Freitag, 21. Februar 2014
Freitag, 21. Februar 2014
Unser Ziel ist es, durch eine enge Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie eine Rückführung ins Elternhaus zu ermöglichen. Freitag, 21. Februar 2014
Während der Schul- und Arbeitszeit sieht unser Tagesablauf Wie folgt aus: 6:00 Wecken, Waschen, Duschen & Frühstücken ab 12:30Mittagessen, anschließend Hausaufgaben ab 15:00Freizeit, wie Sport, Reiten, Termine etc. 18:00Abendbrot, im Anschluss Ämterdienste ab 20:30 Altersabhängig beginn der Bettruhe 21:30Zimmerruhe An den Wochenenden und in den Ferien können alle abends länger aufbleiben und morgens länger schlafen. Freitag, 21. Februar 2014
Freitag, 21. Februar 2014 Unsere methodische Grundlagen lassen sich aus den heilpädagogisch orientierten und systemischen Ansätzen ableiten. Dazu gehören unter anderem: - die grundsätzliche Annahme des jungen Menschen - die kontinuierlich positive Verstärkung auch von kleinen persönlichen Fortschritten - das ausgewogene Verhältnis von Alltagsstruktur und freien Entfaltungsmöglichkeiten - klare Regeln, Grenzen und Absprachen
Freitag, 21. Februar 2014 Unsere methodische Grundlagen lassen sich aus den heilpädagogisch orientierten und systemischen Ansätzen ableiten. Dazu gehören unter anderem: - Unterstützung im schulischen und beruflichen Bereich - die Suche und Bewusstmachung von selbstwertdienlichen Kognitionen bzw. Gedanken - die Erarbeitung förderlicher sozialer Fähigkeiten - das Kennenlernen von Freizeitgestaltung
Freitag, 21. Februar 2014 Unsere methodische Grundlagen lassen sich aus den heilpädagogisch orientierten und systemischen Ansätzen ableiten. Dazu gehören unter anderem: - das aktive Zuhören bei besonderen Problemen - die Analyse systemischer Zusammenhänge - regelmäßige Elterngespräche - Eltern – Kind Nachmittage
Schwerpunkte unserer Arbeit sind: Mädchenspezifisches miteinander Leben, Aufarbeitung sexueller Missbrauchserfahrungen, Heilpädagogische Entwicklungsförderungen, Therapeutisches Reiten, Systemische Elternberatung und Aggressionsabbau
Freitag, 21. Februar 2014 Gesetzesgrundlagen: § 34 KJHG Heimerziehung sonstige betreute Wohnform § 35a KJHG Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Freitag, 21. Februar 2014 Im Haus Regenbogen können bis zu 13 Kinder und Jugendliche – ausschließlich Mädchen – im Alter von drei Jahren bis zum 18. Lebensjahr mit Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Störungen aufgenommen werden.
Freitag, 21. Februar 2014
Freitag, 21. Februar 2014