Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Buchführung Teil 2 „Auf dem Weg nach oben!!“ Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Inhaltsverzeichnis: III. SYSTEMATIK DER FINANZBUCHFÜHRUNG 3. Kontenrahmen und Kontenplan 3.1. Begriff, Bedeutung und Aufbau 4 – 5 3.2. Gliederungsprinzipien 5 – 7 4. Organisation der Buchführung 4.1. Belege und Belegorganisation 8 4.2. Bücher der doppelten Buchführung 8 – 13 IV. UMSATZSTEUER 1. System der Umsatzsteuer 14 – 17 2. Buchung der Umsatzsteuer 18 – 19 3. Buchung der Vorsteuer 20 – 21 4. Buchung der Umsatzsteuervorauszahlungen 22 5. Abschluss der Umsatzsteuerkonten 23 – 24 V. GRUNDLAGEN DER VERBUCHUNG IM EINKAUFS- UND VERKAUFSBEREICH 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 25 – 31 2. Waren 32 – 37 3. Fertige und unfertige Erzeugnisse 38 – 43 4. Buchungen im Verkaufsbereich 44 – 47 VI. LÖHNE UND GEHÄLTER 1. Grundlagen 48 – 51 2. Buchung von Lohn-/Gehaltsabrechnungen 52 – 53 Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB VII PERIODENABGRENZUNG 54 1. Aktive Rechnungsabgrenzung 55 - 56 2. Passive Rechnungsabgrenzung 56 - 57 3. Sonstige Forderungen 58 - 59 4. Sonstige Verbindlichkeiten 60 - 61 5. Rückstellungen 62 - 65 VIII. PRIVATENTNAHMEN UND -EINLAGEN 66 - 67 Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
III. SYSTEMATIK DER FINANZBUCHFÜHRUNG 3. Kontenrahmen und Kontenplan 3.1 Begriff, Bedeutung und Aufbau Kontenrahmen = Übersicht über sämtliche Konten, die für ein Unternehmen erforderlich sein können. Aufbau nach dem Dezimalsystem, d.h.: 10 Kontenklassen innerhalb jeder Kontenklasse 10 Kontengruppen innerhalb jeder Kontengruppe 10 Konten innerhalb der Konten u.U. Unterkonten Beispiel (SKR 03): Kontenklasse: 4 betriebliche Aufwendungen Kontengruppe 41 Personalaufwendungen Kontenuntergruppe: 411 Löhne 412 Gehälter spezielle Konten: 4127 Geschäftsführergehälter Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Kontenrahmen = Grundlage für den Kontenplan, den das Unternehmen entsprechend seiner Branche individuell zusammenstellt. Es gibt mehrere Kontenrahmen, die wichtigsten sind: ● GKR (Gemeinschaftskontenrahmen) ● IKR (Industriekontenrahmen) ● Kontenrahmen nach der Pflegebuchführungs-Verordnung etc. 3.2 Gliederungsprinzipien 3.2.1 Prozessgliederungsprinzip Gliederung nach dem Betriebsablauf bzw. Leistungsprozess: Kontenklasse 0 und 1: grundlegende Leistungsvorbereitung (AV und Kapital) Kontenklasse 2: Abgrenzung der „neutralen“ Aufwendungen und Erträge Kontenklasse 3: Leistungsvorbereitung im Umlaufvermögen Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Kontenklasse 4: betrieblich verursachte Aufwendungen Kontenklasse 5 und 6: i.d.R. gesperrt Kontenklasse 7: Ergebnisse der betrieblichen Leistungs- prozesse = Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnisse Kontenklasse 8: Erlöse und andere betrieblich verursachten Er- träge Kontenklasse 9: Abschlusskonten Umsetzung im Gemeinschaftskontenrahmen (GKR) sowie im Standard-kontenrahmen SKR 03 der DATEV eG Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 3.2.2 Abschlussgliederungsprinzip Systematische Konzeption z.B. DATEV SKR 04: - Abschlussgliederungsprinzip entsprechend HGB - Keine Mischkonten - Sachliche Abgrenzung: Verbuchung von „Aufwand“ und „Ertrag“ (keine Kosten). Die Kontenklassen des SKR 04 lassen sich wie folgt klassifizieren: Kontenklasse 0: Anlagevermögen Kontenklasse 1: Umlaufvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung (RAP) Kontenklasse 2: Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklageanteil Kontenklasse 3: Verbindlichkeiten, Rückstellungen und passive RAP Kontenklasse 4: betriebliche Erträge Kontenklasse 5: Materialaufwand Kontenklasse 6: Betriebliche Aufwendungen Kontenklasse 7: Weitere Erträge und Aufwendungen (neutrale und a.o.) Kontenklasse 8: frei Kontenklasse 9: Vortragskonten Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 4. Organisation der Buchführung 4.1 Belege und Belegorganisation Der Grundsatz „keine Buchung ohne Beleg“ erfordert Belege: Eigenbeleg (Ausgangsrechnungen, Gehaltslisten etc.) Fremdbeleg (Eingangsrechnungen, Bankauszüge usw.) Einzelbeleg Sammelbeleg Vor der Buchung werden die Belege auf sachliche und wertmäßige Richtigkeit überprüft und „Vorkontiert“. 