Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

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Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Ist Altersarmut weiblich?! Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

Ist Altersarmut weiblich?! Die Säulen der Altersvorsorge Altersvorsorge Betriebliche Alters- vorsorge Gesetzliche Renten- versicherung Private Alters- vorsorge Grundprinzipien Gestaltungsprinzipien Subsidiaritätsprinzip Versicherungsprinzip (Eigenverantwortlichkeit) Solidaritätsprinzip Versorgungsprinzip Äquivalenzprinzip Fürsorgeprinzip (Steuergerechtigkeit) Subsidiarität (von lat. subsidium „Hilfe, Reserve“) ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung anstrebt. Danach sollten Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so weit wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich unternommen werden, also wenn möglich vom Einzelnen, vom Privaten, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform. Nur wenn dies nicht möglich ist oder mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist, sollen sukzessive größere Gruppen, öffentliche Kollektive oder höhere Ebenen einer Organisationsform die Aufgaben und Handlungen subsidiär unterstützen und übernehmen. Dafür wird ein Zurückdrängen der individuellen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für den jeweiligen Zweck in Kauf genommen. Zumeist wird der Grundsatz der Subsidiarität im politischen und wirtschaftspolitischen Kontext verwendet, bei dem Aufgaben zunächst selbstbestimmt und eigenverantwortlich vom Individuum ausgeführt werden sollten. Erst subsidiär sollen der private Haushalt und andere private Gemeinschaften bis hin zu den öffentlichen Kollektiven wie Gemeinden, Städten, Landkreisen, Ländern, Staaten und zuletzt Staatengemeinschaften und supranationale Organisationen eingreifen. Das Subsidiaritätsprinzip ist ein wichtiges Konzept und bewährte Praxis für föderale Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland oder die Schweizerische Eidgenossenschaft sowie föderale Staatengemeinschaften wie die Europäischen Union. Es ist auch zentrales Element des ordnungspolitischen Konzepts der sozialen Marktwirtschaft. Das Äquivalenzprinzip ist ein Prinzip zur Ausgestaltung des Finanzierungsbeitrags der Bürger für Leistungen ihres Staates. Es sagt aus, dass derjenige, der von einer Leistung einen Vorteil hat, nach Maßgabe dieses Vorteils über eine entsprechende Abgabe zur Finanzierung dieser Leistung herangezogen wird. Das Äquivalenzprinzip kann somit als Übertragung marktwirtschaftlicher Mechanismen auf staatliche Aktivitäten angesehen werden. Es macht vor allem Aussagen über die Steuergerechtigkeit. Es wird regelmäßig zur Rechtfertigung der Erhebung von Steuern herangezogen. Demnach werden Steuern als Äquivalent für staatliche Leistungen (benefit principle) bzw. als Kompensation staatlicher Kosten (cost principle) aufgefasst. Mittlerweile gewinnt zur Begründung von Steuern und Abgaben aber auch die konkurrierende Theorie des Leistungsfähigkeitsprinzips an Bedeutung. Finanzwissenschaftlich hat das Äquivalenzprinzip aber nach wie vor Bedeutung bei der Argumentation bezüglich der Einführung von Gebühren, Beiträgen oder Erwerbseinnahmen des Staates. Regelsicherungs- Funktion Ergänzungs-/Zusatz- Funktion Ergänzungs-/Zusatz- Funktion Lebensstandardsicherung ! Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Ziele und Maßnahmen der Rentenpolitik seit 2000 Aufgabe des Zieles der Lebensstandard-Sicherung in der GRV zugunsten der Lebensstandard-Sicherung in der GRV + BAV Ausgleich des abgesenkten Rentenniveaus durch staatlich geförderte Kapital gedeckte Altersvorsorge über betriebliche/tarifliche Altersvorsorge = E-Umwandlung über private Altersvorsorge = Riester-Rente auf freiwilliger Basis mit Vorrang zur Regelung durch Tarifvertrags-Parteien Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

  unabhängig von Alter, Geschlecht und Risiko Ist Altersarmut weiblich?! Leistungen im Alter, bei Invalidität und für Hinterbliebene gRV - wichtigste Säule! Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner Leistungen zur Rehabilitation Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehung und ehrenamtlicher Pflege  unabhängig von Alter, Geschlecht und Risiko  Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Geburtenrate Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Lebenserwartung im Alter von 60 Jahren Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Durchschnittliche Rentenbezugsdauer (alte Bundesländer) Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Vergleich Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Rentenpolitik seit 2000 Übergang von ausgabenorientierter Einnahmepolitik zur einnahmeorientierten Ausgabenpolitik Begrenzung des