Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle Tübingen

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Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle Tübingen Informationen für fortgeschrittene Studierende des Lehramts an Gymnasien Dieter Kaufmann Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle Tübingen Veranstaltung am 30.06.2014

Informationen des LLPA Gliederung Blick auf Ausbildung und 1. Staatsexamen nach GymPO I und Ziel der heutigen Veranstaltung Zeitliche Planung (Prüfungssplitting, Freiversuch, Noten-verbesserung, Wiederholungen, Wissenschaftliche Arbeit) 3. Berechnung der Semesterzahl für die Prüfungsoptionen Die mündliche Abschlussprüfung mit Grundlagen und Überblickswissen 5. Notenermittlung 6. Beantwortung von Fragen Geplante Dauer: 60 Minuten Folie 2, 25.04.2017

Universität: LLPA: Ausbildung Staatsexamen (GymPO I) Informationen des LLPA Universität: LLPA: Ausbildung Staatsexamen (GymPO I) Hauptstudium Schulpraxis-semester Zwischenprüfung Grundstudium Orientierungstest Studium (Module) mit studien-begleitenden Prüfungen E r s t e s S t a a t s e x a m e n Anmeldung und Zulassung Form-sachen Mündliche Prüfungen Wissen-schaftliche Arbeit + ab Zwischenprüfung möglich Folie 3, 25.04.2017

Zeitliche Planung A: Synchrones Studium (ohne „Gutschrift“) 12 7 9 11 Informationen des LLPA Zeitliche Planung A: Synchrones Studium (ohne „Gutschrift“) 12 7 9 11 13 5 6 8 10 14 WS 13/14 SoSe 14 14/15 15 15/16 16 16/17 17 17/18 18 1. HF Splitting = Prüfungen Zehn Sem. Regelstudienzeit 2. HF 5 Erw.- Prüfg. Folie 4, 25.04.2017

Informationen des LLPA GymPO § 5 und § 15 (1) Das Studium ist modular aufgebaut. Die Regelstudienzeit für das Lehramt an Gymnasien mit 2 Hauptfächern beträgt einschließlich des Schulpraxissemesters sowie der Prüfungszeit 10 Semester. Der Studienumfang umfasst 300 ECTS-Punkte (Leistungspunkte). (1) Bis Ende des 10. Semesters im Studium für das Lehramt an Gymnasien bei Fächerverbindungen ohne Bildende Kunst und Musik kann die mündliche Prüfung nach Fächern in zwei unmittelbar aufeinander folgende Termine aufgeteilt werden. Nach dem Ende des 10. Semesters werden die mündlichen Prüfungen in beiden Fächern in einem Termin abgelegt. Folie 5, 25.04.2017

Zeitliche Planung Wiederholung der Prüfungen 12 7 9 11 13 5 6 8 10 14 Informationen des LLPA Zeitliche Planung Wiederholung der Prüfungen 12 7 9 11 13 5 6 8 10 14 WS 13/14 SoSe 14 14/15 15 15/16 16 16/17 17 17/18 18 1. HF Splitting 2. HF 5 = Prüfungen = Wiederholungen (jedes Fach 1 x) Folie 6, 25.04.2017

Informationen des LLPA GymPO § 25 (1) Wer die Mündliche Prüfung in einem Fach … nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. Die Wieder-holungsprüfung erstreckt sich auf die Fächer ..., in denen nicht mindestens die Endnote »ausreichend« (4,0) erteilt worden ist. Ein bestandener Prüfungsteil bleibt gültig. (2) Die Wiederholungsprüfung ist in der Regel an derselben Hochschule abzulegen. (3) Die Wiederholungsprüfung kann nur zum nächsten oder übernächsten Termin abgelegt werden. Folie 7, 25.04.2017

Zeitliche Planung Freiversuch und Wiederholung der Prüfungen 1. HF 12 Informationen des LLPA Zeitliche Planung Freiversuch und Wiederholung der Prüfungen WS 13/14 SoSe 14 14/15 15 15/16 16 16/17 17 17/18 18 1. HF 12 7 9 11 13 5 6 8 10 14 Vorgezogene Prüfungen Splitting 2. HF 12 7 9 11 13 5 6 8 10 14 5 = Prüfungen = Freiversuch (leider nur in 1 Fach) Folie 8, 25.04.2017

Informationen des LLPA GymPO § 26 (1) Wird die Mündliche Prüfung nach ununterbrochenem Studium zweier Hauptfächer mit Ausnahme von Fächer-verbindungen mit Bildender Kunst und Musik in einem der Hauptfächer nicht bestanden, so gilt die Prüfung in diesem Hauptfach als nicht unternommen (Freiversuch), wenn an der mündlichen Prüfung im ersten Hauptfach spätestens im 9. Semester sowie an der mündlichen Prüfung im zweiten Hauptfach spätestens im 10. Semester teilgenommen wurde. Entscheidend ist der Zulassungstermin. Folie 9, 25.04.2017

