Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? Rainer Kuhlen FB Informatik und Informationswissenschaft Universität Konstanz This document will be published under the following Creative-Commons-License:Creative-Commons-License: Wie arbeiten die Suchmaschinen von morgen? Informationstechnische, politische und ökonomische Perspektiven acatech Symposium Berlin 31. Mai 2007in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Was sind Volltextsuchdienste? Mit Volltextsuchsystemen sind hier elektronische Systeme gemeint, die Volltexte, bevorzugt Bücher, aus Drittbeständen (Bibliotheken, Verlage) nachweisen und vollständig oder teilweise elektronisch anzeigen und in der Regel auch Hinweise geben, wie man diese Volltexte entweder über Bibliotheken oder über die entsprechenden Verlage sich besorgen (einsehen oder kaufen) kann. Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein?
Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? Mit Volltextdiensten sind hier nicht gemeint die Volltextdatenbanken (in Regel Zeitschriftenbeiträge) der Online-Datenbanken und auch nicht die der privaten/kommerziellen bzw. öffentlichen Dokumentlieferdienste Beispiele für private Dokumentlieferdienste: Scirus ScienceDirect Beispiele für öffentliche Dokumentlieferdienste: Vascoda subito
Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Was sind Volltextsuchdienste? Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? Amazon – Search Inside Open Content Alliance –Yahoo, Microsoft,... VTO – Börsenverein Google Book Search... Volltextdienste entstehen entweder durch Einspeisen elektronischer Versionen von Volltexten oder durch Retrodigitalisierung von analog publizierten Volltexten (überwiegend aus Bibliotheksbeständen)
Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Zweck der Volltextsuchdienste? Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? Wissen der Welt bereitstellen Sicherung des kulturellen Erbes Neue Geschäftsfelder für Content Provider Verbreitung der Marketing-Basis Intensivierung der Werbebasis (z.B. Google Adwords bzw. Google AdSense)Google AdwordsGoogle AdSense
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Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? VTO - Börsenverein
Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Mit Volltextsuche-Online bereitet der deutsche Buchhandel die Grundlage dafür, dass Buchinhalte in Zukunft in elektronischer Form recherchierbar, verfügbar und handelbar werden. 3?template= kein zentrale Server elektronischer Volltexte dezentral von den beteiligten Verlagen auf deren eigenen oder im Auftrag betriebenen Servern VTO wird realisiert durch ein Tochterunternehmen des Börsenvereins (MVB Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH) und ein Unternehmen aus der Holtzbrinck-Gruppe (hgv – Hanseatische Gesellschaft für Verlagsservice mbH). Volltextsuchdienste – VTO - Börsenverein
Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Angezeigt werden durch VTO nicht die vollständigen Volltextext, sondern einige Seiten aus dem elektronischen Volltext. Jeder Verlag kann flexibel festlegen, wie viele Seiten er angezeigt haben will. Durch die vertragsmäßig abgesicherte Beteiligung der Verlage als Rechteinhaber ihrer Publikationen gibt es nach den Vorstellungen des Börsenvereins keine Urheberrechtsprobleme. pro eingestelltem Buch sind 17,00 für zwölf Monate vorgesehen Die Verlage müssen PDF-Dateien und die entsprechenden Metadaten bereitstellen (neben den bibliografischen Daten auch die Spezifikation des Umfangs der Zugriffsrechte). Auch die Qualitätskontrolle, z.B. über die richtige Anzeige, bleibt bei den Verlagen. Volltextsuchdienste – VTO - Börsenverein
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Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Schluss Volltextsuchdienste – Google – Book Search
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Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main USA Michigan Harvard Stanford NY Public Library UK: Oxford University D: Bayerische Staatsbibliothek CH: Lausanne Belgien: Gent... Einscannen unabhängig von den Urheberrechten Opting in Angebot für Opting out Anzeige von Snippets in USA gedeckt durch fair use (?) Klage von AAP und authors´guild Google Book Search als trojanisches Pferd in den copyright wars (??) Volltextsuchdienste –Google-Book Search- Bibliotheksprogamm
Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? Was soll hinein? im Prinzip alles alles, was analog und was primär elektronisch publiziert wurde
Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? Probleme Urheberrechte Opt-in vs. Opt-out Urheberrechts-Landminen - Bedarf nach einer Lösung für verwaiste Werke Chance Durch die Marktmacht der Googles die innovationsfeindlichen Ungereimtheiten des Urheberrechts beseitigen
Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? Verwaiste Werke Verwaiste Werke sind entweder Werke, die auf Grund ihres Publikationsdatums zwar urheberrechtlich geschützt, deren Rechteinhaber aber unbekannt sind bzw., wenn bekannt, nicht ausfindig gemacht werden können, oder es sind Werke, bei denen es schwierig oder unmöglich ist, die genaue Dauer des Urheberrechts festzustellen In einer weiteren Verständnis gehören zu den verwaisten Werken auch die seit mehr als 10 Jahre vergriffenen Werke
Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? Verwaiste Werke Der Anteil der orphan works an den gesamten in den USA publizierten Büchern betrug in den Jahren ab 1960 zwischen 30 und 50%, wobei der Anteil des commercial abandonment bei weitem am größten ist. Das Ausmaß verwaister Werke und damit verbundene rechtliche Unsicherheiten sind bei anderen medialen Objekten wie Film eher noch größer und auch von größerer wirtschaftlicher Relevanz
Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? Verwaiste Werke The orphan works problem is so tragic because it denies access without producing incentives. It undercuts the constitutional goals of the copyright scheme, hurts libraries and archives, presents the new generation of authors and innovators with obstacles rather than solutions, and condemns large swathes of culture to literal physical destruction. Yet it does all this harm while actually serving authors very poorly Duke University 2005
Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? Verwaiste Werke Verwaiste Werke sollten so lange als gemeinfrei angesehen und behandelt werden, bis ein Rechteinhaber widerspricht. Für die Freiheit von Forschung und Bildung ist es aus Sicht der DFG zwingend erforderlich, dass die Digitalisierung eines gemeinfreien oder verwaisten Werks keine neuen Urheber- oder Verwertungsrechte am digitalisierten Original begründet. DFG 2006
Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? Wie soll es hinein? in nicht-proprietären Formaten mit ausreichender (korrekter) Metainformation (formal, semantisch) mit hochqualitativer sicherer vollständiger Digitalisierung mit leistungsstarken Such-/Filterformen: erweiterte Suchmöglichkeiten, Passagenretrieval, assoziative Frageunterstützung, transparentes Ranking Nachweis der Digitalisate in den OPAC der Bibliotheken
Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? Wie soll es hinein? Vollständige Anzeige gemeinfreier und verwaister Werke Langzeitsicherung mit differenzierten Anzeige-, Ausdruck- Speichermöglichkeiten mit Referenzierung auf die physischen Bestände bzw. Erwerbsmöglichkeit
Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? Wie soll es hinein? mit Referenzierung auf mögliche Rechte (Urheberregulierungen) und Lizenzierungsformen (z.B. Creative Commons) Offenlegen der Vertragsbeziehungen zu Verlagen und Bibliotheken
Volltextsuchdienste – was darf/soll wie hinein? – Berlin 31. Main Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! This document will be published under the following Creative-Commons-License: Folien unter
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