Grundinformation Forstwirtschaft Grimmenstein, 3. Oktober 2013

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 Präsentation transkript:

Hauptfeststellung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 1. Jänner 2014 Grundinformation Forstwirtschaft Grimmenstein, 3. Oktober 2013 DI Wolfgang Grünwald

Grundsätze Hauptfeststellung 2014 2012 Grundstein gelegt für eine Hauptfeststellung der Einheitswerte für wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen (luf) Vermögens zum 1. Jänner 2014 Im Rahmen der Hauptfeststellung 2014 sollen die maßgebenden Parameter adaptiert und Vereinfachungen in der Verwaltung ermöglicht werden – Modernisierung des Systems

Bedeutung des luf Einheitswertes Grundsätzliche Beibehaltung des Bewertungssystems für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von enormer Bedeutung. Grundlage für eine Reihe von Steuern, Abgaben, Beihilfen,… (Grundsteuer, Grundsteuerzuschläge, Grundbuchseintragungsgebühr, Beitrag an die LK, Kirchenbeitrag, Sozialversicherung; indirekt Einfluss auf Einkommensteuer, Umsatzsteuer; …) Kritik durch den Verfassungsgerichtshof keine grundsätzlichen Bedenken aber System veraltet, Anpassung erforderlich regelmäßige, gegenwartsnahe und entwicklungsbegleitende Einheitsbewertung gefordert

Bewertungsgesetz 1955 Fünf Unterarten des luf Vermögens: Landwirtschaftliches Vermögen Forstwirtschaftliches Vermögen Weinbau Vermögen Gärtnerisches Vermögen Übriges Vermögen S. 4 ;6. September2013

Anteile der Nutzungsarten am gesamten land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (HF 1988) Prozent Gesamte Einheitswertsumme (Ö): 2,73 Milliarden €

HF 2014 – zeitlicher Ablauf Bewertungsrichtlinien inhaltliche Vorarbeiten weitgehend abgeschlossen Beratungen im Bewertungsbeirat: Oktober/November 2013 rechtsverbindliche Kundmachung (Verordnungsweg): nach 1. Jänner 2014 Erstes Halbjahr 2014: Aussendung der Fragebögen angemessene Rücklauffrist (Verhältnisse zum Stichtag 1. Jänner 2014) auch Online-Abgabe vorgesehen Bescheidaussendungen (2014)/2015 2015: neue Einheitswerte werden für Steuern und Abgaben wirksam 2017: neue Einheitswerte auch gültig für die Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge

Forstwirtschaftliche Bewertung bisher (HF 1988; Niederösterreich) Kleinstwald Kleinwald Großwald Gesamt Anzahl 75.066 90,0 % 7.495 9,0 % 818 1,0% 83.319 100 % Fläche ha 148.921 20,7 % 169.129 23,5 % 401.447 55,8 % 719.497 Ertragswert € 20.108.137 16,8 % 24.921.768 74.980.487 62,5 % 120.010.392 Hektarsatz € 135 147 187 167 Ø Fläche ha 2 23 491

Forstwirtschaftliche Bewertung bisher (HF 1988; Niederösterreich) Prozent Durchschnitt Hektarsatz (€)

Kleinstwald NÖ HF 1988 Anzahl

HF 2014 – Richtlinien Forstwirtschaft System der forstlichen Bewertung insgesamt mit dem bisherigen vergleichbar – aber Vereinfachungen und fachliche Anpassungen an die tatsächlichen ökonomischen und technischen Verhältnisse. Mit einer Erhöhung der gesamten forstlichen Einheitswertsumme österreichweit um 10% ist zu rechnen. Einzelbetrieblich Veränderungen können davon stärker abweichen.

Forstliche Einheitsbewertung Entwicklung der letzten 20 Jahre Steigende Kenngrößen  bessere Waldverhältnisse mehr Waldflächen höhere Holzvorräte höherer Zuwachs, bessere Bonitäten ältere Bestände bessere Erschließung

Forstliche Einheitsbewertung Bewertungsverfahren nach Nutzungsverhalten und Größen Überwiegend aussetzende Holznutzung Kleinstwald bis 10 ha (pauschale Bewertung) Kleinwald über 10 ha bis 100 ha (einfache Bewertung nach tatsächlichen Verhältnissen) Überwiegend regelmäßige Holznutzung Großwald über 100 ha (differenzierte Bewertung nach tatsächlichen Verhältnissen)

Forstliche Einheitsbewertung Vier Waldarten (Betriebsarten) werden unterschieden (wie bisher): 1. Wirtschaftswald – Hochwald 2. Wirtschaftswald – Ausschlagwald 3. Schutzwald 4. In der Bewirtschaftung eingeschränkte Wälder

Einzelbetrieblicher Forstlicher Einheitswert (ausgenommen Kleinstwald) Der einzelbetriebliche forstliche Einheitswert hängt von den tatsächlichen Waldverhältnissen jedes einzelnen Waldeigentümers ab. Die Änderungen der Waldverhältnisse seit der letzten Erklärung sind zu berücksichtigen. Eine pauschale Aussage, wie sich der einzelbetriebliche Einheitswert ändern wird, ist daher nicht möglich.

Forstliche Einheitsbewertung 1) Forstfläche bis 10 ha („Kleinstwald“) Pauschale Hektarsätze pro Verwaltungsbezirk in Österreich Pauschale Hektarsätze (österreichweit) für Auwald, Schutzwald

Forstliche Einheitsbewertung 2) Forstfläche über 10 bis 100 ha („Kleinwald“) Eingangsgrößen (Wirtschaftswald – Hochwald) (keine Preisgebiete) drei Baumartengruppen drei Bringungslagen drei Wachstumsstufen drei Altersstufen Ausschlagwald, Auwald Sonderbetriebsklassen Bewirtschaftungserschwernisse aus Lage und Flächenform

Forstliche Einheitsbewertung 3) Forstfläche über 100 ha Differenziertere Eingangsgrößen Ertragsregion (4 ER) Baumart (Holzart) Altersklasse Absolutbonität Bestockungsgrad Minderungszahl Schäden (Rotfäule, Splitterholz) Sonderbetriebsklassen