E-NUMMERN & LEBENSMITTELZUSATZSTOFFE David Ludwig & Patrick Zlomek
Allgemein Lebensmittelzusätze sind notwendig um: Nahrungsmitteln bestimmte Eigenschaften zu geben z.B.: längere Haltbarkeit; Farbe; Festigkeit; Aroma oder ein besseres Aussehen
Lebensmittelrecht gilt: für Nahrungsmittelhersteller und umschließt die Beachtung von Höchstmengen & Notwenigkeit der Zusatzstoffe Zusatzstoffe sind: gesetzlich bestimmte E-Nummern mit Angabepflicht auf der Verpackung durch die Zutatenliste
Zutatenliste Besonders hilfreich für: Allergiker Überempfindliche Vegetarier religiöse Personenkreise die bestimmte Zusatzstoffe vermeiden wollen oder müssen
Das Qualitätssiegel Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF) prüft: gesetzlich vorgeschriebene Nennung von Allergenen Verunreinigungen in Nahrungsmittel deklariert weitere häufige Allergene, wenn sie in der Rezeptur des Nahrungsmittels verwendet werden
Zulassung eines Zusatzstoffs Wenn unterstellt wird dass: ein Mensch bei täglicher Aufnahme über die gesamte Lebenszeit kein gesundheitliches Risiko eingeht daher akzeptable tägliche Höchstmenge -> ADI-Wert Acceptable Daily Intake
Zusatzstoff Unterteilung Farbstoffe (F) Trägerstoffe (Tr) Konservierungsstoffe (K) Füllstoffe (Tr) Säuerungsmittel (S) Backtriebmittel (B) Antioxidationsmittel (A) Geschmacksverstärker(GV) Verdickungsmittel (V) Überzugmittel (Ü) (einschließlich Gleitmittel) Geliermittel (G) Schaumverhüter (SV) Emulgatoren (E) Mehlbehandlungsmittel(M) Stabilisatoren (St) Packgase Säureregulatoren (SR) Trennmittel (Tr)
Süßungsmittel (Sü) Schmelzsalze (SS) Modifizierte Stärken Festigungsmittel (Fe) Schaummittel (SM) Feuchthaltemittel (W) Treibgase (TG) Zuckeraustauschstoffe Komplexbildner (C)
Einteilung der E-Nummern Farbstoffe: E 100 bis E 180 Konservierungsmittel: E 200 bis E 252 Säuerungsmittel: E 260 bis E 297 & E 322 bis E 385 Antioxidationsmittel: E 300 bis E 321 Verdickungsmittel, Geliermittel : E 400 bis E 418 Emulgatoren , Stabilisatoren: E 420 bis E 495 Säureregulatoren: E 500 bis E 529 Trennmittel, Backtriebmittel: E 530 bis E 585 Geschmacksverstärker: E 620 bis E 640 Überzugsmittel, Schaumverhüter: E 900 bis E 914 Mehlbehandlungsmittel: E 920 bis 928 Packgase: E 938 bis E 948 Süßungsmittel: E 950 bis E 967 modifizierte Stärken: E 1404 bis E 1450
Konservierungsstoffe E 200 bis E 252 hemmen das Wachstum von Mikroorganismen und verlängern Haltbarkeit Sicherheit der Produkte Bsp.: Biphenyl = pilztötende Substanz bei Zitrusfrüchten jedoch ist vom Verzehr abzuraten Summenformel: C12H10; Struktur:
Geschmacksverstärker E 620 bis E 640 zur Hervorhebung oder zur Betonung von Aromen Unterteilung in süße pikante Geschmacksverstärker Bsp.: Glutaminsäure -> in vielen Fertiggerichten allergische Reaktion möglich Summenformel: C5H9NO4; Struktur:
Überzugmittel E 900 bis E 914 sind nötig um Feuchtigkeit in den Produkten zu halten und den Verlust von Aroma Qualität zu verhindern Bsp.: Schellack -> Ausscheidungen der Lackschildläuse gilt als unbedenklich
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