EU-Sozialvorschriften

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Deutsch-Polnischer Logistiktag Erkner
Advertisements

Anzahl der ausgefüllten und eingesandten Fragebögen: 211
Arbeitszeit an Tankstellen
LS 2 / Informatik Datenstrukturen, Algorithmen und Programmierung 2 (DAP2)
Merkblatt zur Berechnung der Gesamtqualifikation gemäß APO-GOSt B(C) gültig ab Schuljahr 2010/11 für die G8-Jahrgänge in der gymnasialen Oberstufe.
Fortbildungsprogramm für höhere Bedienstete aus der Europäischen Union und höhere Ministerialbeamte aus neuen EU-Mitgliedsstaaten sowie für hohe Beamte.
Modelle und Methoden der Linearen und Nichtlinearen Optimierung (Ausgewählte Methoden und Fallstudien) U N I V E R S I T Ä T H A M B U R G November 2011.
= = = = 47 = 47 = 48 = =
Scratch Der Einstieg in das Programmieren. Scatch: Entwicklungsumgebung Prof. Dr. Haftendorn, Leuphana Universität Lüneburg,
Die Befragten 7. bis 10. Klassen N % Mädchen ,8 Jungen ,2
Tricks mit Zahlen. Kapitel 2 © Beutelspacher Mai 2004 Seite 2 Idee / Aufgaben In jeder Woche stelle ich Ihnen einen Zaubertrick mit Zahlen vor. Ihre Aufgaben:
Grundkurs Theoretische Informatik, Folie 2.1 © 2006 G. Vossen,K.-U. Witt Grundkurs Theoretische Informatik Kapitel 2 Gottfried Vossen Kurt-Ulrich Witt.
Gespräch am 24. Januar 2007 Wuppertal
Rechtsvorschriften und
Regelung der Arbeitszeit (Richtlinie 2002/15/EG)
Inhalte und Maßnahmen eingegeben haben,
Heute: Scherenzange zeichnen
Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 2 Ralf KüstersDagstuhl 2008/11/30 3.
die Schule in Arles, Frankreich
Bild 1.1 Copyright © Alfred Mertins | Signaltheorie, 2. Auflage Vieweg+Teubner PLUS Zusatzmaterialien Vieweg+Teubner Verlag | Wiesbaden.
Dr. Ingrid Kuster Rechtsservice
20:00.
Lenk- und Ruhezeiten im nationalen Linienverkehr bis 50 km
Richtlinie (2003/59/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom ) über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge.
SK / , , in Hochkössen und der Wildschönau flow Ski- und Snowboardschule Intersport Menzel.
Arbeitsgesetz Tages- und Abendarbeit
Arbeitsrecht – BAGS KV Mag. Susanne Anderwald 1.
EU- Sozialrecht Aktuelle Änderungen im Lenker- Arbeitsrecht
NEU! 1 2. Wo kommt diese Art von Rezeptor im Körper vor?
1. Welcher Nerv innerviert diesen Muskel? NEU!
1 DMS EXPO 2009 Keynote Angst und Gier Dr. Ulrich Kampffmeyer PROJECT CONSULT Unternehmensberatung Dr. Ulrich Kampffmeyer GmbH Breitenfelder Straße 17.
Sonderbestimmungen für Lenker/innen im Straßengüterverkehr
Das Arbeitszeitpaket 2007.
Lenker-Arbeitszeitrecht NEU
Sichern und Retten bei Arbeiten in Höhen und Tiefen
Informationen zu den Abschlussprüfungen 2013
SchriftlichePrüfungen
Vorlesung Mai 2000 Konstruktion des Voronoi-Diagramms II
Symmetrische Blockchiffren DES – der Data Encryption Standard
