Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen

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 Präsentation transkript:

Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen Oberregierungsrätin Maike Menke Bezirksregierung Münster Dezernat 24 - Öffentliches Gesundheitswesen

Allgemeines Rechtsgrundlagen: BÄO, ZHG, BApO Berufserlaubnis - Grundsatz: - unselbstständig, befristet ggfs. beschränkt (z.B. auf ein Fachgebiet, ein Krankenhaus) beschränkt auf Nordrhein-Westfalen Approbation - Grundsatz: - selbstständig - unbefristet - unbeschränkt - bundesweit Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Im EU-Ausland erworbene Qualifikationen Rechtsgrundlagen: 2005/36/EG- Richtlinie (RiLi) BÄO, ZHG, BApO Fall: deutsche Staatsangehörige/EU/EWR/Abkommen/Heimatlos/“Zweite Generation“ Anhang V der RiLi/Konformitätsbescheinigung (Art. 24, 34, 44 d. RiLi) ► Approbation 2. Fall: deutsche Staatsangehörige/EU/EWR/Abkommen/Heimatlos/“Zweite Generation“ nicht im Anhang V der RiLi benannt/ keine Konformitätsbescheinigung ► Defizitprüfung 3. Fall: deutsche Staatsangehörige/EU/EWR/Abkommen/Heimatlos/“Zweite Generation“ - zum Abschluss einer Berufsausbildung (z.B. Österreich, Frankreich) ► Berufserlaubnis Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Defizitprüfung - Studienbuch und Übersetzung ins Deutsche Kostenübernahmeerklärung für Gutachten Gutachterbeauftragung (Studium und Berufserfahrung) Ergebnisbekanntgabe Defizitprüfung (LPA- Düsseldorf, ZÄK Münster) (kein Anpassungslehrgang) ► erfolgreicher Abschluss ► Approbation - Dauer: ab Vollständigkeit der Unterlagen bis Ergebnisbekanntgabe: bis zu 3 Monate Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

In Drittstaaten erworbene Qualifikationen Annahme: grundsätzlich keine gleichwertige Ausbildung Berufserlaubnisse: ausländische Berufsangehörige zur Kenntnisvertiefung (1 Jahr) aus Entwicklungsländern zur Facharztweiterbildung (je nach Weiterbildungsordnung max. 7 Jahre) (zuständig für die Facharztweiterbildung in Deutschland bzw. NRW: Ärztekammer Westfalen oder Nordrhein) 18-monatige strukturierte Anpassungszeit (6 Monate Innere, 6 Monate Chirurgie, 6 Monate Wahlfach) - mit der Auflage der Teilnahme an der Gleichwertigkeitsprüfung - Privilegierte (dt. Verheiratete, Kontingentflüchtlinge, Einbürgerungszusicherung, Asylberechtigte) Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

In Drittstaaten erworbene Qualifikationen Berufserlaubnisse - Ausnahme: Facharztweiterbildung in Deutschland absolviert ►selbstständige, befristete Berufserlaubnis (2 Jahre), beschränkt auf Facharztgebiet Gleichwertiger Kenntnisstand ►selbstständige, befristete Berufserlaubnis (2 Jahre), unbeschränkte Tätigkeit Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Kenntnisprüfung - Nachweis des gleichwertigen Kenntnisstandes Bezirksregierung Düsseldorf Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Postfach 30 08 65 40408 Düsseldorf Internetauftritt: http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/aufgaben/Abteilung_2/Dezernat_24/Landespr__fungsamt/Landespr__fungsamt.php - Anerkennung für nichtakademische Gesundheitsfach- oder Hilfsberufe Zuständigkeit: Unteren Gesundheitsbehörden/Gesundheitsämter bei den Kreisen und kreisfreien Städten Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Antragsunterlagen für ausländische Antragsteller/Antragstellerinnen Persönlich: - Antrag - Lebenslauf Geburtsurkunde/Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaft Staatsangehörigkeit (Personalausweis/Reisepass) Ggfs. Promotionsurkunde - Straffreiheitserklärung Führungszeugnis „Beleg 0“/ggfs. Ausland Ärztliche Bescheinigung - Sprachnachweis: B2 und bei Approbation Fachsprachentest Fachlich: Prüfungszeugnis Unbedenklichkeitsbescheinigung Nachweis Praktisches Jahr Dienstzeugnisse ggfs. weitere Unterlagen Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Approbation Zuständigkeit: für alle Herkunftsländer Bezirksregierungen am - Beschäftigungsort (Stelle im Krankenhaus/Absichtserklärung) Verwaltungsgebühr: - Rahmengebühr: 130 - 500 € Formulare/Informationen: Internetseite der Bezirksregierung Münster Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Berufserlaubnis Zuständigkeit: - für alle Herkunftsländer Bezirksregierungen am - Beschäftigungsort Verwaltungsgebühr: - Rahmengebühr: 130 - 500 € Formulare/Informationen: Internetseite der Bezirksregierung Münster Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Unterstützungsmöglichkeiten Internetseite der Bezirksregierung Münster http://www.bezirksregierung-muenster.de/ startseite/ abteilungen/abteilung2/ Dez_24_oeffentliche_Gesundheit_medizinische_und_pharmazeutische_Angelegenheiten_Sozialwesen_Krankenhausfoerderung/ Approbation_und_BE/index.html http://www.anabin.de Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ;-) Maike Menke Bezirksregierung Münster Dezernat 24 maike.menke@brms.nrw.de Tel. 0251/411-3128 Fax: 0251/411-8-3128 Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

Kontakt und weitere Informationen: Susanne Thom Bezirksregierung Münster Dezernat 24 susanne.thom@brms.nrw.de Tel. 0251/411-3100 Fax: 0251/411-8-3100 Betina Braun Bezirksregierung Münster Dezernat 24 betina.braun@brms.nrw.de Tel. 0251/411-3101 Fax: 0251/411-8-3101 Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen