Leitfaden durch die Bildungsgänge des Hönne – Berufskollegs in Menden

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Die folgende Übersicht ist für Schüler/innen gedacht, die keinen Aus-bildungsplatz gefunden haben. Mit Hilfe unserer Informations-CD möchten wir die Schülerinnen.
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 Präsentation transkript:

Leitfaden durch die Bildungsgänge des Hönne – Berufskollegs in Menden Unser Angebot an Bildungs-gängen, gegliedert nach den Eingangsvoraussetzungen der Schüler (bisher erreichter Abschluss) Stand: Januar 2011 Friedrich Tel.: 02373 906216 Sladek Tel.: 02373 906218

Übersicht ohne Abschluss aus Klasse 8 + 9 ab Folie 4 Berufsorientierungsjahr / Werkstattjahr Hauptschulabschluss nach Klasse 9 ab Folie 8 Berufsausbildung im Dualen System Berufsgrundschuljahr zweijährige Berufsfachschule Hauptschulabschluss nach Klasse 10 ab Folie 14 Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) ab Folie 16 Fachoberschule Sozial- und Gesundheitswesen Fachoberschule für Technik (Klasse 12)* Höhere Berufsfachschule (Assistentenausbildung) Zweijährige Berufsfachschule für Metalltechnik Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) ab Folie 25 mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe Erzieherin/Erzieher und Allgemeine Hochschulreife abgeschlossene Berufsausbildung ab Folie 29 Fachschule für Technik - Elektrotechnik Fachschule für Technik - Bautechnik Fachschule für Sozialpädagogik Fachschule für Heilpädagogik Aufbaubildungsgang Sprachförderung * nach abgeschlossener Berufsausbildung

Nähere Informationen: 02373/906200 Ansprechpartner für die Bildungsgänge: Berufsorientierungsjahr / Werkstattjahr Herr Sladek Berufsgrundschuljahr Herr Sladek Zweijährige Berufsfachschule („Servicekraft“) Frau Würbel Fachoberschule Sozial- und Gesundheits- Herr Müller wesen Fachoberschule für Technik (Klasse 12) Herr Sladek Assistentenberufe - Bekleidungstechnik Frau Messy - Informationstechnik Herr Kroker Berufsfachschule für Metalltechnik Herr Flehmer Erzieherin/Erzieher und Allg. Hochschulreife Frau Bendick Fachschule für Technik – Elektrotechnik Herr Kiehn Fachschule für Technik – Bautechnik Herr Coerschulte Fachschule für Sozialpädagogik Herr Schaminet Fachschule für Heilpädagogik Frau Braun Aufbaubildungsgang Sprachförderung Herr Müller

Vollzeitschulpflicht erfüllt Voraussetzung: ohne Abschluss aus Klasse 8 oder 9 Vollzeitschulpflicht erfüllt

Voraussetzung: Ohne Abschluss Berufsorientierungsjahr Berufsfelder: - Metalltechnik - Holztechnik - Ernährung und Hauswirtschaft - Körperpflege Mit dem erfolgreichen Abschluss des Berufsorientierungsjahres wird der Hauptschul-abschluss nach Klasse 9 und die Berechtigung zum Besuch des Berufsgrundschuljahres erworben. Die Berufsschulpflicht ist erfüllt, sofern kein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.

Voraussetzung: Ohne Abschluss Berufsorientierungsjahr Aufnahmevoraussetzungen: Vollzeitschulpflicht erfüllt (10 Jahre) aus Klasse 8 oder 9 kein Hauptschulabschluss Dauer: 1 Schuljahr Gliederung des Bildungsganges: Orientierungsphase (1 – 2 Wochen) Beratungsphase (ca. 1 Woche) Einarbeitungsphase (Rest des Schuljahres) Betriebspraktikum Dauer: 3 Wochen Zeitraum: vor den Osterferien

Voraussetzung: Ohne Abschluss Werkstattjahr Statt des Berufsorientierungsjahres kann auch im Rahmen einer Klasse für Schüler/innen ohne Berufsausbildungsverhältnis das „Werkstattjahr“ besucht werden. Wesentlicher Unterschied zum Berufsorientierungsjahr ist, dass die Schüler nur an 2 Tagen (DO und FR) das Hönne – Berufskolleg besuchen und an 3 Tagen eine praktische Unterweisung in Verbindung mit Betriebspraktika bei einem Bildungsträger erhalten. Der mit dem Hönne – Berufskolleg kooperierende Bildungsträger ist das Berufsbildungszentrum (BBZ) in Iserlohn. Auch im Werkstattjahr ist der Erwerb des Hauptschulabschlusses möglich. Vorrangiges Ziel ist jedoch die Verbesserung der Vermittlungs-chancen für eher „schulmüde“ Jugendliche in Ausbildung oder Beschäftigung. Teilnehmer des Werkstattjahres erhalten eine Aufwandsentschädi-gung in Höhe von 120,- € monatlich. Weitere Informationen erhalten Sie hier: http://www.schulministerium. nrw.de/BP/Schulsystem/Projekte/Werkstattjahr.pdf

