, der auf monetäre Staatsfinanzierung abzielt, ist als deren mögliche Umgehung ebenfalls untersagt. ESM kann keine Staatsanleihen bei der EZB hinterlegen. Die EU als Staatenverbund beruht weiterhin auf dem Völkerrecht.

Das Urteil des BVerfG vom 12.9.2012 Der Fiskalpakt ist nicht verfassungswidrig: Vorrechte der nationalen Parlamente gewahrt. Kommission kann keine materiellen Vorgaben machen und hat keine Durchgriffsrechte. Der Haushaltsgesetzgeber kann sich in seiner Haushaltspolitik dauerhaften Bindungen unterwerfen und diese auch europarechtlich verankern. Erhaltung der demokratischen Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume in der Zukunft durch Verringerung des Gestaltungs- und Entscheidungsspielraumes in der Gegenwart. Ökonomisch: Tragfähigkeit.

Das Urteil des BVerfG vom 12.9.2012 Der ESM ist nicht verfassungswidrig: Begrenzte Haftungsübernahme Deutschlands (nach Zusatzprotokoll) Grundsätze: Keine unbestimmten haushaltspolitischen Ermächtigungen Keine dauerhaften völkervertragsrechtlichen Mechanismen, die zu einer Entäußerung der Budgetverantwortung führen würden. Bundestag muss im Einzelnen entscheiden können. Umfang von Haftungszusagen liegt im weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers namentlich hinsichtlich der Tragfähigkeit des Bundeshaushalts und des wirtschaftlichen Leistungsvermögens Deutschlands.

Langfristiger Ordnungsrahmen: Probleme des alten Ordnungsrahmens Ordnungsrahmen des Maastricht-Vertrages in zweierlei Hinsicht unzureichend: Disziplinierung der Finanzpolitik nicht ausreichend Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde ausgehöhlt Disziplinierungswirkung der Finanzmärkte war gering Keine Berücksichtigung der Auswirkungen einer tiefen Finanz- und Bankenkrise Ordnungsrahmen war blind gegenüber Krise auf Finanzmärkten Institutionelle Voraussetzungen zum Umgang mit Liquiditäts- und Solvenzkrisen von Mitgliedstaaten fehlten Langfristig stabil sind nur Konstellationen, bei denen Haftung und Kontrolle zusammenfallen: Entweder: Fiskal- und Wirtschaftspolitik gemäß den Ordnungsprinzipien des Maastricht-Vertrags weitgehend in nationaler Souveränität Oder: umfassende Gemeinschaftshaftung mit einer Übertragung fiskalpolitischer Souveränität auf die europäische Ebene

Langfristiger Ordnungsrahmen: Das Drei-Säulen-Modells Für verschiedene Politikfelder muss zwischen nationaler und europäischer Verantwortung gewählt werden Sachverständigenrat schlägt Drei-Säulen-Modell zur Erweiterung des Konzepts des Vertrags von Maastricht vor („Maastricht 2.0“)

Brücken zum langfristigen Ordnungsrahmen Dauerhafte Rettungsfunktion der EZB mit erheblichen ökonomischen Risiken OMT befindet sich an der Grenze zur monetären Staatsfinanzierung. Prüfsteine zur möglichen Grenzüberschreitung. Nicht: Anleihekäufe auf Primär- oder Sekundärmarkt; und: EZB muss Staatsanleihen kaufen können. Vielmehr: Werden Staatsanleihen von bestimmten Staaten differenzierend gekauft mit dem Ziel, deren Refinanzierungskosten niedrig zu halten? Und: Welchen Umfang nimmt dieser Kauf ein? Es kann keinen unbegrenzten Aufkauf geben! Vor allem: Die ökonomisch so wichtige Konditionalität (Programm im ESM) belegt die Ehe mit der Fiskalpolitik. Küsst die EZB die Braut, tritt der Sündenfall ein.

Brücken zum langfristigen Ordnungsrahmen Schuldentilgungspakt bietet eine fiskalische Brücke von der kurzfristigen Stabilisierung zu einem nachhaltigen und stabilen Regelwerk System von wechselseitigen Verpflichtungen zur Solidarität und Solidität zeitlich begrenzte gemeinschaftliche Haftung im „Schuldentilgungsfonds“ für Differenz zwischen der Schuldenstandsquote und der 60 %-Grenze Setzt strikte Sicherungsmechanismen voraus (Implementierung von Schuldenbremsen, Konsolidierungsvereinbarungen, Benennung von Steuern zur Tilgung, Hinterlegung von Sicherheiten) Maximales Volumen von 2,6 Billionen Euro nach Roll-in-Phase von maximal sechs Jahren erreicht Anschließende Tilgungsphase, nach 25 Jahren sind die ausgelagerten Schulden vollständig zurückgezahlt Nach Ende der Tilgungsphase: Vorraussetzungen für Maastricht 2.0 gegeben

Schuldentilgungspakt Zeitliche Dimension des Schuldentilgungspaktes

Schuldentilgungspakt