Pfr. Dr. Christian Hermes Kirchengemeinde St. Elisabeth Stuttgart

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 Präsentation transkript:

Pfr. Dr. Christian Hermes Kirchengemeinde St. Elisabeth Stuttgart Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld? Informationen zur Kirchensteuer unter bes. Berücksichtigung der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Kirchengemeinde St. Elisabeth Pfr. Dr. Christian Hermes Kirchengemeinde St. Elisabeth Stuttgart

Kirchensteuer als wichtigste Finanzierungsquelle (Bsp. Diöz. Rottenburg-Stuttgart 2007) Kirchensteuer 172.399.959,47 Staatsleistungen (Restitutionen, Baulasten etc.) 25.400.490,00 Personalbezogene Einnahmen (Ersätze Pfarrer, Religionsunterricht) 45.422.256,12 Sonstige Einnahmen (Zuschüsse, Ersätze, Spenden, Gewinne) 49.480.373,78 Summe 292.703.079,37 Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

Gliederung Gliederung Gott und/oder der Mammon? Kirchenfinanzierung als leidiges historisches Thema Kirchliche und staatliche Rechtsgrundlagen der Kirchensteuer als Mittel der Kirchenfinanzierung Kirchensteuer konkret: Einnahme, Verteilung und Verwendung (Diözese Rottenburg-Stuttgart 2007) Ausblick Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

Biblische Hintergründe 1. Gott und/oder der Mammon? Kirchenfinanzierung als leidiges historisches Thema Biblische Hintergründe Selbstverständliche Sozialpflichtigkeit des Eigentums, da alles zunächst Gott gehört und von ihm kommt Selbstverständliche Abgaben für den Kult, den Unterhalt der Priester u.ä. Kritik ungerechten Reichtums Kritik unangemessenen kultischen Aufwandes Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

1. Gott und/oder der Mammon 1. Gott und/oder der Mammon? Kirchenfinanzierung als leidiges historisches Thema Jesus und das Geld Unbedingter Vorrang des Reiches Gottes („Gott oder der Mammon!“) Freiheit von Besitz als Bedingung der Nachfolge („Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr ...“) Keine rigoristische Verurteilung des Besitzes Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

Das Geld und die frühen Christen 1. Gott und/oder der Mammon? Kirchenfinanzierung als leidiges historisches Thema Das Geld und die frühen Christen Armut der charismatischen Wanderprediger Wohlhabende Christen, die Güter den Christen zur Verfügung stellen („Hauskirchen“) „Solidarethik“ der reichen und armen Christen als Kennzeichen: Freiwillige Gütergemeinschaft der Urgemeinde Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

Kirchenfinanzierung geschichtlich 1. Gott und/oder der Mammon? Kirchenfinanzierung als leidiges historisches Thema Kirchenfinanzierung geschichtlich Erwerb von Besitz und Einnahmequellen Reichtum contra Armut (z.B. Bettelorden) Säkularisation und Enteignungen in der Reformation und nach der Frz. Revolution Moderne Staatliche Kirchenhoheit und „Religionssorge“ Einführung der Kirchensteuer (Preußen 1875) Bestätigung durch WRV 1919 und GG 1949 Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

2. Kirchliche und staatliche Rechtsgrundlagen der Kirchensteuer Kirchliche Rechtfertigung und Rechtsgrundlagen Staatliche Rechtsgrundlagen Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

2. Kirchliche und staatliche Rechtsgrundlagen der Kirchensteuer Kirchliche Legitimation Kirche darf nur jene, aber auch all jene Mittel haben, die ihrem Auftrag dienen. Die Mittel müssen rechtmäßig erworben sein, gut und angemessen verwaltet und verteilt werden. Kirchensteuer im Vergleich zu anderen Systemen am effektivsten und gerechtesten Vermeidung von falschen Abhängigkeiten Nachhaltige Absicherung von Personal und Einrichtungen Vermeidung von falschen Prioritäten Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

2. Kirchensteuer als Mittel der Kirchenfinanzierung – Rechtsgrundlagen Kirchliche Rechtsgrundlagen Kirchl. GB „Codex Iuris Canonici“ (1983) Can. 1260 „Die Kirche hat das angeborene Recht, von den Gläubigen zu fordern, was für die ihr eigenen Zwecke notwendig ist. ... Can. 222 § 1: „Die Gläubigen sind verpflichtet, für die Erfordernisse der Kirche Beiträge zu leisten, damit ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für den Gottesdienst, die Werke des Apostolats und der Caritas sowie für einen angemessenen Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden notwendig sind.“ Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

