Aktuelle Informationen Aus- und Fortbildung OrgL
Aktuelle Informationen Die Zuständigkeit für die Organisatorischen Leiter in Bayern liegt nach BayRDG bei den Zweckverbänden für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung (ZRF)
Aktuelle Informationen Re-Zertifizierung Eine Arbeitsgruppe des Landesarbeitskreises OrgL wird in diesem Jahr ein Konzept für die Rezertifizierung der OrgL erarbeiten.
Aktuelle Informationen Anmeldungsverfahren Pflichtfortbildungen Die Anmeldung zu den Pflichtfortbildungen erfolgt durch den OrgL bis zwei Wochen vor dem Termin bei dem Ansprechpartner der durchführenden Organisation.
Aktuelle Informationen Pflichtfortbildungen Die möglichst naheliegende Schulungsstätte sollte aufgesucht werden. Die Dokumentation der Teilnahme erfolgt im Aus- und Fortbildungsnachweisheft direkt an der Veranstaltung.
Aktuelle Informationen Pflichtfortbildungen Die Pflichtfortbildung wird aus dem Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes finanziert. Der Teilnehmer erhält Verpflegung für die Dauer der Veranstaltung, entstandene Fahrtkosten (0,30 € pro km) werden erstattet.
Pflichtfortbildungen Aktuelle Information Pflichtfortbildungen Nach der Fortbildung informiert der OrgL seinen ZRF über seine Teilnahme.
Aktuelle Informationen Freie Fortbildungen Für die Dokumentation der Fortbildungspunkte (Pflicht- und freiwillige Fortbildung) ist der ZRF zuständig.
Aktuelle Informationen Fortbildungspunkte Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Groß-veranstaltungen) legt der ZRF die Punkte laut Matrix fest. Grundsätzlich gilt: 1 Punkt = 1 UE oder Stunde
Aktuelle Informationen Anmeldungsverfahren Ausbildung zum OrgL Die Anmeldungen zur Ausbildung erfolgt über den ZRF per Mail oder Fax mit dem dafür vorgesehenen Formular bei der Zertifizierungsstelle an der SFSG.
Aktuelle Informationen Bei Fragen steht die Zertifzierungsstelle an der SFSG gerne zur Verfügung. E-mail: zertifizierungsstelle@sfs-g.bayern.de Telefon: 08171-3495105
Aktuelle Informationen Vielen Dank für die Aufmerksamkeit