Die ganze Nacht gearbeitet und trotzdem Minusstunden!
Managemententscheidungsunterstützungssysteme (Ausgewählte Methoden und Fallstudien) ( Die Thesen zur Vorlesung 3) Thema der Vorlesung Lösung der linearen.
PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG PARTENARIAT ÉDUCATIF GRUNDTVIG REPERES KULTURELLER ZUSAMMENHALT UND AUSDEHNUNG DER IDEEN AUF EUROPÄISCHEM.
Wochenruhezeiten im kombinierten Linien- und Gelegenheitsverkehr
Großer Altersunterschied bei Paaren fällt nicht auf!
MINDREADER Ein magisch - interaktives Erlebnis mit ENZO PAOLO
WÄHLEN MIT BIER Endergebnis So. 28. Sept Uhr
Analyseprodukte numerischer Modelle
Euer Einstieg ins Praktische Jahr: Informationen von der PJ-AG der FSmed & des Dekanats Gießen Euer Einstieg ins Praktische Jahr: Informationen von der.
2014 Januar 2014 So Mo Di Mi Do Fr Sa So
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Schutzvermerk nach DIN 34 beachten 20/05/14 Seite 1 Grundlagen XSoft Lösung :Logische Grundschaltung IEC-Grundlagen und logische Verknüpfungen.
Vortrag von Rechtsanwältin Verena Nedden, Fachanwältin für Steuerrecht zur Veranstaltung Wege zum bedingungslosen Grundeinkommen der Piratenpartei Rhein-Hessen.
5 Themen zum Arbeitsgesetz
WÄHLEN MIT BIER Endergebnis Mo. 2. Okt Uhr
Technische Frage Technische Frage Bitte löse die folgende Gleichung:
Ertragsteuern, 5. Auflage Christiana Djanani, Gernot Brähler, Christian Lösel, Andreas Krenzin © UVK Verlagsgesellschaft mbH, Konstanz und München 2012.
Informationen zu den Abschlussprüfungen 2015
1 IdeenSet Sonnensystem Ideenset Wann können Sonnenfinsternisse stattfinden? Erich Laager / 2014.
Bildergalerie PRESEASON CAMP Juni 2014 Romanshorn Get ready for the Season!
J-Team: Gymnasium Ulricianum Aurich und MTV Aurich Ein Projekt im Rahmen von UlricianumBewegt.de Euro haben wir schon…  8000 mal habt ihr bereits.
Datum:17. Dezember 2014 Thema:IFRS Update zum Jahresende – die Neuerungen im Überblick Referent:Eberhard Grötzner, EMA ® Anlass:12. Arbeitskreis Internationale.
1 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt 10 pt 15 pt 20 pt 25 pt 5 pt Wie.
1 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest KIM-Studie 2014 Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) Landeszentrale für Medien und Kommunikation.
Monatsbericht Ausgleichsenergiemarkt Gas – Oktober
Das Recht der Ausbildungsverhältnisse
Kollektivvertrag Restaurantfachmann/frau, Koch/Köchin, Gastronomiefachmann/frau, Systemgastronomiefachmann/frau.
Die Tage der Woche Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag
Rhythmisierung Das 75 Minuten Raster Maximal 5 Unterrichtsstunden pro Tag Zusammenstellung der Präsentation: Georg Husemann.
Einzuhaltende Arbeitszeitregeln beim Fahrpersonal
 Präsentation transkript:

EU-Sozialvorschriften für Omnibusfahrer VO (EG) 561/06 VO (EWG) 3821/85

Inhalt A. Geltungsbereich der EU-Sozialvorschriften B. Lenk- und Ruhezeiten 1. Lenkzeiten und Lenkzeitunterbrechungen 2. Tägliche Ruhezeiten Mehrfahrerbetrieb 3. Wöchentliche Ruhezeiten 4. Sonstige Regelungen Art. 2 Abs. 1 lit. b Art. 2 Abs. 2 Bitte das gewünschte Thema anklicken

Geltungsbereich der EU-Sozialvorschriften Ausnahmen: Art. 12 Inhalt

A. Sozialvorschriften Geltungsbereich Die EU-Sozialvorschriften haben Gültigkeit für die Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im nationalen Gelegenheitsverkehr im nationalen Linienverkehr über 50 km Länge im grenzüberschreitenden Linien- und Gelegenheitsverkehr (Art. 2 Abs. 1 lit. b; Art. 3 lit. a VO 561/06) bei Fahrten innerhalb der EU (Art. 2 Abs. 2 VO 561/06) bei Fahrten zwischen der EU und der Schweiz sowie zwischen der EU und den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Art. 2 Abs. 2 VO 561/06) Art. 2 Abs. 1 lit. b Art. 2 Abs. 2 Inhalt

A. Sozialvorschriften Geltungsbereich EU-Staaten Schweiz (für Fahrten aus EU-Staaten) Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (für Fahrten aus EU-Staaten) Norwegen Liechtenstein Island Inhalt

B. Lenk und Ruhezeiten Ausnahmen: Art. 12 Inhalt

ununterbrochene Lenkdauer B. Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Lenkzeiten ununterbrochene Lenkdauer bis zu 4 ½ Stunden tägliche Lenkzeit bis zu 9 Stunden Definition Lenkzeit: Art. 4 lit. j f ununterbrochene Lenkdauer: Art. 7 tägliche Lenkzeit: Art. 6 Abs. 1 zwei Mal pro Woche bis zu 10 Stunden (Art. 6 Abs. 1 VO 561/06) Inhalt

Wöchentliche Lenkzeit B. Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Lenkzeiten Wöchentliche Lenkzeit bis zu 56 Stunden Lenkzeit während zwei aufeinander folgenden Wochen („Doppelwoche“) wöchentliche Lenkzeit: Art. 6 Abs. 2 Lenkzeit Doppelwoche: Art. 6 Abs. 3 bis zu 90 Stunden (Art. 6 Abs. 2 und 3 VO 561/06) Inhalt

Lenkzeit in der Doppelwoche B. Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Lenkzeiten Lenkzeit in der Doppelwoche 90 Std. 90 Std. Woche 1 Woche 2 Woche 3 Woche 4 Lenkzeit 56 Std. Lenkzeit 34 Std. Lenkzeit 50 Std. Lenkzeit 40 Std. 84 Std. Inhalt

B. Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Lenkzeitunterbrechungen Nach einer Lenkdauer von 4 ½ Stunden ist eine Fahrtunterbrechung einzulegen. Diese beträgt mindestens 45 Minuten (Art. 7 VO 561/06) Lenkzeitunterbrechung: Art. 7 Inhalt

10 Std. Tageslenkzeit (max. 2 x pro Woche) B. Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Lenkzeitunterbrechungen Beispiel Lenkzeitunterbrechung (LZU) 9 Std. Tageslenkzeit Lenkzeit 4 ½ Stunden LZU 45 min Lenkzeit 4 ½ Stunden LZU 45 min LZ 1Std. 10 Std. Tageslenkzeit (max. 2 x pro Woche) Inhalt

Die Mindestlänge der Abschnitte und die Reihenfolge ist zwingend! B. Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Lenkzeitunterbrechungen Die Lenkzeitunterbrechung kann in zwei Abschnitte aufgeteilt werden: 1. Abschnitt: mindestens 15 Minuten 2. Abschnitt: mindestens 30 Minuten (Art. 7 VO 561/06) Lenkzeitunterbrechung: Art. 7 Die Mindestlänge der Abschnitte und die Reihenfolge ist zwingend! Inhalt

Beispiel für aufgeteilte Lenkzeitunterbrechungen B. Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Lenkzeitunterbrechungen Beispiel für aufgeteilte Lenkzeitunterbrechungen 1. LZU 15 min 2. LZU 30 min Lenkzeit 2 ½ Std. Lenkzeit 2 Std. Lenkzeit 2 Std. Lenkzeit 2 ½ Std. LZ 1Std. 1. LZU 15 min 2. LZU 30 min Nach spätestens 4 ½ Std. Lenkzeit folgt zwingend der 2. Pausenabschnitt Inhalt

Anwendungsbeispiel für aufgeteilte Lenkzeitunterbrechungen B. Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Lenkzeitunterbrechungen Anwendungsbeispiel für aufgeteilte Lenkzeitunterbrechungen 1. LZU 15 min 2. LZU 30 min 3. LZU 15 min 4. LZU 30 min Lenkzeit 2 Std. Lenkzeit 2 Std. Lenkzeit 2 Std. Lenkzeit 2 Std. Lenkzeit 2 Std. Inhalt

Ein Fahrer muss tägliche Ruhezeiten einlegen B. Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Regelmäßige tägliche Ruhezeit Ein Fahrer muss tägliche Ruhezeiten einlegen Am Ende eines Zeitraums von maximal 24 Stunden Dauer muss der Fahrer eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden Dauer eingelegt haben (Art. 8 Abs. 2; Art. 4 lit. g VO 561/06). Der 24-Stunden-Zeitraum beginnt mit dem Ende der vorangegangenen Ruhezeit (Art. 8 Abs. 2 VO 561/06). tägliche Ruhezeit: Art. 8 Abs. 2 Inhalt

Arbeitsschicht (max. 13 Std.) B. Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Regelmäßige tägliche Ruhezeit Der 24-Stundenzeitraum beginnt mit dem Ende der vorangegangenen Ruhezeit Am Ende des 24-Stundenzeitraums muss eine ununterbrochene Ruhezeit mit mindestens 11 Stunden Dauer eingelegt werden Es ergibt sich eine mögliche Länge der Arbeitsschicht (Lenkzeit, sonstige Arbeit, Wartezeiten, Pausen) von max. 13 Stunden (Art. 4 lit. g; Art. 4 Abs. 1 + 2 VO 561/06) tägliche Ruhezeit: Art. 4 lit. g vorangegangene Ruhezeit 24 – Stundenzeitraum Arbeitsschicht (max. 13 Std.) Ruhezeit (mind. 11 Std.) Inhalt

Die Mindestlänge der Teilruhezeiten und die Reihenfolge ist zwingend! B. Lenk-und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Aufgeteilte tägliche Ruhezeit Die tägliche Ruhezeit kann in zwei Teilen genommen werden 1. Teil: mindestens 3 Stunden ununterbrochen 2. Teil: mindestens 9 Stunden ununterbrochen (Art. 4 lit. g VO 561/06) vorangegangene Ruhezeit Arbeits-schicht 24 – Stundenzeitraum RZ >3 Std. Arbeits- schicht Ruhezeit > 9 Std. Aufteilung Ruhezeit: Art. 4 lit. g Die Mindestlänge der Teilruhezeiten und die Reihenfolge ist zwingend! Inhalt

Arbeitsschicht (max. 15 Std.) B. Lenk-und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Reduzierte tägliche Ruhezeit Die tägliche Ruhezeit kann verkürzt werden Die Mindestdauer beträgt dann 9 Stunden Höchstens 3 Mal zwischen zwei Wochenruhezeiten möglich Es muss kein Ausgleich für die Verkürzung gewährt werden Eine verkürzte tägliche Ruhezeit kann nicht aufgeteilt werden (Art. 4 lit. g; Art. 8 Abs.2 VO 561/06) verkürzte tägliche Ruhezeit: Art. 8 Abs. 2 vorangegangene Ruhezeit 24 – Stundenzeitraum Arbeitsschicht (max. 15 Std.) verkürzte Ruhezeit (mind. 9 Std.) Inhalt

Die Fährenregel ist nur bei einer 11-stündigen Ruhezeit zulässig B. Lenk-und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Unterbrochene tägliche Ruhezeit „Fähren-Regel“ Eine regelmäßige tägliche Ruhezeit kann höchstens 2 Mal für insgesamt maximal 1 Stunde durch andere Tätigkeiten (z.B. lenken) unterbrochen werden wenn das Fahrzeug auf einer Fähre oder mit der Bahn befördert wird (Art. 9 Abs. 1 VO 561/06) unterbrochene Ruhezeit: Art. 9 Abs. 1 vorangegangene Ruhezeit 24 – Stundenzeitraum Arbeitsschicht Ruhe-zeit 1 Ruhe-zeit 2 Ruhe- zeit 3 Die Fährenregel ist nur bei einer 11-stündigen Ruhezeit zulässig Inhalt

Aufgeteilte Tagesruhezeit B. Lenk-und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Übersicht tägliche Ruhezeit Regel-Tagesruhezeit voran-gegangene Ruhezeit Arbeitsschicht  24 – Stundenzeitraum  Ruhezeit Die regelmäßige tägliche Ruhezeit umfasst mindestens 11 Stunden Der 24-Stunden-Zeitraum beginnt mit Ende der vorangegangenen Ruhezeit Das ermöglicht eine Schichtlänge von maximal 13 Stunden  max. 13 Std.   >11 Std.  Aufgeteilte Tagesruhezeit Das zweite Teilstück liegt zwischen zwei Teilschichten und umfasst mindestens 3 Stunden Länge Der 24-Stunden-Zeitraum beginnt mit Ende der vorangegangenen Ruhezeit Die aufgeteilte Ruhezeit besteht aus einem Teilstück von mindestens 9 Stunden voran-gegangene Ruhezeit  24 – Stundenzeitraum  Arbeit RZ Arbeit Ruhezeit Es ergibt sich (incl. Teil-ruhezeit) eine Schichtzeit von maximal 15 Stunden  max. 15 Std.   > 9 Std.  unterbrochene Ruhezeit: Art. 9 Abs. 1 Reduzierte Tagesruhezeit Die Verkürzung ist nur drei Mal zwischen zwei Wochenruhezeiten zulässig! voran-gegangene Ruhezeit Arbeitsschicht  24 – Stundenzeitraum  Ruhezeit Es ergibt sich eine Schichtzeit von maximal 15 Stunden Die verkürzte tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 9 Stunden Der 24-Stunden-Zeitraum beginnt mit Ende der vorangegangenen Ruhezeit  max. 15 Std.   > 9 Std.  Inhalt

B. Lenk-und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Mehrfahrerbetrieb Definition mindestens 2 Fahrer sind auf einem Fahrzeug zum Lenken eingesetzt die Fahrt darf mit einem Fahrer begonnen werden; nach einer Stunde Lenkdauer müssen aber mindestens 2 Fahrer auf dem Fahrzeug zum Lenken eingesetzt sein Mehrfahrerbetrieb: Art. 4 lit. o; Art. 8 Abs. 5 (Art. 4 lit. o VO 561/06) Inhalt

Sonderregel für die Tagesruhezeit B. Lenk-und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Mehrfahrerbetrieb Sonderregel für die Tagesruhezeit Am Ende eines Zeitraums von maximal 30 Stunden Dauer muss eine ununterbrochene Ruhezeit von 9 Stunden Dauer eingelegt werden. (Art. 8 Abs. 5 VO 561/06) vorangegangene Ruhezeit Arbeitsschicht (max. 21 Std.) Ruhezeit (mind. 9 Std.) 30 – Stundenzeitraum Inhalt

Beifahrerzeiten zählen als Fahrtunterbrechung! B. Lenk-und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Mehrfahrerbetrieb Extrembeispiel ACHTUNG! Für sonstige Arbeit (z.B. Koffer ausladen) bleibt nur noch 1 Stunde! vorangegangene Ruhezeit LZ 4,5 AB 4,5 LZ 4,5 AB 4,5 L Z A B Ruhezeit > 9 Std. 30 – Stundenzeitraum AB 4,5 LZ 4,5 AB 4,5 LZ 4,5 A B L Z Arbeitsschicht 21 Std. Beifahrerzeiten zählen als Fahrtunterbrechung! Inhalt

