RAB-Update Treuhand-Kammer Sektion Aargau

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 Präsentation transkript:

RAB-Update Treuhand-Kammer Sektion Aargau Frank Schneider Hotel Krone Lenzburg, 11. Juni 2013

Disclaimer Die Referenten äussern ihre persönliche Meinung und binden die RAB in keiner Weise. In jedem Fall gehen Gesetz und Verordnung vor. Es gilt das gesprochene Wort.

Übersicht Analyse Revisionsbranche Regulatorische Entwicklungen Qualitätssicherungssystem Kompetenz der RAB bei der eingeschränkten Revision Erneuerung der Zulassung

Analyse Revisionsbranche (1/2) Top Ten Anzahl ordentliche und eingeschränkte Revisionen Quelle: www.wer-revidiert-wen.ch; Stand: 1. Januar 2013

Analyse Revisionsbranche (2/2) Mitgliedschaften RU in Berufsverbänden Quelle: Tätigkeitsbericht 2012 RAB

Regulatorische Entwicklungen (1/4) Staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen

Regulatorische Entwicklungen (2/4) RAB übernimmt sämtliche Aufsichtskompetenzen über Revisionsunternehmen (Rechnungs- und Aufsichtsprüfung) Zwei Etappen 1.9.2012: Aufsicht über Financial Audit bei börsenkotierten Banken, Versicherungen und kollektiven Kapitalanlagen 1.1.2015 (?): Aufsicht über Financial Audit bei nicht börsenkotierten Banken, Versicherungen und kollektiven Kapitalanlagen sowie über Regulatory Audit bei börsenkotierten und nicht börsenkotierten Finanzinst.

Regulatorische Entwicklungen (3/4) Pflichten nach geltendem Recht Pflichten nach Vorentwurf (RAG) Interne QS Externe QS Fachleute > 1 1 >1 Publikums-gesellschaft JA JA1) JA RAB (3) JA1) RAB (3) Grösseres Unterneh-men JA2) NEIN KMU JA3) Branche Interne QS Externe QS Fachleute > 1 1 Publikums-gesellschaft JA JA1) RAB (3) Grösseres Unter-nehmen JA RAB (5) KMU NEIN 1) Gibt es in der Praxis nicht 2) Ab 15. Dezember 2013 3) Peer Review ab 1. September 2016 20-40-250 1) Gibt es in der Praxis nicht.

Regulierung – aktuelle Entwicklungen (4/4) Teilrevision der Revisionsaufsichtsverordnung (RAV) Status: per 1. Dezember 2012 in Kraft gesetzt Revisionsunternehmen Ordentliche Revision Eingeschränkte Revision      QS QS Peer-Review (2016) QS 15. Dezember 2013

Qualitätssicherung (1/4) Generelles zur Qualitätssicherung: QS-System als Voraussetzung zur Zulassung (Art. 6 RAG) Schwerpunktthema der RAB bei Erneuerung der Zulassung Ziel ist die Erhöhung bzw. Sicherstellung der Qualität von Revisionsdienstleistungen unter gleichzeitiger Minimierung der Risiken (Haftung) QS-System ist auf die konkreten Umstände anzupassen Qualitätssicherungs- und Überwachungsmassnahmen sind zu dokumentieren (Formalisierung des QS) Offenlegung der internen und externen Qualitätssicherung im Register der RAB (Art. 20 fbis, fter RAV)

Qualitätssicherung (2/4) Gesetzliche Vorgaben an QS: Führungsstruktur gewährleistet, dass die einzelnen Mandate genügend überwacht werden (Art. 6 Abs. 1 Bst. d RAG) Führungsstruktur ist dann genügend, wenn das Unternehmen (Art. 9 Abs. 1 RAV): ein internes Qualitätssicherungssystem aufweist Angemessenheit und Wirksamkeit der Grundsätze und Massnahmen überwacht werden Welche Anforderungen werden an die QS gestellt? Gesetz enthält nur wenige Ausführungen in Bezug auf QS Art. 6 des RAG stellt folgende Anforderung an das QS: die Führungsstruktur gewährleistet, dass…. In Art. 9 der RAV wird das Gesetz weiter präzisiert, indem beschrieben wird, dass das RU eine interne QS aufweisen muss und die Angemessenheit…

Qualitätssicherung (3/4) Berufsständische Vorgaben an QS: Bei ordentlichen Prüfungen enthalten die anzuwendenden Prüfstandards spezifische Vorgaben an die Qualitätssicherung (PS 220 bzw. QS 1 / PS 220 ab Prüfung 15.12.2013) Standard zur eingeschränkten Revision enthält keine spezifischen Vorgaben zur Qualitätssicherung Anleitung der Berufsverbände beschreibt minimale Anforderungen an QS bei eingeschränkten Revisionen Die Berufsverbände haben die konkreten Anforderungen an ein QS-System in Form von Standards und Richtlinien definiert. Die anzuwendenden Standards bzw. Richtlinien, welche die konkrete Ausgestaltung und den Umfang der QS definieren, hängen primär von der Art der erbrachten Revisionsdienstleistung ab. Bei ordentlichen Revisionen sind die PS anzuwenden. Die PS enthalten einen separaten Standard (PS 220) zur Qualitätssicherung. Anzumerken gilt hierbei, dass die clarified ISA gegenwärtig in die PS überführt werden. Die ISA enthalten mit ISQC1 und ISA 220 weitergehende Bestimmungen zur Qualitätssicherung. Voraussichtlich werden die übererarbeiten PS erstmals für die Prüfung von Abschlüssen des GJ 2013 anzuwenden sein. Für Revisionsunternehmen, die ordentliche Revisionen anbietet, empfiehlt es sich bereits heute, sich mit den ISA-Bestimmungen zur QS auseinanderzusetzen. Was die eingeschränkten Revisionen angeht, so enthält der SER keine spezifischen Anforderungen an die QS. Um diese Lücke zu schliessen, haben die Berufsverbände eine Anleitung zur QS bei KMU-Revisionsunternehmen verfasst. Diese Anleitung lehnt sich an PS 220 an und beschreibt die minimalen Anforderungen an ein QS-System.

Qualitätssicherung (4/4): Vorgaben an QS Eingeschränkte Revisionen Ordentliche Revisionen Standard / Regelwerk Anleitung zur Qualitätssicherung (THS/THK) QS 1 für alle Mitglieder der THK (ab 1.09.2016) QS 1 / PS 220 (ab 15.12.2013) ISQC1 / ISA 220 (bei Prüfung von Jahres- und Konzernrechnungen nach IFRS) Besonderheiten Verbindliche/umfassende Regelungen zur QS Proportionale Anwendung Interne Nachkontrolle Arbeitshilfen Checkliste QS (THS/THK) Beispiel QS (THS/THK) Fallstudie QS (THS/THK) Leitfaden für die Umsetzung von QS 1 in KMU-Revisionsunternehmen Diese Tabelle fasst noch einmal die Anforderungen bezüglich QS zusammen. Wie bereits erläutert, ist bei der Erbringung von eingeschränkten Revisionen zumindest die Anleitung zur QS…. Einzuhalten Bei ordentlichen Revisionen ist PS 220 einzuhalten bzw. die Bestimmungen der ISA (sofern Jahresrechnungen bzw. Konzernrechnung nach IFRS geprüft werden). Als Besonderheit von PS 220 gilt es festzuhalten, dass die nachträgliche Überprüfung ausgewählter Mandate (interne Nachkontrolle im engeren Sinne) erwähnt wird, währenddessen in der Anleitung zur QS der Berufsverbände diese nicht explizit erwähnt wird. Die Anleitung gibt zwar vor, dass die Angemessenheit und Wirksamkeit des QS zu überwachen ist, definiert aber nicht weiter, in welcher Form die Überwachung zu erfolgen hat. Gerne mache ich Sie auch auf die verschiedenen Arbeitshilfen der Berufsverbände aufmerksam, insbesondere das Beispiel zur Qualitätssicherung, welches eine gute Grundlage zur Dokumentation des QS-System bildet. Wie dies mi allen Vorlagen der Fall ist, diese können lediglich als Orientierung dienen und sind den spezifischen Gegebenheiten anzupassen.

