Schulkreis Stapfenacker / Brünnen Informationen über die Schule Zusammengestellt von Jürg Steiner nach der Informationsbroschüre der Schule
Über unsere Schule Modell 4 Notenfreie Beurteilung Heilpädagogische Betreuung Blockzeiten Tagesschule Am Samstag schulfrei
Modell 4 Alle Schülerinnen und Schüler besuchen den gesamten Unterricht in einer gemeinsamen Klasse. Die beiden Niveaus werden innerhalb der Klasse gebildet und gleichzeitig unterrichtet. Die Anforderungen werden entsprechend angepasst. Ein Niveauwechsel zu Beginn jedes Semesters ist möglich.
Blockzeiten Seit dem 1. August 1997 gelten in der Stadt Bern Blockzeiten für die Schulen. Blockzeiten gelten grundsätzlich nur am Morgen von 08.15 bis 11.45 Uhr. Blockzeiten gelten in der Stadt Bern für die 2. - 7. und 9. Klassen. Während der Blockzeiten werden die Kinder der 1. - 9. Klassen im Schulkreis Stapfenacker Brünnen nicht mehr nach Hause geschickt. Die Lehrkräfte informieren die Erziehungsberechtigten in Notfällen und treffen eine Abmachung für das weitere Vorgehen. Änderungen werden mindestens 1 Woche vor Termin durch die Klassenlehrkraft oder die Schulleitung bekannt gegeben. Die Schulkommission überprüft anfangs Jahr den Stundenplan und hat der Schule den Auftrag gegeben, die Blockzeiten trotz abteilungsweisem Unterricht und NMM-Hauswirtschaft soweit als möglich auch für die 1. und 8. Klassen einzuhalten.
Tagesschule Was bietet die Tagesschule? Was kostet die Tagesschule? Mittagsbetreuung von 12.00 - 14.00 Uhr. Darin enthalten ist eine gesunde Mahlzeit. Nach dem Essen haben die Kinder die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben zu machen oder an den betreuten Freizeitangeboten teilzunehmen. Nachmittagsbetreuung, ohne Montag und Dienstag, von 14.00 - 15.50 Uhr und/oder ohne Mittwoch, von 15.50 - 17.50 Uhr. Während diesen Zeiten wird den Kindern bei den Hausaufgaben geholfen und Freizeitbeschäftigungen angeboten, wie z. B. Spiele oder Ausflüge. Das Angebot besteht nur während der Schulzeit. Was kostet die Tagesschule? Unabhängig vom Einkommen kostet ein Mittagessen Fr. 5.40 Für die Betreuung wird der Elternbeitrag nach dem Einkommen berechnet. Zusätzliche Informationen Es müssen mindestens zwei Angebote genutzt werden. Die Anmeldung ist für ein Jahr verbindlich. Die Tagesschule befindet sich im Pavillon des Stapfenackerschulhauses. Kinder aus den Schulhäusern Dorf und Fellerstock werden auf dem Weg in die Tagesschule begleitet.
Besonderheiten an unserer Schule Notenfreie Beurteilung Heilpädagogische Betreuung Übertritt in die Sekundarschule: Die Eltern entscheiden, in welchem Niveau ihr Kind arbeitet.
Beurteilung I Nach dem ersten Semester auf Primar- und Sekundarstufe I Gespräch zwischen den Eltern / Erziehungsberechtigten, den Kindern und den Lehrkräften Themen Lernen und Arbeiten, Leistungen des Kindes, Umgang mit andern Möglichkeit, Themen zu wünschen Am Ende des Schuljahres auf der Primarstufe Ausführlicher Bericht über die Leistungen in den einzelnen Fächern, über Arbeiten und Lernen sowie den Umgang mit andern Kindern Zum Bericht gehören eine Selbstbeurteilung des Kindes und eine Fremdbeurteilung durch die Lehrkräfte. Bei Bedarf kann ein weiteres Gespräch gewünscht werden. Am Ende des Schuljahres auf der Sekundarstufe I Ausführlicher Bericht über die Leistungen in den einzelnen Fächern und über Arbeiten und Lernen Zum Bericht gehören eine Selbstbeurteilung des Kindes und eine Fremdbeurteilung durch die Lehrkräfte. Im 9. Schuljahr kann nach dem ersten Semester ein aktueller Lernbericht für allfällige Bewerbungen verlangt werden. Bei Bedarf kann ein weiteres Gespräch gewünscht werden. Im Zeugnis werden der Schulbesuch, das Beurteilungsgespräch und die Berichtsabgabe, der Schullaufbahnentscheid (real oder sekundar) sowie die Niveaueinstufung (7. - 9. Schuljahr) bestätigt.
Beurteilung II Schuljahr Ende 1. Semester Januar / Februar Ende 2. Semester Juni / Juli 1. – 6. Schuljahr Gespräch Bericht aus der Schule Selbstbeurteilung und Fremdbeurteilung Zeugnis 7. – 9. Schuljahr Lernbericht Selbstbeurteilung und Fremdbeurteilung
Wie die Zeit vergeht …
Beurteilung – Selbstbeurteilung 1
Beurteilung – Selbstbeurteilung 2
Beurteilung – Fremdbeurteilung 1
Beurteilung – Fremdbeurteilung 2
Beurteilung – Zeugnis
Übertritt in die Sekundarschule I Niveau-Entscheid an unserer Schule Die Lehrkräfte schlagen aufgrund ihrer Erfahrungen ein Niveau vor. Die Schülerinnen und Schüler wünschen aufgrund ihrer Erfahrungen ein Niveau. Die Eltern entscheiden, in welchem Niveau ihr Kind arbeitet.
