ESF-Bundesprogramm LOS Lokales Kapital für Soziale Zwecke
zum ESF-Bundesprogramm LOS Konzeptwettbewerb zum ESF-Bundesprogramm LOS 287 Gebiete innerhalb des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt" bzw. der komplementären Programmplattform des BMFSFJ "Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten" (E & C) wurden durch das Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) ausgewählt.
Globalförderung pro Standort „L O S“ von max. 100.000 € je Förderzeitraum
Für jedes Gebiet wurde die Höchstfördersumme L O S - Standorte in Bamberg Gebiet 1: Gereuth/Hochgericht Gebiet 2: Starkenfeldstraße Für jedes Gebiet wurde die Höchstfördersumme von 100.000,00 € bewilligt.
1. Förderperiode bis zum 30. Juni 2004 bereits abgelaufen 2. Förderperiode bis zum 30. Juni 2005 ab 1.10.2004 3. Förderperiode bis zum 30. Juni 2006 mit einer Dauer von max. 12 Monaten
Voraussetzungen für die 3. Förderperiode bis zum 30. Juni 2006 Fortschreibung des Aktionsplans der Stadt Bamberg Kurzantrag der Stadt Bamberg an die Regiestelle Bewilligte Mikroprojekte können nur fortgeführt werden, wenn sie mit neuen Inhalten/Personen versehen werden Die LOS-Regiestelle und der Lokale Begleitausschuss entscheiden letztendlich
Mikroprojekte können je Förderzeitraum max. 10.000 € erhalten
Grundgedanken von LOS Zielgruppe: vom gesellschaftlichen Ausschluss bedrohte bzw. am Arbeitsmarkt besonders benachteiligte Menschen Kinder und Senioren sind keine unmittelbare Zielgruppe, da Sie nicht zur Gruppe der Erwerbsfähigen zählen
Insbesondere sollen gefördert werden: sozial benachteiligte Menschen behinderte Menschen Aussiedler/innen Migranten/innen Alleinerziehende Berufsrückkehrerinnen ältere Arbeitnehmer/innen Langzeitarbeitslose Wohnungslose suchtmittelabhängige Menschen straffällige Menschen
Grundgedanken von LOS Ziele: Aufbau einer Struktur, in der Vertreter der öffentlichen Hand, der freien Träger, der lokalen Wirtschaft und der Bewohner des Fördergebietes gleichberechtigt zusammenarbeiten Aktivierung von Potenzialen im Fördergebiet, um der Zielgruppe die Möglichkeit zur Eingliederung in das Erwerbsleben zu geben
Entscheidung vor Ort Bundesweites Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren Programmdurchführung liegt beim Jugendamt der Stadt Bamberg Einrichtung einer lokalen Koordinierungsstelle Lenkungsgruppe Begleitausschuss als örtliches Entscheidungsgremium Mikroprojektträger mit Maßnahmen
LOS – Lokales Kapital für Soziale Zwecke 1 LOS – Lokales Kapital für Soziale Zwecke 1. Phase Antragstellung Konzeptwettbewerb LOS-Regiestelle Berlin Einzelnachfragen/ Antragshilfen Information Online-Antrag Beratung Stadt Bamberg Ämternetzwerk Lokales Netzwerk Ämter, Fachbehörden, Institutionen, Einrichtungen, Organisationen, Träger, Vereine, Initiativen Lokale Koordinierungsstelle im Aufbau Entwurf der lokalen Kooperationsstruktur Lokaler Aktionsplan / Umsetzungsplan
Antragsvoraussetzungen für den Konzeptwettbewerb Lokaler Aktionsplan Antrag mit Gebietsbeschreibung Entwicklungsziele Handlungskonzept Ermittlung Förderbedarf
Lokaler Aktionsplan orientiert sich an dem Programm die „Soziale Stadt“ bzw. Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten (E&C-Gebiete) der Europäischen Beschäftigungsstrategie mit den übergreifenden Zielen und Handlungsprioritäten der Situation vor Ort
Die soziale Beschäftigungsstrategie der EU verfolgt drei übergreifende Ziele Vollbeschäftigung Steigerung der Arbeitsplatzqualität und der Arbeitsproduktivität Sozialer Zusammenhalt und soziale Integration
Handlungsprioritäten Aktive und präventive Maßnahmen für Arbeitslose und Nichterwerbspersonen Förderung von Unternehmergeist und Arbeitsplatzbeschaffung Gleichstellung der Geschlechter Förderung der Integration und Bekämpfung der Diskriminierung benachteiligter Gruppen auf dem Arbeitsmarkt
Aufgaben der Lokalen Koordinierungsstelle LOS – Lokales Kapital für Soziale Zwecke Aufgaben der Lokalen Koordinierungsstelle Information Ermittlung u. Beratung Antragsbearbeitung u. Betreuung Abschluss der Fördervereinbarungen Ansprechpartner für Regiestelle Ansprechpartner für Projektträger Finanzierung, Mittelbewirtschaftung Mittelverwendungsprüfung Dokumentation Fortschreibung des lokalen Aktionsplans