Zeitliche Planung Notenverbesserung 1. HF 5 7 9 11 13 6 8 10 12 14 Informationen des LLPA Zeitliche Planung Notenverbesserung WS 13/14 SoSe 14 14/15 15 15/16 16 16/17 17 17/18 18 1. HF 5 7 9 11 13 6 8 10 12 14 Vorgezogene Prüfungen Splitting 2. HF 12 7 9 11 13 5 6 8 10 14 5 = Prüfungen = Notenverbesserung (leider nur 1 x) Folie 10, 25.04.2017

Informationen des LLPA GymPO § 27 (1) Wer die Prüfung in Baden-Württemberg unter den Bedingungen des Freiversuchs nach § 26 bei erstmaliger Teilnahme bestanden hat, kann die Prüfung in einem seiner Fächer zur Verbesserung der Note zu dem Prüfungstermin, der auf die letzte mündliche Prüfung folgt, einmal wiederholen. Folie 11, 25.04.2017

Zeitliche Planung Wissenschaftliche Arbeit (4 Monate im Hauptstudium) TITEL DES VORTRAGS Informationen des LLPA Zeitliche Planung Wissenschaftliche Arbeit (4 Monate im Hauptstudium) WS 13/14 SoSe 14 14/15 15 15/16 16 16/17 17 17/18 18 1. HF 5 7 9 11 13 6 8 10 12 14 1. Oktober Anmeldung bis spätestens Splitting 1. April 2. HF 12 7 9 11 13 5 6 8 10 14 5 Ausnahmen: Bio, Ch, Geo, Ph Anmeldung bis 1 Monat nach 2. Prüfung möglich = Prüfungen Folie 12, 25.04.2017 Vortragender, Anlass, 25.04.2017

Informationen des LLPA GymPO § 16 (2) Das Thema ist so zu stellen, dass vier Monate zur Ausarbeitung genügen. Das Thema wird frühestens nach dem Bestehen der akademischen Zwischen-prüfung durch einen vom Bewerber gewählten und zur Themenstellung berechtigten Prüfer … vorgeschlagen. Dieser Prüfer wird in der Regel als Korrektor tätig. Anregungen der Bewerber zum Thema können berücksichtigt werden. Nach Billigung des Themas wird dieses vom Prüfungsamt vergeben. Das Prüfungsamt gibt das Thema vor Beginn der mündlichen Prüfung im entsprechenden Fach dem Studierenden bekannt. Wurde in den Fächern nach Absatz 3 die Anfertigung der Arbeit nach der mündlichen Prüfung gestattet, muss diese Meldung innerhalb eines Monats nach der mündlichen Prüfung im zweiten Fach beim Prüfungsamt eingegangen sein. In den Fächern Biologie, Chemie, Geographie und Physik kann auf begründeten Vorschlag der für das Fach zuständigen Einrichtung der Universität die Anfertigung auch nach der mündlichen Prüfung, spätestens jedoch im Anschluss an die mündliche Prüfung im zweiten Fach gestattet werden. Folie 13, 25.04.2017

Berechnung der Semesterzahl TITEL DES VORTRAGS Informationen des LLPA Berechnung der Semesterzahl A: Synchrones Studium (mit „Gutschrift“) Berechnungszeitpunkt WS 11/12 SoSe 12 12/13 13 13/14 14 14/15 15 15/16 16 16/17 1 3 5 7 9 11 2 4 6 8 10 3 4 5 6 7 8 Latein Erasmus 1 3 5 7 9 11 2 5 4 6 8 10 Berechnung: 1. Semesterdurchschnitt (6+6)/2 = 6 2. minus „Gutschriften“ (max. 4 Sem.) Beispiel: 6 minus 3 ( + ) = 3 3 4 5 6 7 8 Latein Erasmus Folie 14, 25.04.2017 Vortragender, Anlass, 25.04.2017

Berechnung der Semesterzahl TITEL DES VORTRAGS Informationen des LLPA Berechnung der Semesterzahl A: Asynchrones Studium (mit „Gutschrift“) Berechnungszeitpunkt WS 11/12 SoSe 12 12/13 13 13/14 14 14/15 15 15/16 16 16/17 1 3 5 7 9 11 2 4 6 8 10 2 3 4 5 6 7 Latein Erasmus 2 3 6 8 10 1 5 3 5 7 9 Berechnung: 1. Semesterdurchschnitt (6+5)/2 = 5,5 ergibt abgerundet 5 2. minus „Gutschriften“ (max. 4 Sem.) Beispiel: 5 minus 3 ( + ) = 2 2 3 4 5 6 7 Latein Erasmus Folie 15, 25.04.2017 Vortragender, Anlass, 25.04.2017