Heilpädagogische Betreuung I An unserer Schule können Schülerinnen und Schüler mit Lern- oder Verhaltensschwierigkeiten folgende Hilfen von den schulischen Heilpädagogen in Anspruch nehmen: Betreuen alle Klassen der Unter- und Mittelstufe sowie - nach Möglichkeit und Notwendigkeit diejenigen der Oberstufe Helfen Kindern mit momentanen Schwierigkeiten in regelmässigen Unterrichtsbesuchen Besprechen bei grösseren Schwierigkeiten mit den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften weitergehende Hilfen
Heilpädagogische Betreuung II Kleinklassen Die Heilpädagogen können auch einen provisorischen Wechsel in die Kleinklassen oder eine fachinstanzliche Abklärung, wie die Erziehungsberatung, vorschlagen. Daraus folgende Anträge werden nur im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten gestellt. Kleinklassen (KK) stehen Schülerinnen und Schülern offen, deren Lern oder Verhaltensschwierigkeiten innerhalb der Stammklasse durch die SHP und die Lehrkräfte nicht behoben werden können. Ein provisorischer Wechsel für die Dauer von höchstens einem Semester ist ohne fachinstanzliche Abklärung möglich. Es genügt die Einwilligung des Kindes und seiner Erziehungsberechtigten. Nach Ende des Provisoriums wird mit allen Beteiligten die Rückkehr in die Stammklasse oder der Übertritt in die Kleinklasse beschlossen. Letzterer bedingt Abklärungen durch eine Fachinstanz. Die spätere Rückkehr in eine Regelklasse bleibt möglich. Es ist möglich, dass eine Schülerin oder ein Schüler der Regelklasse in einem Fach, zum Beispiel Mathematik, den Unterricht in der Kleinklasse besucht und umgekehrt. In der KK wird grundsätzlich nach demselben Lehrplan wie in den Regelklassen unterrichtet. Der Lehrplan für die Kleinklassen wird beigezogen, um individuellere Lernziele festzulegen. In der KK wird grundsätzlich nach demselben Lehrplan wie in den Regelklassen unterrichtet. Der Lehrplan fur die Kleinklassen wird beigezogen, um individuellere Lernziele festzulegen. Die Beurteilung und das Zeugnis entsprechen denjenigen der Regelklassen.
Leitbild Die Zusammenarbeit pflegen Unsere Schule setzt auf verantwortungsbewusste Zusammenarbeit und sucht damit konsensfähige Formen des Zusammenlebens im Schulalltag. Eigene Lernwege finden Unsere Schule fördert mit differenzierenden Massnahmen das eigenverantwortliche, selbständige Lernen und berücksichtigt damit die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Die Mitbestimmung ermöglichen Unsere Schule fördert die Mitsprache und Mitbestimmung der Schülerinnen und Schüler und ermöglicht ihnen damit Erfahrungen mit demokratischen Strukturen. Mit Worten beurteilen Unsere Schule legt Wert auf eine förderorientierte Beurteilung und bezieht sich damit auf die individuellen Lern- und Leistungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. Besondere Bedürfnisse beachten Unsere Schule gewährleistet während der gesamten Schulzeit eine kontinuierliche heilpädagogische Begleitung und achtet damit auf Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen. Mit Konflikten umgehen Unsere Schule bemüht sich um ein frühzeitiges Wahrnehmen und Angehen von Konflikten und schafft damit die grundlegenden Voraussetzungen für das Erarbeiten von Lösungswegen. Die Betreuung ausbauen Unsere Schule führt für die interessierten Schülerinnen und Schüler eine Tagesschule und entspricht damit den in unserem Schulkreis ermittelten Bedürfnissen.
Angebote Klassen für Fremdsprachige (KfK) Deutsch für Fremdsprachige Legasthenie / Diskalkulie Logopädie Psychomotorik Aufgabenhilfe Hilfsfonds Übersetzungsdienst für Fremdsprachige Schlittschuh-Vermietung Ski-Vermietung
Ämter Erziehungsberatung (EB) Unterstützt Schülerinnen, Schüler, Eltern / Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte in schwierigen Situationen. Abklärungen können nur mit dem Einverständnis der Eltern / Erziehungsberechtigten erfolgen. Gesundheitsdienst Bern-West Verantwortlich für die Durchführung der obligatorischen schulärztlichen Untersuchungen in der 4. und der 8. Klasse Berät auf Anfrage Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte bei Fragen und Problemen rund um Gesundheit und Wohlbefinden Ist zuständig für Einzelabklärungen bei Bewegungs- und Sprachstörungen sowie für die Beurteilung der Schulbereitschaft Die Beratung ist kostenlos. Schulzahnärztlicher Dienst Führt jährliche Vorsorgeuntersuchungen durch und organisiert mit der Schule Präventivmassnahmen. In der Schulzahnklinik kann man die Kinder auch behandeln lassen. Städtisches Jugendamt Bern-West Beratungsstelle im privaten Bereich für Kinder Jugendlichen, Eltern / Erziehungsberechtigten und Lehrkräften dient das Jugendamt als Anlaufstelle.
Tschou Hermann!
Musik von Max Lässer, Album „between“ Stefan, vielen Dank für deine tollen Bilder