Vollzeitschulpflicht erfüllt Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Vollzeitschulpflicht erfüllt

Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Vollzeitschulpflicht erfüllt Möglichkeit der Ausbildung in Berufen mit geringen Anforderungen, z.B. 2-jährige Ausbildung in einem der folgenden Berufe: Drahtzieher Maschinen- und Anlagenführer Teilezurichter Metallschleifer KFZ - Service – Mechaniker Besuch des Berufsgrundschuljahres Holztechnik Metalltechnik Fahrzeugtechnik Elektrotechnik Ernährung und Hauswirtschaft Körperpflege Sozial- und Gesundheitswesen Besuch der zweijährigen Berufsfachschule Ernährung und Hauswirtschaft (mit Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Servicekraft“)

Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Vollzeitschulpflicht erfüllt Berufsgrundschuljahr Aufnahmevoraussetzungen: Vollzeitschulpflicht erfüllt (10 Jahre) mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder erfolgreicher Besuch des Berufsorientierungsjahres Dauer: 1 Jahr Organisation des Bildungsganges: Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht an 5 Tagen / Woche im gewählten Berufsfeld Verpflichtendes Betriebspraktikum Dauer: 3 oder 4 Wochen Zeitraum: unterschiedlich je nach Berufsfeld „Kooperationsmodell“ (2 Tage Betrieb + 3 Tage Schule) in folgenden Berufsfeldern: Holztechnik, Elektrotechnik Fahrzeugtechnik, Metalltechnik

Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Vollzeitschulpflicht erfüllt Abschlüsse nach dem Berufsgrundschuljahr Berufliche Grundbildung im gewählten Berufsfeld Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife), wenn in Deutsch, Mathematik und Englisch ein Notenschnitt von 3,0 erreicht wird (Hier ist ein Doppelsprung möglich!). Die berufliche Grundbildung kann als erstes Ausbildungsjahr im entsprechenden Berufsfeld angerechnet werden.

Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Vollzeitschulpflicht erfüllt Berufsfachschule Aufnahmevoraussetzungen: Mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 9 Eintritt in das zweite Jahr des Bildungsganges möglich, wenn zuvor das Berufsgrundschuljahr im entsprechenden Berufsfeld erfolgreich abgeschlossen wurde Abschlüsse nach der zweijährigen Berufsfachschule (Berufsfeld: Ernährung und Hauswirtschaft) Berufliche Grundbildung Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach zwei Jahren Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe möglich Berufsabschluss nach Landesrecht: „Staatlich geprüfte Servicekraft“

Berufsaussichten für Absolventen Absolventen des Berufsgrundschuljahres und der zweijährigen Berufsfachschule mit Fachoberschulreife stehen viele Möglich-keiten der beruflichen Erstausbildung in anspruchsvollen Berufen offen. Außerdem besteht die Möglichkeit, weiterführende Bildungsgänge in Vollzeitform am Berufskolleg zu besuchen.

Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 10

Voraussetzung: Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Dieser Abschluss wird für viele Berufe in der dualen Ausbildung vorausgesetzt, genügt aber heute den Anforderungen einiger Berufe nicht. Während der Ausbildung ist mit dem Berufs-schul - Abschluss die Fachoberschulreife zu erlangen, wenn zusätzlich 80 Stunden Englisch und ein Zensurendurchschnitt von 3,0 nachgewiesen werden. Zur Verbesserung der Vermittlungschancen bietet sich der Besuch des Berufsgrundschul-jahres (siehe auch Folie 10 - 11) bzw. der zweijährigen Berufsfachschule (siehe auch Folie 12) an.