Unabhängigkeit (1/9) Bedeutung der Unabhängigkeit: Zentral für die Glaubwürdigkeit der Revision Grundlage für eine kritische Grundhaltung („professional skepticism“) Permanentes Schwerpunktthema der RAB Verletzung der Unabhängigkeit wirkt sich negativ auf den Leumund (Kriterium zur Zulassung) aus

Unabhängigkeit (2/9) Einige Präzisierungen zur Unabhängigkeit: Unabhängigkeitsvorschriften gemäss Art. 728 OR gelten auch für die eingeschränkte Revision (Ausnahme: Mitwirkung Buchführung / Zusatz-DL) Unabhängigkeitsvorschriften gemäss Art. 728 OR ist keine abschliessende Aufzählung Von den Unabhängigkeitsvorschriften sind betroffen: an der Revision direkt beteiligte Personen; Personen mit Entscheidfunktion im RU (VR / GL / Partner); alle Mitarbeiter des RU (für VR-Mandate und Entscheidfunkt.); Nahestehende; Konzerngesellschaften (RU / Prüfkunde) An der Revision beteiligte: auch im Auftragsverhältnis Art. 728 keine abschliessende Aufzählung: in diesem Zusammenhang kommt insbesondere der Unabhängigkeit dem Anschein nach ein gewichtige Rolle zu. Es gilt alle Umstände zu vermeiden, welche einem gegen aussen nicht unabhängig erscheinen lassen, auch wenn die innere Unabhängigkeit gegeben

Unabhängigkeit (3/9) Häufig beobachtete Verletzungen: Einsitz im VR des geprüften Unternehmen Enge Beziehung zu VR, Entscheidungsträger, Aktionär Funktionen / Transaktionen von Nahestehenden Kreuzrevisionen Zu berücksichtigen: Richtlinien zur Unabhängigkeit der THK entfalten auch für Nicht-Mitglieder Wirkung (BG-Urteil) Rotationspflicht leitender Revisoren bei ord. Revision Beziehungen von Nahestehenden: z.B. wenn ein Familienangehöriger eine Position im geprüften Unternehmen ausübt mit Einfluss auf die Rechnungslegung

Unabhängigkeit (4/9) Mitwirkung bei der Buchführung (Frequently Asked Questions (FAQ) RAB 18. Juli 2011): Mitwirkung in der Buchführung bei eingeschränkter Revision grundsätzlich zulässig Für alle kritischen Ansätze in der Jahresrechnung ist zwingend der Verwaltungsrat verantwortlich / Aufgabe darf nicht an Revisionsstelle übertragen werden Revisionsunternehmen hat personelle und organisatorische Massnahmen zur Sicherstellung einer verlässlichen Prüfung zu treffen (Verbot der Selbstprüfung) Wie bereits einleitend erwähnt hat die RAB per Juli 2011 ein FAQ zu diesem Thema herausgegeben (welches eben nicht nur auf Begeisterung gestossen ist). Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen dieses FAQ’s. Dieses liegt Ihnen übrigens in den Kursunterlagen bei und ist ebenfalls über die Internetseite der RAB erhältlich. Das FAQ gibt in weiten Teilen die gesetzlichen Bestimmungen wieder, wonach die Mitwirkung bei der Buchführung bei eingeschränkter Revision zulässig ist und eine verlässliche Prüfung durch organisatorische und personelle Trennung sicherzustellen ist. Was die unübertragbaren Aufgaben des VR angeht, so präzisiert das FAQ, dass der VR für alle kritischen Ansätze in der Jahresrechnung (insb. Rückstellungen, Abschreibungen, Wertberichtigungen, usw.) verantwortlich ist und diese Aufgabe nicht übertragen werden darf.

Unabhängigkeit (5/9) Mitwirkung bei der Buchführung: Treuhand- und Revisionsunternehmen Personelle / organisatorische Trennung Mit dieser Folie soll die Grundproblematik bei der eingeschränkten Revision und Mitwirkung in der Buchführung noch einmal veranschaulicht werden. Bei sogenannten Doppelmandaten sind jeweils zwei Aspekte zu berücksichtigen. EINBLENDUNG Auf organisatorischer Ebene ist zu berücksichtigen, dass die Revision in personeller und organisatorischer Hinsicht von der Buchführung zu trennen ist.  EINBLENDUNG Der zweite Aspekt der bei Doppelmandaten zu berücksichtigen ist, ist der Grad der Mitwirkung bei der Buchführung. Hierbei steht die Frage im Vordergrund, welche Buchführungs- und Abschlussarbeiten durch das RU erbracht werden dürfen und welche in den Verantwortungsbereich des Revisionskunden fallen. Weder das Gesetz noch die Richtlinien der Berufsverbände geben ganz klar vor, wo die Linie zwischen erlaubten Buchführungsarbeiten und nicht erlaubten Buchführungsarbeiten verläuft. Was mit der Unabhängigkeit vereinbar ist und was nicht, muss aus den Prinzipien, die im Gesetz festgelegt sind abgeleitet werden. Als wichtigstes Prinzip sind hierbei die unübertragbaren Aufgaben des Verwaltungsrates zu nennen, welche u.a. die Erstellung des Geschäftsberichtes vorsehen. Mitwirkung Buchführung Eingeschränkte Revision Grad der Mitwirkung

Unabhängigkeit (6/9) Fallbeispiel I: Partner A Partner B Unterschrift Damit würden wir zum ersten Fallbeispiel übergehen. Ich lasse Sie während ein paar Minuten die Ausgangslage studieren und sich ein paar Gedanken zu den einleitend aufgeführten Fragestellungen machen. Treuhand- und Revisionsgesellschaft Mitwirkung Buchführung Eingeschränkte Revision Bericht

Unabhängigkeit (7/9) Fallbeispiel II: Partner A Treuhand- und Revisionsgesellschaft M1 M2 M3 Eingeschränkte Revision Mitwirkung Buchführung

Unabhängigkeit (8/9) Fallbeispiel III: Treuhand-unternehmen Partner A Treuhand-unternehmen 100% Partner B Revisions-unternehmen M1 M2 Eingeschränkte Revision Mitwirkung Buchführung

Unabhängigkeit (9/9) Fallbeispiel IV: Treuhand- und Revisionsunternehmen Kontierung / buchhalterische Erfassung der Belege Erstellung der Lohnabrechnungen / Auszahlung der Löhne Abteilung Treuhand Abteilung Audit Abschlussbuchungen M1 M2 Erstellung der Jahresrechnung Vorbereitung des Revisionsordners Mitwirkung Buchführung Eingeschränkte Revision Abrechnung mit Sozialpartner & Behörden

Vorgehen RAB bei der Eingeschränkten Revision Zulassung / Erneuerung der Zulassung: Fragebogen QS auf Anleitung Berufsverbände zugeschnitten Weiterbildung im Bereich eingeschränkte Revision Unabhängigkeit / Mitwirkung bei der Buchführung Aber keine Aufsicht! In Ausnahmefällen: Durchsicht der Arbeitspapiere bei Hinweisen / Whistleblowing

Erneuerung der Zulassung (1/6) Befristung der Zulassung (Art. 3 RAG) Revisionsunternehmen: 5 Jahre (neue Frist läuft immer ab Ablauf der alten Frist) Natürliche Personen: unbefristete Zulassung Keine automatische Erneuerung, rasche Gesuchstellung auf Aufforderung hin ist wichtig

Erneuerung der Zulassung (2/6) Voraussetzungen für die Wiederzulassung (Art. 6 RAG) Quorenbestimmungen bezüglich Geschäftsführung / VR Zulassung der leitenden Revisoren Zulassung der an der Revision beteiligten Personen (20%-Klausel) Qualitätssicherungssystem

Erneuerung der Zulassung (3/6) Verfall der Zulassungen: Diese Tabelle verdeutlicht den zeitlichen Verfall der Zulassungen. Wie Sie der Tabelle entnehmen können, werden die erste Gesuche um Erneuerung der Zulassung im 2013 eintreffen, während die grosse Flut im Jahr 2014 auf die RAB zukommen wird. Im Jahr 2014 erwartet die RAB den Eingang von über 2,000 Gesuche. Es erscheint mir wichtig in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass das vollständige, klare und präzise Abfüllen des Formulars und insbesondere des Fragebogens zur Qualitätssicherung sehr wichtig ist. Die RAB ist eine kleine Behörde mit wenigen Mitarbeitern im Bereich der Zulassung, die einer sehr grossen Zahl von Gesuchen gegenübersteht. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, dass die Gesuche möglichst rasch und unkompliziert bearbeitet werden können, was vollständige und präzise Angaben in den Gesuchen bedingt. Quelle: Tätigkeitsbericht 2012 RAB

Erneuerung der Zulassung (4/6) Einzureichende Unterlagen: Gesuchsformular mit Fragebogen zum QS Betreibungsregisterauszug Bestätigung, dass Angaben im Register aktuell und richtig Bestätigung, dass Meldepflichten eingehalten wurden Neuerungen: Überarbeitete QS-Fragebogen Einreichung Bericht über interne Nachkontrolle bei ordentlicher Revision Verlinkung Mitarbeiter erfolgt durch Revisionsunternehmen

Erneuerung der Zulassung (5/6) Fragebogen zur Qualitätssicherung: Fragebogen deckt Elemente der Anleitung der Berufsverbände bzw. der PS ab Beschreibung der Grundsätze, Massnahmen und Überwachungsaktivitäten zur Qualitätssicherung Klar, vollständig und auf die individuellen Verhältnisse abgestimmte Beschreibung Verweise auf bestehende Vorschriften genügen nicht Keine Handbücher einreichen Auch wird das Revisionsunternehmen angeben müssen, ob der Berufsverband, welchem das Unternehmen möglicherweise angehört, bereits eine Kontrolle durchgeführt hat. Diese Information ist insofern wichtig, als dass die RAB tendenziell weniger weitgehende Abklärungen treffen wird, sofern bereits eine Kontrolle durch den Berufsverband erfolgt ist. Beim Abfüllen des Fragebogen geht es darum, dass Qualitätsicherungssystem des Revisionsunternehmen zu beschreiben. Dabei ist den individuellen Verhältnisse des Unternehmens Rechnung zu tragen. Bei Revisionsunternehmen die nur wenige Mitarbeiter beschäftigen und keine komplexen Mandate betreuen, werden weniger hohe Erwartungen an das QS-System gestellt als bei Unternehmen mit komplexen Mandate und vielen Mitarbeitern. Wichtig erscheint uns, dass das Revisionsunternehmen in eigenen Worten beschreibt, wie es Qualitätssicherung betreibt. Das Kopieren von Textpassagen aus den Anleitungen der Berufsverbände ist sicherlich suboptimal. Ebenso bitten wir Sie im Fragebogen nicht lediglich auf bestehende Vorschriften zu verweisen. Dass Gesetze und Vorschriften einzuhalten sind ist uns allen klar. Die RAB möchte jedoch verstehen, wie das Revisionsunternehmen sicherstellt, dass eben diese Vorschriften und Gesetze eingehalten werden. Die RAB erwartet im Rahmen der Beantwortung des Fragebogens zur Qualitätssicherung keine Doktorarbeit, ebenso bitten wir Sie, uns keine ganzen Handbücher zuzusenden. Die Anworten sollen klar, vollständig und die konkreten Verhältnisse des Unternehmens wiederspiegeln.

Erneuerung der Zulassung (6/6) Wichtiges zur Erneuerung: Keine automatische Wiederzulassung RAB fordert Revisionsunternehmen 6 Monate vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Gesuches auf Gesuch nach Aufforderung der RAB frühzeitig einreichen Frühzeitige Einreichung hat keinen Einfluss auf Beginn der neuen Zulassung (5-Jahresfrist beginnt erst bei Ablauf der alten Zulassung)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fragen ?