Ein Kooperationsprojekt zwischen dem den beiden im Landkreis Böblingen aktiven Tagespflegeelternvereinen und den Kommunen im Landkreis.

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Ein Kooperationsprojekt zwischen dem den beiden im Landkreis Böblingen aktiven Tagespflegeelternvereinen und den Kommunen im Landkreis

1.Was ist TAKKI 2.Welche Ziele verfolgt TAKKI 3.Vorteile für die Tagespflegepersonen 4.Vorteile für die abgebenden Eltern 5.Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um an TAKKI teilnehmen zu können 6.Wie sieht die Bezahlung bei TAKKI aus 7.Welche Aufgaben haben die Tagespflegeelternvereine im Landkreis 8.Impressionen aus unserem Verein

TAKKI = Tagespflege für Kleinkinder Die Betreuung von Kindern, im Alter von 0 – 3 Jahren, in der Kindertagespflege wird öffentlich gefördert. Durch die Kommunen im Landkreis Böblingen Durch den Landkreis

Welche Ziele werden durch verfolgt ? ….das Engagement der Tagespflegepersonen zu stärken und zu würdigen …. den abgebenden Eltern eine echte Wahl zu bieten, zwischen institutioneller Einrichtung und Kindertagespflege …. mehr Betreuungsplätze in der Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen

Welche Vorteile bietet den Tagespflegepersonen Tagespflegepersonen, die sich an TAKKI beteiligen, erhalten das Betreuungsentgelt, gestaffelt nach Betreuungsumfang, von der Wohnortgemeinde des zu betreuenden Kindes. Das Pflegeverhältnis wird nicht durch die finanzielle Abwicklung der Zahlungsvorgänge belastet! Zusätzlich zu dem hälftigen zu erstattenden Versicherungsbeitrag für Krankenversicherung, Rentenversicherung und BGW über das Amt für Jugend und Bildung, bekommt die Tagespflegeperson auf Nachweis von der Wohnortgemeinde des Tageskindes noch 105,00 zu den Versicherungsbeiträgen erstattet, so muss die Tagesmutter einen sehr geringen Eigenanteil für die Versicherungsbeiträge aufbringen Die Bezahlung erfolgt durchgehend über 12 Monate Des weiteren erhält die Tagespflegeperson von der Kommune bis zu 25 betreuungsfreie Tage (5 Wochen) und bis zu 30 Krankheitstagen (6 Wochen) den Aufwandersatz pro Kalenderjahr erstattet. Dadurch entsteht eine finanzielle Sicherheit für die Tagespflegeperson. Erstattung der Qualifizierungskosten, bei Aufnahme eines unter dreijährigen Kindes, durch das Landratsamt Böblingen Die Tagespflegeperson bleibt weiterhin selbstständig tätig Zertifikatsverleihung nach Abschluss der Qualifikation von 160 Unterrichtseinheiten, im öffentlichen Rahmen durch Herr Landrat Roland Bernhard

Welche Vorteile bietet den abgebenden Eltern Für Eltern, die ihr unter dreijähriges Kind in Tagespflege betreuen lassen, entstehen die gleichen Kosten wie für eine Betreuung in den institutionellen Kindertageseinrichtungen der jeweiligen Gemeinde/ Stadt im Landkreis Böblingen. Eltern bezahlen das Betreuungsentgelt direkt an die Wohnortgemeinde. Die Gemeinde/ Stadt bezahlt dann die Tagespflegeperson nach den geltenden Richtsätzen des Landkreis Böblingen, und übernimmt den Differenzbetrag. Im Krankheitsfall der Tagespflegeperson wird auf Wunsch der abgebenden Eltern ab dem 3. Krankheitstag eine Ersatztagesmutter über den Tageselternverein vermittelt ohne weitere Zuzahlung der abgebenden Eltern, die Ersatztagesmutter wird von der Wohnortgemeinde des Tageskindes bezahlt. Somit bietet TAKKI eine verlässliche Betreuung des Tageskindes. Die Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege wird hiermit gewährleistet.

Welche Voraussetzung muss die Tagespflegeperson erfüllen, um an teilnehmen zu können? Die Tagespflegeperson muss sich mit 160 Unterrichtseinheiten (davon 30 Unterrichtseinheiten vorbereitend, und 130 Unterrichtseinheiten Praxis begleitend) qualifizieren. Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen wird von den beiden Tageselternvereinen im Landkreis Böblingen, in Kooperation mit den Familienbildungsstätten im Landkreis Böblingen, durchgeführt. Die Qualifizierungskosten werden vom Landkreis Böblingen zurückerstattet, sobald die Tagespflegeperson ein unter dreijähriges Tageskind aufnimmt. Die Tagespflegeperson benötigt eine gültige Pflegerlaubnis nach § 43 SGB VIII, diese wird über die Tageselternvereine beantragt. Um die Erlaubnis zur Kindertagespflege zu erhalten, müssen persönliche Eignung, Qualifizierung und kindgerechte Räumlichkeiten nachgewiesen werden. Geprüft werden auch Persönlichkeit, Kompetenz, Kooperationsbereitschaft und der Nachweis fundierter Kenntnisse in der Kindertagespflege. Es muss eine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde/ Stadt, von der die Tagespflegeperson das Betreuungsgeld erhält unterzeichnet werden. Des weiteren soll ein Betreuungsvertrag TAKKI mit den Eltern/ Personensorgeberechtigten des Tageskindes abgeschlossen werden. Die Tagespflegeperson muss bereit sein nach den aktuellen Richtsätzen des Landkreises Böblingen zur Kindertagespflege zu arbeiten. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Tageselternvereinen im Landkreis und mit den Kommunen wird von der Tagespflegeperson erwartet.

Wie sieht die Entgeltregelung bei aus? Die Bezahlung der Tagespflegeperson erfolgt durch die Wohnortgemeinde, in der das zu betreuende Kleinkind wohnt. Die Bezahlung sieht seit wie folgt aus: Für das Tagespflegekind, welches mit den meisten Stunden betreut wird, erhält die Tagespflegeperson 5,--, für jedes weitere Tagespflegekind 4,-- Ab dem 01. Januar 2011 erhält die Tagespflegeperson für jedes Tagespflegekind, dass von ihr betreut wird 5,00 je Betreuungsstunde Die Bezahlung erfolg durchgehend über 12 Monate.

Welche Aufgaben haben die Tageselternvereine im Landkreis Böblingen? Die beiden Tageselternvereine beraten, qualifizieren und vermitteln, im Auftrag des Kreisjugendamts Böblingen, Tagespflegepersonen. Eltern wenden sich zur Vermittlung und Beratung an die Vereine. In Städten und Gemeinden, die sich an TAKKI beteiligen, werden von beiden Vereinen regelmäßige Sprechstunden vor Ort angeboten Praxisbegleitende Gesprächs –und Informationskreise für Tagespflegepersonen werden von den Vereinen angeboten.

Entwicklung der Kindertagespflege im Landkreis BB Tätige TagespflegepersonenBetreute Kinder in Tagespflege