Eckwerte der Reform «Altersvorsorge 2020»

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 Präsentation transkript:

Eckwerte der Reform «Altersvorsorge 2020» Stiftungsversammlung Pro Senectute, 25. Juni 2013 Jürg Brechbühl, Direktor BSV

Das Verhältnis zwischen Aktiven und Pensionierten wird ungünstiger 10 9 8 6.5 Aktive 7 6 5 3.7 Aktive 4 2.1 Aktive 3 2 1 1948 2007 2035

Zwischen 2020 und 2030 schwindet das Geld in der Kasse der AHV

Voraussichtlicher Finanzierungsbedarf der AHV zwischen 2020 und 2030 Szenario «tief» Szenario «mittel» Szenario «hoch» Milliarden Franken 3 bis 11.7 1.6 bis 8.9 0.1 bis 5.6 Mehrwertsteuer-Prozente 1 bis 3.7 0.5 bis 2.5 0 bis 1.4  Lohnprozente 0.8 bis 3 0.4 bis 2 0 bis 1.1 Erhöhung Rentenalter 4.4 Jahre 3.2 Jahre 2 Jahre

Der «dritte Beitragszahler» ist schwach geworden

Die Leistungen der AHV sind langfristig nicht ausreichend finanziert

Das Volk hat am 16. Mai 2004 klar gegen Leistungskürzungen gestimmt

Und gleichzeitig auch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer für AHV und IV verworfen

Der 2. Anlauf für die 11. AHV-Revision scheiterte 2010 schon im Parlament Schlussabstimmung vom 1. Oktober 2010 im Nationalrat: 118 Nein : 72 Ja

Abstimmung vom 7. März 2010 über den Mindestumwandlungssatz: 72 Abstimmung vom 7. März 2010 über den Mindestumwandlungssatz: 72.7 % Nein

 Die Lösungen sind gescheitert  Die Probleme sind geblieben

Neue strategische Ausrichtung Leistungen erhalten Bei den Leistungen gibt es keinen Spielraum nach unten Verlässliche Lebensabschnittsplanung ermöglichen Gesamtheitlicher Ansatz Leistungen und Finanzierung der 1. und 2. Säule gemeinsam betrachten und aufeinander abstimmen Bewährtes Dreisäulen-Prinzips behalten Transparentes und vertrauenswürdiges Vorgehen Keine Salamitaktik und keine Rosinenpickerei Ein einziges Reformpaket ohne vorgezogene Einzelmassnahmen Demokratie-, gesellschafts- und wirtschaftsverträgliches Tempo Besser langsamer ans Ziel als schneller in den Abgrund

Rücktrittsalter harmonisieren, aber nicht über 65 hinaus Referenzalter 65/65 für Frauen und Männer Alter bei dessen Erreichen die gesetzlich vorgesehenen vollen Leistungen ausbezahlt werden Flexibilität Ganze Rente oder Teilrente ab 62 Kein Rentenalter 58 mehr in der Beruflichen Vorsorge Ganzen Rente oder Teilrente bis 70 Erleichterte Flexibilisierung für Personen mit langer Erwerbskarriere und niedrigen Löhnen Anrechnung von bis zu 3 Jugendbeitragsjahren Einkommen zwischen 20‘000 und 60‘000 Franken

Mindestumwandlungssatz senken, aber Leistungsniveau in der BV halten Anpassung an gewandelte versicherungstechnische Realitäten (längere Lebenserwartung / tiefere Kapitalerträge) Herabsetzung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 % Erhaltung des Leistungsniveaus durch mehr Kapitalbildung Erhöhung der Altersgutschriften Reduktion des Koordinationsabzugs ¼ des Lohnes statt fixer Betrag Evtl. Beginn des Sparprozesses vor dem 25. Altersjahr Sonderlösung für die Übergangsgeneration Kapitalzuschuss durch den Sicherheitsfonds verhindert Rentensenkung

Solidarische Zusatzfinanzierung der AHV über einen Mehrwertsteuer-Zuschlag Schrittweise Erhöhung der Mehrwertsteuer um maximal 2 %-Punkte 1. Erhöhungsschritt bei Inkrafttreten der Reform 2. Erhöhungsschritt wenn es die finanzielle Situation erfordert Überprüfung von Beiträgen und Leistungen Zielgerichteter Einsatz der Witwenrenten Aufhebung der Witwenrenten für kinderlose Witwen Reduktion der Witwenrenten, dafür Erhöhung der Waisenrenten Aufhebung des Beitragsprivilegs für Selbständigerwerbende

Geteiltes Echo aus der Politik (gemäss den ersten Reaktionen in den Medien)

Gutes Echo aus der Bevölkerung (repräsentative Befragung des Sonntagsblicks)

Quelle: Repräsentative Umfrage von Isopublic im Auftrag des Sonntagsblicks (Sonntagsblick vom 23. Juni 2013)

Zeitplan der Reform Aussprachepapier zur Konkretisierung der geplanten Massnahmen im Bereich Altersvorsorge Sommer 2013 Vorlage für die Vernehmlassung November 2013 Vernehmlassungsverfahren Dezember 2013 – März 2014 Bericht zu den Ergebnissen der Vernehmlassung und zum weiteren Vorgehen Ende Juni 2014 Botschaft des Bundesrates November 2014 Beratungen im Parlament ab 2015 P