4.2 Bücher der doppelten Buchführung Doppelte Buchführung, weil: ● jeder Vorfall zweimal, d.h. zuerst im Soll und dann im Haben gebucht wird, Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB ● Erfolgsbuchungen mindestens ein Bestands- (Aktiv- oder Passivkonto) und ein Erfolgskonto (Aufwands- oder Ertragskonto) berühren. Systembücher dienen zur vollständigen Erfassung der Geschäftsvorfälle Die wichtigsten Systembücher sind: ● Grundbuch: Erfassung der Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge ● Hauptbuch: Buchung nach sachlichen Kriterien Bsp.: Die Probe GmbH tätigt folgende Geschäftsvorfälle: EUR 02.02. Zielverkauf von fertig Erzeugnissen in die USA (ohne USt) 51.170 03.02. Lastschrift auf dem Sparkassenkonto für Umsatzsteuervorauszahlung 2.100 Lohn-, Kirchensteuer 1.000 Sozialversicherungsbeiträge 1.500 04.02. Kunden zahlen fällige Rechnungen durch Überweisung auf das Sparkassenkonto 33.000 bar 6.600 Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB EUR 05.02. Fertigungslöhne werden noch immer bar ausgezahlt: Bruttolöhne 9.000 LSt/SolZ 1.220 Kirchensteuer 98 Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung 1.307 Arbeitgeberanteil Sozialversicherung 1.307 06.02. Der Angestellte Harry Hirsch bekommt einen Vorschuss bar ausgezahlt 300 Im folgenden Grundbuch werden die Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge erfasst: Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
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Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Im Hauptbuch (auf den einzelnen Konten) werden die Geschäftsvorfälle nach sachlichen Kriterien erfasst. So z.B. auf dem Sachkonto „Kasse“: Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Nebenbücher dienen der laufenden Kontrolle wichtiger Bestände oder Erfolge Die wichtigsten Nebenbücher sind: ● Anlagenbuchführung ● Kontokorrentbuch ● Lagerbuch ● Lohn- und Gehaltsbücher ● Wechselbücher Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB IV. UMSATZSTEUER 1. System der Umsatzsteuer Nach § 1 UStG sind folgende Arten von Umsätzen steuerpflichtig: Lieferungen, d.h. Verkäufe aller Art Sonstige Leistungen, d.h. Dienstleistungen wie z.B. Reparaturen, Leistungen der Unternehmensberater, Steuerberater u.v.m. Der innergemeinschaftliche Erwerb Die Einfuhr von Erzeugnissen aus dem Drittlandsgebiet Unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b und Abs. 9 a UStG (Eigenverbrauch, d.h. Sachentnahmen, private Nutzung betrieblicher Vermögensgegenstände; nicht: Barentnahmen) werden Lieferungen bzw. sonstige Leistungen gegen Entgelt gleichgesetzt. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrsteuer, da bestimmte Vorgänge des Wirtschaftsverkehrs mit USt belastet werden, d.h. Verkaufspreis ohne USt (Nettowert) x Umsatzsteuersatz = Umsatzsteuer bzw. Nettowert + Umsatzsteuer = Verkaufspreis incl. USt (Bruttowert) Oder: Bemessungsgrundlage = Entgelt abzügl. USt § 10 Abs. 1 UStG Wirtschaftlich gesehen ist die USt eine Verbrauchsteuer, da allein der private Endverbraucher belastet werden soll, während der Unternehmer als Nicht-Endverbraucher unbelastet bleibt!! Steuersatz: 19% seit 01.01.2007 (Regelsteuersatz) bzw. 7% ermäßigter Steuersatz Berechnung: i.d.R. nach dem vereinbarten Entgelt (Sollversteuerung) Ausnahme: erhaltene Anzahlungen, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen Prinzip der „Mehrwertsteuer“: Besteuert werden soll nur die vom Unternehmen erbrachte Wertschöpfung, ohne Vorleistung anderer Unternehmen Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Erreicht wird dies durch ein höchst einfaches System: Jeder