Eine Einführung in die Reifeprüfung KMK WD Lischke
Was wird in der Oberstufe gleich bleiben? Es gibt weiterhin Unterricht. Die Mädchen müssen so gut sein, wie sie können.
Was wird in der Oberstufe anders werden? Die Noten. Es gibt keine Versetzung von 11 nach 12. Jede Halbjahresleistung ist wichtig. Von 3 Fächern muss man sich verabschieden. Es gibt Abschlussprüfungen.
Die Noten
Reifeprüfung – Qualifikationsphase KMK /1 11/2 12/2 12/1 Prüfung Halbjahresleistungen (in 4 unabhängigen Halbjahren) und Prüfungsleistungen ca. 73% ca. 27% der Endnote
10 Qualifikationsfächer (§ 5) aus Aufgabenfeld I : sprachlich - literarisch - künstlerisch Aufgabenfeld II : gesellschaftswissenschaftlich Aufgabenfeld III: mathematisch - naturwissenschaftlich - technisch Sport
10 Qualifikationsfächer (§ 5) Aufgabenfeld I : Deutsch Französisch/ Arabisch Musik/ Kunst Englisch Aufgabenfeld II : Geschichte Geographie Aufgabenfeld III: Mathematik Biologie Chemie/ Physik Sport
Reifeprüfung - Qualifikationsnachweise (§ 7) Deutsch 4 alle einbringen Mathematik 4 alle einbringen Französisch/ Arabisch Englisch Chemie/ Physik mind. 14 höchstens 2 streichen Biologie Geschichte (mind. 2!) Geographie mind. 4 höchstens 4 streichen Musik/ Kunst mind. 3 höchstens 1 streichen Sport bis zu 3 1 bis 3 streichen
Reifeprüfung - Prüfungsfächer (§ 6) 1. Prüfungsfach : Deutsch 2. Prüfungsfach : Mathematik 3. Prüfungsfach : oder1 Fremdsprache (Englisch, Französisch, Arabisch) oder1 Naturwissenschaft (Physik, Biologie, Chemie) 4. Prüfungsfach :1 weiteres Qualifikationsfach außer Religion und Sport 6 Jahre, 4 UE/ Woche 4 Jahre, 3 UE/ Woche
Reifeprüfung – Gesamtqualifikation (§4) ergibt sich aus max. 900 Punkte min. 300 Punkte - Teilqualifikation der Unterrichtsleistungen in den 3 schriftlichen PrüfungsfächernBereich A max. 270 Punkte min. 90 Punkte - Teilqualifikation der Unterrichtsleistungen in den weiteren QualifikationsfächernBereich B max. 330 Punkte min. 110 Punkte - Teilqualifikation im PrüfungsbereichBereich C max. 300 Punkte min. 100 Punkte
Reifeprüfung – Teilqualifikationen (§7) 11/1 11/2 12/2 12/1 Prüfung Bereich A Unterrichtsleistungen in den 3 schriftlichen Prüfungsfächern 9 Halbjahresleistungen x 15 (max. Punktzahl) x 2 (doppelte Wertung) = max. 270 Punkte - keine Halbjahresleistung mit 0 Punkten ! - mind. 6 Halbjahresleistungen >= 5 Punkte !
Reifeprüfung – Teilqualifikationen (§7) 11/1 11/2 12/2 12/1 Prüfung Bereich B Unterrichtsleistungen in den weiteren Qualifikationsfächern (einschl. 3 ersten Halbjahresleistungen im 4. Prüfungsfach) 22 Halbjahresleistungen x 15 (max. Punktzahl) x 1 (einfache Wertung) = max. 330 Punkte - Halbjahresleistung mit 0 Punkten wird nicht angerechnet ! - mind. 16 Halbjahresleistungen >= 5 Punkte - 4. Prüfungsfach: keine Halbjahresleistung mit 0 Punkten!
Reifeprüfung – Teilqualifikationen (§7) 11/1 11/2 12/2 12/1 Prüfung Bereich C Leistungen im Prüfungsbereich 4 Halbjahresleistungen der Prüfungsfächer x 15 (max. Punktzahl) x 1 (einfache Wertung) + 4 Reifeprüfungsergebnisse x 4 (vierfache Wertung) x 15 (max. Punktzahl) = max. 300 Punkte -keine Halbjahresleistung mit 0 Punkten ! -Punktesumme in 2 Prüfungsfächern >= 25 ! -keine Halbjahresleistung mit 0 Punkten ! -Punktesumme in 2 Prüfungsfächern >= 25 !
Reifeprüfung - Schriftliche Prüfung (§24) Deutsch 4 Zeitstunden Mathematik 4 Französisch/ Arabisch4 Englisch4 Chemie/ Physik 3 Biologie3
Reifeprüfung - mündliche Prüfung (§27, § 30) - Fächer sind die 3 schriftlichen Prüfungsfächer, das 4. Prüfungsfach -Anwesenheitspflicht der Schülerinnen -Vorbereitungszeit ca. 20 Minuten, Dauer Minuten
Reifeprüfung – Nichtzulassung, Rücktritt, Abbrechen (§17) 11/1 11/2 12/2 12/1 Prüfung Nichtzulassung zur schriftlichen Prüfung: Wiederholung des 2. Halbjahres von 11
Reifeprüfung - Wiederholung (§36) -Die nichtbestandene Reifeprüfung kann in der Regel einmal nach einem Jahr wiederholt werden.
Vielen Dank!