Erfurt 17. Februar 2013 EFRE-Förderung des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur in Thüringen im Jahr EFRE-Förderung des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur in Thüringen im Jahr 2012
Insgesamt vergebene Bescheide über ,05
, , , , ,00 Insgesamt vergebene Bescheide über ,05
Darstellung des Prozesses
Projektträger z.B. Gemeinde
Diagnose 1 Mangel an leistungsfähigen Breitbandangeboten
Projektträger z.B. Gemeinde Diagnose 1 Mangel an leistungsfähigen Breitbandangeboten Diagnose 2 Bedarf an leistungsfähigen Breitbandangeboten
Projektträger z.B. Gemeinde Diagnose 1 Mangel an leistungsfähigen Breitbandangeboten Diagnose 2 Bedarf an leistungsfähigen Breitbandangeboten PROBLEM
Investor Projektträger z.B. Gemeinde Investor Markterkundung: Regelausbauabfrage
Auszug Richtlinie 4.1: Der Zuwendungsempfänger hat … die fehlende oder unzureichende Breitbandversorgung … unter Be- rücksichtigung der Ausbauabsichten der Netzbetreiber nachzuweisen; dies setzt eine … Abfrage voraus, ob Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im zu versorgenden Gebiet anzubieten (Markterkundungsverfahren). Investor Projektträger z.B. Gemeinde Investor Markterkundung: Regelausbauabfrage
Auszug Richtlinie 4.1: Der Zuwendungsempfänger hat … die fehlende oder unzureichende Breitbandversorgung … unter Be- rücksichtigung der Ausbauabsichten der Netzbetreiber nachzuweisen; dies setzt eine … Abfrage voraus, ob Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im zu versorgenden Gebiet anzubieten (Markterkundungsverfahren). Investor Projektträger z.B. Gemeinde Investor Markterkundung: Regelausbauabfrage Kein Ausbau in den nächsten 3 Jahren rechtsver- bindlich zugesichert.
Investor Projektträger z.B. Gemeinde Investor Auswahlverfahren: Interessenbekundungsverfahren Auszug Richtlinie 4.4: Der mögliche Netzbetreiber ist im Wege eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens zu bestimmen.
Investor Projektträger z.B. Gemeinde Investor Auswahlverfahren: Interessenbekundungsverfahren Auszug Richtlinie 4.4: Der mögliche Netzbetreiber ist im Wege eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens zu bestimmen. Auszug aus Text für Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an §7 Abs.2 BHO, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG.
Investor Projektträger z.B. Gemeinde Investor Auswahlverfahren: Interessenbekundungsverfahren Ausgeschrieben wird ausschließ- lich die Auslobung eines Zuschusses (Subvention) zu einem wirtschaft- lichen Investitionsprojekt eines pri- vaten Unternehmens, welches im öffentlichen Interesse des Projektträgers liegt (Voraussetzung für gemeindlichen Zuschuss) sowie im öffentlichen Interesse des Freistaates Thüringen (Voraussetzung für Förderung aus einem Landesprogramm)
Investor Projektträger z.B. Gemeinde Investor Auswahlverfahren: Interessenbekundungsverfahren Kein Vergabeverfahren (z.B. VOL oder VOB) im Sinne des Vergaberechtes. Ausgeschrieben wird ausschließ- lich die Auslobung eines Zuschusses (Subvention) zu einem wirtschaft- lichen Investitionsprojekt eines pri- vaten Unternehmens, welches im öffentlichen Interesse des Projektträgers liegt (Voraussetzung für gemeindlichen Zuschuss) sowie im öffentlichen Interesse des Freistaates Thüringen (Voraussetzung für Förderung aus einem Landesprogramm)
Investor Projektträger z.B. Gemeinde Investor Auswahlverfahren: Interessenbekundungsverfahren Kein Vergabeverfahren (z.B. VOL oder VOB) im Sinne des Vergaberechtes. Ausgeschrieben wird ausschließ- lich die Auslobung eines Zuschusses (Subvention) zu einem wirtschaft- lichen Investitionsprojekt eines pri- vaten Unternehmens, welches im öffentlichen Interesse des Projektträgers liegt (Voraussetzung für gemeindlichen Zuschuss) sowie im öffentlichen Interesse des Freistaates Thüringen (Voraussetzung für Förderung aus einem Landesprogramm) Maßgeblich ist hier ausschließlich das Beihilferecht.
