Der Kriseninterventionsdienst des Justizvollzugs Baden-Württemberg

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 Präsentation transkript:

Der Kriseninterventionsdienst des Justizvollzugs Baden-Württemberg TITEL DES VORTRAGS Der Kriseninterventionsdienst des Justizvollzugs Baden-Württemberg Dipl.-Psych. Nina Schuler Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2004

Gliederung des Vortrags Vorstellung Daten und Fakten zum baden-württembergischen Justizvollzug Die Arbeit des Kriseninterventionsdienstes

Der Justizvollzug in Baden-Württemberg 17 Haftanstalten mit 24 Außenstellen Justizvollzugskrankenhaus und Sozialtherapeutische Anstalt insgesamt 7940 Haftplätze, 6788 im geschlossenen, 1152 im offenen Vollzug 428 Haftplätze für Frauen die durchschnittliche Belegung der Haftanstalten ist rückläufig (aktuell 7488 Inhaftierte, davon 1583 in Untersuchungshaft und 533 in Jugendstrafhaft) Strukturelle Entwicklung weg von kleinen Gefängnissen und Außenstellen zu großen Anstalten mit bis zu 600 Haftplätzen

Die Bediensteten des Justizvollzugs Im Januar 2012 waren insgesamt 3708 Personen im Justizvollzug beschäftigt 2409 Bedienstete im Allgemeinen Vollzugsdienst 424 im Werkdienst 302 in den Fachdiensten (dazu zählen Sozialarbeiter, Psychologen, Ärzte, Seelsorger und Lehrer) 469 in der Verwaltung

Belastungen im Arbeitsalltag Schicht- und Wechseldienst Arbeitsverdichtung Gefühl fehlender Unterstützung und Anerkennung Umgang mit psychisch auffälligen Inhaftierten Konfrontation mit dissozialem und aggressivem Verhalten Risiko, Opfer eines potentiell traumatischen Ereignisses zu werden

Potentiell traumatische Ereignisse Medizinische Notfälle/ Suizidversuche Auffinden eines Toten Bedrohung/ sexuelle Nötigung Tätliche Angriffe Meuterei Geiselnahme Feuer/ schwerer Unfall

Präventiver Ansatz Die multiplen Belastungsfaktoren führen zu einem hohen Krankenstand sowie hohen Raten an krankheitsbedingten Frühpensionierungen Ein Baustein zur Prävention von krankheitsbedingten Arbeitsausfällen stellte die Gründung des Kriseninterventionsdienstes im Jahr 2001 dar

Ziele des Kriseninterventionsdienstes Zeitnah professionelle Hilfe nach belastenden Ereignissen im Dienst anzubieten Betroffene mit den Erlebnissen nicht alleine zu lassen Hilfestellung bei der Verarbeitung der belastenden Ereignisse zu geben Schädlichen und gesundheitsgefährdenden Folgen entgegen zu wirken

Mitglieder des Kriseninterventionsdienstes TITEL DES VORTRAGS 4 Bedienstete aus dem psychologischen Dienst 2 Bedienstete aus dem kirchlichen Dienst 6 Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes aus verschiedenen Haftanstalten des Landes Die Arbeit im Kriseninterventiondienst erfolgt ohne Freistellung zusätzlich zur regulären Tätigkeit der Mitarbeiter Für Fortbildung und Supervision sind 3 Tage pro Jahr vorgesehen Vortragender, Anlass, 1. Dezember 2004

Möglichkeiten der Kontaktaufnahme über die Leitstelle die veröffentlichten Kontaktadressen der einzelnen KID-Mitglieder das KID-Mitglied in der eigenen Anstalten nur während der Dienstzeit, es besteht kein 24-Stunden- Bereitschaftsdienst

Grundsätze der Krisenintervention Die Mitglieder des Kriseninterventionsdienstes unterliegen der Schweigepflicht (auch gegenüber der Anstaltsleitung) Die Krisenintervention ist ein auf Freiwilligkeit beruhendes Angebot, dass das Einverständnis der Bediensteten voraussetzt Die Anstaltsleitung ist bei Angriffen auf Bedienstete, die eine Dienstunfähigkeit zur Folge haben, verpflichtet den Kriseninterventionsdienst unverzüglich einzuschalten Innerhalb der Anstalten wird vom Kriseninterventionsdienst ein niederschwelliger, aufsuchender Ansatz verfolgt

Phasen der Betreuung 1. Phase (unmittelbar nach dem belastenden Ereignis): Unterstützung und Begleitung der/ des Betroffenen Abschirmung vor störenden Einwirkungen Informationsvermittlung bezüglich traumaspezifischen Reaktionen und Symptomen Stabilisierung und Ressourcenaktivierung Aktivierung des sozialen Netzwerks, Einbezug von Angehörigen Entscheidung ob dienstliche Sofortermittlungen oder Betreuungsmaßnahmen Vorrang einzuräumen ist Beratung der Anstaltsleitung bei strafrechtlichen Ermittlungen um auf die Belange der/ des Betroffenen aufmerksam zu machen

Phasen der Betreuung 2. Phase (einige Tage bis Wochen nach dem Ereignis): Abstimmung des weiteren Vorgehens mit dem Betroffenen Durchführung von einem oder mehreren Debriefing- und Beratungsgesprächen Hilfestellung bei der Vermittlung an externe Beratungs- oder Therapieeinrichtungen 3. Phase (drei bis sechs Monate nach dem Ereignis): telefonische Kontaktaufnahme Angebot eines Nachgesprächs gemeinsame Überlegung, ob weitere Maßnahmen notwendig sind

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!