2. Kirchensteuer als Mittel der Kirchenfinanzierung – Rechtsgrundlagen Kirchliche Grundlagen Can. 1260 § 2: „Der Diözesanbischof ist gehalten, die Gläubigen an die in can. 222, § 1 genannte Verpflichtung zu erinnern und in geeigneter Weise auf ihre Erfüllung zu drängen.“ Can. 1262 „Die Gläubigen sollen der Kirche durch erbetene Unterstützung Hilfe gewähren, und zwar gemäß den von der Bischofskonferenz erlassenen Normen.“ Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

2. Kirchensteuer als Mittel der Kirchenfinanzierung – Rechtsgrundlagen Kirchliche Grundlagen Can. 1263: „Der Diözesanbischof hat das Recht ... für die notwendigen Bedürfnisse der Diözese den seiner Leitung unterstellten öffentlichen juristischen Personen eine maßvolle, ihren Einkünften entsprechende Steuer aufzuerlegen; den übrigen natürlichen und juristischen Personen darf er nur im Falle großen Notstands und unter denselben Bedingungen eine außerordentliche und maßvolle Abgabe auferlegen, unbeschadet der partikularen Gesetze und Gewohnheiten, die ihm weitergehende Rechte einräumen.“ Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

2. Kirchensteuer als Mittel der Kirchenfinanzierung – Rechtsgrundlagen Kirchliche Grundlagen Durch die Zahlung der deutschen Kirchensteuer haben die Gläubigen die verpflichtenden „Beiträge für die Erfordernisse der Kirche“ geleistet. Kirchliche „Grundversorgung“ (Personal, Angebote, Kirchen, Einrichtungen, Dienstleistungen usw.) sind damit finanziert Darüber hinaus gehende Gaben sind willkommen (z.B. Kollekten, Spenden) Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

2. Kirchensteuer als Mittel der Kirchenfinanzierung – Rechtsgrundlagen Staatliche Rechtsgrundlagen Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 6 WRV: „Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.“ Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

2. Kirchensteuer als Mittel der Kirchenfinanzierung – Rechtsgrundlagen Staatliche Rechtsgrundlagen Gesetz über die Erhebung von Steuern durch öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften in Baden-Württemberg (Kirchensteuergesetz - KiStG) § 1(1): „Die Kirchen, ... die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, können zur Deckung ihrer Bedürfnisse von ihren Angehörigen Steuern erheben. Sie üben das Besteuerungsrecht nach Maßgabe dieses Gesetzes und der Steuerordnung aus.“ § 2 (1): „Die Steuerordnung wird von der Religionsgemeinschaft erlassen und öffentlich bekanntgemacht. Sie bedarf der staatlichen Genehmigung.“ Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

2. Kirchensteuer als Mittel der Kirchenfinanzierung – Rechtsgrundlagen Königsrecht der Räte: Steuerhoheit Gewählter Diözesanrat ist Landeskirchensteuervertretung Veröffentlichungs- und Genehmigungspflicht Gewählter Kirchengemeinderat ist Ortskirchensteuervertretung Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

2. Kirchensteuer als Mittel der Kirchenfinanzierung – Rechtsgrundlagen Kirchensteuerarten in Deutschland Diözesankirchensteuer zusammen mit Ortskirchensteuer Kirchensteuer auf Einkommen und Vermögenserträge nur Kirchenmitglieder (nicht jurist. Pers.) kath. nicht genutzt: Kirchgeld und Kirchgeld in glaubensversch. Ehe (falls Kirchenmitglieder eff. keine oder zu wenig Steuer zahlen) KiSt aus Grundsteuermessbeträgen Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

2. Kirchensteuer als Mittel der Kirchenfinanzierung – Rechtsgrundlagen Kirchensteuer und Kirchenaustritt Kirchensteuer ist keine Gebühr für einzelne Leistungen, sondern eine allgemeine Abgabe Kein Kirchenmitglied kann sich der Steuer entziehen, sie selbst bemessen oder eine Zweckbestimmung vornehmen Verf.-rechtlich muss aufgrund der Rel.-freiheit Möglichkeit bestehen, im Blick auf die staatlichen Rechtswirkungen (Steuerpflicht) aus der „öffentlich-rechtlichen Körperschaft“ auszutreten Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

2. Kirchensteuer als Mittel der Kirchenfinanzierung – Rechtsgrundlagen Kirchensteuer und Kirchenaustritt Kirchenaustritt bei Standesamt befreit zum Monatsende von der Steuerpflicht, aber: Kirche betrachtet Austritt als schwerwiegende Verletzung der Mitgliedschaftspflichten. Austritt zieht unmittelbar die Beugestrafe der Exkommunikation nach sich, d.h. Verlust der Mitgliedschaftsrechte, keine Sakramente, Trauung, Beerdigung etc. Kirchliche Einrichtungen können weiter beansprucht werden. Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