Investor Projektträger z.B. Gemeinde Investor Auswahlverfahren: Interessenbekundungsverfahren Geforderter Leistungsumfang nicht vollständig angeboten
Investor Projektträger z.B. Gemeinde Investor Auswahlverfahren: Interessenbekundungsverfahren
Investor Projektträger z.B. Gemeinde Investor Auswahlverfahren: Interessenbekundungsverfahren Nicht das wirtschaftlichste Angebot (unzureichende Leistungsfähigkeit, Nachhaltigkeit etc.)
Investor Projektträger z.B. Gemeinde Investor Auswahlverfahren: Interessenbekundungsverfahren
Investor Projektträger = Zuwendungs- empfänger z.B. Gemeinde Vorbereitung der Antragstellung gemäß Förderrichtlinie +
Bewilligungsbehörde (TAB) Antragstellung gemäß Förderrichtlinie Projektträger = Zuwendungs- empfänger z.B. Gemeinde
Bewilligungsbehörde (TAB) Prüfung des Antrages gemäß Förderrichtlinie
Bewilligungsbehörde (TAB) Breitbandkompetenzzentrum Fachtechnische Prüfung des Antrages Projektträger = Zuwendungs- empfänger z.B. Gemeinde Prüfung des Antrages gemäß Förderrichtlinie Darstellung des Prozesses
Fachtechnische Prüfung des Antrages Technische Anforderungen werden quantitativ erfüllt u.a. Vollständigkeit der Erschließung des ausgeschriebenen Projektgebietes, Berücksichtigung der Entscheidung der Gemeinde bei Reduzierung des Umfanges gegenüber der Ausschreibung
Fachtechnische Prüfung des Antrages Technische Anforderungen werden quantitativ erfüllt u.a. Vollständigkeit der Erschließung des ausgeschriebenen Projektgebietes, Berücksichtigung der Entscheidung der Gemeinde bei Reduzierung des Umfanges gegenüber der Ausschreibung Technische Anforderungen gemäß Ausschreibung werden qualitativ erfüllt u.a. Bandbreite, Verfügbarkeit, Belastbarkeit, Nachhaltigkeit
Fachtechnische Prüfung des Antrages Technische Anforderungen werden quantitativ erfüllt u.a. Vollständigkeit der Erschließung des ausgeschriebenen Projektgebietes, Berücksichtigung der Entscheidung der Gemeinde bei Reduzierung des Umfanges gegenüber der Ausschreibung Technische Anforderungen gemäß Ausschreibung werden qualitativ erfüllt u.a. Bandbreite, Verfügbarkeit, Belastbarkeit, Nachhaltigkeit Anforderungen des Beihilferechts z.B. EU-Breitbandleitlinie werden erfüllt u.a. marktadäquate Preisgestaltung, Open Access
Fachtechnische Prüfung des Antrages Technische Anforderungen werden quantitativ erfüllt u.a. Vollständigkeit der Erschließung des ausgeschriebenen Projektgebietes, Berücksichtigung der Entscheidung der Gemeinde bei Reduzierung des Umfanges gegenüber der Ausschreibung Technische Anforderungen gemäß Ausschreibung werden qualitativ erfüllt u.a. Bandbreite, Verfügbarkeit, Belastbarkeit, Nachhaltigkeit Anforderungen des Beihilferechts z.B. EU-Breitbandleitlinie werden erfüllt u.a. marktadäquate Preisgestaltung, Open Access Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit werden erfüllt u.a. Ausschöpfung von erschließbaren Synergien, -Gesamtwirtschaftlichkeit erhöhende Miterschließung zusätzlicher an der Trasse liegender Haushalte & Unternehmen -mögliche Vergrößerung des Ausbaugebietes zur Senkung der Deckungslücke -keine kostentreibende Erschließung nicht ausgeschriebener Gebiete
Grundsätze bei der Prüfung Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten Lösung
Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten Lösung Dieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1 festschreibt: Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung … Zur Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der EU zu Grunde gelegt Grundsätze bei der Prüfung
Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten Lösung Dieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1 festschreibt: Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung … Zur Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der EU zu Grunde gelegt Grundsätze bei der Prüfung
Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten Lösung Dieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1 festschreibt: Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung … Zur Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der EU zu Grunde gelegt Grundsätze bei der Prüfung
Kriterien der Projektbeendigung
Zeitachse Kriterien der Projektbeendigung Versor- gungs- defizit Vorhan- dener Bedarf
Zeitachse Kriterien der Projektbeendigung Wett- bewerb- licher Ausbau Projekt beendet Versor- gungs- defizit Vorhan- dener Bedarf z.B. CATV, LTE, o.a.
