Energieförderung und Finanzielles

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 Präsentation transkript:

Energieförderung und Finanzielles Name des Referenten Tätigkeitsgebiet KEINE FIRMENNENNUNG Ziele des Vortrags:

Wer unterstützt Sie finanziell beim Sanieren? Anrufen Internetseiten Achtung: www.energiefranken.ch ist nicht immer vollständig. Zum Bespiel sind nicht alle regionalen Programme enthalten. Gemeinde Kanton Bund Energieversorger Erkundigen Sie sich frühzeitig.

Förderprogramme von Gemeinden Viele Gemeinden unterstützen ihre Bewohnerinnen und Bewohner bei energetischen Modernisierungen. Gemeinde Ergänzungen je nach Vortragsstandort. Erkundigen Sie sich frühzeitig.

Förderprogramme von Gemeinden Ergänzungen je nach Vortragsstandort. Auszug aus: www.energiefranken.ch

Der Kanton unterstützt Sie beim Modernisieren Wärmeerzeugung mit Sonnenkollektoren Wärmenetze Biogasproduktion Information und Beratung Vorgehensberatung Siehe: http://www.umwelt.sg.ch/home/Themen/Energie/energiefoerderung.html Kanton Finanzielle Beiträge des Kantons.

Wärmeerzeugung mit Sonnenkollektoren 4 – 6 m2 Kollektorfläche können rund 50 % des Warmwasserbedarfs einer Familie mit 4 Personen erzeugen Beiträge nach Kollektorfläche: Fr. 2 000.– pauschal für 4 – 10 m2 zusätzlich Fr. 150.– je m2 über 10 m2 Solarduschen – ein tolles Gefühl.

Information und Beratung Weiterbildung fördern Informationsanlässe unterstützen Minergie-P Zertifizierungskosten Minergie-Eco Zertifizierungskosten und weitere Anlässe im Kanton werden finanziell unterstützt.

Vorgehensberatung mit Bericht und Gespräch Die Vorgehensberatung bildet eine gute Grundlage für die Planung der Sanierung. Förderbeiträge: Fr. 800.– bei EFH/Doppel-EFH Fr. 1 200.– bei MFH min. 3 Wohnungen) Fr. 1 500.– bei MFH mit max. 33 % nicht zu Wohnzwecken genutzter beheizter Fläche Zuerst beraten lassen, erst dann sanieren.

Förderbeiträge rechtzeitig beantragen Anträge Online ausfüllen www.energie.sg.ch Zusammenfassung ausdrucken, einsenden Vollständig, einschliesslich Beilagen, vor Baubeginn einsenden Beitragszusicherung Erhalten einer Beitragszusicherung mit Frist für die Ausführung Arbeiten ausführen Projektabschluss melden Auszahlung Die Auszahlung erfolgt nach der Abschlusskontrolle Massnahmen erst ausführen, wenn die Zusicherung vorliegt.

www.dasgebaeudeprogramm.ch Das Gebäudeprogramm Läuft seit Januar 2010; Dauer des Angebots: 10 Jahre Schweiz: Jedes Jahr 130 Mio. Franken der CO2-Abgabe St.Gallen: Jedes Jahr etwa 5 – 7 Mio. Franken für energetische Gebäudemodernisierungen. Investitionsvolumen 30 – 40 Mio. Franken Ansprechpartner ist der Kanton Bund Das Gebäudeprogramm

Was wird gefördert? Fenster Wand, Dach, Boden – gegen aussen oder Erdreich (<2m) Wand, Dach, Boden – gegen unbeheizt oder Erdreich (> 2m) A B B C B A A C C C B 2 m B C C Fensterersatz und Dämmung der Bauteile werden gefördert.

Beiträge: Ersatz der Fenster Fr. 40.– je m2 Mauerlichtmass U-Wert Glas ≤ 0.70 W/m2K entspricht 3-fach Glas Abstandhalter aus Kunststoff oder Edelstahl einsetzen A A Fr. 40.– je m2.

Beiträge: Wand, Dach, Boden – gegen aussen Fr. 40.– je m2 gedämmte Fläche U-Wert Wand ≤ 0.20 W/m2K entspricht etwa 18 cm Dämmung B B B B Fr. 40.– je m2.

Beiträge: Wand, Dach, Boden – gegen unbeheizt Fr. 15.– je m2 gedämmte Fläche U-Wert Wand ≤ 0.25 W/m2K entspricht etwa 14 cm Dämmung C C C C C Fr. 15.– je m2.

Bedingungen Modernisieren ist in Etappen möglich. Bereits beheizte Bauten, welche vor dem Jahr 2000 erstellt wurden. Mindestbeitrag je Gesuch: 3 000 Franken Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden Modernisieren ist in Etappen möglich.

Finanzierung Eigenmittel Hypothek aufstocken

Was ist bei der Aufstockung der Hypothek zu beachten? Unterschiedliche Anforderungen, je nach Belastung und finanzieller Situation Umfassende Unterlagen und ein gutes Konzept vorbereiten Kosteneinsparungen: tiefere Brennstoffkosten durch energetische Sanierungen, klar mitteilen Angebote der Finanzinstitute vergleichen.

Verändert Sanieren die steuerliche Situation? Steueramt Kanton St.Gallen, Merkblatt 24 (Auszug): Die Energiespar- und Umweltschutz-investitionen sind grundsätzlich den Unterhaltskosten gleichgestellt. Im Einzelnen gilt folgende Regelung: a) Bei Investitionen, die in den beiden Jahren nach der Anschaffung des Hauses vorge-nommen werden, sind die entsprechenden Aufwendungen zur Hälfte abzugsberechtigt. b) Bei Investitionen, die vom dritten Jahr an vorgenommen werden, sind die Aufwendungen vollumfänglich abzugsberechtigt. Umweltschutzinvestitionen gelten als Unterhaltskosten und sind daher abzugsfähig. Verteilung der Investitionen auf mehrere Jahre ist sinnvoll. Energetische Sanierungen gelten als Unterhaltskosten.

Die Lösung Informationen einholen Informieren Sie sich frühzeitig bei Gemeinde, Kanton, Bund und Unternehmen über Förderbeiträge Gesuch stellen Stellen Sie das Gesuch für Förderbeiträge immer vor der Ausführung Angebote nutzen Nutzen Sie die Angebote der Förderprogramme