Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04.

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 Präsentation transkript:

Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04

Shermany Mit Recht die Nr. 1 Ihr habt die folgende Szene bestimmt schon einmal erlebt: Ihr sitzt an eurem Computer und sucht Informationen für die Schule. Und tatsächlich findet ihr einen passenden Text und ein Bild. Dann stellt ihr euch die Frage: Darf ich das überhaupt verwenden Ihr habt die folgende Szene bestimmt schon einmal erlebt: Ihr sitzt an eurem Computer und sucht Informationen für die Schule. Und tatsächlich findet ihr einen passenden Text und ein Bild. Dann stellt ihr euch die Frage: Darf ich das überhaupt verwenden Wir klären euch auf! Bei uns findet ihr eine Reihe von Beispielen, die euch über eure Rechte informieren sollen. Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04

1. Sampling von Musiktiteln Ein Schüler hat eine eigene Homepage für private Zwecke erstellt. Auf diese Homepage band er einen selbst erstellten Soundtrack ein, welcher Teile eines bekannten Musiktitels beinhaltete. Er stellte diese Seite ins Internet, bevor er das Einverständnis des Interpreten bekommen hatte. Ist diese Handlung rechtmäßig? Rechtmäßig, denn nach §24 Abs.1 UrhG wird das Verwenden von kurzen Musiksequenzen aus fremden Titeln in eigenen Sounddateien als freie Benutzung gedeckt. Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04

2. Sammlungen im Internet Besucher eines Jugendhauses möchten zur Erinnerung Bilder und Texte auf ihre Internetseite stellen. Die Materialien entnahmen sie einer Sammlung von Werken zu diesem Thema. Rechtmäßig oder unrechtmäßig? Unrechtmäßig, da die Sammlung von Werken eine persönliche geistige Schöpfung ist und nach §4(1) UrhG geschützt ist. Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04

3. Weitergabe von Musik Karl kauft sich eine CD und stellt einige der darauf enthaltenen Lieder auf seine Internetseite. Da er Besitzer der CD ist, stellt er diese Lieder anderen zum kostenlosen Downloaden zur Verfügung. Rechtmäßig oder nicht? Unrechtmäßig, denn nach §1, 2 und 12 UrhG hat Karl nicht die Berechtigung die Musik anzubieten. Dazu müsste er die Erlaubnis der Produzenten haben. Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04

4. Kopieren von Zeitungsbeiträgen Ein Junge ist für den News-Bereich einer Homepage zuständig. In diesen kopiert er fast täglich aktuelle Zeitungsartikel aus einer Wirtschaftszeitung. Rechtmäßig oder unrechtmäßig? Unrechtmäßig, denn der Junge veröffentlicht Texte unter seinem Namen, die er nicht verfasst hat. Dies ist nach § 53(2)/4 UrhG nur für den eigenen Gebrauch erlaubt. Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04

5. Ablauf des Urheberrechts Der ältere Herr Heinz stellt einen Text seines vor 100 Jahren verstorbenen Uropas ins Internet, ohne dessen Namen als Autor anzugeben. Seine Tochter Elisabeth fragt ihn, ob er so handeln dürfe? Die Handlung ist rechtmäßig, da nach §64 UrhG das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt. Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04

6. Fremde Texte im Intranet Ein Mädchen stellt Texte einer Arbeit aus der Schule, die ihre Freundin verfasst hat, in ihr Homeverzeichnis des Intranets, weil die Freundin keinen Internet-Anschluss besitzt und diese sie darum gebeten hat. Sie setzt die Rechte auf öffentlich einsehbar und gibt den Namen ihrer Freundin als Autorin an. Rechtmäßig oder nicht? Rechtmäßig, da die Freundin ihre Einverständniserklärung gegeben hat. Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04

7. Kinofilme im Intranet Der Schüler Daniel will einen Film, der erst kürzlich im Kino erschienen ist nur für den Unterrichtsgebrauch in das Schul-Intranet stellen. Er hat keine Einwilligung des Urhebers. Rechtmäßig oder nicht? Unrechtmäßig, da nach §52a(2) UrhG jüngere Kinofilme (unter 2 Jahren) ohne Berechtigung für den Unterrichtsgebrauch an Schulen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04

8. Übernehmen einer Linksammlung Ein Schüler bot eine Linksammlung auf seiner Internetseite an, die er unter hohem Arbeits- und Finanzaufwand erstellt hatte. Eine Mitschülerin aus der Parallelklasse hatte diese Sammlung größtenteils übernommen und ebenfalls veröffentlicht. Rechtmäßig oder nicht? Unrechtmäßig, denn nach §4(2) UrhG ist die Linksammlung als Datenbank geschützt. Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04

9. Texte im Intranet Professor Spooner möchte seinem Kurs einige Werke für seinen Unterricht vorstellen, diese beinhalten kleine Teile fremder Werke. Er stellt diese in das Intranet und macht sie somit seinem Kurs zugänglich. Rechtmäßig oder nicht? Rechtmäßig nach §52a UrhG, da Professor Spooner die Werke nur seinem Kurs zugänglich macht. Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04

10. Werke an öffentlichen Plätzen Ein Lehrer will das Gebäude, in dem er arbeitet auf seiner Internetseite veröffentlichen, da er die aufwendige Fassade für besonders repräsentativ hält. Er bittet den Architekten nicht um Erlaubnis. Rechtmäßig oder nicht? Rechtmäßig, nach §59 UrhG ist es zulässig Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen... befinden, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04

11. Kartenausschnitte Ein Schüler benutzt für die Anfahrtsskizze zu einer Party einen Ausschnitt eines Stadtplans und veröffentlicht diesen ohne Erlaubnis des Urhebers im Internet nur für die Einladung. Rechtmäßig oder nicht? Unrechtmäßig, da nach §12(1) der Urheber die Einwilligung nicht gegeben hat. Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04

12. Veröffentlichung aktueller Fotos Ein Schüler gestaltet seine Homepage mit Bildern aus den Filmen Harry Potter und Der Herr der Ringe, da diese schon veröffentlicht sind. Rechtmäßig oder droht ihm eine Strafe? Unrechtmäßig, nach §106 UrhG ist es eine unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. In diesem Fall hat er mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe zu rechnen. Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04

13. Vervielfältigen eines Spiels Ein Mädchen vervielfältigt ein Spiel von einer CD auf die Computer ihrer Freundinnen. Diese löschen nach dem Spiel alle Daten. Sie nimmt dafür kein Geld. Rechtmäßig oder nicht? Unrechtmäßig, da sie nach §16 UrhG kein Recht hat Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft und... in welcher Zahl. Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04

14. Weitere Beispiele Diese kleine Reihe soll andere Schulklassen anregen weitere Beispiele zu suchen. Die gesetzlichen Grundlagen findet ihr auf der nächsten Seite, die als Linksammlung geschützt ist! Danke für die Aufmerksamkeit! Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04

Verwendete Quellen: Differenzierungskurs 9: Informatik/Geographie Gymnasium Theodorianum Paderborn © 2003/04 Für die Inhalte der weiterführenden Links übernehmen wir keine Haftung!