Zeitachse Kriterien der Projektbeendigung Versor- gungs- defizit Vorhan- dener Bedarf Regel- ausbau- abfrage
Zeitachse Verbindliche Regelausbau- zusage Projekt beendet Kriterien der Projektbeendigung Versor- gungs- defizit Vorhan- dener Bedarf Regel- ausbau- abfrage
Zeitachse Kriterien der Projektbeendigung Versor- gungs- defizit Vorhan- dener Bedarf Regel- ausbau- abfrage Interessen- bekundungs- verfahren
Zeitachse Kriterien der Projektbeendigung Versor- gungs- defizit Vorhan- dener Bedarf Regel- ausbau- abfrage Wett- bewerb- licher Ausbau Projekt beendet z.B. Angebot ohne Deckungs- lücke im Rahmen des Verfahrens Interessen- bekundungs- verfahren
Zeitachse Kriterien der Projektbeendigung Versor- gungs- defizit Vorhan- dener Bedarf Regel- ausbau- abfrage Förder- Antrag- stellung Interessen- bekundungs- verfahren
Zeitachse Wett- bewerb- licher Ausbau Projekt beendet Kriterien der Projektbeendigung Versor- gungs- defizit Vorhan- dener Bedarf Regel- ausbau- abfrage Förder- Antrag- stellung z.B. Ausbau ohne Deckungslücke auf Grund des Verfahrens Interessen- bekundungs- verfahren
Kriterien der Projektbeendigung Versor- gungs- defizit Vorhan- dener Bedarf Zeitachse Regel- ausbau- abfrage Förder- Antrag- stellung Förder- Bescheid Interessen- bekundungs- verfahren
Versor- gungs- defizit Vorhan- dener Bedarf Zeitachse Regel- ausbau- abfrage Förder- Antrag- stellung Förder- Bescheid Geförder- ter Ausbau Projekt beendet Kriterien der Projektbeendigung Interessen- bekundungs- verfahren
Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten Lösung Dieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1 festschreibt: Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung … Zur Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der EU zu Grunde gelegt Primat des Effizienten Einsatzes von Haushaltsmitteln; Thüringer LHO § 7 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit; Grundsätze bei der Prüfung
Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten Lösung Dieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1 festschreibt: Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung … Zur Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der EU zu Grunde gelegt Primat des Effizienten Einsatzes von Haushaltsmitteln; Thüringer LHO § 7 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit; VV: Das Sparsamkeitsprinzip (Minimalprinzip) verlangt, ein bestimmtes Ergebnis mit möglichst geringem Mitteleinsatz zu erzielen. Bei der Ausführung des Haushaltsplans, der in der Regel die Aufgaben (Ergebnis, Ziele) bereits formuliert, steht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in seiner Ausprägung als Sparsamkeitsprinzip im Vordergrund. Grundsätze bei der Prüfung
Primat der wettbewerbsgetriebenen Lösung vor einer subventionierten Lösung Dieses Primat ist auch in der Förderrichtlinie verankert, welche unter 4.1 festschreibt: Maßgeblich für die Beurteilung der Förderfähigkeit ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung … Zur Beurteilung werden die Kriterien nach Punkt 46 der Breitbandleitlinien der EU zu Grunde gelegt Primat des Effizienten Einsatzes von Haushaltsmitteln; Thüringer LHO § 7 Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit; VV: Das Sparsamkeitsprinzip (Minimalprinzip) verlangt, ein bestimmtes Ergebnis mit möglichst geringem Mitteleinsatz zu erzielen. Bei der Ausführung des Haushaltsplans, der in der Regel die Aufgaben (Ergebnis, Ziele) bereits formuliert, steht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in seiner Ausprägung als Sparsamkeitsprinzip im Vordergrund. Grundsätze bei der Prüfung
Projekt-Beispiel für En-passant-Miterschließung* *Diese Möglichkeit steht nur der Projekt-Gemeinde offen. Sie ermöglicht unter bestimmten Bedingungen den Zusammenschluss mehrerer Projektpartner zur synergetischen Abschöpfung von Kostensenkungsfaktoren einerseits und Verbesserung der Versorgungssituation andererseits. Auszug aus Förderrichtlinie: 4.2 Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn sich durch die Maßnahme die Breitbandversorgung auch in anderen als den vorrangig für die Versorgung vorgesehenen Gebieten verbessert.
