Ökostrom ÖKOPROFIT® Hannover

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 Präsentation transkript:

Ökostrom ÖKOPROFIT® Hannover unter Verwendung von Informationen der VZN „Wechsel des Stromanbieters – Teil Ökostrom“ (Sept. 2008) Rainer Konerding Landeshauptstadt Hannover Klimaschutzleitstelle ÖKOPROFIT Workshop | 17.01.2011

Was ist Ökostrom? Strom aus... Wind Wasser Sonne Biomasse Erdwärme und – teilweise gleichgestellt – aus Kraft-Wärme-Kopplung!

Ökostrom-Anteil Strom aus regenerativen Quellen beträgt zzt. ca. 20 % des insgesamt in Deutschland erzeugten Stroms ...und soll bis 2020 auf 25-30 % erhöht werden Daneben ca. 12 % aus KWK Der Begriff „Ökostrom“ ist nicht geschützt!

Der Weg des Ökostroms Stromsee

Herkunftsnachweise und Gütesiegel RECS Zertifikat (EECS Zertifikat) OK Power Label Grüner Strom Label TÜV Zertifikat Gütesiegel Nur RECS/EECS: Finger weg, Abzocke!

Herkunftsnachweise Quelle: http://www.recs-deutschland.de/dateien/Beschreibung_EECS_v4c.pdf

RECS-Zertifikate Renewable Energy Certificate System Träger (D): EON, Vattenfall, RWE u.a. Issuing Body: Öko-Institut e.V. Freiburg dienen als Nachweis der Herstellungsart: z. B. aus regenerativen Quellen dienen damit zur Vermarktung regenerativ erzeugten Stroms sind nicht an die Neuschaffung regenerativer Erzeugung gekoppelt

RECS-Handel: Beispiel Norwegen erzeugt traditionell fast ausschließlich Strom aus Wasserkraft (2010 16 TWh = 16.000.000.000 kWh) In Ökostrom-Nachfragegebieten: Nutzung als RECS- zertifizierter Strom In Norwegen: de facto Umettikettierung zu Graustrom grau

RECS- Ziel: EECS GoO European Energy Certificate System Quelle: Europäische und nationale Rechtsetzung Richtlinie 2001/77/EG v. 27.09 2001, §  55 EEG Issuing Body: Öko-Institut e.V. Freiburg alle Merkmale der RECS-Zertifikate sollte RECS ersetzen und Stromherkunft über eine Datenbank nachvollziehbar machen  GoO = Guarantee of Origin verfügbar, hohe Anforderungen, keine erkennbare Nachfrage Der Herkunftsnachweis muss Angaben enthalten über 1. die zur Stromerzeugung eingesetzten Energien nach Art und wesentlichen Bestandteilen einschließlich der Angabe, inwieweit es sich um Strom aus Erneuerbaren Energien handelt im Sinne der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. EG Nr. L 283 S. 33), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/108/EG des Rates vom 20. November 2006 (ABl. EU Nr. L 363 S. 414), 2. bei Einsatz von Biomasse, die Tatsache, inwieweit es sich ausschließlich um Biomasse im Sinne der Rechtsverordnung nach § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 handelt, 3. Name und Anschrift der Anlagenbetreiberin oder des Anlagenbetreibers, 4. die in der Anlage erzeugte Strommenge, den Zeitraum, in dem der Strom erzeugt wurde, und inwieweit der Strom nach den §§ 16 bis 33 vergütet worden ist sowie 5. den Standort, die Leistung und den Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.

Zwischenergebnis Herkunftsnachweise allein führen nicht zum Ziel des EEG: Schaffung neuer Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung Herkunftsnachweise allein sind kein Kriterium für Ökostrom Es bedarf weiterer Kriterien und Maßnahmen: z. B. Gütesiegel

OK-Power Label seit 2000 verliehen von: EnergyVision e.V. (WWF, VZ-NRW, Öko-Institut e.V.) www.ok-power.de Händlermodell und Fondsmodell 1/3 garantierter Umweltnutzen Zeichennehmer z. B.

OK-Power Händlermodell Strom aus erneuerbaren Energiequellen (nicht EEG!) oder effizienten KWK-Anlagen min. 1/3 aus max. 6 Jahre alten Anlagen (so gen. Neuanlagen) 1/3 aus max. 12 Jahre alten Anlagen max. 50% aus fossil befeuerten KWK-Anlagen Finanzierung der Anlagen außerhalb EEG oder vergleichbarer (ausländischer) Förderung (Fondsmodell wird zzt. nicht verwendet) Fondsmodell: Strom aus erneuerbaren Energiequellen oder effizienten KWK-Anlagen Umweltnutzen entsteht durch Aufschlag zum Stromtarif Förderung von neuen Kraftwerken, die nach EEG einspeisen, deren Einspeisevergütung aber nicht auskömmlich ist Kriterienkatalog sichert ordnungsgemäße Förderung (arbeitet mit Herkunftsnachweisen)

(enercity UmweltStrom) Grüner Strom Label seit 2006 verliehen von: GSL e.V. (BUND, NABU, EUROSOLAR, ...) www.gruenerstromlabel.org zwei Stufen: Gold und Silber ca. 700 Neuanlagen gefördert Zeichennehmer z. B. ( ( (enercity UmweltStrom)

TÜV-Zertifikat verliehen von: TÜV Nord www.tuev-nord. de Zertifiziert die Aussagen des Anbieters, dessen Qualität und Zuverlässigkeit ! Aussagen des Anbieters sind vom Kunden gesondert zu prüfen Zeichennehmer z. B.

Andere Label ...werden als nicht aussagekräftig eingestuft Insbes. Herkunftszertifikate allein sind kein Gütesiegel

Eco Top Ten (ETT) Herausgeber: Öko-Institut e.V. Freiburg gefördert durch DBU (früher BMBF u.a.) www.ecotopten.de/prod_strom_prod.php Verbraucher-Informations-Kampagne, kein Kontroll- oder Zertifizierungssystem

Probleme bei Ökostromprodukten Ausgleich von Bedarfsengpässen: Überproduktion und Ausgleichsenergie Biomasse-Verstromung: Palmöl aus Gebieten tropischer Regenwälder

Auszug aus der Checkliste: Was ist beim Wechsel zum „Ökostrom“ zu beachten? „Ökostrom“ ist nicht gleich „Ökostrom“, der Begriff „Ökostrom“ ist nicht geschützt. Checkliste für Ihren Anbieterwechsel berücksichtigen Achtung bei selbst kreierten „Öko“-Kennzeichen der Anbieter Achten Sie auf die empfohlenen Gütesiegel für Ökostrom „OK-Power Label“ und „Grüner Strom Label“ Vorsicht bei Angeboten mit RECS- oder EECS-Zertifikat Angebote mit TÜV-Zertifikat überprüfen Angebote mit EcoTopTen-Empfehlung überprüfen Achtung bei Ökostrom aus Biomasse tropischer Regenwälder

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Umwelt und Stadtgrün · Klimaschutzleitstelle Prinzenstraße 4 · 30159 Hannover Rainer Konerding Tel. 0511 – 168 46594 rainer.konerding@hannover-stadt.de Dank an die VZN, Frau Petra Kristandt!