Umsetzung des Projektes

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 Präsentation transkript:

Umsetzung des Projektes Gemeinsames Technisches Sekretariat

Inhalt Die Rolle des Lead Partners Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung Änderungsantrag und -vertrag Publizität 5. Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Sachsen in Tschechien

1. Die Rolle des Lead Partners Der Lead-Partner erhält die Finanzierungszusage schließt den Zuwendungsvertrag mit der SAB ab koordiniert die Umsetzung des Projektes beiderseits der Grenze meldet sämtliche Änderungen im Projekt dem GTS

1. Die Rolle des Lead Partners rechnet ab und erstattet Bericht gegenüber der Zwischengeschalteten Stelle der Bescheinigungsbehörde unter Einbindung der Art. 16-Prüfer (Auszahlungsantrag) leitet die Fördermittel weiter an Projektpartner stellt die ordnungsgemäße Verwendung der EU-Fördermittel sicher stellt die Publizität für das Projekt beiderseits der Grenze sicher

2. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung Positive Entscheidung im Begleitausschuss Angebot über den Abschluss eines privatrechtlichen Zuwendungsvertrages (Annahmefrist: 4 Wochen) Privatrechtlicher Zuwendungsvertrag (nach verbindlicher Mitteilung des Ministeriums für Regionalentwicklung über die Bewilligung der Förderung aus dem Staatshaushalt der Tschechischen Republik und bei Verfügbarkeit der EU-Mittel und der sächsischen Landesmittel)

2. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung Jährliche Auszahlungsplanung = Terminplan zur Beantragung der Auszahlung durch den Lead Partner spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des ZWV verbindlich hinsichtlich der Mittel für das jeweilige Haushaltsjahr bei Nichtabnahme der zugesagten Fördermittel in den zugeteilten Jahren muss mit einer Kürzung der EU-Förderung gerechnet werden Vordruck für Auszahlungsplanung unter: http://www.ziel3-cil3.eu/de/formulare/projektumsetzung/index.html

3. Änderungen im Projekt 3. Änderungen im Projekt ja nein ja / nein Änderungsantrag erforderlich Zustimmung BA Zustimmung GTS Vertragsanpassung erforderlich Wesentliche Änderungen (laut UD) Änderungen (z.B. Überschreitung der Hauptausgabenposition um mehr als 20% , Inhaltliches, Laufzeit, Indikatoren) Einfache Änderungen (z.B.Jahresscheiben, LP - Vertretungsberechtigung, Anschrift) Ausgaben- verschiebung bis zu 20 % ja nein ja / nein

3. Änderungen im Projekt 3. Änderungen im Projekt Wesentliche Änderungen – Änderungsantrag und Zustimmung des Begleitausschusses bei … Ausgaben- und Finanzierungsplan, der eine Mittelerhöhung für das Gesamtprojekt bewirkt Projektaktivitäten, die die Erreichung der Projektziele wesentlich beeinträchtigen Mittelverschiebung zwischen tschechischen und deutschen Kooperationspartnern, wenn dadurch das Kriterium der gemeinsamen Finanzierung nicht mehr gegeben ist

3. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung 3. Änderungen im Projekt Wesentliche Änderungen – Änderungsantrag und Zustimmung des Begleitausschusses bei … Wechsel des Kooperationspartners bei wesentlichen Auswirkungen auf den grenzübergreifenden Effekt Wechsel des Projektdurchführungsortes Vertragsänderung

3. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung 3. Änderungen im Projekt Änderungen – ohne Zustimmung des Begleitausschusses, jedoch mit Zustimmung des GTS bei … Überschreitung einer Hauptausgabenposition um mehr als 20 % Verlängerung der Laufzeit Mittelverschiebung in die Folgejahre bzw. Änderung der Jahresauszahlungsplanung Änderungen von Projektaktivitäten, die die Projektziele nicht beeinträchtigen

3. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung 3. Änderungen im Projekt Änderungen – ohne Zustimmung des Begleitausschusses, jedoch mit Zustimmung des GTS bei … Änderung der vertretungsberechtigten Personen, Anschrift zusätzliche Aktivitäten (z.B. Veranstaltungen, Publikationen) Änderung des Zuschusses, Ersparnisse Partnerwechsel Vertragsänderung, wenn zutreffend

3. Zuwendungsvertrag und Auszahlungsplanung 3. Änderungen im Projekt Änderungen – ohne Anzeige, ohne Zustimmung des Begleitausschusses und GTS bei … Verschiebungen der Ausgaben, die die Hauptausgabenposition nicht 20 % überschreiten (tschechische PP müssen das CRR in einem Vordruck informieren) die Verschiebungen der Ausgaben bis zu 20 % müssen jedoch immer einen Bezug zu den Projektzielen haben wird bei der Art.-16-Prüfung geprüft

3. Änderungen im Projekt Änderungsantrag: zweisprachiger Vordruck unter www.ziel3-cil3.eu Beschreibung der Änderung durch Gegenüberstellung alt und neu laut entsprechendem Punkt im Projektantrag bei Änderung von Ausgaben- und Finanzierungsplan: tabellarische Darstellung Änderungen sind durch den Lead Partner nach Abstimmung mit den Kooperationspartnern dem GTS anzuzeigen

3. Änderungen im Projekt Wann und wie oft soll die "Anzeige einer Projektänderung" beim GTS eingereicht werden? in einer gesammelten Form für alle Partner und wenn möglich für einen längeren Zeitraum in dringenden Fällen jederzeit Verlängerung der Laufzeit spätestens 1 Monat vor dem geplanten Projektende

4. Publizität - allgemein Vorschriften und Mindestanforderung an Verwaltungsbehörden und an Nutzer der Fördermittel in Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1828/2006 – Abschnitt 1 „Information und Publizität“ *** Kommunikationsplan (KP) – legt die Informationsmaßnahmen auf Programmebene für die Jahre 2007 – 2015 fest die Umsetzung des KP übernimmt das Gemeinsame Technische Sekretariat (GTS)

4. Publizität - Projektebene Der Lead Partner stellt die Publizität für das Projekt beiderseits der Grenze sicher. Die Kooperationspartner unterrichten die Öffentlichkeit durch geeignete Informationsmaßnahmen über die Förderung. Publizitätsmaßnahmen sind zuschussfähige Ausgaben weitere Informationen im Leitfaden unter: http://www.ziel3-cil3.eu/de/oeffentlichkeit/projektebene/index.html

4. Publizität - Projektebene Publizitätsmaßnahmen auf Projektebene Hinweistafeln (bei der Durchführung des Projektes) und Erläuterungstafeln (bleibende Tafeln nach Abschluss) bei investiven Maßnahmen Embleme auf geförderten Gegenständen (z. B. Webseite), Werbematerial, Dokumente und Unterlagen (z. B. Einladungen, Präsentationen, Broschüren etc.) in Veranstaltungen Hinweis auf die EU-Kofinanzierung im Grußwort, Flagge, Fotodokumentation etc.

4. Publizität - Projektebene Elemente auf Tafeln, Webseiten, Dokumenten Emblem der EU entsprechend grafischer Norm laut VO 1868/2006 und Verweis auf die „Europäische Union“ Verweis auf den EFRE mit folgendem Slogan: „Europäischer Fonds für regionale Entwicklung“ Verweis auf den Mehrwert: „Investition in Ihre Zukunft“ Für kleines Werbematerial nur Punkt 1 Ziel 3-Programm-Logo wird empfohlen

4. Publizität - Projektebene Emblem EU mit Verweis auf EU, EFRE und Mehrwert Emblem EU mit Verweis auf EU

4. Publizität - Projektebene Hinweistafeln (während der Durchführung des Vorhabens) Erläuterungstafeln (spätestens 6 Monate nach Abschluss) Infrastruktur- oder Baumaßnahmen und materielle Gegenstände mit öffentlichem Gesamtbeitrag von mehr als 500.000 € (Art. 8, Abs. 3 der VO 1828/2006) gut sichtbar, entsprechende Größe, zweisprachig Art und Bezeichnung des Vorhabens Emblem EU mit Verweis auf EU, EFRE und Mehrwert Emblem mindestens 25 % der Gesamtfläche der Tafel

4. Publizität - Projektebene Beispiel einer Hinweistafel

4. Publizität – Programmebene zweisprachiger Webauftritt mit aktuellen Informationen, Liste der Begünstigten etc. Veranstaltungen und zielgruppenorientierte Seminare Beratungen zweisprachige Wanderausstellung zur Ausleihe Infobroschüre, Ergebnisbroschüre Pressearbeit (z. B. Präsentation von Projektbeispielen) Berichte gegenüber der EU

5. Vergabe von Aufträgen Sicherstellung eines wirtschaftlichen Einkaufs im Markt Vergabeziel: Wettbewerbsgrundsatz: Leistungen sind grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben Grundsätze: Gleichbehandlungsgrundsatz: Alle Bieter sind grundsätzlich gleich zu behandeln Transparenzgebot: Sicherstellung eines transparenten Verfahrens

5. Vergabe von Aufträgen Wichtig sind die jeweils geltenden Fassungen! Europäische Richtlinien und Verordnungen nationale Gesetze über das Vergaberecht Regeln im Gemeinsamen Umsetzungsdokument Regeln im Zuwendungsvertrag

5. Vergabe von Aufträgen EU – Richtlinie 2004/18/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge VO (EG) Nr. 1251/2011 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren CZ – Gesetz Nr. 137/2006 über öffentliche Aufträge sowie Novellierungen 76/2008, 55/2012 u. VO der Regierung Nr. 447/2011 DE – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A jeweils geltende Fassung) DE – Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A jeweils geltende Fassung) DE – Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF jeweils geltende Fassung)

5. Vergabe von Aufträgen in EU EU-Schwellenwerte nach Verordnung 1251/2011 für Bauaufträge: 5.000.000 EUR Liefer- und Dienstleistungsaufträge: klassische Auftraggeber 200.000 EUR Sektorenauftraggeber (Trinkwasser / Energieversorgung / Verkehr): 400.000 EUR Beschränkte Ausschreibung: mindestens 3 Vergleichsangebote Freihändige Vergabe: i. d. R. 3 Vergleichsangebote VOL: Dienst- und Lieferleistungen VOB: Bauleistungen

5. Vergabe von Aufträgen in Sachsen Freistaat Sachsen Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sowie alle Informationen zum Thema Vergabe können Sie bei der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.V. erfragen (Kontakt: http://www.abstsachsen.de) Vergabeportal http://www.vergabe24.de/wissen/vergaberecht/gesetze-und-verordnungen.html

5. Vergabe von Aufträgen in Sachsen Schwellenwerte in Sachsen laut Umsetzungsdokument bei Gesamtzuwendungssumme unterhalb 50.000 € und jeweiliger Auftragshöchstwert mehr als 500 € (netto): - das wirtschaftlichste Angebot von 3 Vergleichsangeboten oberhalb 50.000 € und jeweiliger Auftragshöchstwert mehr als 500 € und weniger als 13.000 € (netto): - das wirtschaftlichste Angebot von 3 Vergleichsangeboten

5. Vergabe von Aufträgen in Sachsen Schwellenwerte in Sachsen laut Umsetzungsdokument bei Gesamtzuwendungssumme: oberhalb 50.000 € und jeweilige Auftragshöchstwert mehr als 13.000 € (netto): - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB / A jeweilig geltende Fassung) - Verdingungsordnung für Leistungen und Lieferungen (VOL / A jeweilig geltende Fassung)