A B C HVt <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH Nur C - Trasse/Gde = 6km; HH = m/HH (bei 50/m = 6.000/HH) unwirtschaftlich, hoher Zuschussbedarf typisches Projektgebiet (<2 Mbit/s) E D 50 HH 300 HH Projekt-Beispiel für En-passant-Miterschließung* <6 Mbit/s *Diese Möglichkeit steht nur der Projekt-Gemeinde (hier C) offen. Sie ermöglicht unter bestimmten Bedingungen den Zusammenschluss mehrerer Projektpartner zur synergetischen Abschöpfung von Kostensenkungsfaktoren einerseits und Verbesserung der Versorgungssituation andererseits. Auszug aus Förderrichtlinie: 4.2 Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn sich durch die Maßnahme die Breitbandversorgung auch in anderen als den vorrangig für die Versorgung vorgesehenen Gebieten verbessert.
A B C HVt <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH B+C - Trasse/Gde = 3km; HH = ,1m/HH (bei 50/m = 857/HH) Noch unwirtschaftlich, mittlerer Zuschussbedarf Zulässig vergrößertes Projektgebiet* En-passant - Miterschließung * Auszug aus Förderrichtlinie: 4.2 Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn sich durch die Maßnahme die Breitbandversorgung auch in anderen als den vorrangig für die Versorgung vorgesehenen Gebieten verbessert. E D 50 HH 300 HH <6 Mbit/s
A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH A+B+C –Trasse/Gde = 6km; HH = ,7m/HH (bei 50/m = 286 /HH) Sehr geringer Zuschussbedarf Projektgebiet En-passant - Miterschließung * Auszug aus Förderrichtlinie: 4.2 Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn sich durch die Maßnahme die Breitbandversorgung auch in anderen als den vorrangig für die Versorgung vorgesehenen Gebieten verbessert. E D 50 HH 300 HH Zulässig vergrößertes Projektgebiet* <6 Mbit/s
A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH A+B+C –Trasse/Gde = 6km; HH = ,7m/HH (bei 50/m = 286 /HH) Sehr geringer Zuschussbedarf ggf. sogar wirtschaftlich selbsttragend, Dann kein Zuschussbedarf Projektgebiet En-passant - Miterschließung * Auszug aus Förderrichtlinie: 4.2 Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn sich durch die Maßnahme die Breitbandversorgung auch in anderen als den vorrangig für die Versorgung vorgesehenen Gebieten verbessert. E D 50 HH 300 HH Zulässig vergrößertes Projektgebiet*
Zeitachse Kriterien der Projektbeendigung Versor- gungs- defizit Vorhan- dener Bedarf Regel- ausbau- abfrage Wett- bewerb- licher Ausbau Projekt beendet z.B. Angebot im Rahmen des Verfahrens ohne Deckungslücke Interessen- bekundungs- verfahren
Abweichende Angebote Netz vor Insel
<6 Mbit/s A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH Projektgebiet E D 50 HH 300 HH Zulässig vergrößertes Projektgebiet* 2km Abweichende Angebote Netz vor Insel
<6 Mbit/s A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH Projektgebiet E D 50 HH 300 HH Erweitertes Angebot Zulässig vergrößertes Projektgebiet* 2km Abweichende Angebote Netz vor Insel
<6 Mbit/s A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH Projektgebiet E D 50 HH 300 HH Erweitertes Angebot Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-) Zulässig vergrößertes Projektgebiet* 2km Abweichende Angebote Netz vor Insel
<6 Mbit/s A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH Projektgebiet E D 50 HH 300 HH Erweitertes Angebot Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-) Liegt nicht auf notwendiger Trasse des Projektes (-) Zulässig vergrößertes Projektgebiet* 2km Abweichende Angebote Netz vor Insel
<6 Mbit/s A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH Projektgebiet E D 50 HH 300 HH Erweitertes Angebot Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-) Liegt nicht auf notwendiger Trasse des Projektes (-) Erzeugt zusätzliche Ausbaukosten (-) Zulässig vergrößertes Projektgebiet* 2km Abweichende Angebote Netz vor Insel
<6 Mbit/s A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH Projektgebiet E D 50 HH 300 HH Erweitertes Angebot Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-) Liegt nicht auf notwendiger Trasse des Projektes (-) Erzeugt zusätzliche Ausbaukosten (-) Kundenpotential deckt diese Kosten nicht (-) Zulässig vergrößertes Projektgebiet* Abweichende Angebote Netz vor Insel