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife ) Voraussetzung: Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife )

Voraussetzung: mittlerer Schulabschluss Fachoberschulreife Dieser Abschluss bietet den Einstieg in attraktive Berufe der dualen Ausbildung. Zweijährige Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen Fachoberschule für Technik (nach abgeschlossener Berufsausbildung) Schulische Berufsausbildung nach Landesrecht (Assistentenausbildung) Zweijährige Berufsfachschule für Metalltechnik

Voraussetzung: mittlerer Schulabschluss Fachoberschulreife Fachoberschule Sozial- und Gesundheitswesen (Klasse 11 und 12) Bildungsgang, der zu erweiterten beruflichen Kenntnissen und zur Fachhochschulreife führt Dauer: 2 Schuljahre In der Klasse 11 muss neben dem Unterricht ein Praktikum in einer sozialen Einrichtung durchgeführt werden. Die Klasse 12 schließt sich vollzeitschulisch an. Am Ende der Klasse 12 steht die Fachhochschulreife - Prüfung. Abschluss: Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fach- oder Gesamt-hochschule berechtigt zum Besuch der Fachschule für Sozialpädagogok

Fachoberschule für Technik (Klasse 12) Voraussetzung: mittlerer Schulabschluss Fachoberschulreife und abgeschlossene Berufsausbildung Fachoberschule für Technik (Klasse 12) Bildungsgang, der zu vertieften beruflichen Kenntnissen und zur Fachhochschulreife führt Dauer: 1 Schuljahr (Vollzeitform), 2 Schuljahre (Teilzeitform) angebotene fachliche Schwerpunkte: Metalltechnik Elektrotechnik Bautechnik berechtigt bei erfolgreichem Abschluss zu einem Studium an einer Fach- oder Gesamthochschule

Voraussetzung: mittlerer Schulabschluss Fachoberschulreife Bildungsgänge zur Erlangung einer Berufsausbildung und der Fachhochschulreife: Dauer: 3 Schuljahre Bekleidungstechnische/r Assistent/in Informationstechnische/r Assistent/in Kosmetiker(in) mit Fachhochschlreife

Voraussetzung: mittlerer Schulabschluss Fachoberschulreife Assistenten – Berufe Die Besonderheit der Assistenten-Berufe liegt in der Doppelqualifizierung. beruflicher Abschluss Fachhochschulreife Bekleidungstechnische Assistenten entwickeln Mode von der Idee bis zur Fabrikation. Der berufliche Einsatz kann neben der Bekleidungsindustrie auch in Mode-Ateliers und im Bekleidungshandel erfolgen. Für ein Studium in der Bekleidungstechnik oder einem anderen technischen Studiengang bietet die Assistenten-Ausbildung gute Voraussetzungen.

Voraussetzung: mittlerer Schulabschluss Fachoberschulreife Assistenten - Berufe Informationstechnische Assistenten arbeiten in der Industrie und in der Verwaltung an EDV-Systemen. Sie sind neben Programmiertechniken besonders für die Hardware- und Software-Anpassung in Netzwerken ausgebildet. Sie können ebenfalls ein beliebiges Studium in entsprechenden Bildungsgängen an allen deutschen Hochschulen aufnehmen, Ein Studium der angewandten Informatik oder der Elektrotechnik bietet sich nach der Ausbildung an.

Kosmetikerin / Kosmetiker mit Fachhochschulreife Kosmetiker(innen) können sowohl den Sprung in die Selbstständigkeit machen, als auch im Angestelltenverhältnis viele Tätigkeiten ausüben. Sie können ebenfalls ein beliebiges Studium in entsprechenden Bildungsgängen an allen deutschen Hochschulen aufnehmen,

Voraussetzung: mittlerer Schulabschluss Fachoberschulreife Zweijährige Berufsfachschule für Metalltechnik Bildungsgang, der zu erweiterten beruflichen Kenntnissen und zur Fachhochschulreife führt Dauer: 2 Schuljahre In der Klasse 11 und 12 wird im Rahmen eines Kooperationsmodells neben dem Unterricht an einem Tag der Woche ein Praktikum in einem regionalen metallverarbeitenden Unternehmen durchgeführt. Das Praktikum wird auf das zum Erwerb der Fachhochschulreife erforderliche halbjährige Praktikum angerechnet. Am Ende der Klasse 12 steht die Fachhochschulreife - Prüfung. Abschluss: Fachhochschulreife (schulischer Teil) berechtigt nach erfolgreich durchgeführtem Praktikum zu einem Studium an einer Fach- oder Gesamthochschule

Voraussetzung: mittlerer Schulabschluss Fachoberschulreife Zweijährige Berufsfachschule für Metalltechnik Die Schüler sind an der Planung und Realisierung einfacher und komplexer mechanischer und automatisierter Systeme beteiligt. Dieser Bildungsgang qualifiziert in einem herausragenden Maße zu einer Berufsausbildung in einem Metall verarbei tenden Beruf. Auch für ein Studium im Rahmen des Maschinenbaus oder der technischen Betriebswirtschaft an einer Fachhochschule bietet diese Ausbildung eine optimale Basis.

