Kommunale Zuschüssen Stadt und Kreis Viersen und Stadt Kempen, 21

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 Präsentation transkript:

Kommunale Zuschüssen Stadt und Kreis Viersen und Stadt Kempen, 21 Kommunale Zuschüssen Stadt und Kreis Viersen und Stadt Kempen, 21. Februar 2008

Ansprechpartner: Postanschrift: Herr Müller (Fachliche Beratung) Frau Holtmanns (Infos über Betriebskosten und Förderung) Postanschrift: Kreis Viersen Jugendamt Rathausmarkt 3 41747 Viersen Tel. (0 21 62) 39- 16 63 Fax (0 21 62) 39- 16 85 jugendamt@kreis-viersen.de

Jugendamt Leitung Volker Lamerz Mitarbeiter Noosha Aubel StandortRathaus Süchteln Tönisvorster Str. 24 41749 Viersen ÖffnungszeitenMo. - Fr.: 08.00 - 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Telefon 02162 101 734 Telefax02162 101 760 eMail fb40III@viersen.de

Kempen Petra Sdunek Tel.-Nr.: 02152-917-295 Anschrift: Nebenstelle Antoniusstr. Antoniusstr. 20, 24 47906 Kempen Postanschrift: Postfach 100720 47884 Kempen Christina Harmes Tel.-Nr.: 02152-917-473

Allgemeine Bedingungen Träger der freien Jugendhilfe (gemäß § 74 KJHG) Kein Rechtsanspruch auf Förderung Förderung im Rahmen des Haushalts Angemessene Eigenleistung durch den Träger Förderungen sind zweckgebunden und müssen sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden Änderungen bei Planung und Durchführung von Maßnahmen sind dem Jugendamt anzuzeigen städtische Fördermittel sind Restfinanzierungen Verwaltung darf Bücher kontrollieren  Belege sind 5 Jahre aufzubewahren

Jugendbildung Kempen Kreis Viersen Stadt Viersen Tagesveran-staltung 50% der Ref. Kosten Max. 26 €/Tag/Ref. Über 6 Std. bis 39 € Max. 25 €/Tag/Ref. Über 6 Std. bis 40 € Mehrtägige Veranst. 3,60 €/Tag/Teilnehmer + Ref. Kosten s.o. Mind. 6 Zeitstd./Tag bis 1,50 €/Tag/TN + Ref. Kosten s.o. Mind. 5 Zeitstd./Tag Veranstaltung mit Übernachtung 4,60 €/Tag/Teilnehmer 6 Zeitstd./Tag Bis 3 €/Tag/TN 5 Zeitstd./Tag Projekte mit hohen Kosten Zusätzl. Auf Antrag im Einzelfall bis 155,- € pauschal -

Jugendbildung Kempen Kreis Viersen Stadt Viersen Tagesveran-staltung Mind. 10 Teilnehmer Zwischen 14 und 25 Jahren Mind. 5 Teilnehmer zwischen 8 – 27 Jahren Mehrtägige Veranst. Veranstaltung mit Übernachtung Projekte mit hohen Kosten -- -

Kinder- und Jugendfahrten Kempen Kreis Viersen Stadt Viersen Mehrtägige Fahrten 3,90 €/Tag/ Teilnehmer 2 €/Tag/Teilnehmer Ferienaktivitäten Ferienspiele Mind. 5 Tage ohne Übernachtung Ferienhilfswerk Bis 2 €/Tag/TN Mind. 14 max. 30 Tage außerörtlich

Kinder- und Jugendfahrten Kempen Kreis Viersen Stadt Viersen Mehrtägige Fahrten Mind. 10 TN zwischen 7 – 18 Jahre Bis 25 falls keine Berufliche Tätigkeit Je angefangene 7 TN 1 BetreuerIn; bei koedukativen Maßnahmen bis 10 TN ein männl. u. weibl. BetreuerIN Mind. 5 TN ab 6 – 18 Jahre Bis 21 falls keine Berufliche Tätigkeit Je angefangene 10 TN 1 BetreuerIn Bei koedukativen Maßnahmen ab 8 TN ein männl. u. weibl. BetreuerIN Ferienaktivitäten Ferienspiele Kinder bis 14, Jugendliche bis 18; sonst. S.o. Ferienhilfswerk Mind. 10 TN keine Altersangaben