<6 Mbit/s A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH Projektgebiet E D 50 HH 300 HH Erweitertes Angebot Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-) Liegt nicht auf notwendiger Trasse des Projektes (-) Erzeugt zusätzliche Ausbaukosten (-) Kundenpotential deckt diese Kosten nicht (-) Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes verschlechtert sich (-) Zulässig vergrößertes Projektgebiet* Abweichende Angebote Netz vor Insel
<6 Mbit/s A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH Projektgebiet E D 50 HH 300 HH Erweitertes Angebot Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-) Liegt nicht auf notwendiger Trasse (-) Erzeugt zusätzliche Ausbaukosten (-) Kundenpotential deckt diese Kosten nicht (-) Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes verschlechtert sich (-) NICHT FÖRDERFÄHIG Zulässig vergrößertes Projektgebiet* Abweichende Angebote Netz vor Insel
<6 Mbit/s A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH Projektgebiet Abweichende Angebote Netz vor Insel E D 50 HH 400 HH Zulässig vergrößertes Projektgebiet* 2km Erweitertes Angebot
<6 Mbit/s A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH Projektgebiet E D 50 HH 400 HH Zulässig vergrößertes Projektgebiet* 2km Erweitertes Angebot Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-) Abweichende Angebote Netz vor Insel
<6 Mbit/s A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH Projektgebiet E D 50 HH 400 HH Zulässig vergrößertes Projektgebiet* 2km Erweitertes Angebot Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-) Liegt nur teilweise auf notwendiger Trasse des Projektes (-) Abweichende Angebote Netz vor Insel teilweise en-passant
<6 Mbit/s A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH Projektgebiet E D 50 HH 400 HH Zulässig vergrößertes Projektgebiet* 2km Erweitertes Angebot Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-) Liegt nur teilweise auf notwendiger Trasse des Projektes (-) Erzeugt zusätzliche Ausbaukosten (-) Abweichende Angebote Netz vor Insel teilweise en-passant
<6 Mbit/s A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH Projektgebiet E D 50 HH 400 HH Zulässig vergrößertes Projektgebiet* 2km Erweitertes Angebot Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-) Liegt nur teilweise auf notwendiger Trasse des Projektes (-) Erzeugt zusätzliche Ausbaukosten (-) Kundenpotential übersteigt die Kosten (+) Abweichende Angebote Netz vor Insel teilweise en-passant
<6 Mbit/s A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH Projektgebiet E D 50 HH 300 HH Zulässig vergrößertes Projektgebiet* 2km Erweitertes Angebot Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-) Liegt nur teilweise auf notwendiger Trasse des Projektes (-) Erzeugt zusätzliche Ausbaukosten (-) Kundenpotential übersteigt die Kosten (+) Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes verbessert sich (+) Abweichende Angebote Netz vor Insel teilweise en-passant
<6 Mbit/s A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH Projektgebiet E D 50 HH 300 HH Zulässig vergrößertes Projektgebiet* 2km Erweitertes Angebot Überbaut bereits grundversorgtes Gebiet (-) Liegt nur teilweise auf notwendiger Trasse des Projektes (-) Erzeugt zusätzliche Ausbaukosten (-) Kundenpotential übersteigt die Kosten (+) Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes verbessert sich (+) Bei positiver Ermessensentscheidung FÖRDERFÄHIG Abweichende Angebote Netz vor Insel teilweise en-passant
* Auszug aus Förderrichtlinie: 4.1 … Unzureichend ist ein Breitbandangebot bei Privathaushalten von unter 2 Mbit/s … **Auszug aus Förderrichtlinie: 4.2 Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn sich durch die Maßnahme die Breitbandversorgung auch in anderen als den vorrangig für die Versorgung vorgesehenen Gebieten verbessert. <6 Mbit/s A B C HVt <16MBit/s <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH Projektgebiet E D 50 HH 300 HH Zulässig vergrößertes Projektgebiet* 2km Abweichende Angebote Netz vor Insel Nur A – nicht förderfähig !!!* Nur B – nicht förderfähig !!!* Nur C – förderfähig** Nur D – nicht förderfähig !!!* Nur E – nicht förderfähig !!!* B+C – förderfähig** A+B+C – förderfähig** A+B+C+E – bedingt förderfähig**
Reduzierte & gesplittete Projekte* *wenn mehrere konkurrierende Angebote vorliegen, welche die Möglichkeit en-passant-Erschließung gemäß 4.2 der Förderrichtlinie nutzen wollen.
