Die Konvention der Vereinten Nationen zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen
Der Paradigmenwechsel Paradigma = Erklärungsmodell Medizinisches Erklärungsmodell von Behinderung (entwickelte sich ab dem 18. Jh.) Soziales Erklärungsmodell von Behinderung (entwickelte sich seit den 1980er Jahren – Selbst bestimmt Leben Bewegung) Kulturelles Erklärungsmodell von (Nicht-) Behinderung (Disability Studies) Menschenrechtliches Modell von (Nicht-) Behinderung → UN Konvention
Die Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen Was sind die UN – die Vereinten Nationen? Zusammenschluss von inzwischen 192 Staaten Aufgaben : - Sicherung des Weltfriedens - Schutz der Menschenrechte Charta : Verfassung der Vereinten Nationen seit 1945.
Was ist eine UN - Konvention ? 1948 => Erklärung der allgemeinen Menschenrechte; Aufstellung von Konventionen zur Verwirklichung der Menschenrechte. Konvention : völkerrechtlicher, multilateraler Vertrag Ratifikation : Beitritt und Verpflichtung eines Staates zur Erfüllung der aufgestellten Forderungen
Warum eine Konvention für Menschen mit Behinderungen ? Mangelnde Barrierefreiheit aller gesellschaftlichen Strukturen Fremdbestimmung Situation des Ausgegrenzt Seins Eingeschränkter Zugang zu Menschenrechten
Wie ist die UN-Konvention entstanden? 2001 : Aufstellung eines Ad-hoc Komitees durch Resolution – Partizipative Einbindung der Menschen mit Behinderungen 2002 - 2006 : Erarbeitung eines Projekts in 8 mehrtägigen Sitzungen - Organisation regionaler Treffen : Unterbreitung von Vorschlägen durch Behindertenorganisationen und Diskussion mit staatlichen Vertretern Die UN Konvention ist zu 70% von Menschen mit Behinderungen geschrieben worden!
Wie ist die UN-Konvention entstanden? 13.12.2006 : Verabschiedung durch General-versammlung der Vereinten Nationen Ab März 2007 : Unterzeichnung und Ratifizierung durch Mitgliedsstaaten 3.04.2008 : Ratifikation durch den 20. Mitgliedsstaat 3.05.2008 : In Kraft Treten der Konvention
Wie ist die UN-Konvention aufgebaut? Art.1 - 8 : Sinn und Zweck, Personenkreis, generelle Prinzipien, besonderer Schutz von Frauen und Kindern. Art. 9 - 30 : Maßnahmen, die die Staaten in den verschiedenen Bereichen ergreifen sollen. Art. 31 - 50 : Organisation der juristischen Seite - Erhebung von Daten, internationale Zusammen-arbeit, Berichtspflicht, Kontrollausschuss, Koordinierungsmechanismus.
Wie wird Behinderung in der Konvention definiert? Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
Auf welchen Grundprinzipien ist die Konvention aufgebaut? Art. 3 Menschenwürde Nichtdiskriminierung Inklusion und Teilhabe Vielfalt Chancengleichheit Barrierefreiheit Gleichberechtigung von Mann und Frau Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern
Teilhabe und Inklusion Voraussetzungen Barrierefreiheit und Persönliche Assistenz Die wichtigsten Bereiche Selbstbestimmtes Leben Familie, Sexualität Bildung Arbeit und Beschäftigung Politik Kultur und Freizeit
Barrierefreiheit Art. 9 Gleichberechtigter Zugang zu baulicher Umwelt, Transportmitteln, Information und Kommunikation (Gebäude, Transportmittel, Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen, Arbeitsstätten, Kommunikations-, Informations- und Notdienste) Leitlinien, Organisation von Schulungen, Beschilderungen in Brailleschrift und leicht lesbarer Form, persönliche Assistenz, Gebärdensprachdolmetscher
Selbstbestimmt Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft Art. 19 gleiche Wahlmöglichkeiten, in Gemeinschaft zu leben Menschen mit Behinderungen können entscheiden, wo und mit wem sie leben keine Verpflichtung, in besonderen Wohnformen gemeindenahe Unterstützung und persönliche Assistenz
Achtung der Wohnung und der Familie Art. 23 Recht, Fruchtbarkeit behalten. Zugang zu Information und Aufklärung über Fortpflanzung und Familienplanung Recht auf Eheschließung und Gründung einer Familie Unterstützung der Eltern mit Behinderung, Das Wohl des Kindes ausschlaggebend. Recht der Kinder mit Behinderungen auf ein Leben in der Familie
Bildung Art. 24 Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung inklusives Bildungssystem Stärken der Achtung vor den Menschenrechten und der menschlichen Vielfalt. Gleichberechtigter Zugang zum allgemeinen Grundschulunterricht, zu weiterführender Schul-, Hochschul-, Erwachsenen- und Berufsausbildung. Angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen und Assistenz
Arbeit und Beschäftigung Art. 27 Recht auf Arbeit Recht auf Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, offener, inklusiver und barrierefreier Arbeitsmarkt Beschäftigung im öffentlichen Sektor Angemessene Vorkehrungen der Beschäftigung im privaten Sektor Erhalt des Arbeitsplatzes und beruflicher Wiedereinstieg.
