2. Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch, in welchem Angebot (Kindertagespflege oder Kita) sie ihr Kind betreuen lassen wollen. Tatsächlich haben sie.

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 Präsentation transkript:

2. Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch, in welchem Angebot (Kindertagespflege oder Kita) sie ihr Kind betreuen lassen wollen. Tatsächlich haben sie oftmals vor Ort keine Wahlalternativen. Die meisten Eltern müssen eine Entscheidung nach ihrem Portemonnaie treffen, was die Kindertagespflege benachteiligt, so lange § 90 SGB VIII nicht analog der Kitagebühren umgesetzt wird. Manche Eltern sehen sich gezwungen, aus Kostengründen ihr Kind aus der Kindertagespflege herauszunehmen, wenn ein Krippenplatz frei wird. Dies ist nicht zum Wohle des Kindes. Die FDP tritt für eine Finanzierung von Krippenplätzen über das Gutschein-Modell ein. Wir stellen damit das bisherige trägerbezogene Fördersystem in Frage und fordern einen Übergang zur Subjektförderung des einzelnen Kindes. Staatliche Fördergelder werden nach diesem Modell nicht mehr an die Träger der jeweiligen Einrichtungen, sondern an die Eltern in Form eines Kinderbetreuungsgutscheins ausgezahlt. Die Eltern können dann selbst entscheiden, welchem Anbieter sie ihr Kind anvertrauen möchten – völlig egal ob Verein, Unternehmen, Elterninitiative oder Tagesmutter. Dies würde es den Eltern ermöglichen, die Form der Kinderbetreuung frei zu wählen und z. B. ihre Kleinsten auch in die Obhut von Tagesmüttern oder in eine Krippe geben zu können. Wir benötigen ein Ende der alten antiquierten Objektförderung, bei der eine Einrichtung eine bestimmte Summe vom Staat bekommt, egal, ob alle Plätze besetzt sind oder die Qualität stimmt. Wir brauchen stattdessen ein innovatives Modell, wonach das Geld an die Eltern geht und nicht an die Einrichtung. Nur dann setzt sich die Einrichtung bzw. Betreuungsform durch, die nach der Meinung der Eltern qualitativ gut arbeitet. Ein solches Gutscheinmodell forciert auch den Qualitätswettbewerb zwischen den Betreuungseinrichtungen, aber auch der Tagespflege. Mit der von der FDP geforderten Kita-Qualitätsplakette wird darüber hinaus ein Instrument geschaffen, mit dem Eltern auf einfache Weise die Qualität und die Leistung eines Kindergartens bewerten können. Jeder Kindergarten kann sich für die Plakette freiwillig bewerben und wird extern evaluiert. Am Ende dieses Vorganges steht die Verleihung der Plakette, die jedes Jahr neu beantragt werden muss. Dieses Instrument ist auch in der Tagespflege einzusetzen. Mit dem Programm KNIRPS haben wir in diesem Jahr die Mittel zur Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren (U3) von 45 Mio. € auf 90 Mio. € verdoppelt. Im letzten Jahr von Rot-Grün lagen die Mittel in diesem Bereich bei gerade einmal 1,5 Mio. €. Wir fördern dabei gleichberechtigt Plätze in Krippen, altersübergreifenden Gruppen und der Tagespflege. Diese Mittel haben bisher schon zu einem nachhaltigen Rückgang der Gebühren in der Kinderbetreuung geführt. Hessen ist dank uns auf dem besten Weg zum Land der Tagesmütter und –väter zu werden. Insgesamt sind wir bereits jetzt mit deutlichem Vorsprung Spitzenreiter der westdeutschen Flächenländer bei den Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Mit einer Steigerung der Betreuungsquote auf 15,69 % ist die Zahl der U3-Plätze im letzten Jahr in keinem anderen Bundesland so stark gewachsen. Zum Vergleich: Im letzten Jahr von Rot-Grün lag die Betreuungsquote bei U3 unter drei Prozent. Wir haben die Zahl der Betreuungsplätze somit in den letzten Jahren mehr als verfünffacht. In diesem Jahr werden wir weitere 10.000 Betreuungsplätze schaffen und damit die vom Bund für 2010 vorgegebene Betreuungsquote von 20 % bereits 2 Jahre früher erreichen. Was wollen Sie konkret für die Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern tun? Die LINKE fordert generell die Elternbeitragsfreiheit öffentlicher Kindertagesbetreuungsangebote. Damit wird auch dem Wunsch- und Wahlrecht gedient. Aber auch aus anderen Gründen ist die Elternbeitragsfreiheit für uns ein wesentliches Ziel: Bildung muss nach unserer Auffassung eine wesentliche Priorität von Politik im Interesse von Kindern sein. Diese Ein-sicht ist auch sozialpolitisch begründet, denn Bildungschancen und –erfolg sind in Deutschland stark mit sozialer Herkunft verknüpft. Die Bedeutung von vorschulischen Bildungsangeboten und besonders der frühkindlichen Bildung legt den Schluss nahe, dass sozial ausgleichende Bildungspolitik bereits in Krippen und Kindertagesstätten ihren Anfang nehmen muss. Wer gegen Schul- und Studiengebühren ist und auch vorschulische Einrichtungen als Bildungseinrichtungen sieht, kann Krippengebühren schwerlich begründen. Aus gleichstellungspolitischer Perspektive sind fehlende oder zu teuere Kinderbetreuungseinrichtungen ein wesentliches Hindernis für die Erwerbsintegration von Müttern. Die Verantwortung für die Kinderbetreuung obliegt in unserer Gesell-schaft immer noch überwiegend den Müttern, die Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Kindern ist in Deutschland im europäischen Vergleich besonders niedrig. Kostenlose Kinderbetreuungseinrichtungen vermeiden die Frage, ob eine Erwerbstätigkeit der Mutter sich im Verhältnis zu den aufzubringenden Kosten für die Betreuung „lohnt“. Studien zeigen, dass die langfristigen Kosten einer längeren Erwerbsunterbrechung oder Arbeitszeitreduktion (Dequalifizierung, niedrigere Sozialversicherungsansprüche etc.) im Abwägungsprozess über die Kinderbetreuung oft nicht bedacht werden. Im Lebensverlauf sind die Einkommen gerade in der Familiengründungsphase niedriger als in späteren Lebensphasen. Eine Entlastung aller jungen Eltern von den Elternbeiträgen mag zunächst wegen der Einkommensunterschiede innerhalb dieser Gruppe sozialpolitisch nicht zwingend erscheinen. Sie ist aber ein Ausdruck der Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung für junge Familien. Auch in Hessen werden zwei Drittel der Kinder in Einrichtungen und rund ein Drittel in Tagespflege betreut. Wie in Antwort 1 dargelegt wollen wir erreichen, dass sich Familientagesbetreuung zu einem qualitativ und quantitativ gleichwertigen Angebot in der Kinderbetreuung entwickelt. Zuletzt in unserem Ausführungsgesetz zum Tagesbetreuungsausbaugesetz hatten wir dazu Vorschläge erarbeitet, wie z. B. die Einrichtung von kommunalen Service- und Vermittlungsstellen, die in Kooperation mit den freien Trägern für eine bedarfsgerechte Betreuung durch qualifizierte Familientagesbetreuung zu sorgen haben. Wir GRÜNE wollen den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr in Hessen bereits ab 2011 gewährleisten und für rund 40 % aller kleinen Kinder ein Betreuungsangebot schaffen. Deshalb gehen wir davon aus, dass sich nicht nur die Nachfrage nach Tagespflegeplätzen erhöhen, sondern auch die Wertschätzung und die Bereitschaft der kommunalen Ebene zu einer Lösung zu kommen, dem Wahl- und Wunschrecht der Eltern zu entsprechen. Zudem werden wir die bisherige Förderpraxis des Landes auf den Prüfstand stellen. Dass Eltern sich eher für eine Krippe denn für einen Platz in der Tagespflege entscheiden, ist meines Erachtens eher eine Frage des individuellen Bedarfs. Institutionelle Angebote haben den Vorteil, dass sie auch im Krankheitsfall zur Verfügung stehen, was in der Tagespflege eher nicht der Fall ist. Viele Eltern haben auch größeres Vertrauen in die Qualität institutioneller Angebote und schätzen das soziale Lernen in einer größeren Gruppe. Wie oben bereits grundsätzlich beschrieben, wollen wir auf jeden Fall sicherstellen, dass Eltern auf ein umfassendes Betreuungsangebot, das ihren Ansprüchen gerecht wird, zurückgreifen können.