Wie geht`s weiter nach der 10. Klasse?

Slides:



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Die folgende Übersicht ist für Schüler/innen gedacht, die keinen Aus-bildungsplatz gefunden haben. Mit Hilfe unserer Informations-CD möchten wir die Schülerinnen.
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 Präsentation transkript:

Wie geht`s weiter nach der 10. Klasse? Klassenziel erreicht: → Mittlerer Schulabschluss („Mittlere Reife“) → Berechtigung zum Eintritt in die Oberstufe des Gymnasiums („Oberstufenreife“) Klassenziel nicht erreicht: → Wiederholung → Vorrücken auf Probe → Notenausgleich → Besondere Prüfung → Hauptschule M10 → Wirtschaftsschule 11/12

Oberstufe des Gymnasiums Mit Bestehen der 10. Jahrgangsstufe am Gymnasium erlangt man automatisch die Mittlere Reife und ist berechtigt in die Oberstufe des Gymnasiums einzutreten. Ziel: Allgemeine Hochschulreife Dauer: i.d.R. 2 Jahre (Q11/Q12) → Studium (Uni, FH, …) oder qualifizierte berufliche Ausbildung

Oberstufe des Gymnasiums - Notenausgleich Wer die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jgst. 11 des Gymnasiums knapp verfehlt hat (Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern), dem kann die Schule Notenausgleich gewähren. Notenausgleich unter folgenden Voraussetzungen möglich: 1. Die Schüler weisen nicht in einem weiteren Vorrückungsfach Note 5 oder 6 auf. 2. Sie haben Note 1 in einem oder Note 2 in zwei Vorrückungs-fächern, wobei Kernfächer nur durch Kernfächer ausgeglichen werden können, oder haben in mindestens drei Kernfächern keine Note schlechter als 3.

Oberstufe des Gymnasiums – Vorrücke auf Probe Schüler der Jahrgangsstufe 10, die das Ziel der Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn sie dies wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5, nicht erreicht haben. Voraussetzung: Bei Schülern der Jahrgangsstufe 10 kommt es darauf an, ob erwartet werden kann, dass sie das Ziel des Gymnasiums erreichen. Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz."

Fachoberschule - Übertritt Voraussetzungen für den Übertritt an die FOS: Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums. Wer die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jgst. 11 des Gymnasiums knapp verfehlt hat (Note 6 in einem oder 5 in zwei Vorrückungsfächern) → Besondere Prüfung in D,M, 1. oder 2. Fremdsprache: Notendurchschnitt von 3,33 oder besser, max. 1 x Note 5.

Fachoberschule - Grundlegendes Fachpraktische Ausbildung in der von ihnen gewählten Ausbildungsrichtung (11. Jgst.) (2) Fünf Ausbildungsrichtungen: Gestaltung, Agrarwirtschaft, Sozialwesen, Wirtschaft, Technik (3) Geringeres Anforderungsniveau als am Gymnasium

Fachoberschule - Bedenkenswertes Wechsel von Schulart und -ort (FOS in der Region: Altötting/Mühldorf, Wasserburg) (2) Nachholbedarf in bestimmten Fächern gegenüber Real-/Wirtschaftsschule (3) Fachhochschulreife bzw. fachgebundene Hochschulreife entspricht nicht der allgemeinen Hochschulreife

Fachoberschule - Abschlüsse Fachhochschulreife („Fachabitur“) nach der 12. Jahrgangsstufe → Studium an einer Fachhochschule FOS 13: Fachgebundene Hochschulreife nach der 13. Jahrgangsst. → Studium an einer Universität (nur bestimmte Studiengänge) oder an einer Fachhochschule Voraussetzung: Notendurchschnitt 2,8 oder besser Allgemeine Hochschulreife nach der 13. Jahrgangsstufe → Studium an der Universität, Hochschulen, … Voraussetzungen: Notendurchschnitt 2,8 oder besser + Nachweis von Kenntnissen in der 2. Fremdsprache

Beginn einer beruflichen Ausbildung Selbständiger Berufswahlprozess: Information - Entscheidung für einen Beruf – Verwirklichung (Bewerbung) Eigeninitiative bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, z.T. langfristige Planung erforderlich

Berufliche Ausbildungsmöglichkeiten Klassische Berufsausbildung („Lehre“): Duales System, d.h. praktische Ausbildung im Betrieb und berufstheoretische in der Berufsschule (2) Ausbildung an Berufsfachschulen: Teils staatlich, teils privat (Schulgeld!), Auswahlverfahren und Wartezeiten Beamtenberufe: Bewerbung z.T. 14 Monate vor Ausbildungsbeginn; Teilnahme am Auswahlverfahren

Berufliche Ausbildung Hilfe bei der Berufswahl insbesondere durch die Bundesagentur für Arbeit Weiterqualifizierungsmöglichkeiten nach der Berufsausbildung: z.B. BOS, Fachschule, Fachakademie → Fachhochschule, Universität