FÖRDERVEREIN DES GYMNASIUMS AM THIE BLANKENBURG

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 Präsentation transkript:

FÖRDERVEREIN DES GYMNASIUMS AM THIE BLANKENBURG „Förderer, Freunde und ehemalige Schüler des Gymnasium Blankenburg e.V.“ Vorstandsmitglieder Annette Lehmann a.lehmann85@yahoo.de 01522 9540765 Dr. med. Krause wolf-rainer.krause@harz-klinikum.de Herr Bendzulla RA_Bendzulla@freenet.de Herr Wiese lutz@baumannshoehlenweg-3b.de Frau Rösler Frau_Roesler@gat-blankenburg.de Herr Weidner Herr_Weidner@gat-blankenburg.de Herr Pannewitz Herr_Pannewitz@gat-blankenburg.de GAT Friedensstraße 26 38889 Blankenburg 03944/367510 Gymnasium-Blankenburg@t-online.de Der Jahresbeitrag beträgt 15 €. Vereinigte Volksbank eG BLZ : 278 932 15 Konto-Nr.: 0 100 235 512 Als eingetragener Verein sind wir berechtigt Spendenquittungen auszustellen. --------------------------------------------------------------------- Beitrittserklärung Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zum Verein „Förderer, Freunde und ehemalige Schüler des Gymnasiums Blankenburg“ Friedensstraße 26, Blankenburg Vorname Nachname__________________________________________ PLZ Wohnort _______ ______________________________________ StrasseHausnummer ________________________________________ Telefon _________________ / mail______________________________ Ehemalige Schüler des Gymnasiums „Am Thie“ bitte Abiturjährgang und eventuell Geburtsname angeben: _________________ _________________ ABITUR- Jahrgang Geburtsname Für ehemalige Schüler mit Ausbildungsnachweis und entrichtetem Jahresbeitrag gelten bei Schulveranstaltungen ermäßigte Eintrittspreise. Ich verpflichte mich hiermit, für den Zeitraum meiner Vereinsmitgliedschaft am Jahresanfang einen jährlichen Mindestbetrag von 15 EUR zu entrichten ___________________ den ________ ___________________________ Unterschrift Bankverbindung des Fördervereins: Vereinigte Volksbank eG BLZ : 278 932 15 Konto-Nr.: 0 100 235 512

Alle Einnahmen des Schulfördervereins werden ausschließlich für die Unterstützung unserer Schüler eingesetzt. Beispiele: - Zuschüsse zu Studien- und Klassenfahrten - Projekte zur Aufnahme der neuen 5. Klassen an der Schule - Auszeichnungen, Pokale, Urkunden und Gutscheine bei Wettbewerben - Umstrukturierung und Ausgestaltung Essenraum erfolgte und erfolgt in ganz enger Kooperation mit Schulleitung, Schulelternrat, Förderverein und Klassenprojekten - Abiturientenauszeichnungen - Zuschüsse zum Abi- Ball - Zuschüsse zum Tanzstundenabschlussball - Zuschüsse zum Winterball - Unterstützung der sehr erfolgreichen Robotik- AG und des Gospelchors Da wir eine klare, direkte Organisation mit kurzen Entscheidungswegen haben, ist es möglich an unserer Schule alle Schüler entsprechend ihrer Interessen und Neigungen individuell zu fördern. Nur mit vielen Mitgliedern ist es möglich, den Jahresbeitrag von 15 € oder 1,25 € monatlich zu gewährleisten. Es gibt Schulfördervereine in Deutschland, da ist die Mitgliedschaft der Eltern schulpflichtiger Kinder verbindlich. Dafür sind sie in der Lage Honorarlehrkräfte zu beschäftigen, um z. B. die Fächervielfalt für das Abitur zu vergrößern, Sprachen wie italienisch, portugiesisch, arabisch oder japanisch anzubieten, kulturell neue Wege zu gehen oder besondere Traditionen zu pflegen. Wir möchten keine Pflichtmitgliedschaft, aber wir möchten auch nicht, dass unsere Kinder aus dem klein- und mittelstädtischen Bereich in der Welt benachteiligt sind !!! Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich und investieren viel Zeit und Kraft aus Überzeugung. Sollte es da nicht selbstverständlich sein, für die Dauer des Schulbesuchs diese 15 € für unsere Kinder zu investieren ?!? Sprechen Sie uns an ! Sehr geehrter Antragsteller, Die Grundlage der Arbeit eines Fördervereins bilden zunächst die §§ 21- 79 BGB, die AO (Abgabenordnung) und die Satzung. Unsere Ausgaben müssen wir vor dem Finanzamt dokumentieren, dadurch unterliegen auch wir einer gewissen Formgebundenheit. Bitte beachten Sie Folgendes: * Stellen Sie Ihre Anträge so frühzeitig wie möglich, da kurzfristig nur in Ausnahmefällen eine Entscheidung ohne Vorstandssitzung getroffen werden kann. * Anträge müssen schriftlich eingereicht werden. * W-Regel: Wer beantragt, was bei wem und warum * Haben Sie Unterlagen, die die Kosten belegen können? * Die Anträge können im Sekretariat der Schule abgegeben werden. * Für ein persönliches Gespräch stehen wir gerne zur Verfügung. * Sprechzeit: nach Vereinbarung Die Abrechnung erfolgt beleghaft, d.h. bei Tankquittungen bitte darauf achten, dass die getankte Menge mit dem Verbrauch der wirklich gefahrenen Kilometer übereinstimmt.