Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

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 Präsentation transkript:

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Gliederung Entstehung des Grundgesetzes Entwicklung seit 1949 Inhalt Unterschiede zur Weimarer Verfassung Geltungsbereich Bedeutung und Kritik

Entstehung des Grundgesetzes Londoner Sechs-Mächte Konferenz: 1948 Konferenz zwischen den drei westlichen Besatzungsmächten Frankreich, Großbritannien und den USA und den Benelux-Ländern Intensive Beschäftigung mit der politischen Neuordnung des Besatzungsgebiets in Westdeutschland (ohne Sowjetunion, kalter Krieg) Zunächst: Uneinigkeit (UK: Vereinigung der Trizone mit sowjetischen Zone, USA: deutscher Föderalstaat aus Trizone, F: deutsche Schwächung) Letztendlich: Aufforderung an die Deutschen einen föderalen Staat aufzubauen  Frankfurter Dokumente 1. Juli 1948 (= Grundlage für die Arbeit am GG)

Koblenzer Beschlüsse (Juli 1948): - Annahme der Frankfurter Dokumente durch die westdt. Ministerpräsidenten Gründung der BRD sollte nur ein Provisorium sein  Ziel: deutsche Einheit Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee (August 1948) = Ausschuss aus Beamten Aufgabe: Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs als Vorlage für den Parlamentarischen Rat Arbeit des Konvents ist Fundament für das GG

Parlamentarischer Rat Ausarbeitung einer neuen Verfassung („Verfassung in Kurzform“  provisorisch und noch keine für ganz Deutschland geltende Konstitution) Wiedervereinigung als Verfassungsziel (Präambel)

 Bundesrepublik Deutschland war gegründet! 8. Mai 1949 Parlamentarischer Rat nimmt GG an 12. Mai 1949 Genehmigung des GG durch die Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone (Vorbehalte) 23. Mai 1949 Verkündung des GG Verkündungsformel  Bundesrepublik Deutschland war gegründet!

2. Entwicklung des GG seit 1949 GG sollte eigentlich nur ein Provisorium sein, bis Deutschland nicht mehr geteilt ist GG erwies sich allerdings als Erfolg  Beibehaltung auch nach der Wiedervereinigung Deutschlands geringfügige Änderungen (insgesamt 60 Stück) Gesamtzahl der Artikel: 146 jedoch Erweiterungen einzelner Artikel durch Untergliederungen

Wesentliche Änderungen: Wiedereinführung der Wehrpflicht und Schaffung der Bundeswehr 1956 Notstandsverfassung 1968 Reform der Finanzverfassung 1969 Neufassung der Mitgliedschaft in der EU 1992 Umwelt- und Tierschutz als Staatszielbestimmungen 1994/2002 Einschränkung des Grundrechts auf Asyl 1993 Einschränkung der Verletzlichkeit der Wohnung 1998 („großer Lauschangriff“) Föderalismusreform 2006 (Änderungen der Gesetzgebungskompetenz) Föderalismusreform II (Kommission seit 2006: Einrichtung einer Schuldenbremse 2009, Gesetzentwurf zur Änderung des GG wurde im Sommer verabschiedet)

3. Inhalt Allgemeines: Präambel Grundrechte (Art. 1-19) grundrechtsgleiche Rechte Staatsorganisationsrecht  allg. Grundsätze, Binnenorganisationsrecht der BRD (Abgrenzung der einzelnen Bundesorgane), Regelungen über Verhältnis zwischen Bund und Ländern  Unterteilung in Artikeln

Grundrechte Festlegung, welche Rechte jeder Mensch (Menschenrechte) und speziell jeder Staatsbürger (Bürgerrechte) gegenüber dem Staat hat Staatsorganisationsrecht Die wichtigsten Staatsprinzipien: Demokratie Republik Sozialstaat Bundesstaat Gesetzmäßigkeit der Staatsorgane Gewaltenteilung

Grundsätze des Art. 1 (Menschenwürde) und Art Grundsätze des Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (Kern der staatlichen Grundordnung und der Grundrechte) dürfen in ihrem Wesensgehalt durch die verfassungsändernde Gewalt nicht geändert werden (= Ewigkeitsklausel) Kompetenzen der Bundesorgane: Gesetzgebung durch Bundestag und Bundesrat Staatsleitung durch Bundesregierung und Bundestag Bundespräsident ist Staatsoberhaupt (Repräsentationsaufgaben) Bundesverfassungsgericht wacht über Einhaltung / Auslegung des GG

4. Unterschiede zur Weimarer Verfassung GG ist Antwort auf Schwächen in der Weimarer Verfassung Grundrechte sind keine bloßen Staatszielbestimmungen, sondern unmittelbar geltendes Recht, dürfen nicht verändert werden zentrale Rolle des Parlaments zur Sicherung der Demokratie (Bundestag beeinflusst die Besetzung der anderen Organe, Vorrang bei Gesetzgebung) Staatsoberhaupt ist kein Ersatzkaiser (Repräsentationsaufgaben) Bundesverfassungsgericht wacht über Einhaltung des GG

Staatsoberhaupt ist kein Ersatzkaiser (Repräsentationsaufgaben) Bundesverfassungsgericht wacht über Einhaltung des GG Gewaltenteilung (Art. 20): Ermächtigungsgesetz (1933) ist nicht möglich Parteien sind geschützt und können nur durch Bundesverfassungsgericht verboten werden durch Bundesrat sind Bundesländer stark an Gesetzgebung beteiligt Bundeswehr: Friedensfall  Verteidigungsminister, Verteidigungsfall  Bundeskanzler (Reichswehr war Staat im Staat, nur Reichspräsidenten unterstellt)

5. Geltungsbereich räumlich zeitlich Art. 146: GG wird an dem Tag ungültig, an dem eine neue Verfassung in Kraft tritt, die vom dt. Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde Art. 146 schließt Verfassungsreform zwar nicht aus, verlangt sie aber auch nicht  GG ist die Verfassung Nach Wiedervereinigung: Änderung  GG gilt für das gesamte deutsche Volk (Präambel) Art. 23 fiel weg (hatte Geltungsbereich für „andere Teile Deutschlands“ offen gelassen) Art. 146 stellt klar, dass Einheit Deutschlands vollendet ist  Geltungsbereich ist Deutschland mit seinen heutigen Grenzen

6. Bedeutung und Kritik GG ist Beispiel für eine erfolgreiche Re-Demokratisierung  Bundesverfassungsgericht und Grundsatz der Menschenwürde Einwand: Demokratie entwickelte sich nicht unbedingt, weil es ein GG gab, sondern beruht vielmehr auf dem wirtschaftlichen Aufschwung und Wohlstand der Nachkriegszeit Aber: ohne stabile rechtliche und politische Bedingungen hätte sich Deutschland wirtschaftlich nicht so gut entwickeln können