Internationale Begegnungen Zuschusshöhe Alter u. TN-Zahl Sonst. Bedingung Kempen a) Ausland 3,90 €/Tag/TN b) Kempen 3,90 €/Tag/Gast c) Erwachsene Gäste 1,30 €/Tag a) 12 – 18 (bzw. 25) b) 12 – 25 c) Über 25 BetreuerInnen siehe Kinder- u. Jugendfahrten Mind. 3 max. 21 Tage Kreis Viersen 2,50 €/Tag/Teilnehmer TN 12 – 27 BetreuerInnen ohne Altersgrenze Aus- & Inland Regel Mind. 5 TN BetreuerInnen siehe Jugendfahrten Stadt Viersen

Jugendpflegematerial Zuschusshöhe Verfahren Nicht gefördert: Kempen 50 % der anerkennungs- würdigen Kosten Mind. 410 € max. 1.023 €/Jahr/Verband Formloser Antrag, Kostenvoranschlag & Finanzierungsplan 4 Wochen vor Anschaffung Bälle, Spiele, Bücher, Verbands- & Büroma-terial, Video, Musik-instrumente,ComputerSportgeräte, etc. Kreis Viersen 30 % der anerkennungs- würdigen Kosten mind. 25 € max. 1.100 €/Jahr/Verband Anträge bis 1. April Kostenvoranschlag & Finanzierungsplan Einrichtungsgegen- stände, Verbrauchs- material, Sportgeräte Stadt Viersen

TeilnehmerInnen: Krefelder Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 17 Jahren Krefelder junge Erwachsene von 18 bis einschließlich 26 Jahren, sofern noch in Schul- oder Berufsausbildung, Wehr- oder Zivildienst, FSJ, FÖJ, kein eigenes Einkommen vorhanden oder arbeitslos sind. Krefelder mit Behinderungen bis 30 BetreuerInnen mind. 16 Jahre: Bis 5 TeilnehmerInnen: 1 BetreuerIn Von 6 bis 12 TeilnehmerInnen: 2 BetreuerInnen etc. Bei Freizeiten mit Menschen mit Behinderungen kann Betreuerschlüssel unterschritten werden!

Antragsfrist: Grundsätzlich 1. März Anträge fristgerecht einreichen! Mit Angabe wie viele Kinder und wohin! Antragsteller bestätigt durch Unterschrift wirtschaftl. Verhältnisse bei finanziell benachteiligten Familien geprüft zu haben Überprüfung kann im Einzelfall durch Jugendamt erfolgen Eltern müssen schriftlich Einverständnis zur Nachprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erklären

Sonstige Förderbedingungen: Freizeit mit mind. 2 Übernachtungen Mind. 5 Krefelder TeilnehmerInnen und eine BetreuerIn Max. 21 Übernachtungen werden gefördert

Vordruck „Verwendungsnachweis“ Teilnehmerliste Durchführungsbestätigung Ggf. Angaben über reduzierte Elternbeiträge

2. Örtliche Ferienveranstaltungen Gefördert werden größere Veranstaltungen: in den Oster-, Sommer- od. Herbstferien allen Kindern offen stehen mit Programm mind. 4 Veranstaltungstage max. 10 Tage werden gefördert

Pauschale je Veranstaltungstag: von 50 bis 150 TeilnehmerInnen 200 €/Tag über 150 TeilnehmerInnen 250 €/Tag Benötigte Unterlagen: Antragsvordruck Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan Programm

Anträge fristgerecht einreichen! Antragsfrist: Grundsätzlich 1. März Anträge fristgerecht einreichen! Mit Angabe wie viele Kinder und wohin! Programm, Kostenplan etc, können nachgereicht werden

Verwendungsnachweis: Vordruck „Verwendungsnachweis“ Tatsächliches Programm Rechtsverbindliche unterzeichnete Kosten- und Finanzierungsaufstellung Erfahrungsbericht (formlos) mit tatsächlicher Frequentierung

3. Außerschulische Jugendbildung Formen außerschulischer Jugendbildung: Kurse, Seminare, Schulungen Thematische Feizeiten Interkulturelle Begegnung (kein Touri-Programm)

Inhalte außerschulischer Jugendbildung Politische und Soziale Bildung Interkulturelle Bildung/Internationale Begegnung Kulturelle Bildung Ökologische Bildung Gesundheitliche Bildung Medienkompetenz Naturkundliche und technische Bildung Lebenspraktische Bildung!!