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben Art. 29 Aktives und passives Wahlrecht Barrierefreie Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien, Einsatz geeigneter Technologien und auf Wunsch selbstgewählte Unterstützungsperson Unterstützung der Teilhabe in politischen Parteien und nichtstaatlichen Organisationen Unterstützung der Organisationen von Menschen mit Behinderungen
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport Art. 30 Zugang zu kulturellem Material. Zugang zu kulturellen Aktivitäten wie Fernsehprogrammen, Filmen und Theatervorstellungen. Zugang zu kulturellen Orten (Theater, Museum, Kino, Bibliothek, Tourismusdienste). Anerkennung und Unterstützung der kulturellen und sprachlichen Identität einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur.
Umsetzung der UN-Konvention auf internationaler Ebene Art. 34 bis 36 Internationaler Kontrollausschuss aus Experten zum Thema Behinderung Berichtspflicht der Länder - das erste Mal 2 Jahre nach der Ratifikation, dann alle 4 Jahre →Möglichkeit von Parallel- oder Schattenberichten der Organisationen von Menschen mit Behinderungen
Umsetzung der UN Konvention auf nationaler Ebene Art. 33 Koordinierung und Monitoring Focalpoints – staatliche Stellen Unabhängige nationale Organisationen zum Schutz der Menschenrechte Einbindung der Zivilgesellschaft, insbesondere der Organisationen von Menschen mit Behinderungen
Umsetzung der UN-Konvention auf nationaler Ebene Koordinierung und Monitoring in Luxemburg Focalpoints – Familienministerium mit anderen Ministerien Unabhängige nationale Organisationen Beratende Menschenrechtskommission, Zentrum für Gleichbehandlung, Ombudsman??? Zivilgesellschaft : Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen, Vertreter von Politik, Wirtschaft, …
Umsetzung in Luxemburg Das Gesetzesprojekt 2007 Unterzeichnung der UN Konvention Mai 2010 Gesetzesprojekt zur Ratifikation auf dem Instanzenweg (Familienministerium) Parlamentarische Kommission für Familie, Jugend und Chancengleichheit Austausch mit Ombudsman, Nemme mat eis! und Menschenrechtskommission Gutachten : Berufskammern, Staatsrat, Oberster Behindertenrat Menschenrechtskommission Gleichbehandlungszentrum
Umsetzung in Luxemburg Das Gesetzesprojekt Mittwoch 13. Juli 2011 14:30 Uhr Öffentliche Sitzung in der Abgeordnetenkammer Diskussion und Abstimmung (?) !!!!
Umsetzung in Luxemburg Der Aktionsplan Was ist ein Aktionsplan? = Ein strategisches Handlungsprogramm (Beschreibung der Probleme + Festlegung konkreter Ziele und Maßnahmen + Regelung der koordinierten Ausführung + Evaluation und Fortentwicklung dieser Maßnahmen. = Das Ergebnis eines transparenten und partizipativen Arbeitsprozesses = Öffentlich zugänglich
Umsetzung in Luxemburg Der Aktionsplan Wie wird der Aktionsplan verwirklicht? Vorbereitung Entwicklung Umsetzung Monitoring Evaluierung und Fortentwicklung des Plans
Umsetzung in Luxemburg Der Aktionsplan Ende 2010 Einrichtung einer Steeringgroup - Initiierung eines nationalen Aktionsplans 3. Dezember 2010 Offener Brief des Familienmini-steriums : Einbindung der Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung des Aktionsplans 2. März 2011 Informationsveranstaltung im Rahmen der Erarbeitung des Aktionsplans - Erklärungen durch Familienministerium und Steering Group - Vorstellung der Themen
Umsetzung in Luxemburg Der Aktionsplan 2. April 2011 erstes ganztägiges Arbeitstreffen in Remich (Cefos) Bestandsaufnahme und Entwicklung erster Ideen Forderung von NME nach von einer Behinderung betroffenen Mitglieder in der Steeringgroup wird umgesetzt - Wahl durch Plenum
Umsetzung in Luxemburg Der Aktionsplan 2. Juli 2011 zweites Arbeitstreffen Entwicklung von Lösungsentwürfen und Strategien nicht genügend Gebärdensprachdolmetscher Kompromissvorschlag von Daaflux des Gruppenwechsels wird angenommen - Problem bleibt aber bestehen Frage nach Partizipation von außen - Kompromiss : Veröffentlichung eines einzigen Berichts durch Ministerium mit Kontaktangabe
Umsetzung in Luxemburg Der Aktionsplan Wie geht’s weiter ? Delegationen der Arbeitsgruppen sollen Verantwortliche der Ministerien treffen, Weitere Arbeitstreffen sind am 1. Oktober 2011 und am 12. November 2011 geplant. Ende 2011: Offizielle Präsentation des Aktionsplans
NËMME MAT EIS! a.s.b.l. Neu gegründete behinderungsübergreifende Organisation Selbst gestellte Aufgaben: Vertretung der Interessen der Menschen mit Behinderungen Angebot einer gemeinsamen Plattform