Beitragssatzes nach oben auf - 20% in 2020 - 22% in 2030 Absenkung des steuerbereinigten Netto-Rentenniveaus mit einer Begrenzung nach unten auf - 46% in 2020 - 43% in 2030 Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Ausgangslage für die Rentenversicherung in den 90er Jahren Demographischer Wandel Steigende Beitragssätze in der Rentenversicherung Gesellschaftliche Trends Freiheit/Wahlmöglichkeiten Eigenverantwortung/Individualisierung Generationen-Gerechtigkeit Nachhaltigkeit Fortschritt Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Demographischer Wandel Entwicklungen Rückgang der Geburtenrate seit Anfang der siebziger Jahre Erhöhung der Lebenserwartung Erhöhung der Rentenbezugsdauer Verhältnis Beitragszahler – Rentenbezieher Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Demographischer Wandel Mögliche Folgen Höherer Aufwand zur Finanzierung künftiger Renten Höhere Belastung der jüngeren Generationen Fachkräftemangel Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Armutsrisikoquote Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Nettogesamteinkommen von Rentnerhaushalten Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Rentenpolitik seit 2000 Ziele und Maßnahmen (1) Einführung der Grundsicherung Übergang zur nachgelagerten Besteuerung Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Rentenpolitik seit 2000 Ziele und Maßnahmen (2) Abschaffung der Möglichkeiten für eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente, wie z.B. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit Rente mit 67 Abschaffung des Rentenversicherungsbeitrags für ALG II-Bezieher Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

* schrittweise Anhebung mit Jahrgang 1964 abgeschlossen Ist Altersarmut weiblich?! Rente mit 67 Altersrente für ab 1952 Geborene Regelaltersrente frühestens ab 67.* Lj. Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens ab 65. Lj * schrittweise Anhebung mit Jahrgang 1964 abgeschlossen Altersrenten ab Jahrgang 1952 Altersrente für langjährig Versicherte frühestens ab 63.* Lj Altersrente für schwer- behinderte Menschen frühestens ab 62.* Lj Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

Die Versorgungslücke wächst Ist Altersarmut weiblich?! Auswirkungen der Reformen Die Versorgungslücke wächst Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Ausführungen zu  Rente aus gleichstellungspolitischer Sicht Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Rente für Frauen Ausgangslage Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Gesetzlich haben Frauen und Männer den gleichen Rentenanspruch. 97,6 % aller Menschen über 65 Jahren sind ausreichend versorgt. 2,4 % aller Menschen über 65 Jahren erhalten Leistungen der Grundsicherung im Alter. Frauen erhalten in der Regel weniger Rente, aus unterschiedlichen Gründen. Es gibt derzeit eine gute Chance, Fehlentwicklungen in der Alterssicherung zu korrigieren. Die Kassen der gesetzlichen Rentenversicherung sind so gut gefüllt, dass die regierende Koalition zum Jahreswechsel sogar den Beitragssatz senken will. Das ist verlockend. Aber wichtiger wäre es, sich am Ziel einer langfristig stabilen Alterssicherung zu orientieren. Dazu passt die kurzfristige Beitragssenkung nicht. Wir wollen deshalb den neuen finanziellen Spielraum nutzen und das Rentenniveau halten. Denn mit dem Kürzen ist die Politik erkennbar übers Ziel hinausgeschossen. Bei einer steigenden Lebenserwartung und mehr Älteren in unserer Gesellschaft hat eine vernünftige Rente für Jung wie Alt natürlich ihren Preis. Aber die gute Nachricht ist: Bei moderat steigenden Beiträgen ist weitere Kürzung vermeidbar, ohne die Beitragszahler und damit die Beschäftigten zu überfordern. Das werden wir in den nächsten Wochen verstärkt zum Thema machen. In den ersten zehn Jahren ab 2013 40 Versicherungsjahre (alle rentenrechtlichen Zeiten): Beschäftigung, Schulausbildung ab Alter 17, Ausbildung, Studium, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft/Mutterschutz, Zeiten mit freiwilligen Beiträgen z. B. bei Selbstständigkeit davon 30 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten: Beschäftigung (einschließlich selbstständige Tätigkeit mit Pflichtversicherung in der GRV), Wehr-, Zivil- und Freiwilligendienst, Zeiten der Kindererziehung (bis zum 10. Lebensjahr) oder Pflege, Minijobs, wenn eigene Rentenversicherungsbeiträge („Aufstockungsbetrag“ von 19,60 EUR bei 400-Euro-Job) geleistet werden und zum Start (2013 – 2017) 5 Jahre zusätzliche Vorsorge Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Eine Gesellschaft im Wandel Die Bedeutung der Ehe hat sich stark geändert. Früher: In dem alten Rollenmuster wurde sie als Garant für die Altersversorgung für Frauen angesehen. Heute: Jede dritte Ehe wird geschieden. Frauen müssen nach einer Scheidung arbeiten und können nicht mehr erwarten, „finanziell versorgt“ zu sein. Das Ehegattensplitting muss reformiert werden. Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Gleichstellung bei Rente für Frauen bedeutet Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und für Männer - denn Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit immer noch häufiger als Männer, weil ihnen die Verantwortung für Kinderbetreuung und Pflege übertragen wird. Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit - denn Frauen erhalten in unserer Gesellschaft immer noch bis zu 23 Prozent weniger Entgelt als Männer (auch in Führungspositionen). Existenzsichernde Arbeit schaffen - denn Frauen sind häufiger betroffen von prekären Beschäftigungsverhältnissen. Schülerinnen entscheiden sich für einen Beruf mit guter Perspektive - denn junge Frauen entscheiden sich immer noch für 10 Berufe aus einem Berufsangebot von mehr aus 300 Ausbildungsberufen. Armutsrisiken: Beschäftigung im Niederlohnbereich lange Arbeitslosigkeit Solo-Selbstständigkeit Erwerbsminderung Zukünftige Entwicklung abhängig von: Wirtschaftsentwicklung Beschäftigungsentwicklung Einkommensentwicklung Erwerbs- und Vorsorgeverhalten Status als Alleinstehender im Alter Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! IG BCE = Mitgestalter der Rentenreformen und ihrer Umsetzung Schließung der Versorgungslücke mit der IG BCE TV Einmalzahlungen und Altersvorsorge (TEA) Chemie-Pensions-Fonds Projekt „Heute schon für morgen sorgen“ Demographie-TV Aktuell in der Diskussion: - Flexible Übergänge in den Ruhestand Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Grundprinzipien Gestaltungsprinzipien Subsidiaritätsprinzip Versicherungsprinzip (Eigenverantwortlichkeit) Solidaritätsprinzip Versorgungsprinzip Äquivalenzprinzip Fürsorgeprinzip (Steuergerechtigkeit) Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Subsidiarität (von lat. subsidium „Hilfe, Reserve“) ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung anstrebt. Danach sollten Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so weit wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich unternommen werden, also wenn möglich vom Einzelnen, vom Privaten, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform. Nur wenn dies nicht möglich ist oder mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist, sollen sukzessive größere Gruppen, öffentliche Kollektive oder höhere Ebenen einer Organisationsform die Aufgaben und Handlungen subsidiär unterstützen und übernehmen. Dafür wird ein Zurückdrängen der individuellen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für den jeweiligen Zweck in Kauf genommen. Zumeist wird der Grundsatz der Subsidiarität im politischen und wirtschaftspolitischen Kontext verwendet, bei dem Aufgaben zunächst selbstbestimmt und eigenverantwortlich vom Individuum ausgeführt werden sollten. Erst subsidiär sollen der private Haushalt und andere private Gemeinschaften bis hin zu den öffentlichen Kollektiven wie Gemeinden, Städten, Landkreisen, Ländern, Staaten und zuletzt Staatengemeinschaften und supranationale Organisationen eingreifen. Das Subsidiaritätsprinzip ist ein wichtiges Konzept und bewährte Praxis für föderale Staaten wie die Bundesrepublik Deutschland oder die Schweizerische Eidgenossenschaft sowie föderale Staatengemeinschaften wie die Europäischen Union. Es ist auch zentrales Element des ordnungspolitischen Konzepts der sozialen Marktwirtschaft. Das Äquivalenzprinzip ist ein Prinzip zur Ausgestaltung des Finanzierungsbeitrags der Bürger für Leistungen ihres Staates. Es sagt aus, dass derjenige, der von einer Leistung einen Vorteil hat, nach Maßgabe dieses Vorteils über eine entsprechende Abgabe zur Finanzierung dieser Leistung herangezogen wird. Das Äquivalenzprinzip kann somit als Übertragung marktwirtschaftlicher Mechanismen auf staatliche Aktivitäten angesehen werden. Es macht vor allem Aussagen über die Steuergerechtigkeit. Es wird regelmäßig zur Rechtfertigung der Erhebung von Steuern herangezogen. Demnach werden Steuern als Äquivalent für staatliche Leistungen (benefit principle) bzw. als Kompensation staatlicher Kosten (cost principle) aufgefasst. Mittlerweile gewinnt zur Begründung von Steuern und Abgaben aber auch die konkurrierende Theorie des Leistungsfähigkeitsprinzips an Bedeutung. Finanzwissenschaftlich hat das Äquivalenzprinzip aber nach wie vor Bedeutung bei der Argumentation bezüglich der Einführung von Gebühren, Beiträgen oder Erwerbseinnahmen des Staates. Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Finanzierung Aufbringung der Mittel durch 3 Quellen: 1. je die Hälfte der Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (ca. 19,5% des Arbeitsentgeltes) 2. aus Bundeszuschüssen 3. aus Beiträgen der Träger von Lohnersatzleistungen (bsp. Bundesagentur für Arbeit) seit 1996 gilt ein Umlageverfahren mit einer Liquiditätsreserve von einem halben Monat (Ausgaben eines Kalenderjahres werden durch Einnahmen aus Beiträgen und Bundeszuschüssen des selben Jahres finanziert) Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Was ist gut an der gesetzlichen Rentenversicherung? gesetzliche Rentenversicherung ist wichtigste Säule der Alterssicherung gesetzliche Rentenversicherung hat Inflation, zwei Weltkriege und die deutsche Wiedervereinigung gemeistert Absicherung der modernen Lebensrisiken Alter Tod Invalidität dynamische Rente GenerationenvertragPflichtversicherung für alle Arbeitnehmer sozialer Ausgleich paritätische Finanzierung Selbstverwaltung durch Arbeitgeber und Versicherte Transparenz durch Renteninformation Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung Demografische Entwicklung  weniger Geburten  steigende Lebenserwartung  Veränderung des Verhältnisses von Beitragszahlern zu Rentnern  längere Rentenbezugsdauer  Keine Pflichtversicherung für alle  Geringverdiener und Unterbrechungen in der Erwerbslaufbahnwirtschaftliche Stagnation und hohe Arbeitslosigkeit Rückgang sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse Stagnation der versicherungspflichtigen Einkommen abnehmende Bedeutung des Normalarbeitsverhältnisses und zunehmende Verbreitung von unstetigen Erwerbsbiografien Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung weitere Absenkungen des Rentenniveaus über die gesetzlich beschlossenen Niveauabsenkungen sind nicht möglich, ohne das System in Frage zu stellen Vertrauensverlust der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bevölkerung durch kurzfristige und in schneller Folge wiederholte Eingriffe in das Leistungsrecht Abbau der Rücklage (Schwankungsreserve) Einschränkungen des sozialen Ausgleichs, insbesondere für Zeiten der Arbeitslosigkeit unzureichende Absicherung von Arbeitnehmern, die trotz langer Versicherungszeit nur unterdurchschnittliches Einkommen hatten - Trotz angeglichener Lebensverhältnisse ist der Rentenausgleich zwischen West und Ost noch nicht erfolgt und wird sich bei derzeitiger Rechts- und Wirtschaftslage noch über Jahrzehnte erstrecken. - Aufbau eigenständiger Alterssicherungsansprüche von Frauen ist unzureichend bzw. dauert zu lange. - versicherungsmathematische Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten sind ungerecht Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Vorschläge der IG BCE zur Vermeidung von Altersarmut (1) Stärkung der Versicherungsverläufe durch Regulierung von Leiharbeit, Befristung, Teilzeit, Minijobs Gleichstellung von Männern und Frauen, z.B. durch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen und gleiche Löhne für gleiche Arbeit bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie Reform des Bildungssystems, um die Erwerbschancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen alters- und alternsgerechte Verbesserung der Arbeitsbedingungen Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigen-Versicherung Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Vorschläge der IG BCE zur Vermeidung von Altersarmut (2) Begrenzung der Absenkung des Rentenversicherungsniveaus durch Verzicht auf die Anwendung des Nachhaltigkeitsfaktors Erhöhung der Beteiligungsquote und der Umwandlungsbeträge im Rahmen der Entgeltumwandlung Verzicht auf versicherungsmathematische Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente oder Erhöhung der Zurechnungszeit auf das 62. Lebensjahr Erleichterung der Absicherung des Invaliditätsrisikos im Rahmen der kapitalgedeckten Altersvorsorge oder in der gesetzlichen Rentenversicherung Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Vorschläge der IG BCE zur Vermeidung von Altersarmut (3) sozialversicherungspflichtige branchenbezogene Mindestlöhne Zahlung von Beiträgen der Träger der Grundsicherung für die Zeiten des Bezuges von ALG II entsprechend der Hälfte des Durchschnittsverdienstes; rückwirkende Hochwertung für Zeiten des Leistungsbezugs von ALG II für Versicherte mit mindestens 30 Versicherungsjahren Hochwertung der Rentenansprüche der Bezieher niedriger Einkommen mit mehr als 30 Versicherungsjahren durch staatliche Zuschüsse nach Vollendung der Erwerbsbiografie mit dem Faktor 1,5 auf maximal 75 % des Durchschnittsentgelts (Rente nach Mindesteinkommen) Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Ist Altersarmut tatsächlich weiblich?! Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K

Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen Ist Altersarmut weiblich?! Die Antwort ist aus Sicht der Frauen ein klares Ja! In Zukunft wird es alle betreffen ! Folien IGBCE, Abt. Sozialpolitik,HAT 2012 Frauen Landesbezirk Hessen-Thüringen K