Städtische Fördermittel: Für Tagesveranstaltungen mind. 5 Zeitstunden 2,00 € Für Übernachtungen bei Mehrtägigen Veranstaltungen 2,00 € Für Übernachtungen bei internat. Begegnung im In- oder Ausland 5,00 €

Teilnehmer: Krefelder Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 17 Jahren Krefelder junge Erwachsene von 18 bis einschließlich 26 Jahren, sofern noch in Schul- oder Berufsausbildung, Wehr- oder Zivildienst, FSJ, FÖJ, kein eigenes Einkommen vorhanden oder arbeitslos sind. Krefelder mit Behinderungen bis 30 BetreuerInnen pro 7 Teilnehmer mind. 16 Jahre

Mind. 5 Krefelder TeilnehmerInnen (TN) und 1 LeiterIn Max. 30 TN an 6 Tage/5 Nächte gefördert Internat. Begegnung max. 20 TN an 14 Tagen/ 13 Übernachtungen Nur Arbeitszeit bis 22 Uhr wird berechnet Kosten unter 50 € unberücksichtigt

4 Wochen vor der Maßnahme Anträge fristgerecht einreichen! Antragsfrist: 4 Wochen vor der Maßnahme Anträge fristgerecht einreichen! Mit Angabe wie viele Kinder und wohin! Programm, Kostenplan etc, können nachgereicht werden, müssen aber vor der Veranstaltung da sein!

Verwendungsnachweis: Vordruck „Verwendungsnachweis“ Tatsächliches Programm Teilnehmerliste Erfahrungsbericht (formlos) Durchführungsbestätigung

4. Materialzuschüsse Kauf, Entleihung und Reparatur Büchern und Lernmitteln PC Bild und Tonträgern Zelten und Lagergerät Spielmaterialien und –geräte Werkzeuge

Materialzuschuss: Anerkennungswürdige Kosten > 50 € Förderung bis 1/3 der anerkennungs- würdigen Kosten max. 1.500 €/Jahr/Träger Keine Förderung von Büromaterial! Keine Förderung für Material unter 250 € Einzelwert, wenn Einrichtung Betriebskosten- zuschuss erhält

Antragsfrist: 2 Wochen vor der geplanten Anschaffung Begründung der Notwendigkeit für geplante Anschaffung Kostenvoranschlag oder Katalogpreise beifügen

Verwendungsnachweis: Vordruck „Verwendungsnachweis“ Antrag+Verwendungsnachweis.pdf Anlage 5 mit Ausgabebelegen Anlage 5 Material.pdf Achtung! Verwendungsnachweis muss bis spätestens 4 Wochen nach Anschaffung vorliegen!

5. Qualifizierung ehrenamtlicher Kräfte Grundausbildung Mind. 40 Stunden umfassend Aufbauende Qualifikationen Behandlung spezieller, aus praktischer Arbeit ergebenen Fragen und Themen Vor- und Nachbereitung von Jugendbe-gegnungen mit TN aus mind. 2 Ländern Fachlicher Erfahrungsaustausch zwischen TN aus mind. 2 Ländern

Städtische Fördermittel: Für Tagesveranstaltungen mind. 5 Zeitstunden 2,00 € Für Übernachtungen bei Mehrtägigen Veranstaltungen 2,00 € Für Übernachtungen bei internat. Begegnung im In- oder Ausland 5,00 €

Teilnehmer: Krefelder Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 17 Jahren Krefelder junge Erwachsene von 18 bis einschließlich 26 Jahren, sofern noch in Schul- oder Berufsausbildung, Wehr- oder Zivildienst, FSJ, FÖJ, kein eigenes Einkommen vorhanden oder arbeitslos sind. Krefelder mit Behinderungen bis 30 BetreuerInnen pro 7 Teilnehmer mind. 16 Jahre

Mind. 7 Krefelder TeilnehmerInnen (TN) und 1 LeiterIn Max. 30 TN 6 Tage/5 Nächte gefördert Nur Arbeitszeit bis 22 Uhr wird berechnet Kosten unter 50 € unberücksichtigt

4 Wochen vor der Maßnahme Anträge fristgerecht einreichen! Antragsfrist: 4 Wochen vor der Maßnahme Anträge fristgerecht einreichen! Mit Angabe wie viele Kinder und wohin! Programm kann nachgereicht werden, muss aber vor der Veranstaltung da sein!

Verwendungsnachweis: Vordruck „Verwendungsnachweis“ Tatsächliches Programm Teilnehmerliste Erfahrungsbericht (formlos) Durchführungsbestätigung

6. Um- und Neubau, Innenein-richtungen und Instandsetzung Fördermittel max. 25% der Gesamtkosten Entscheidung durch Stadtrat Krefeld Formloser Antrag mit zahlreichen Unterlagen Antragsfrist: „Alle Vorhaben sind im Rahmen einer planvollen Zusammenarbeit rechtzeitig mit Fachbereich Jugendhilfe abzustimmen“ Verwendungsnachweis: Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben