Mündliche Prüfungen - Herbst 2013 Vorausschau. § 20 LVO Die mündliche Prüfung umfasst für das Lehramt an Grundschulen, Realschulen plus, Gymnasien und.

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 Präsentation transkript:

Mündliche Prüfungen - Herbst 2013 Vorausschau

§ 20 LVO Die mündliche Prüfung umfasst für das Lehramt an Grundschulen, Realschulen plus, Gymnasien und berufsbildenden Schulen: a) eine Teilprüfung in einem der beiden Ausbildungsfächer mit einer Präsentation eines eigenen fachbezogenen Unter- richtsvorhabens auf der Basis einer eigenen unter- richtspraktischen Erprobung sowie in der Didaktik und der Methodik des Prüfungsfaches, b) eine Teilprüfung im anderen Prüfungsfach in der Didaktik und der Methodik des Faches, c) eine Teilprüfung über die praktische Umsetzung bildungs- wissenschaftlicher Aspekte sowie über Schulrecht und Beamtenrecht.

a) Präsentationsprüfung Wie lauten die rechtlichen Vorgaben? Was ist ein Unterrichtsvorhaben? Wie finde ich ein Thema? Wie läuft die Präsentationsprüfung ab? Woraus besteht das anschließende Kolloquium?

Für die Präsentation wählt die/der LAA eines der Ausbil- dungsfächer aus und schlägt nach Abstimmung mit der Fachleitung ein Thema vor. Der Themenvorschlag ist 30 Werktage vor der mündlichen Prüfung der Seminarleitung vorzulegen. Die SL setzt unter Berücksichtigung des Vorschlags das Thema fest Weicht das festgesetzte Thema vom Vorschlag ab, ist die zuständige Fachleitung anzuhören. Rechtliche Vorgaben (LVO § 20, (3))

Das Thema wird der/dem LAA 20 Werktage vor der Prüfung mitgeteilt. [ direkt nach der BS-Prüfung ] Die Präsentation des eigenen fachbezogenen Unter- richtsvorhabens soll Gelegenheit geben, zu zeigen, dass über die Einzelstunde hinaus Unterricht geplant und die Planung unterrichtspraktisch umgesetzt werden kann sowie die Ergebnisse kritisch dargestellt werden können.

Was ist ein Unterrichtsvorhaben? Der Begriff Unterrichtsvorhaben bezeichnet eine zum Zeitpunkt der Prüfung bereits abgeschlossene Se- quenz aus dem eigenverantwortlichen Unterricht, deren Planung, Durchführung und Reflexion unter einer selbstgewählten didaktisch-methodischen oder pädagogischen Schwerpunktsetzung erfolgt.

Nach der Entscheidung, in welchem Fach die Präsentations- prüfung erfolgen soll, sollten Sie die Themenfelder dieses Faches nach für Sie und Ihren Unterricht relevanten / inter- essanten / passenden Schwerpunkten durchsuchen. Eine didaktische, methodische oder pädagogische Frage- stellung sollten Sie daraufhin in der Planung eines Unter- richtsvorhabens besonders in den Blick nehmen, bei der Durchführung dieses Unterrichts kontinuierlich beachten und anschließend speziell hinsichtlich Lernertrag, Konsolidie- rung, Kompetenzsteigerung, Transfermöglichkeiten, Vernet- zungen und Ausblick auf die Weiterarbeit reflektieren. Wie finde ich ein Thema?

Nach der Entscheidung für eine Entwicklungsauf- gabe und nach dem Entwicklungsgespräch 1 (also ab Ende Februar) stehen die BS-Leitungen zu Beratungsgesprächen zur Verfügung. Die Fachleitungen werden ebenfalls helfen, das ausgewählte Thema so einzugrenzen, dass ein 10 - minütiger Vortrag realisierbar sein wird.

LVO § 20 (4): Jede Teilprüfung dauert etwa 30 Minuten. Die Präsentationsprüfung besteht aus zwei Abschnitten: Im ersten Abschnitt mit einer Dauer von 10 Minuten trägt die /der LAA in freier Rede und in der Regel medienge- stützt Überlegungen und Ergebnisse zu dem Thema vor. Zur Vorbereitung dazu helfen Leitfragen, die bereits auf der Homepage eingestellt sind. Hier können Sie auch die Kriterien für die anschließende Bewertung nachlesen und sich bereits bei Ihrer Vorbereitung daran orientieren. Wie läuft die Präsentationsprüfung ab?

LVO § 20 (4): Der zweite Abschnitt mit einer Dauer von 20 Minuten besteht aus einem Kolloquium, ausgehend von der vorangegangenen Präsentation. Überlegen Sie zwar daher bereits bei der Planung der Prä- sentation, welche Bereiche des Fachseminars sich als mög- liche Anschlussschwerpunkte anbieten, bedenken Sie aber, dass die FL aufgefordert sind, grundsätzlich das gesamte Spektrum für das Prüfungsgespräch in den Blick zu nehmen. Daher können die Schwerpunkte der Fachleitung vertiefen- den, ergänzenden oder abgrenzenden Charakter haben. Woraus besteht das anschließende Kolloquium?

Das Kolloquium ist kein Wissensabfrage im Sinne eines Frage- Antwort-Dialogs, sondern ein Prüfungsgespräch, das als erste Kompetenzstufe Fach-/Sachkenntnisse voraussetzt, dessen Prü- fungsanspruch sich jedoch auf höheren Niveaustufen (Anwenden und Beurteilen) ausdrückt. Dazu gehören: Anwendungs- und Erfahrungswissen mit Fähig- keit zur strukturierten, analytischen Darstellung von Transfermög- lichkeiten, Kritisches Beurteilen und Bewerten von Zusammen- hängen, Erkennen von Vernetzungen, Abwägen von Alternativen, selbstständige Schlussfolgerungen und Relativierungen für die eigene Arbeit, eigene Positionierung, Kommunikationskompetenz (Prägnanz der Ausführungen, Nutzung von Fachsprache) Woraus besteht das anschließende Kolloquium?

Die beiden Prüfungen im BS und in einem der beiden Fächer beginnen jeweils mit dem selbstgewählten Schwerpunkt der / des LAA. Die Themenbereiche erwachsen i.d.R. aus der Ar- beit in den Fachseminaren bzw. im berufspraktischen Seminar und sind an den curricularen Standards der Ausbildung orientiert. Hier beginnt das Prüfungsgespräch nach der einleitenden Darstellung der/des LAA durch Impulse, Fragen, mediale Vorlagen der Fachleitung…. b) und c) Die beiden mündl. Prüfungen ohne Präsentation

…und führt nach ca. 10 Min. zu einem der folgenden 2-3 Fachleiterschwerpunkte. Die Fachleitung wird ähnlich wie bei der Präsentationsprüfung in den anschließenden 20 Minuten Aspekte der Didaktik und Methodik des Faches prüfen. Die Bewertung der drei mdl. Prüfungen erfolgen direkt im Anschluss durch die Prüfungskommission (prüfende Fachleitung + protokollierende Fachleitung + Mentor/in bei der mdl Prüfung des Faches am Tag der praktischen Prüfungen) oder durch die Unter- kommission (ohne Mentor/in, an den festgelegten Prüfungsterminen lt.Terminplan) nach folgendem Schema: b) und c) Die beiden mündl. Prüfungen ohne Präsentation

Bewertungsschema: Für die Endnote zählen die drei mündlichen Prüfungen jeweils 10 %