B. Lenk-und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Wöchentliche Ruhezeit In jeweils zwei aufeinander folgenden Wochen sind zwei wöchentliche Ruhezeiten einzulegen (Art. 8 Abs. 6 VO 561/06) eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen (Arbeitsschichten) (Art. 8 Abs. 6 VO 561/06) die wöchentliche Ruhezeit entsteht durch Verlängerung einer täglichen Ruhezeit (Art. 8 Abs. 3 VO 561/06) wöchentliche Ruhezeit: Art. 8 Abs. 6 eine wöchentliche Ruhezeit, die in zwei Wochen fällt, kann nur für eine der beiden Wochen angerechnet werden (Art. 8 Abs. 9 VO 561/06) Inhalt

B. Lenk-und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Regelmäßige wöchentliche Ruhezeit Eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit dauert mindestens 45 Stunden (Art. 4 Buchst. h) wöchentliche Ruhezeit: Art. 8 Abs. 6 Inhalt

B. Lenk-und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Reduzierte wöchentliche Ruhezeit Eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit kann auf 24 Stunden verkürzt werden (Art. 4 Buchst. h) von den vorgeschriebenen zwei wöchentlichen Ruhezeiten während einer Doppelwoche kann immer nur eine reduziert werden (Art. 8 Abs. 6) der Ausgleich erfolgt durch eine gleichwertige ununterbrochene Ruhepause (Art. 8 Abs. 6) Die Verkürzung muss bis zum Ende der dritten Folgewoche ausgeglichen werden (Art. 8 Abs. 6) wöchentliche Ruhezeit: Art. 8 Abs. 6 Die Ausgleichszeit ist an eine andere Ruhezeit von mindestens 9 Stunden anzuhängen (Art. 8 Abs. 7) Inhalt

B. Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Wöchentliche Ruhezeit Beispiel: Eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit mit mindestens 45 Stunden Dauer endet Nach spätestens sechs 24-Stunden-Zeiträumen legt der Fahrer eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit mit mindestens 24 Stunden Dauer ein Nun muss wieder eine regelmäßige Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden Dauer eingelegt werden Nach spätestens sechs 24-Stunden-Zeiträumen muss dann eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit mit mindestens 45 Stunden Dauer eingelegt werden Diese Reduzierung muss bis spätestens zum Ende der dritten Folgewoche ausgeglichen werden Es folgen eine Arbeitswoche, eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit und eine weitere Arbeitswoche Außerdem muss die Reduzierung aus Woche 1 ausgeglichen werden Es folgt eine neue Arbeitswoche Nun ist wieder eine regelmäßige Wochenruhezeit mit mindestens 45 Stunden Dauer fällig. 6-Tage-Regelung: Art. 8 Abs. 6 Ruhezeiten während Doppelwoche: Art. 8 Abs. 6 Anrechnung der WRZ: Art. 8 Abs. 9 Dauer der regelmäßigen WRZ: Art. 4 lit. h WRZ ersetzt TRZ: Art. 8 Abs. 3 Woche 1 Woche 2 Woche 3 Woche 4 Woche 5 Inhalt

B. Lenk-und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Wöchentliche Ruhezeiten - Beispiel 0 Uhr 6 Uhr 12 Uhr 18 Uhr 24 Uhr Mo Di Mi Do Fr Sa So wöchentl. RZ Arbeitsschicht tägl. Ruhezeit tägl. Ruhezeit Arbeitsschicht tägl. Ruhezeit TRZ Arbeitsschicht tägliche Ruhezeit Woche 1 tägl. Ruhezeit Arbeitsschicht auf 33 Std. reduzierte wöchentliche Ruhezeit (von Do 21 Uhr bis Sa 6 Uhr) Arbeitsschicht TRZ tägl. Ruhezeit Arbeitsschicht TRZ Der Fahrer erhält einen freien Tag Es ergibt sich eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von 33 Std. 12 Std. sind nachzuholen Inhalt

