„Jugendliche Intensivtäter“

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 Präsentation transkript:

„Jugendliche Intensivtäter“ Das Phänomen „Jugendliche Intensivtäter“ aus Sicht der Polizei - ein Ländervergleich Landeskriminalamt Niedersachsen - Zentralstelle Polizeiliche Prävention und Jugendsachen

Mehrfach- und Intensivtäter (MIT) Handlungskonzept Mehrfach- und Intensivtäter (MIT) Prüfauftrag des AK II v. Nov. 2002, ob bundeseinheitliche Richtlinien zur Zusammenarbeit Polizei und Justiz zur Bekämpfung der MIT erforderlich sind - Ursprung: Konzept des Landes Hessen bezieht sich hauptsächlich auf erwachsene MIT; daher Beschränkung auf Zusammenarbeit Polizei / Justiz

Grundlagen: keine Einigung auf einheitliche Definition, aber: Ansprechpartner bei Polizei und Justiz zur Schwerpunkt- setzung und Konzentration der Ressourcen auf bestimmten Personenkreis zentrale, deliktsübergreifende , täterorientierte Ermittlungen Bündelung täterbezogener Informationen und Koordination gezielter Maßnahmen zeitnahe Verfahrenserledigung

Maßnahmen der Polizei Einrichtung zentraler Organisationseinheiten für delikts- übergreifende Ermittlungen. Bündelung der Informationen, zentrale Ansprechstelle Führung regionaler „Intensivtäterlisten“ oder landesweiter „Intensivtäterdateien“. Keine Einigung hinsichtlich eines landeseinheitlichen personengebundenen Hinweises (PHW) im INPOL (z.B. Intensivtäter)

Maßnahmen der Justiz Zusammenführung täterbezogener Daten, auch aus früheren Verfahren Frühzeitige Prüfung der Beantragung von Haftbefehlen

Weitere Maßnahmen - täterbezogene Kontrollmeldungen, wie Beobachtungsmeldungen, Ausschreibung zur pol. Beobachtung, regelmäßige Überprüfung der Wohnanschrift - Gespräche der Polizei mit Intensivtätern über Einstufung, (Einbeziehung der Erziehungsberechtigten bei Jugendlichen), Vermittlung an das Jugendamt

Beschluss IMK v. 2003: Einführung bundesweiter gemeinsamer Richtlinien von Polizei und Justiz nicht erforderlich Zustimmung zu Handlungsempfehlungen

Ländervergleich Baden-Württemberg Kinder (ab 10 Jahre): mehr als 10 Taten oder mehr als 3 Gewaltdelikte (auch einfache KV). Jugendliche: mehr als 20 Taten oder mehr als 5 Gewaltdelikte und (beide Ki/Ju) mindestens 1 Tat in letzten 18 Monaten Maßnahmen: Fallkonferenz Jugendamt, StA, Polizei, Beratungsstellen Entlassung: Keine Taten binnen 18 Monaten

Bayern Kinder- und Jugendliche (8-17 Jahre): mehr als 4 Taten in letzten 6 Monaten, (davon 1 Gewaltdelikt) und - „weiche Daten“

Berlin und - „weiche“ Faktoren, wie Schulschwänzen / Alkohol - innerhalb eines Jahres 10 Taten, die den Rechtsfrieden besonders stören (wie Raub, Rohheits- und / oder Eigentumsdelikte) und - „weiche“ Faktoren, wie Schulschwänzen / Alkohol Maßnahmen: Richtlinie und Kooperation zwischen Polizei und StA Steuerungsrunde zwischen Polizei und Sozialpädagogischem Institut (SPI)

Brandenburg innerhalb eines Jahres 10 Taten mit erheblicher krimineller Energie TOP-Ten Datei in Potsdam

Bremen Jugendliche: - innerhalb eines Jahres 6 Taten

Hamburg Personen unter 25 Jahre: - innerhalb eines Jahres mindestens 2 Fälle von Raub/räuberische Erpressung, schwerer Diebstahl, sonstige Gewaltdelikte gegen Personen mit besonderer Brutalität; Taten die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung besonders beeinträchtigen Tat, die in besonders roher menschenverachtender Weise begangen wurde Freiheitsentziehende Maßnahmen unterbrechen Einstufung als MIT

Mecklenburg-Vorpommern Hessen wiederholt und deliktsübergreifend auffällig geworden innerhalb von 2 Jahren 10 Ermittlungsverfahren (Ausnahme: Antragsdelikte) weitere Indizien: aufgewendete kriminelle Energie Mecklenburg-Vorpommern - innerhalb von 2 Jahren10 Straftaten

Projekte in Köln, Mönchengladbach, Gelsenkirchen Nordrhein-Westfalen - unter 21-jährige: 5 Straftaten und mehr im Kalenderjahr Projekte in Köln, Mönchengladbach, Gelsenkirchen Köln Gefährderansprachen bei Gesinnungstätern (PMK) bezieht sich auch auf erwachsene Täter