Voraussetzung: Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Erzieherin/Erzieher und Allgemeine Hochschulreife Voraussetzung: mittlerer Schulabschluss Fachoberschulreife mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe Erzieherin/Erzieher und Allgemeine Hochschulreife Der vierjährige Bildungsgang vermittelt: eine berufliche Fachausbildung zur/zum „Staatlich anerkannten Erzieherin / Erzieher“ die allgemeine Hochschulreife / Abitur

Erzieherin/Erzieher und Allgemeine Hochschulreife Voraussetzung: mittlerer Schulabschluss Fachoberschulreife mit Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe Erzieherin/Erzieher und Allgemeine Hochschulreife Bei der Entscheidung für diesen Bildungsgang sollten Sie beachten, dass die reguläre Erzieherausbildung 5 Jahre dauert, da eine mindestens zweijährige berufliche Vorbildung als Eingangsvoraussetzung für die Fachschule für Sozialpädagogik nachgewiesen werden muss. Dieser Bildungsgang ermöglicht Ihnen, sich nach der Ausbildung zu entscheiden, ob Sie in Ihrem Beruf als Erzieher/in arbeiten oder ein Studium Ihrer Wahl aufnehmen möchten.

Stundentafel (Erzieherin/Erzieher und Allgemeine Hochschulreife) ca. 36 Wochenstunden festgelegte Leistungskurse: 1. Biologie 2. Erziehungswissenschaften allgemeinbildende Fächer: Deutsch, Gesellschafts-lehre mit Geschichte, Religionslehre, Sport berufsbezogene Fächer: Biologie, Erziehungswissen-schaften, Englisch, Didaktik und Methodik, Mathematik, Kunst / Musik, Zweite Fremdsprache In die Ausbildung sind insgesamt 14 Wochen Praxis integriert. Die Jahrgangsstufe 14 umfasst das Berufspraktikum.

abgeschlossene Berufsausbildung Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung

Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung und Hauptschulabschluss Fachschule für Technik – Elektrotechnik Dauer: Teilzeitform: 4 Schuljahre Vollzeitform: 2 Schuljahre Abschluss: Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Technikerin / Techniker“ Erwerb der Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fach- oder Gesamthochschule

Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung und Hauptschulabschluss Fachschule für Technik – Elektrotechnik Der Unterricht erfolgt in Lernfeldern, die den Handlungsfeldern im beruflichen Alltag entsprechen. Im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich erfolgt die Ausbildung in den Fächern Kommunikation (Erlernen von Arbeitstechniken, Rede- und Diskussionstechnik etc.) Englisch (hier insbesondere technisches Englisch) Politik/Gesellschaftslehre (Politische und gesellschaftliche Zusammenhänge,  Rechtsfragen) Betriebs- und Personalwirtschaft (grundlegende Kenntnisse, Kalkulation etc.)

Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung und Hauptschulabschluss Fachschule für Technik – Elektrotechnik Die fachliche Qualifizierung erfolgt in den Lernfeldern Elektrische Systeme analysieren, planen, dimensionieren und simulieren Elektronische und digitale Schaltungen analysieren, planen, dimensionieren und konfigurieren Einfache IT-Systeme analysieren, planen, installieren und konfigurieren Gesteuerte und geregelte elektrotechnische Anlagen analysieren, projektieren und programmieren Software für technische Systeme planen und entwickeln Betriebliche Geschäftsprozesse analysieren und planen Betriebliche Geschäftsprozesse unter Anwendung von Qualitätsmanagement planen und optimieren Elektrische und elektronische Systeme projektieren, errichten und warten Mikrocomputer- und Messsysteme planen und entwickeln Informationsübertragungssysteme projektieren und anwenden Antriebssysteme projektieren und in Betrieb nehmen Steuerungs- und Regelungsprozesse visualisieren und vernetzen Mitarbeiter und Kunden beraten

Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung und Hauptschulabschluss Fachschule für Technik – Bautechnik Hochbau Tiefbau Dauer: Teilzeitform: 4 Schuljahre Abschluss: Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Technikerin / Techniker“ Erwerb der Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fach- oder Gesamthochschule

Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung und Hauptschulabschluss Fachschule für Technik – Bautechnik Hochbau Tiefbau Der Unterricht erfolgt in Lernfeldern, die den Handlungsfeldern im beruflichen Alltag entsprechen. Im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich erfolgt die Ausbildung in den Fächern Deutsch / Kommunikation (Erlernen von Arbeitstechniken, Rede- und Diskussionstechnik etc.) Englisch (hier insbesondere technisches Englisch) Politik/Gesellschaftslehre (Politische und gesellschaftliche Zusammenhänge,  Rechtsfragen) Betriebs- und Personalwirtschaft (grundlegende Kenntnisse, Kalkulation etc.)

Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung und Hauptschulabschluss Fachschule für Technik – Bautechnik Hochbau Tiefbau Die fachliche Qualifizierung erfolgt in den Lernfeldern : - Planungsgrundlagen ermitteln und Bauplanungskonzepte entwerfen - Planungskonzepte zu genehmigungsfähigen Bauentwürfen umsetzen - Detaillierte Ausführungsplanungen für Bauwerke erstellen - Bauleistungen ausschreiben, kalkulieren und vergeben - Baumaßnahmen vorbereiten, leiten, abrechnen und abnehmen - Bauobjekte betreuen

Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung und Fachoberschulreife Fachschule für Sozialpädagogik Erzieherinnen/Erzieher Eingangsvoraussetzungen: Abgeschlossene, mindestens zweijährige, einschlägige Berufsausbildung (z.B. Sozialhelfer/in, Kinderpfleger/in) oder Nachweis über einen einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsgang (z.B. Klasse 11 und 12 der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen)

Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung und Fachoberschulreife Fachschule für Sozialpädagogik Erzieherinnen/Erzieher Dauer: 3 Schuljahre eine zweijährige überwiegend fachtheoretische Ausbildung eine einjährige fachpraktische Ausbildung (Berufspraktikum) Abschluss: Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Erzieherin/ Erzieher“ Erwerb der Fachhochschulreife möglich berechtigt zu einem Studium an einer Fach- oder Gesamthochschule Berufstätigkeit z.B. in Kindergärten, Kindertagesstätten, Horten, Heimen, in Jugendzentren als Gruppenleiter/in oder als Leiter/in der Einrichtungen

Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung und Fachoberschulreife Fachschule für Sozialpädagogik Erzieherinnen/Erzieher Die Verknüpfung der theoretischen Elemente der Ausbildung mit der Praxis wird in den ersten zwei Jahren durch Praktika von jeweils 8 Wochen im Elementarbereich (z.B. Kindergarten) und im Schulkindbereich (Heim – Hort – Jugendarbeit) gewährleistet. Das Berufspraktikum wird durch 160 Stunden theoretischen Unterricht begleitet.

Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung und Fachoberschulreife Fachschule für Heilpädagogik Eingangsvoraussetzungen: Abgeschlossene Fachschulausbildung im Fachbereich Sozialwesen, z. B. Heilerziehungspflege oder Sozialpädagogik, oder eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation Nachweis über eine mindestens einjährige hauptberufliche Tätigkeit in sozial- oder heilpädagogischen Einrichtungen nach der staatlichen Anerkennung

Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung und Fachoberschulreife Fachschule für Heilpädagogik Dauer: Teilzeitform: 3 Schuljahre Vollzeitform: 1,5 Schuljahre Abschluss: Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Heilpädagogin / Heilpädagoge“

Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung und Fachoberschulreife Fachschule für Heilpädagogik Die Fachschule für Heilpädagogik qualifiziert für professionelle heilpädagogische Hilfe im Umgang mit Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen bzw. Menschen in Problemsituationen. Neben den theoretischen Grundlagenfächern liegt daher ein besonderer Schwerpunkt auf der Vermittlung heilpädagogisch relevanter Methoden. Diese schließen Übungen in heilpädagogischen Einrichtungen ein. Um diese zusammenhängend und längerfristig durchführen zu können, ist dafür in der Vollzeitausbildung ein Tag pro Woche reserviert. In der Teilzeitausbildung findet der Unterricht dienstags und donnerstags am Abend sowie alle 14 Tage samstags statt.

Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung Aufbaubildungsgang Sprachförderung Eingangsvoraussetzung: Erfolgreicher Abschluss einer Fachschule im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen Dauer: Ein Schuljahr in Teilzeitunterricht, am Dienstag und Donnerstag im Abendunterricht, am Samstag im Vormittagsunterricht. Hinzu kommen 5 Blockveranstaltungen (freitags und samstags) sowie praktische Übungen im Umfang von 3 Wochenstunden in der Praxisstelle.

Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung Aufbaubildungsgang Sprachförderung Abschluss: Die erfolgreiche Abschlussprüfung wird durch ein Zertifikat bestätigt; dieses ist in Verbindung mit dem jeweiligen Fachschulzeugnis gültig. Fächer: Interkulturelle Erziehung, Spracherwerb und soziales Handeln, Sprachförderung, Projektarbeit. Blockveranstaltungen: Sprachförderung durch Kunst-, Bewegungs- und Musikerziehung

Ende