A B C HVt <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH E D 50 HH 300 HH <3 Mbit/s <1 Mbit/s F <16MBit/s Typisches Projektgebiet 3 Gemeinden mit Orten <2 Mbit/s förderfähig bedingt förderfähig
A B C HVt <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH E D 50 HH 300 HH <3 Mbit/s <1 Mbit/s F <16MBit/s Typisches Projektgebiet 3 Gemeinden mit Orten <2 Mbit/s förderfähig bedingt förderfähig Ausbauziel gemäß Richtlinie: Flächendeckender Ausbau >2 Mbit/s
A B C HVt <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH E D 50 HH 300 HH <3 Mbit/s <1 Mbit/s F <16MBit/s förderfähig bedingt förderfähig 50 HH Typisches Projektgebiet 3 Gemeinden mit Orten <2 Mbit/s Exklusiv nur ein Anbieter
C C HVt <1MBit/s 50 HH 1km A B HVt <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 300 HH 700 HH E D 50 HH 300 HH <3 Mbit/s <1 Mbit/s F <16MBit/s Hochspannungs-Trassen förderfähig bedingt förderfähig Selbst- tragender Ausbau Typisches Projektgebiet 3 Gemeinden mit Orten <2 Mbit/s reduziertes & gesplittetes Projekt
A B C HVt <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH E D 50 HH 300 HH <3 Mbit/s <1 Mbit/s F <16MBit/s Hochspannungs-Trassen förderfähig bedingt förderfähig gesplittetes Projekt
A B C HVt <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH E D 50 HH 300 HH <3 Mbit/s <1 Mbit/s F <16MBit/s Hochspannungs-Trassen förderfähig bedingt förderfähig gesplittetes Projekt
A B C HVt <1MBit/s <3 Mbit/s <6 Mbit/s 2km 50 HH 300 HH 700 HH E D 50 HH 300 HH <3 Mbit/s <1 Mbit/s F <16MBit/s förderfähig bedingt förderfähig Typisches Projektgebiet 3 Gemeinden mit Orten <2 Mbit/s reduziertes & gesplittetes Projekt
Bewilligungsbehörde (TAB) Breitbandkompetenzzentrum Fachtechnische Prüfung des Antrages Projektträger = Zuwendungs- empfänger z.B. Gemeinde Rückfragen zum Antrag Investor Rückfragen zum Angebot Prüfung des Antrages gemäß Förderrichtlinie Darstellung des Prozesses
Bewilligungsbehörde (TAB) Prüfung des Antrages gemäß Förderrichtlinie Breitbandkompetenzzentrum Fachtechnische Prüfung des Antrages Fachtechnische Stellungnahme Darstellung des Prozesses
Bewilligungsbehörde (TAB) Projektträger = Zuwendungs- empfänger z.B. Gemeinde Bewilligungsbescheid Darstellung des Prozesses
Projektträger = Zuwendungs- empfänger z.B. Gemeinde Investor Subventionsvertrag mit Investor Darstellung des Prozesses
, , , , ,00 Insgesamt vergebene Bescheide über ,05
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit MR Andreas Kaßbohm Leiter des Breitbandkompetenzzentrum Thüringen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit MR Andreas Kaßbohm Leiter des Breitbandkompetenzzentrum Thüringen Erfurt 17. Februar 2013