Aufsuchen und Kontaktaufnahme an Treffpunkten Gelsenkirchen - Gefährderansprachen mit Drittpersonen Aufsuchen und Kontaktaufnahme an Treffpunkten Übernahme von „Patenschaften“ durch besonders geschulte Kräfte der Bereitschaftspolizei

Mönchengladbach Erfassung von 25 Tätern in Abstimmung mit StA u JA Koordinierung der Sachbearbeitung Zeitnahe Ansprache über vorgesehene Interventionsmaßnahmen - regelmäßige (unabhängige) Kontaktaufnahme

Rheinland-Pfalz keine Definition keine speziellen Konzepte

Saarland Sachsen junge Tatverdächtige: mindestens 5 Straftaten oder mindestens 2 Fälle der Gewaltkriminalität (keine einfache KV) Sachsen unter 18-jährige: mindestens 5 Straftaten oder mindestens 2 x wegen eines Deliktes der Gewaltkriminalität in Erscheinung getreten innerhalb von 12 Monaten 2 Straftaten registriert

Sachsen-Anhalt unter 21-jährige: mehr als 9 Taten und kriminogene Faktoren wie Schwere der Tat Konzept und Leitlinien seit 2004 Datenbankanwendung zur Analyse unter Einbeziehung „weicher“ Faktoren wie Gefährdungserkenntnisse, Alkohol, Schulschwänzen, Verhaltensauffälligkeiten Ziel: Erkennen krimineller Karrieren Erkennen von „jungen Intensivtätern“

- Jugendberatungsstellen bei der Polizei (JuBP) (nicht polizeiangehörig sondern Jugendsozialarbeit), die als selbständige Institution direkt an Polizei angegliedert ist Krisenintervention im Anschluss an bekannt gewordenes delinquentes Verhalten

Schleswig-Holstein Jugendliche: mindestens 5 Taten oder - 2 Gewaltdelikte

Thüringen Definition für alle Täter (auch Erwachsene): - hohe kriminelle Energie, außergewöhnliche Brutalität, besondere Verwerflichkeit hoher wirtschaftlicher Schaden bzw. beachtlicher Sach- oder Körperschaden banden-, gewerbsmäßig- oder gewohnheitsmäßig hohe Rückfallquote (mind. 5 Straftaten)

Niedersachsen eine Reihe voneinander unabhängiger nicht unerheblicher Straftaten oder schwerwiegende und auffällige Gewalttaten, insbesondere wenn Opfer vor Wiederholung geschützt werden müssen die Gefahr besteht, dass Täter durch kriminelles Umfeld in weitere nicht unerhebliche Straffälligkeit abgleitet weiche Faktoren werden berücksichtigt (z.B. Alkohol, Schulschwänzen, Verwahrlosung)

Niedersachsen / Maßnahmen (Beispiele) Hannover: regelmäßige Gefährderansprachen (mind. 14-tägig, möglichst unter Einbeziehung der Erz.-berechtigten) Aufklärung im Umfeld offenes Auftreten an Haupttreffpunkten Möglichkeit der schriftl. Info der Erz.-berechtigten von Mitläufern / Freunden Gesamtzahl jugendliche MIT: 33 (bei 1,2 Mill. Ew.)

Niedersachsen / Maßnahmen (Beispiele) PI Lüneburg: - siehe späterer Vortrag

Niedersachsen / Maßnahmen (Beispiele) Sonstige Erkenntnisse: Definition führt zu stark unterschiedlichen Zahlen (6-80 Täter in vergleichbaren Organisationseinheiten) Abschlussbericht der Kommission „Jugend“ des LPR; „Umgang mit Mehrfachauffälligen und Intensivtätern“ Handlungsempfehlungen zum Bericht über die Untersuchung schwerwiegender Fälle von Intensivtätern im Kinderbereich

Fazit: Anzahl von Straftaten ist in fast allen Ländern ausschlaggebend in vielen Ländern kommen weitere Faktoren hinzu wie, Negativprognose Art und Weise der Begehung Deliktsart

Bewertung starre „Kriterien“ (Anzahl der Straftaten) gewährleisten Vergleichbarkeit, aber ermöglichen keine Schwerpunktsetzung, da entweder zuviel Tatverdächtige oder gewartet werden muss, bis Täter Anzahl von Taten erreicht „offene“ Auswahlmöglichkeit unter Einbeziehung sog. „weicher“ Daten aus Umfeld ermöglichen eher Ab- schätzung krimineller Karrieren, aber erfordern hohen Koordinierungsaufwand, damit (landesweit) gleiche Maßstäbe angelegt werden.

Stufenmodell Vergleichbarkeit Kennzahlen für Bemessung v. Personaldecke, Finanzbedarf für Maßnahmen etc. quantitative Festlegung qualitative Bewertung Erstellung einer „Hit“-Liste unter Einbeziehung StA, JA

Weitere Fragen / Auskünfte Kriminaloberrätin Rita Salgmann Landeskriminalamt Niedersachsen E-Mail: d32@lka.polizei.niedersachsen.de Internet: www.lka.niedersachsen.de