Schulhomepage und Recht Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Schulhomepage und Recht Johannes Philipp, (cc) 2013
Urheberrecht Grundgesetz Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Datenschutz Recht auf informationelle Selbstbestimmung Telemediengesetz Rundfunkstaatsvertrag Jugendmedienschutz
Schulhomepage und Verantwortung (1) Impressumspflicht (§ 7 Abs. 1 TMG) Diensteanbieter: Freistaat Bayern verantwortlich: Schulleitung (Art. 57 Abs. 3 BayEUG) Auch für fremde Inhalte verantwortlich, wenn die Schule sie sich „zu eigen macht“. „Zu eigen machen“ = Die Information stellt sich aus der Sicht eines Dritten wie eine eigene dar. „eingebetteter Link“ Verantwortung Schulleitung „externer Link“ (wird in eigenem Browserfenster geöffnet) keine Verantwortung der Schulleitung
Schulhomepage und Verantwortung (2) Die Schulleitung muss dafür sorgen, dass nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen wird. Prüfung aller Inhalte vor Veröffentlichung. Stichprobenartige Kontrolle in Zeitabständen. Bei Kenntnis unzulässiger Inhalte: sofort löschen. Links auf fremde Internetseiten müssen zum Zeitpunkt der Verlinkung unbedenklich gewesen sein. Sinnvoll: Distanzierung vom Inhalt fremder Seiten (Disclaimer). Z. B.: Verlinkung auf www.domainrecht.de oder Formulierung in KM-Hinweisen, S. 6
Schulhomepage und Presserecht (1) Schulhomepage = „Telemedium mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“? Informationen mit künstlerischem bildenden unterhaltendem Charakter Z. B.: Berichte über Wandertage, Feiern, Praktika Stellungnahmen zu schulischen Fragen Darstellung von Schülerwerken Online-Schülerzeitung Impressumspflicht (§ 5 TMG, § 55 RStV) Gegendarstellungsanspruch (§ 56 RStV) Trennung von Werbung und Programm (§ 58 RStV)
Schulhomepage und Presserecht (2) Impressum Name der Schule Name der Schulleiterin/des Schulleiters Anschrift der Schule E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Schule Bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten zusätzlich: Angabe der Lehrkraft, die für den redaktionellen Teil zuständig ist (Erneut) Name und Anschrift der Schule Bei mehreren Verantwortlichen Angabe des Verantwortungsbereichs Bei Schülerzeitung: eine Lehrkraft muss Verantwortung übernehmen Diensteanbieter: Freistaat Bayern, Verantwortlicher: Schulleiter/in Das Impressum muss leicht auffindbar sein. §§ 5 und 6 TMG, § 55 RStV, KMBek v. 12.09.2012
Schulhomepage und Urheberrecht (1) Im Gegensatz zum Unterricht ist die Schulhomepage öffentlich. Nur eigene „Werke“ verwenden oder Einverständnis des Berechtigten einholen (schriftlich!) oder Werke mit „freien“ Rechten verwenden (Creative Commons etc.) oder Für Verwendung bezahlen (Lizenzierung) „Zitate“ sind erlaubt (Quellenangabe!)
Schulhomepage und Urheberrecht (2) Werke von Schülern auf der Schulhomepage Einverständnis einholen: Unter 14 Jahren: Eltern Ab 14 Jahren: Schüler + Eltern Ab 18 Jahren: Schüler
Schulhomepage und Urheberrecht (3) Vorsicht bei Links! „Externer“ Link (= fremde Seite öffnet sich in neuem Fenster) Kein Problem! „Eingebetteter“ Link Sehr problematisch! (wird wie eigene Seite behandelt) Unbedingt Quelle (vollständiger Link) angeben! Besser: Erlaubnis einholen. Ausnahmen: Seiten, die Einbettungscode bereitstellen, z. B.:
Schulhomepage und Persönlichkeitsrechte (1) Recht auf informationelle Selbstbestimmung Jeder hat das Recht über seine personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen. (s. a. Wikipedia, Realname Diskussion) „Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbarer natürlicher Personen (Betroffene). Hierzu gehören beispielsweise: Name, Anschrift, Telefonnummer von Schülern, Erziehungsberechtigten oder Lehrern, speziell bei Schülern: Noten und Werturteile, wie z. B. Zeugnisbemerkungen und entsprechende Eintragungen im Schülerbogen, speziell bei Lehrern: Lehrbefähigungen, Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit, Vorgaben für den Stundenplan usw.“ (KM Hinweise Datenschutz) Einverständnis notwendig! Ausnahme: Personen mit Außenwirkung
Schulhomepage und Persönlichkeitsrechte (2) Recht am eigenen Bild Kunsturheberrechtsgesetz: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden…“ Entscheidendes Kriterium: Erkennbarkeit der Person Einverständnis notwendig! Unter 14 Jahren: Eltern Ab 14 Jahren: Schüler + Eltern Ab 18 Jahren: Schüler
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Quellen: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Rechtliche Hinweise zur Nutzung der EDV-Einrichtung und des Internets an Schulen KMBek. vom 12. September 2012 Az.: II.7-5 O 4000-6b.122 162 Verordnung zur Durchführung des Art. 28 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes hier Anlage 9: Schulhomepage; Link: gesetze-bayern.de Hinweise zum Umgang mit Sozialen Medien/Netzwerken; hier: Leitfaden für die Beschäftigten der Bayerischen Staatsverwaltung zum Umgang mit Sozialen Medien sowie weitere Hinweise für die schulische Praxis KMS Nr. II.5-5 P 1120 -1b.16340 vom 18.04.2013 Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz: Gestaltung des Internetauftritts (von öffentlichen Stellen in Bayern) Quelle: Web-Auftritt des Datenschutzbeauftragten: Orientierungshilfen Broschüre: Datenschutz in der Schule Quelle: Web-Auftritt des Datenschutzbeauftragten: Broschüren
Quellen (2): Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz: Veröffentlichung von personenbezogene Daten durch Schulen Quelle: Web-Auftritt des Datenschutzbeauftragten: Themen -> Schulen Enthält u. a. die Muster-Einverständniserklärungen Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen: Online-Portal: Datenschutzbeauftragte an bayerischen Schulen: https://datenschutz.alp.dillingen.de/ Sammelseite des Referats „Medienpädagogik“: http://dozenten.alp.dillingen.de/mp/recht/medrecht01.html Telemediengesetz Rundfunkstaatsvertrag
Kontaktdaten des Autors Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Tel.: 09071 53-248 Referat 4.5 Medienpädagogik Mobil: 0176 455 010 40 Johannes Philipp Fax: 09071 53-5248 Kardinal-von-Waldburg-Str. 6 – 7, 89407 Dillingen E-Mail: j.philipp@alp.dillingen.de Postfach 13 02, 89401 Dillingen Skype: intel2_philipp Web: http://dozenten.alp.dillingen.de/mp/ Die Präsentation „Schulhomepage und Recht“ von Johannes Philipp/ALP Dillingen steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland Lizenz.