Umsatz des Unternehmers wird der USt unterworfen, die der Unternehmer dann dem Finanzamt schuldet. Zusätzlich darf der Unternehmer aber die von einem anderen Unternehmer in Rechnung gestellte USt (Vorsteuer) von seiner USt-Schuld gegenüber dem Finanzamt abziehen. → Der Unternehmer führt somit an das Finanzamt letztlich nur den Steuerbetrag ab, der auf den bei ihm erzeugten Mehrwert entfällt. Beispiel: Der Unternehmer A verkauft an den Unternehmer B Waren für 1.000 EUR + 190 EUR USt. Der Unternehmer B verkauft diese Waren für 1.500 EUR + 285 EUR USt an den Unternehmer C, der dann die Waren für 2.200 EUR + 418 EUR USt an den privaten Endverbraucher D weiter veräußert. Stellen Sie die Vorgänge schematisch dar. Wer trägt die USt letztendlich? Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB A B C D erhält von Kunden bezahlt an Lieferanten bezahlt an das Finanzamt Belastung Tritt der Unternehmer als Endverbraucher auf (z.B. Entnahme von Ware) unterliegen diese unentgeltlichen Wertabgaben auch der USt. Der Unternehmer hat die von ihm geschuldete Steuer bzw. den Vorsteuerüberschuss selbst zu berechnen und für jeden Voranmeldungs- bzw. Besteuerungszeitraum (Kalenderjahr) dem Finanzamt anzumelden. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 2. Buchung der Umsatzsteuer USt, die Unternehmer seinem Kunden in Rechnung stellt schuldet er dem Finanzamt, d.h. es besteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt. bei der Ausgangsrechnung Buchung der vollen Umsatzsteuer als Schuld Beispiel: Der Unternehmer A veräußert an den Kunden B Waren für monatlich 150 EUR netto + 28,50 EUR USt = 178,50 EUR brutto Buchung: Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Forderungen aus LuL S H Umsatzerlöse 19 % USt Umsatzsteuer 19 % S H Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 3. Buchung der Vorsteuer Die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte USt kann als Vorsteuer von der eigenen Umsatzsteuerschuld gekürzt werden, d.h. es besteht eine Forderung gegenüber dem Finanzamt. bei Eingangsrechnungen Buchung der vollen Umsatzsteuer als Forder- ung. Voraussetzung: vollständige und richtige Eingangsrechnung!! Beispiel: Der Unternehmer A kauft für sein Unternehmen Büromaterial für 98 EUR incl. 19 % USt. Die Kassenquittung erfüllt alle Merkmale einer ordnungsgemäßen Kleinbetrags-rechnung. Berechnung des Nettobetrags: 98 EUR : 1,19 = 82,35 EUR netto → Vorsteuer 15,65 EUR Buchung: Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Bürobedarf S H Kasse Vorsteuer 19 % S H Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 4. Buchung der Umsatzsteuervorauszahlungen Ermittlung der USt-Zahllast durch Saldierung des Vorsteuerkontos und Über-tragung des Saldos auf das USt-Konto. Überweisung bzw. Abbuchung der Zahllast bis spätestens zum 10. des Folgemonats. (Schonfrist 13. Tag bei Überweisung) S H Vorsteuer S H Umsatzsteuer Summe aller in Ein- gangsrechnungen ausgewiesenen USt- Beträge Saldo Saldo Vorsteuer Summe aller in Aus- gangsrechnungen ausgewiesenen USt- Beträge = Zahllast Hinweis: In der EDV-Buchführung erfolgt die Ermittlung der USt-Zahllast programmge- steuert, ohne Umbuchung des Vorsteuerkontos!! Die Zahlung der USt wird dann auf dem Konto 1780 „Umsatzsteuervorauszahlungen“ gebucht. Dieses Konto ist ein Unterkonto des Umsatzsteuerkontos. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 5. Abschluss der Umsatzsteuerkonten Für den letzten Monat des Geschäftsjahres wird die Zahllast passiviert bzw. als Forderung gegenüber dem Finanzamt aktiviert, da die Überweisung erst am 10. des ersten Monats des folgenden Geschäftsjahres erfolgt. S H Vorsteuer S H Umsatzsteuer Summe aller in Ein- gangsrechnungen ausgewiesenen USt- Beträge Saldo Saldo Vorsteuer Summe aller in Aus- gangsrechnungen ausgewiesenen USt- Beträge = Schlussbilanz Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Merke: Auf den Zahlungsmittelkonten und den Konten für Forderungen und Verbindlich- keiten wird immer der volle Brutto-Rechnungsbetrag incl. USt gebucht. Auf den Aufwands- und Erlöskonten sowie den Bestandskonten wird dagegen immer nur der reine Netto-Rechnungsbetrag verbucht, während die Umsatzsteuer auf dem Konto 1775 im Haben bzw. die Vorsteuer auf dem Konto 1575 im Soll gebucht wird! Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
