Berufsschule mit Fachhochschulreife

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 Präsentation transkript:

Berufsschule mit Fachhochschulreife

Doppelqualifikation im dualen System Herzlich willkommen

Eine interessante Alternative ? Doppelqualifizierung an beruflichen Schulen = berufliche Erstausbildung plus Fachhochschulreife Berufliche Erstausbildung plus Fachhochschulreife: Eine interessante Möglichkeit für viele Schüler und viele Betriebe Doppelqualifizierung – eine hervorragende Voraussetzung für den Start in eine erfolgreiche Zukunft für Schüler und Betrieb. Eine interessante Alternative ? :

Die Bildungsgänge des KBBZ Saarbrücken (Friedrich-List-Schule) führen in einem differenzierten Unterrichtssystem einzeln und doppelt qualifizierend zu beruflichen Qualifikationen. Das Interesse von Handel, Handwerk und Industrie an doppeltqualifizierenden Bildungsgängen in den Fachklassen des dualen Systems steigt bundesweit zunehmend. Die Unternehmen erkennen die Chance, Auszubildenden attraktivere Ausbildungsplätze anbieten zu können oder eigenes Personal im Hinblick auf die Ausbildung zukünftiger Führungskräfte gezielt entwickeln zu können. Leistungsfähige und leistungsbereite junge Menschen sehen hier die Möglichkeit, ihre persönliche Lebensperspektive entscheidend zu verbessern. Für die Berufsschule können diese Bildungsgänge einerseits Herausforderung und andererseits Chance zur Profilbildung bzw. Schulentwicklung sein.

Durch die Höherqualifizierung während der Ausbildungs- zeit verbessern sich die persönlichen Perspektiven der Auszubildenden und die personellen Perspektiven des Betriebes Das Motivationspotenzial für Auszubildende, Ausbilder und Berufsschule steigt durch Attraktivität und Anspruch des Bildungsganges. Das höhere Kompetenzniveau der Absolventen wirkt sich durch Selbstständigkeit, Verantwortungsbereitschaft aber auch Weiterbildungsbereitschaft aus. Sicherung von Führungsnachwuchskräften aus dem eigenen Betrieb

Didaktisches Konzept – Integrativer Ansatz Vorgaben im: berufsbezogenen Lernbereich berufsübergreifenden Lernbereich Differenzierungsbereich Vorgaben der KMK-Standards Berufsorientierte Lernsituation Berufliche Handlungskompetenz und Studierfähigkeit

Didaktische Bildungsgangplanung 1. Fachklasse eines Ausbildungsbe- rufes 2. Fachklasse eines affinen Ausbil- dungsberufes

RECHTSGRUNDLAGEN Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. Juni 1998 i.d.f. vom 09. März 2001) Punkt II. der Vereinbarung (Voraussetzungen für den Erwerb der Fachhochschulreife) Die fachhochschulreife nach dieser vereinbarung kann erworben werden mit dem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Recht des Bundes oder der Länder; die Mindestdauer für doppelqualifizierende Bildungsgänge beträgt drei Jahre Der Erwerb der Fachhochschulreife setzt den mittleren Bildungsabschluss voraus. Die Fachhochschulreife wird ausgesprochen, wenn in den einzelnen originären beruflichen Bildungsgängen die zeitlichen und inhaltlichen Rahmenvorgaben eingehalten werden. Die Erfüllung der in dieser Vereinbarung festgelegten inhaltlichen standards muss über eine Prüfung nachgewiesen werden. Dies kann entweder in die originäre Abschlussprüfung (Kammerprfüfung) integriert oder eine Zusatzprüfung sein.

ORGANISATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN Rahmenbedingungen für den Zusatzunterricht sind: ein fixer Nachmittag (Montag-Freitag) je Schulwoche, rund 600 Unterrichtsstunden über drei Schuljahre in den Bereichen Sprache (Deutsch und Fremdsprache), Mathematik, Naturwissenschaften, Gesellschaftswissenschaften gemäß KMK-Vereinbarung, Beginn des Zusatzunterrichtes evtl. erst nach den Herbstferien, Teilnahme als Externe an der zentralen Abschlussprüfung der Fachoberschulen. Ein Zusatzkurs wird eingerichtet, wenn die Mindestzahl von 15 Teilnehmern gemeldet wird. Kommt eine ausreichende Zahl an Auszubildenden im gleichen Ausbildungsberuf an einem Standort zustande, wird der Zusatzunterricht für Schüler/innen einer Berufsschulklasse standortbezogen organisiert (INTEGRATIONSMODELL). Kommt eine ausreichende Anzahl an Teilnehmern aus unterschiedlichen Ausbildungsberufen eines gleichen Bereiches an einem Standort zustande, kann ein Zusatzkurs an diesem Standort eingerichtet werden (STANDORTMODELL). Kommt eine ausreichende Teilnehmerzahl an einem Standort in einem Bereich nicht Zustande, wird der Zusatzunterricht an zentralen Berufsschulstandorten angeboten (ZENTRALMODELL).

Die Schulform erhält eine eigene Ausbildungs- und Prüfungsordnung, in die Elemente sowohl nach dem Berufsbildungsgesetz als auch nach der Schulordnung und Prüfungsord-nung der Fachoberschulen im Saarland sowie die KMK-Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen einfließen.

VERSETZUNG Die Versetzungsregelungen der originären Bildungsgänge bleiben unberücksichtigt. D.h., bei dem Bildungsgang der Berufsschule gibt es keine Nichtversetzung. Beim Bildungsgang der Fachoberschule wird nach der „Verordnung – Schulordnung – über die Ausbildung an Fachoberschulen“ im Saarland entschieden. Schüler, die nicht versetzt werden, scheiden aus dem doppelqualifizierenden Bildungsgang aus. Sie können in einen parallelen Bildungsgang gleicher Ausbildungsrichtung ohne Fachhochschulreifeprüfung eintreten. Eine Wiederholung einer Klassenstufe ist nicht möglich.

PRÜFUNGSABLAUF Prüfung der Berufsschule wie bisher bei der zuständigen Stelle FOS-Anteil über eine zentrale landesweite Prüfung zu den gleichen Terminen wie die FOS Die Prüfungen der zuständigen Stellen ent-sprechen den Prüfungsfächern Wirtschaftslehre und Rechnungswesen der FOS, so dass in der FOS-Prüfung die Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache schriftlich/mündlich und jeweils ein gesellschaftswissenschaftliches und naturwissen-schaftliches Fach mündlich geprüft werden kann

BESTEHEN DER PRÜFUNG Die Prüfung ist dann bestanden, wenn die Kammer-prüfung und die FOS Prüfung bestanden sind sowie die Schule ein Abschlusszeugnis erstellt hat. Ist die Kammerprüfung nicht und alle übrigen Bestandteile bestanden, so richtet sich eine mögliche Wiederholung nach Berufsbildungsgesetz. Ist die Kammerprüfung bestanden und eine oder beide übrigen Bestandteile nicht, so kann der eine oder beide Bestandteile wiederholt werden. Dies ist im Einzelfall individuell zu regeln.