3. Kirchensteuer konkret: Einnahme, Verteilung und Verwendung Einzug der Kirchensteuer Kirchliche Kompetenz der Festlegung der Kirchensteuerordnung, der Sätze und der Verwendung Derzeit 8% (Bayern, Ba.-wü.) sonst 9% Zuschlag zur Einkommen- bzw. Lohnsteuer, einheitlich in den Bundesländern Einziehung durch staatliche Finanzämter KiSt unterliegt staatlicher Steuergerichtsbarkeit Kirche kann KiSt stunden, kappen, verzichten Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

3. Kirchensteuer konkret: Einnahme, Verteilung und Verwendung Einzug durch staatliche Behörden Eigene kirchliche Steuerverwaltung würde erhebliche Bürokratiekosten verursachen (bis 20% der Einnahmen) Kirche bezahlt feste Verwaltungskostenvergütung, die den staatlichen Aufwand mehr als abdeckt (3% = 14,3 Mio. € für Diöz. Rottenburg-Stgt. in 2007) Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

3. Kirchensteuer konkret: Einnahme, Verteilung und Verwendung Einzug der Kirchensteuer – Clearing Einkommensteuer und Kirchensteuer muss vom Arbeitgeber abgeführt werden -Kirchensteuer steht jedoch der Wohnortdiözese zu, deshalb „Clearing“: In der Diözese Rottenburg eingenommene Kirchensteuer wird an Wohnortdiözesen weitergegeben (2007: 88,8 Mio. €) Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

3. Kirchensteuer konkret: Einnahme, Verteilung und Verwendung Abgeltungssteuer Bisher mussten Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angegeben und der Besteuerung unterworfen werden (bis 45%). Neu: 25% pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge Pauschale Abgeltung durch Quellenbesteuerung (Bank) und Weiterleitung an Staat bzw. Kirchen. Wer Kirchenzugehörigkeit bei der Bank nicht angibt, muss Kapitalerträge wie bisher versteuern einschl. Kirchensteuer. Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

3. Kirchensteuer konkret: Einnahme, Verteilung und Verwendung Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

3. Kirchensteuer konkret: Einnahme, Verteilung und Verwendung Von 100 € Kirchensteuer in der Diözese gehen 53,97 € in die Seelsorge* 24,65 € in soziale und karitative Aufgaben* 7,50 € in Bildung* 3,21 € in überdiöz./übergemeindl. Aufgaben* 7,67 € in Leitung und Verwaltung* 3,00 € an das Land (Kirchensteuereinzugsvergütung) * = Personal u. Einrichtungen Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

3. Kirchensteuer konkret: Einnahme, Verteilung und Verwendung Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

3. Kirchensteuer konkret: Einnahme, Verteilung und Verwendung Die Kirchensteuer für die Kirchengemeinde In der Diöz. Rottenburg-Stuttgart Direktzuweisung an die KG zur Hälfte nach Steuerkraft und Mitgliederzahl Anteil nach Steuerkraft: Hälfte des Gesamtbetrages geteilt durch Aufkommen aller Gemeinden, mal Aufkommen der einzelnen Gemeinde „Prokopf“-Anteil: Hälfte des Gesamtbetrages geteilt durch Zahl aller Mitglieder, mal Zahl der Mitglieder der einzelnen Gemeinde Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

3. Kirchensteuer konkret: Einnahme, Verteilung und Verwendung Kirchensteuerverteilung in Stuttgart Ortssatzung der Kath. Gesamtkirchengemeinde Stuttgart in Gesamtkirchengemeinde Stuttgart-Mitte an Gesamtkirchengemeinde, dann Verteilung an die KG Finanzierung gemeinsamer Anliegen (z.B. Hospiz, Domsingschule, auch Sonderseelsorge u.ä.) Übernahme von Kosten für Kirchen, Pfarrhaus, Grundstücke, Pers.-ko. Mesnerdienst, Kirchenmusik, Pfarramt u.ä. durch Kirchenpflege z.B. 2008 für KG St. Elisabeth: ca. 330.000 € Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

3. Kirchensteuer konkret: Einnahme, Verteilung und Verwendung Zuweisung an die Kirchengemeinden Mit dem Zuschuss aus KiSt-Mitteln (z.B. 2008 St. Elisabeth 230.188 €) sowie ihren Einnahmen (Kollekten, Spenden, Gaben, Erbschaften, Vermögenserträge, Miet- und Pachteinnahmen, Zuschüsse (z.B. für Kitas o.ä., Ersätze usw.) muss die Kirchengemeinde die „ihr obgliegenden Aufgaben“ finanzieren Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