V. GRUNDLAGEN DER VERBUCHUNG IM EIN- KAUFS- UND VERKAUFSBEREICH 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ● Rohstoffe = wesentlicher Bestandteil des erzeugten Produkts (Bsp.: Papier für Bücherherstellung) ● Fremdbauteile = bezogene Fremdteile, die in Produktion eingehen (Bsp.: Sitze in der Autoproduktion) ● Hilfsstoffe = Bestandteile, die nur im Rahmen einer Hilfsfunktion in die Produktion eingehen (Bsp.: Schrauben, Nägel in der Holzverarbeitung; Pfeffer, Salz in der Gastronomie) ● Betriebsstoffe = Stoffe, die nicht in die Produkte eingehen, aber zum Betrieb der Produktionsanlagen nötig sind (Bsp.: Heizöl, Reinigungsmittel für Druckmaschine, Büromaterial) Erfassung des Anfangsbestands und der Zugänge auf dem Konto 3970 „Bestand Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Der Verbrauch der Bestände für die erbrachten Leistungen wird auf den Auf-wandskonten 3010 „Aufwendungen für Rohstoffe“, 3020 „Aufwendungen für Hilfsstoffe“ bzw. 3030 „Aufwendungen für Betriebsstoffe“ oder 3400 „Wareneingang 19%“ erfasst. Der Verbrauch kann dabei auf zwei Arten ermittelt werden: ● Laufend durch Lagerbuchführung aufgrund Materialentnahmescheine. Inventurdifferenzen werden aufgedeckt ● Befundrechnung, d.h. am Ende der Periode durch Inventur: AB + Zugänge – EB lt. Inventur = Verbrauch In der Praxis werden dagegen Einkäufe auf den Aufwandskonten 3000 ff gebucht (Aufwandskontenmethode). Dabei wird eine just in time Lieferungen unterstellt, d.h. alle Einkäufe an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden innerhalb der Abrechnungsperiode für die Herstellung der Erzeugnisse verbraucht. → Es finden keine Lagerbestandsveränderungen statt!! Auf den Bestandskonten 3970 ff. wird nur zu Beginn des Wirtschaftsjahres Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB der Anfangsbestand gebucht. Während des Jahres werden diese Bestandskonten nicht bebucht!! Der Endbestand am Schluss des Wirtschaftsjahres wird durch Inventur ermittelt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Anfangs- und Endbestand wird gegen das Erfolgskonto 3960 „Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren“ oder gegen 3000 „Aufwendungen Rohstoffe“ gebucht. Beispiel: Der Unternehmer A hat am 1.1. einen Bestand an Rohstoffen von 8.000 EUR. Einkauf von Rohstoffen während des Jahres auf Ziel 11.000 EUR + 2.090 EUR USt Am 31.12. beträgt der Bestand an Rohstoffen 12.000 EUR (Bestandserhöhung): Anfangsbestand 8.000 EUR – Schlussbestand 12.000 EUR = 4.000 Bestandserhöhung Abschluss des Bestands- und Aufwandskontos: Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Bezugskosten gehören zu den Anschaffungsnebenkosten. Erfassung entweder direkt auf dem Aufwandskonto 3000 oder: Erfassung zunächst auf Unterkonten wie z.B.: 3801 „Bezugskosten für Rohstoffe“, die dann am Monatsende über die entsprechenden Hauptkonten abgeschlossen werden! Beispiel: EUR 1. Listenpreis 21.452,20 - Mengenrabatt 12,5 % - 2.681,53 = Zielpreis (Nettorechnungspreis) 18.770,67 + 19 % USt 3.566,43 = Bruttozielpreis 22.337,10 2. Bezugskosten: Fracht 340,00 + 19 % USt 64,60 = Bruttobezugskosten 404,60 Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Rücksendungen werden direkt über das entsprechende Aufwandskonto, ge- bucht, d.h. 1610 Verbindlichkeiten an 3000 Aufwendungen für Rohstoffe 1575 Vorsteuer Nachlässe aufgrund Mängelrügen, nachträgliche Rabatte (Boni) mindern Anschaffungskosten (Sofortrabatte werden buchmäßig nicht erfasst!!). Buchung über Unterkonten: 3770 erhaltene Rabatte 3740 erhaltene Boni Beispiel: Aus der obigen Lieferung erhält der Unternehmer einen Bonus über 120 EUR + 22,80 EUR USt. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Skonto = Preisnachlass für schnelle Bezahlung (Zinsvergünstigung) innerhalb angegebener Zahlungsfrist! Lieferantenskonti = Skonto beim Einkauf, gewährt vom Lieferanten 1. Anschaffungspreisminderungen, d.h. Buchung auf Konto 3735 „Erhaltene Skonti 19% USt“ 2. Vorsteuerkorrektur, da ursprünglich bei Rechnungseingang der volle Steuerbetrag gebucht wurde. Beispiel: Eingangsrechnung für Rohstoffe, Rechnungsbetrag netto EUR 3.000,-- zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR 570,--. Bei Bezahlung innerhalb 10 Tage 2 % Skonto. 1. Buchung bei Rechnungseingang: Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 2. Bezahlung unter Inanspruchnahme Skonto (Nettoverfahren): 2% vom Rohstoffwert EUR 3.000 = 60,00 EUR 2% von der Umsatzsteuer EUR 570 = 11,40 EUR Gesamtabzug 71,40 EUR Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 2. Waren (Handelswaren) Waren werden vom Unternehmen bezogen und ohne weitere Be- oder Verar- beitung weiterveräußert. Erfassung des Anfangsbestands und der Zugänge auf dem Konto 3980 „Bestand Waren“. In der Praxis werden dagegen Einkäufe auf den Aufwandskonten 3200 ff gebucht (Aufwandskontenmethode). Dabei wird eine just in time Lieferungen unterstellt, d.h. alle Einkäufe an Waren werden innerhalb der Abrechnungsperiode weiter veräußert. → Es finden keine Lagerbestandsveränderungen statt!! Diese Unterstellung ist jedoch unrealistisch, da die eingekauften Warenmengen in der Praxis entweder größer oder kleiner als die verkauften Mengen sind. → Berücksichtigung der Änderung des Bestands am Jahresende Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Auf dem Konto 3980 „Bestand Waren“ wird zu Beginn des Wirtschaftsjahres nur der Anfangsbestand gebucht. Beachte: Während des Jahres wird dieses Bestandskonto nicht mehr be- bucht!! Der Endbestand am Schluss des Wirtschaftsjahres wird durch Inventur ermit-telt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Anfangs- und Endbestand wird gegen das Erfolgskonto 3960 „Bestandsveränderungen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren“ oder 3400 „Wareneingang“ gebucht. Beispiel: Der Unternehmer A hat am 1.1. einen Bestand an Handelswaren‘ von 8.000 EUR. Einkauf von weiteren Waren während des Jahres auf Ziel 11.000 EUR + 2.090 EUR USt Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Am 31.12. beträgt der Bestand der Handelswaren 6.000 EUR (Bestandsminderung): Anfangsbestand 8.000 EUR – Schlussbestand 6.000 EUR = 2.000 Bestandsminderung Bezugskosten (Verpackung, Versand, Versicherung, Frachtkosten) gehören zu den Anschaffungsnebenkosten. Erfassung entweder direkt auf dem Aufwandskonto 3400 oder: Erfassung zunächst auf Unterkonten 3800 „Bezugsnebenkosten“, die dann am Monatsende über die entsprechenden Hauptkonten abgeschlossen werden! Vorteil: gesonderter Ausweis erleichtert Kalkulation, ermöglicht detaillierte Aufwandsanalyse Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Rücksendungen werden direkt über das entsprechende Aufwandskonto, ge- bucht, d.h. 1610 Verbindlichkeiten an 3200 Wareneingang 1575 Vorsteuer Nachlässe aufgrund Mängelrügen, nachträgliche Rabatte (Boni) mindern Anschaffungskosten der Waren (Sofortrabatte werden buchmäßig nicht erfasst!!). Buchung über Unterkonten: 3770 erhaltene Rabatte 3740 erhaltene Boni Beispiel: Der Unternehmer A kauft Handelsware für 10.000 EUR + 1.900 EUR USt. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Kurze Zeit später gewährt der Verkäufer einen Rabatt in Höhe von 500 EUR + 95 EUR USt als Gutschrift. . Das Konto 3770 „Erhaltene Rabatte“ ist ein Unterkonto des Wareneingangs- kontos. Der Rabatt wird mit dem Nettobetrag erfasst. → Das Konto „Erhaltene Rabatte“ wird über das Konto 3200 „Wareneingang“ abgeschlossen. Skonto = Preisnachlass für schnelle Bezahlung (Zinsvergünstigung) innerhalb angegebener Zahlungsfrist! Lieferantenskonti = Skonto beim Einkauf, gewährt vom Lieferanten 1. Anschaffungspreisminderungen, d.h. Buchung auf Konto 3730 „Erhaltene Skonti“ 2. Vorsteuerkorrektur, da ursprünglich bei Rechnungseingang der volle Steuerbetrag gebucht wurde. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Beispiel: Eingangsrechnung für Waren, Rechnungsbetrag netto EUR 1.000 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR 190. Bei Bezahlung innerhalb 10 Tage 2 % Skonto. 1. Buchung bei Rechnungseingang: 2. Bezahlung unter Inanspruchnahme Skonto (Nettoverfahren): 2% vom Rohstoffwert 1.000 EUR = 20,00 EUR 2% von der Umsatzsteuer 190 EUR = 3,80 EUR Gesamtabzug 23,80 EUR Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 3. Fertige und unfertige Erzeugnisse Beispiel: Der Unternehmer Max Muster stellt im Geschäftsjahr Gj. 06 insgesamt 50 Pkw- Anhänger her. Als direkter Aufwand ist zu verzeichnen: Materialaufwand: 1.000,00 EUR/Stck., Löhne: 600,00 EUR/Stck. Von den 50 Anhängern werden im Geschäftsjahr Gj. 06 jedoch nur 40 verkauft, und zwar zu einem Preis von je 3.000,00 EUR/Stck. Der Unternehmer beschäftigt einen Buchhalter (Gehalt: 25.000,00 EUR) und einen Verkäufer (Gehalt 25.000,00 EUR). Anfangsbestand bei Fertigerzeugnissen: 0 Stück. Aufgabe: Ermitteln Sie anhand dieser Daten den Jahreserfolg (Gewinn bzw. Verlust). Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Aufwendungen Erfolgsermittlung Erträge Materialaufwand 50.000,00 Umsatzerlöse 120.000,00 Löhne 30.000,00 Gehälter 50.000,00 Verlust 10.000,00 Summe 130.000,00 Summe 130.000,00 Aber: Aufwandseite betrifft Aufwendungen für 50 Anhänger, während Ertragseite nur Er-lös aus Verkauf von 40 Anhängern berücksichtigt. → Buchung der Erhöhnung des Lagerbestands als Bestandsveränderung („Ertrag ohne Einnahme“) Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Jetzt mit Berücksichtigung der Bestandsveränderung: Aufwendungen Erfolgsermittlung Erträge Materialaufwand 50.000,00 Umsatzerlöse 120.000,00 Löhne 30.000,00 Gehälter 50.000,00 Bestandsmehrung 16.000,00 Gewinn 6.000,00 Summe 136.000,00 Summe 136.000,00 Bewertung der Bestandsmehrung zu Herstellungskosten (vgl. Kosten-rechnung) Materialeinzelkosten 1.000 EUR + Fertigungslöhne 600 EUR. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Ergebnis: Fertige Erzeugnisse sind selbsthergestellte, verkaufsfertige Vermögensgegen-stände. Bei den unfertige Erzeugnisse wurde mit dem Erstellungsprozess be-gonnen, der verkaufsfertige Zustand am Bilanzstichtag aber noch nicht erreicht. Soweit Produktions- und Absatzmenge innerhalb der Rechnungsperiode über- einstimmen, ergibt sich auch auch das richtige Periodenergebnis. In der Praxis führt aber die stetige Produktion auf der einen Seite und der schwankende Ab- satz auf der anderen Seite zu einer Lagerhaltung von unfertigen und fertigen Erzeugnissen. Wird in der Abrechnungsperiode mehr verkauft als produziert → Lagerabbau Wird dagegen weniger verkauft als produziert → Lageraufstockung (Bsp. Rover) Anfangs- und Schlussbestände der unfertigen und fertigen Erzeugnisse stimmen nicht überein. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Regeln: 1. Die Konten 7000 ‚Unfertige Erzeugnisse‘ und 7100 ‚Fertige Erzeugnisse‘ nehmen zu Beginn des Geschäftsjahres den Anfangsbestand auf. 2. Während des Geschäftsjahres werden diese Konten nicht berührt. 3. Am Ende des Geschäftsjahres wird der Schlussbestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen durch Inventur ermittelt und auf der Habenseite des entsprechenden Erzeugniskontos eingetragen. Gegenkonto ist das Schlussbilanzkonto. 4. Der Unterschied zwischen Anfangs- und Schlussbestand wird gegen das Konto 8960 ‚Bestandsveränderungen unfertige Erzeugnisse‘ bzw. 8970 ‚Bestandsveränderungen fertig Erzeugnisse gebucht. Diese Konten werden dann über das GuV Konto abgeschlossen. 