Informationen des LLPA GymPO § 26 (3) Bei der Berechnung der Semesterzahl … bleiben Semester unberücksichtigt und gelten nicht als Unterbrechung, wenn wegen längerer schwerer Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund das Studium verhindert und eine Beurlaubung erfolgt war. Ebenso bleiben Semester unberücksichtigt, die nach § 5 Abs. 1 zum Fremdsprachenerwerb benötigt werden. Ebenso bleiben Studienaufenthalte im fremdsprachigen Ausland bis zur Dauer von zwei Semestern, bei modernen Fremdsprachen zwei Semester je Fremdsprache, unberücksichtigt, wenn Bewerber an einer ausländischen Universität für das Studium eines oder mehrerer ihrer Hauptfächer eingeschrieben waren und nachweislich Lehrveranstaltungen in angemessenem Umfang, in der Regel von mindestens acht Semesterwochenstunden, in mindestens einem der Hauptfächer besucht und je Semester mindestens einen Leistungsnachweis erbracht haben. Ebenso bleiben bis zu zwei Semester bei einer Tätigkeit als Fremdsprachenassistent oder als Schulassistent im Ausland unberücksichtigt. Ferner bleiben Semester in angemessenem Umfang, höchstens jedoch bis zu zwei Semestern, bei einer Tätigkeit als gewähltes Mitglied in gesetzlich vorgesehenen Gremien oder satzungsmäßigen Organen der Hochschule unberücksichtigt. Insgesamt können bescheinigt durch die Universität nicht mehr als vier Semester unberücksichtigt bleiben. Folie 16, 25.04.2017

Informationen des LLPA GymPO § 26 (3) Es bleiben Semester unberücksicht (werden „gutgeschrieben“): Bei Krankheit oder anderem wichtigen Grund Fremdsprachenerwerb (z. B. Latein) Studienaufenthalte im fremdsprachigen Ausland (Bedingungen: Immatrikulation, Leistungsnachweise. Bei modernen Fremdsprachen: je Sprache 2 Semester) Fremdsprachen- oder Schulassistent im Ausland Gremienarbeit Maximal können 4 Semester unberücksichtigt bleiben. Folie 17, 25.04.2017

Die mündliche Abschlussprüfung Informationen des LLPA Die mündliche Abschlussprüfung 1 Stunde Schwerpunkte aus Anlage A der GymPO Grundlagen- und Überblickswissen 1/3 2/3 (20 Min.) (40 Min.) Anlage A = Fachspezifische Anforderungen für die Prüfung Aufbau: Kompetenzen, (verbindliche) Studieninhalte, Durchführung der Prüfung Folie 18, 25.04.2017

Grundlagen- und Überblickswissen Informationen des LLPA Grundlagen- und Überblickswissen „Überblick im Sinne einer Gesamtschau des jeweiligen Faches“ Fächer formulieren den Erwartungshorizont und veröffent-lichen ihn Fundiertes Fach- und Orientierungswissen Entwicklung von Lösungsstrategien 3 Anforderungsniveaus: • Reproduktion (Wissen und Verstehen) • Reorganisation und Transfer (Anwendung, Analyse, Synthese) • Reflexion und Problemlösung (Bewertung, Beurteilung) TIPP: Kompetenzgewinn kritisch reflektieren, im Hauptstudium zunehmend die „eigene Gesamtschau“ entwickeln ... (ist individuell verschieden: „meine“ Gesamtschau) ... (Transparenzgebot) ... (eig. Vernetzung) ... (Kreativität erwünscht) Folie 19, 25.04.2017

Informationen des LLPA GymPO § 18 Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die für das jeweilige Fach in Anlage A genannten Anforderungen. Höchstens zwei Drittel der Zeit einer mündlichen Prüfung beziehungsweise mündlichen Teilprüfung darf sich auf vom Bewerber anzugebende Prüfungsschwerpunkte beziehen. Die restliche Zeit ist einem Überblick im Sinne einer Gesamt-schau des jeweiligen Faches zu widmen; fachspezifische Besonderheiten ergeben sich aus den Anlagen. Die wissen-schaftliche Arbeit und die Schwerpunktthemen dürfen sich nicht überschneiden, ihre Inhalte sind ausgeschlossen bei der Überprüfung des Grundlagen- und Überblickwissens. Fach-didaktik ist nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung; ... Folie 20, 25.04.2017

Notenermittlung Moduledurchschnitt 1. HF: Mündliche Prüfung 1. HF: Informationen des LLPA Notenermittlung Moduledurchschnitt 1. HF: Mündliche Prüfung 1. HF: Moduledurchschnitt 2. HF: Mündliche Prüfung 2. HF: Fachdidaktik 1. HF: Fachdidaktik 2. HF: Wissenschaftliche Arbeit: Bildungswissenschaftliches Begleitstudium: Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium: Teiler: 34 8-fach 5-fach 1-fach 3-fach 2-fach 23,53 % 14,71 % 2,94 % 8,82 % 5,88 % 1. Fachendnote 2. Fachendnote S = 100,00 % Durchschnittsnoten zu den Modulen berechnet die Universität auf 2 Stellen hinter dem Komma und übersendet sie dem LLPA Folie 21, 25.04.2017

Vielen Dank für Ihr Interesse und viel Freude und Erfolg im Studium! TITEL DES VORTRAGS Informationen des LLPA Vielen Dank für Ihr Interesse und viel Freude und Erfolg im Studium! Folie 22, 25.04.2017 Vortragender, Anlass, 25.04.2017