LOS-Regiestelle Berlin LOS – Lokales Kapital für Soziale Zwecke 2. Phase Umsetzung LOS-Regiestelle Berlin Fördervereinbarung, Budgetfestlegung Stadt Bamberg Federführendes Amt: Stadtjugendamt Ermittlung d. Antragsteller Information d. Antragsteller Lokale Koordinierungsstelle Lokales Netzwerk Beteiligungsstruktur Begleitausschuss Antrags- bearbeitung Zustimmung Begleitausschuss, Stammblatt Teil I Fördervereinbarung, Budgetfestlegung Beratung d. Antragsteller Mikroprojekte
Begleitausschuss Ämter / Fachbereiche Stadtteilmanagement Projektsteuerung/Planung potenzielle Mikroprojektträger Bewohner des jeweiligen Fördergebietes Vertreter der Zielgruppen von LOS Geschäftsführung und Koordination durch LOS-Koordinierungsstelle
Lokaler Begleitausschuss – Gereuth/Hochgericht ESF-Bundesprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke – LOS“ Lokaler Begleitausschuss – Gereuth/Hochgericht Christine Behringer-Zeis, Jugendamts-leiterin Petra Hartmann, LOS- Koordinatorin / Jugendamt Eva Zeitler Stadtteil- management Thomas Beese Projektsteuerung Stadtplanungsamt Antragsbewilligung gemäß Geschäftsordnung Katrin Hussmann Pfarrerin Erlöser- kirche Gunter Schramm Planung gefördert durch: Eugen Kügler Hugo-von- Trimberg-Schule N.N. Roland Kirchner Wohnungsamt Gabriele Baumann Kindergarten St. Gisela Stimmberechtigtes Mitglied Beratendes Mitglied
Lokaler Begleitausschuss – Starkenfeldstraße ESF-Bundesprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke – LOS“ Lokaler Begleitausschuss – Starkenfeldstraße Antragsbewilligung gemäß Geschäftsordnung Holger Maennel Stadtbau GmbH Gunter Schramm Planung Rudolf Wolf Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Jürgen Hollmann BV Bamberg-Ost Katrin Hussmann Pfarrerin Erlöserkirche Thomas Beese Projektsteuerung Stadtplanungsamt N.N. Stadtteil- management Christine Behringer-Zeis, Jugendamts-leiterin Petra Hartmann, LOS- Koordinatorin / Jugendamt Stimmberechtigtes Mitglied Beratendes Mitglied gefördert durch:
Geförderte Inhalte Projektgruppen Berufliche Eingliederung Netzwerkbildung Existenzgründung
Projekttyp I: Unterstützung einzelner Aktionen zur Förderung der beruflichen Eingliederung berufliche Qualifizierung der Zielgruppen (lokale Wohnfeldverbesserung, lokale Kultur) gezielte Maßnahmen gegen den Schulabbruch benachteiligter Jugendlicher Integrationsprojekte spezielle Maßnahmen zur Förderung von Toleranz und Demokratie
Projekttyp II: Unterstützung von Organisationen und Netzen, die sich für benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt einsetzen Unterstützung von Aktivitäten lokaler Vereine Unterstützung der Gründung bzw. Festigung lokaler Netzwerke Maßnahmen zur Gründung und Festigung sowie Professionalisierung von Selbsthilfeorganisationen benachteiligter Menschen Förderung des Zusammenschlusses von Langzeitarbeitslosen Betriebswirtschaftliche Weiterbildung für lokale Kleinstinitiativen Unterstützung von Organisationen und Netzwerken zur Förderung von Toleranz und Demokratie
Projekttyp III: Unterstützung bei der Existenzgründung und bei der Gründung von sozialen Betrieben Beratung bei der Existenzgründung Existenzgründungshilfen für benachteiligte Personen in geringer Höhe Starthilfe für soziale Betriebe und Sellbsthilfeeinrichtungen Unterstützung von Existenzgründungen und sozialen Betrieben zur Förderung von Toleranz und Demokratie
Geförderte Inhalte Querschnittsthemen Gender Mainstreaming Toleranz und Demokratie Lokale Beschäftigungsbündnisse Umweltschutz
Exemplarische Beispiele Ideen für Mikroprojekte Akquise von Ausbildungsplätzen Sprachförderung Soziale Trainingsmaßnahmen Qualifizierungsmaßnahmen Beschäftigungsprojekte Existenzgründung Integrationsprojekte Ideen für Mikroprojekte sind gefragt!
Träger von Mikroprojekten z.B.: Privatpersonen Initiativen u. Vereine Genossenschaften Kirchengemeinden Bildungs- und Maßnahmeträger Wohlfahrtsverbände örtliche Unternehmen Wirtschaftsverbände Lehrstellenbündnisse Eine Trägervielfalt ist ausdrücklich erwünscht ! ! !
Quartiersbezug Programmgebiete Gereuth/Hochgericht u. Starkenfeldstraße Inhalte und Ziele der Mikroprojekte müssen mit den skizzierten Entwicklungs- zielen in den Fördergebieten korrespondieren Mikroprojekte müssen sich vordringlich an Bewohner der Fördergebiete wenden Durchführung der Mikroprojekte grundsätzlich im Fördergebiet
LOS – Lokales Kapital für Soziale Zwecke 3. Phase Abrechnung Mikroprojekte Verwendungsnachweise nach Projektabschluss LOS-Monitoring, Beleglisten, Stammblätter I und II Stadt Bamberg Federführendes Amt: Stadtjugendamt Lokales Netzwerk Beteiligungsstruktur Lokale Koordinierungsstelle - 2-monatige Erstattungsanträge an die Regiestelle möglich - Berichterstattung LOS Stammblatt Teil II(Stichtage 31.12. /30.06.) -- Verwendungsnachweis am Ende des Förderzeitraumes LOS-Regiestelle Berlin
Finanzierung Mikroprojekte Förderhöhe bis zu 10.000 € Inhaltlich abgeschlossen Beginn erst nach Bewilligung Förderfähig sind Sach-, Honorar und Personalkosten. Personalkosten müssen abgrenzbar und projektbezogen sein Regiekosten sind nicht anrechenbar!
Vorsteuerabzug Mikroprojektträger müssen eine Erklärung zur Vorsteuerabzugs-berechtigung abgeben Dies muss beim Finanzamt Bamberg abgeklärt werden Generelle Aussagen können nicht getroffen werden
Ausrüstungsgüter gemäß EU-Verordnung Bis 410 € oder in Höhe der Abschreibung für den Zeitraum des Projektes (Abschreibungsregeln – AfA-Tabelle Absetzung für Abnutzungen für allgemein verwendbare Anlagegüter) Baumaßnahmen sind grundsätzlich nicht förderfähig
Förderungshöhe Die Förderung erfolgt zu 100% über das Bundesprogramm LOS Eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich und nicht möglich Ausgeschlossen ist jedoch die finanzielle Förderung größerer oder bereits bestehender Projekte
Berichtspflicht/LOS-Monitoring Stammblattverfahren Abrechnungsverfahren: Erstattungsprinzip im Rhythmus von zwei Monaten – erstmalig Januar 2005 Vorfinanzierung durch den Träger ist erforderlich Originalbelege und Beleglisten mit Angabe des Verwendungszweckes müssen erstellt und abgegeben werden Auszahlung erfolgt über Konto der Stadt
Belegpflicht Originalbelege müssen dem Abrechnungsformular beigelegt werden Dies sind: Originalbelege, Quittungen Rechnungen und Kontoauszüge Honorar- und Arbeitsverträge Honorarauszahlungen und / oder Gehaltsabrechnungen
Arbeitsverträge Transparenz der Kosten Arbeits- und Honorarverträge müssen offengelegt werden Aufstockung des AV ist möglich Arbeitszeit- und Stundennachweise müssen der Abrechnung beigefügt werden Besserstellungsverbot bezüglich Eingruppierung
Pauschalkosten Transparenz der Kosten Pauschalkosten werden nicht anerkannt Verwaltungskostenpauschalen sind nicht zulässig Berechnung der Mietkosten bei selbstgenutztem Eigentum ist nicht möglich – Nebenkosten anteilig Regiekosten z.B. für Geschäftsführung können nicht abgerechnet werden Keine Anerkennung von Verpflegungs- und Bewirtungskosten
Rechnungsschluss F Förderzeitraum befristet bis 30.06.2005 Rechnungsschluss ist ebenfalls der 30. Juni 2005 Ausnahmen nur im begründeten und nachvollziehbaren Einzelfall möglich Rechnungstatbestand muss im Förderzeitraum angefallen sein (Telefon) Keine generelle Ausnahmeregelung für Verlängerung der Abgabefrist nach dem 30. Juni 2005! Einzelfalllösung!
Dokumentation Bilanz der 2. Förderperiode Die Träger der Mikroprojekte müssen den Projektverlauf kontinuierlich dokumentieren Erstellung einer Gesamtdokumen- tation mit Darstellung der verschie- denen Maßnahmen und Aktivitäten durch die Koodinierungsstelle
Öffentlichkeitsarbeit Original-Logos verwenden Aufkleber und Plakataushang Förderhinweis bei Veröffentlichungen Freigabe von Druckerzeugnissen durch die Koordinierungsstelle Freiexemplare von Broschüren und anderen Veröffentlichungen
Weitere Informationen Internetseite mit Programmer-läuterungen und Antragsformular der Stadt Bamberg www.los-bamberg.de Handbücher und Online-Formulare über Regiestelle LOS www.los-online.de
Ansprechpartnerin LOS-Koordinierungsstelle Frau Petra Hartmann Geyerswörthstraße 1 96047 Bamberg Tel.: 0951 / 87-1594 Email: phartmann@stadt.bamberg.de