3. Kirchensteuer konkret: Einnahme, Verteilung und Verwendung Aufgaben der Kirchengemeinden „Kultaufwand“ (alles, was für den Gottesdienst an Sachen und zusätzlichen Personen gebraucht wird, einschl. teilw. Inventar) Heizung, Pflege u. Instandhaltung der Kirchen Aufwand für kulturelle, pastorale und soziale Aufgaben Bau und Unterhaltung aller Einrichtungen (Kitas, Gemeindehäuser usw. einschl. Sach- und Personalaufwand) teilweise bezuschusst durch die Gesamtkirchengemeinde. Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

3. Kirchensteuer konkret: Einnahme, Verteilung und Verwendung Finanzplanung per Haushaltsplan Ordentlicher Haushaltsplan Außerordentlicher bzw. Investitions-Haushaltsplan Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

3. Kirchensteuer konkret: Einnahme, Verteilung und Verwendung Kirchensteuer und andere Einnahmen in St. Elisabeth Der Zuschuss aus Kirchensteuern 2008: 230.188 € sowie der Bedarf des O-HH und Inv.-HH der Kirchenpflege 2008: 327.000 € sind verschwindend gering im Verhältnis zu den „Umsätzen“ des O-HH und Inv.-HH der Kirchengemeinde 2008: 3.978.000 €, die v.a. durch enorme Einnahmen und Ausgaben im Bereich der Päd. Einrichtungen zustande kommen. Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

3. Kirchensteuer konkret: Einnahme, Verteilung und Verwendung O-HH St. Elisabeth 2008 davon z.B. 3.348.700 € Seelsorge, Kult 7.200 € Kirchenmusik 9.200 € Bes. Seelsorge 6.300 € Gem.-räume (2 GH + Gallenkl.) 105.000 € Päd. Einr. 2.823.700 € Mission, EWH 15.000 € Verwaltung 16.700 € Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

Hat die Kirchensteuer Zukunft? 4. Ausblick Hat die Kirchensteuer Zukunft? Minderung durch: Steuergesetzgebung (Senkung der Maßstabssteuer) Ggfls. problematische Wirtschaftsentwicklung Neg. demograph. und statistische Entwicklung der Kirchenmitgliederzahlen Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

Minderung der Kirchensteuereinnahmen durch demographischen Wandel 4. Ausblick Minderung der Kirchensteuereinnahmen durch demographischen Wandel Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

Legitimationsprobleme der Kirchensteuer 4. Ausblick Legitimationsprobleme der Kirchensteuer Von Seiten der Kirche: Zu enge Verknüpfung von Geld und Glaube: Steuerpflicht als Glaubenspflicht? Von Seiten der Mitglieder: Konsumistisches Kirchenverständnis („Ich bezahle nur, was ich nutze“) „Trittbrettfahrer“-Problematik (z.B. Austreten und trotzdem Angebote nutzen), die allerdings bei freiwilligen Beiträgen noch größer wäre Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

Kirchensteuer ist sinnvoll, denn 4. Ausblick Kirchensteuer ist sinnvoll, denn sie ist die gerechteste Weise, wie die Mitglieder ihre Beitragspflicht erfüllen, nämlich nach finanzieller Leistungsfähigkeit; sie bewahrt vor falscher Abhängigkeit von Spendern und davor, dass die Kirche nur Geld für das hat, was gerade „in“ ist; sie finanziert in nachhaltiger Weise Personal und Einrichtungen. Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

Kirchensteuer ist sinnvoll, denn 4. Ausblick Kirchensteuer ist sinnvoll, denn ohne sie würde die Kirche „unrentable“ Gemeinden schließen; ohne sie ohne sie müsste die Kirche die meisten eigenen Kindergärten, Schulen, Pflegeheime o.ä. zu entsprechenden Preisen betreiben oder schließen, die dann der Staat zu übernehmen hätte, deshalb hat auch keine ernstzunehmende politische Partei Interesse an der Abschaffung der Kirchensteuer. Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

4. Ausblick Denn: die Kirche muss schon gebaut sein, die Sie besuchen wollen (mit Heizung, Licht, Pfarrer), ebenso der Kindergarten, das Krankenhaus, das Pflegeheim, das Sie jetzt brauchen; dessen Personal muss langfristig ausgebildet und gehalten werden; ein seelsorgerliches Gespräch, eine Hochzeit, Taufe oder Beerdigung soll auch in Zukunft für alle gleichviel kosten, nämlich nichts, die Kirche will es sich leisten können, für alle da zu sein. Denn dazu ist sie da. Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?

Das wollen wir nämlich nicht ... Vielen Dank! Ch. Hermes: Was macht die Kirche eigentlich mit meinem Geld?