45 Std. wöchentliche Ruhezeit (von Mi 21 Uhr bis Fr 18 Uhr) B. Lenk-und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Wöchentliche Ruhezeiten - Beispiel 0 Uhr 6 Uhr 12 Uhr 18 Uhr 24 Uhr Mo Di Mi Do Fr Sa So tägl. Ruhezeit Arbeitsschicht tägl. Ruhezeit tägl. Ruhezeit Arbeitsschicht tägl. Ruhezeit tägl. Ruhezeit Arbeitsschicht Woche 2 45 Std. wöchentliche Ruhezeit (von Mi 21 Uhr bis Fr 18 Uhr) nachgeholte Ruhezeit 12 Std. Arbeitsschicht TRZ tägl. Ruhezeit Arbeitsschicht TRZ Der Fahrer wird am kommenden Wochenende gebraucht und bekommt deshalb schon jetzt zwei Tage frei. Die vorgeschriebenen 45 Stunden Wochenruhezeit sind bereits am Freitag um 18 Uhr erreicht. Von Freitag 18 Uhr bis Samstag 6 Uhr wird die Verkürzung der Ruhezeit in der Vorwoche nachgeholt. Inhalt

ACHTUNG: Ausgleichszeiten können nicht aufgeteilt werden! B. Lenk-und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Wöchentliche Ruhezeit - Faustregeln Faustregeln für die Grobplanung der Wochenruhezeiten (Voraussetzung: keine Nachtfahrten) 1 freier Tag entspricht einer Ruhezeit von etwa 32 – 36 Stunden. Es müssen also nur etwa 9 – 13 Stunden nachgeholt werden 2 freie Tage entsprechen einer Ruhezeit von etwa 56 – 60 Stunden. Es können also schon im Rahmen dieser Ruhezeit 11 – 15 Stunden nachgeholt werden. jeweils wöchentlich abwechselnd 1 freier Tag und 2 freie Tage können somit ausreichen, um die Wochenruhezeiten samt Ausgleich zu gewähren. ACHTUNG: Ausgleichszeiten können nicht aufgeteilt werden! Inhalt

Folgende Ruhezeiten dürfen im Fahrzeug verbracht werden: B. Lenk-und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Ruhezeiten im Fahrzeug Folgende Ruhezeiten dürfen im Fahrzeug verbracht werden: tägliche Ruhezeiten verkürzte wöchentliche Ruhezeiten Voraussetzungen: Ruhezeit im Fahrzeug: Art. 8 Abs. 8 das Fahrzeug muss über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügen das Fahrzeug darf nicht fahren (Art. 8 VO 561/06) Inhalt

B. Lenk-und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Ablösefahrten Anfahrt mit Pkw ist Arbeitszeit, aber nicht Lenkzeit, wenn der Fahrer selbst fährt. Anfahrt mit Pkw ist Arbeitsbereitschaft (und damit zwar Fahrtunter-brechung aber nicht Ruhezeit), wenn der Fahrer nicht selbst fährt. Ablösefahrten: Art. 9 Abs. 2 f Anfahrt mit der Bahn ist nur dann Ruhezeit, wenn der Fahrer über ein Bett verfügt (Liegewagen) (Art. 9 Abs. 2 + 3 VO 561/06) Inhalt

B. Lenk-und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Ausnahmen Der Fahrer darf von den vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten abweichen... ... um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, ... wenn dies erforderlich ist, um die Sicherheit von Personen, des Fahrzeugs oder der Ladung zu gewährleisten Ausnahmen: Art. 12 ... sofern dadurch die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet wird. (Art. 12 VO 561/06) Inhalt

B. Lenk-und Ruhezeiten für Omnibusfahrer (VO (EG) 561 / 06) Ausnahmen Der Fahrer hat Art und Grund dieser Abweichung spätestens bei Erreichen des geeigneten Halteplatzes handschriftlich zu vermerken... ... auf dem Schaublatt des (analogen) Kontrollgeräts Ausnahmen: Art. 12 ... auf einem Ausdruck des (digitalen) Kontrollgeräts (Art. 12 VO 561/06) Inhalt

www.kompetenz-bus.de Zum Inhaltsverzeichnis