5. Liegt eine Bestandsminderung vor, hat das Konto 8960/8970 ‚Bestands- veränderungen‘ den Charakter eines Aufwandskontos; Im Falle einer Bestandsmehrung hat das Konto 8960/8970 ‚Bestands- veränderung dagegen Ertragskontencharakter. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Beispiel: Anfangsbestand Schlussbestand Unfertige Erzeugnisse 27.400 EUR 35.100 EUR Fertige Erzeugnisse 48.200 EUR 46.400 EUR Schließen Sie die Konten Unfertige und Fertige Erzeugnisse, das Bestandsveränderungskonto und das GuV Konto ab. Wie wirken sich die Bestandsveränderungen auf das Gesamtergebnis aus? Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 4. Buchungen im Verkaufsbereich Buchung der Nettoverkaufspreise auf den Ertragskonten, getrennt nach Umsatzsteuersätzen, d.h. Umsätze zu 7 % USt Konto 8300, Umsätze zu 19 % USt Konto 8400! Steuerfreie Umsätze sind ebenfalls getrennt von den steuerpflichtigen Umsätzen aufzuzeichnen. Besonderheiten bei Verkaufsbuchungen: ● Sofortrabatte sind buchungsmäßig nicht zu erfassen. ● Nettorechnungsbetrag = Umsatzerlös ● Vertriebskosten wie Fracht, Verpackung werden als Aufwand auf den Konten 4700 ‚Kosten der Warenabgabe‘ bzw. 4710/4730 etc erfasst. Werden diese Kosten an den Kunden weiterberechnet, erfolgt die Buchung ebenfalls auf Konto 8300/8400 ‚Umsatzerlöse‘. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Das Ertragskonto Umsatzerlöse 8300/8400 wird über das GuV-Konto abgeschlossen. Nochmals: In der EDV-Buchführung gibt es weder ein GuV-Konto noch ein Schlussbilanz-konto!! Die Salden der Konten werden hier programmgesteuert zusammenge-fasst und direkt in der Bilanz bzw. GuV ausgewiesen. Rücksendungen: Buchung direkt über entsprechende Umsatzerlöskonten mit Korrektur der Umsatzsteuer auf Konto 1775. Erlösberichtigungen: Buchung auf Unterkonten 8710/8720 ‚Erlösschmälerung 7% bzw. 19% USt‘. Abschluss der Unterkonten über das Konto 8300/8400 ‚Umsatzerlöse 7% bzw. 19% USt‘. Durch die nachträgliche Minderung des Nettoverkaufspreises ändert sich damit auch die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer Korrekturbuchung auf Konto 1775 ‚Umsatzsteuer 19%‘. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Skonti bedingen eine Steuerkorrektur. Skonti auf der Verkaufsseite (Kundenskonti) führen zu einer Erlöskorrektur und entlasten das Konto 1775 Umsatzsteuer im Soll. Auf dem Konto 1410 ‚Forderungen‘ werden immer die vollen Rechnungsbeträge gebucht. Beispiel: Ausgangsrechnung für Waren, Rechnungsbetrag netto EUR 10.000 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR 1.900. Bei Bezahlung innerhalb 10 Tage 2 % Skonto. 1. Buchung bei Lieferung: 2. Kurze Zeit später schickt der Kunde 10% der Ware zurück. Der Verkäufer erteilt eine Gutschrift in Höhe von brutto 1.190 EUR Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 3. Der Kunde bezahlt den Restbetrag unter Abzug von 2% Skonto durch Banküberweisung. Restbetrag = 11.900 EUR – Rücksendung 1.190 EUR = 10.710 EUR abzüglich 2% Skonto - 214,20 EUR = 10.495,80 Überweisungsbetrag . Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB VI. LÖHNE UND GEHÄLTER 1. Grundlagen Lohn = Entgelt für Leistungen der Arbeiter Gehalt = Entgelt für Leistungen der Angestellten Organisatorische Vorgehensweise: Erfassung der Bruttolöhne und Abzüge in der Lohnbuchhaltung für jeden Arbeitnehmer in Lohn- und Gehaltslisten. In der Finanzbuchhaltung werden nur entsprechende Endsummen verbucht! Im Arbeitsvertrag wird in der Regel die Höhe des Bruttolohns vereinbart. Der Arbeitgeber ist verpflichtet Abzüge einzubehalten und an das Finanzamt bzw. an die Krankenkassen abzuführen. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Der Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer ermittelt sich wie folgt: Bruttolohn - Lohn-/Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag (entsprechend Lohnsteuerklasse) - Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung = Nettolohn = Auszahlungsbetrag Die einzubehaltenden Steuern werden mithilfe der EDV oder Lohnsteuertabellen er- mittelt. Beiträge zur Sozialversicherung: ● Krankenversicherung (EUR 3.675,--) 14,6% einheitlich ● Rentenversicherung (EUR 5.400,--) 19,9% ● Arbeitslosenversicherung (EUR 5.400,--) 2,8% ● Pflegeversicherung (EUR 3.675,--) 1,95% Gesamtbelastung somit 39,25% vom Bruttolohn Beiträge zur Sozialversicherung werden grundsätzlich zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Bei der Pflegeversicherung haben kinderlose AN zusätzlich 0,25% der Bemessungsgrundlage zu tragen, d.h. AN-Anteil = 1,95% / 2 = 0,98% + 0,25% = 1,23% Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Bei der KV müssen alle AN zum hälftigen Beitrag zusätzlich 0,9% für Zahnbehand-lung und Krankengeld tragen. Zusätzlich trägt der Arbeitgeber allein die Beiträge zur Berufsgenossenschaft (= Unfallversicherung), die rund 1,35% der Summe der Löhne und Gehälter ausmacht. Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer, den SolZ und die KiSt bis zum 10. des Folgemonats an das Finanzamt abführen. Die Sozialversicherungsbeiträge müssen bis zum Ende des Monats, in dem die Arbeit geleistet wurde, an die Einzugsstelle (Krankenkasse) überwiesen werden. Die Beiträge werden nach den neuen Vorschriften spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt wird, ausgeübt wurde. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Frau Maria Klein Großstraße 12 87477 Mittelstadt H. Reisefroh, Reisebüro Kempten Beispiel für eine Lohnabrechnung: Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 2. Buchung von Lohn-/Gehaltsabrechnungen Bei der Buchung nach der Bruttomethode wird unabhängig vom Zahlungszeit-punkt für denjenigen Zeitraum gebucht, für den die Personalkosten anfallen. Beispiel: Der Angestellte Kurt Klein bekommt ein Bruttogehalt von 3.920 EUR. Nach Abzug der Lohn-/Kirchensteuer und des SolZ von 548,50 EUR sowie des Arbeitnehmeranteils zur Sozialver-sicherung von 744,50 EUR erhält er das Nettogehalt auf sein Bankkonto überwiesen. Buchung: Der Arbeitgeber-Anteil zur Sozialversicherung beträgt 735 EUR. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Buchung bei Zahlungen des Gehalts bzw. der Lohn-/Kirchensteue/SolZ sowie der Sozialversicherungsbeiträge durch Banküberweisung: Vorschüsse: Buchung bei Auszahlung als sonstige Forderung auf Konto 1530 Forderungen gegen Personal. Bei endgültiger Lohnabrechnung werden die Vorschüsse gegen die Auszahlungen aufgerechnet. Beispiel: Der Angestellte Kurt Klein bekommt einen Vorschuss von 600 EUR am 10. des laufenden Monats durch Banküberweisung. Der Vorschuss wird am Monatsende mit den Gehaltszah-lungen verrechnet. (Bruttogehalt von 3.920 EUR; Lohn-/Kirchensteuer, SolZ 548,50 EUR; Ar-beitnehmeranteil zur Sozialversicherung 744,50 EUR; Arbeitgeberanteil zur SV 735 EUR). Buchen Sie die Überweisung des Vorschusses sowie die endgültige Lohnabrechnung!! Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
VII. PERIODENABGRENZUNGEN Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres müssen unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung in dem Jahresabschluss berücksichtigt werden, zu dem sie gehören. → Periodenabgrenzung Arten der zeitlichen Abgrenzung: 1. Aktive Rechnungsabgrenzung 2. Passive Rechnungsabgrenzung 3. Sonstige Forderungen 4. Sonstige Verbindlichkeiten 5. Rückstellungen Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 1. Aktive Rechnungsabgrenzung Voraussetzungen: 1. Ausgabe vor dem Abschlussstichtag 2. Erfolgswirksamkeit ganz oder teilweise nach dem Abschlussstichtag 3. Aufwand für eine bestimmte Zeit (kalendermäßig feststellbar) nach dem Abschlussstichtag. Beispiel: Der Unternehmer A, dessen Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, mietet ab dem 01.11.00 Räume für sein Unternehmen. Die Miete ist lt. Mietvertrag vierteljährlich im voraus zu zahlen und beträgt für drei Monate 3.000 EUR. A überweist die Miete pünktlich am 01.11.00. Die abzugrenzenden Beträge werden auf das Konto 0980 Aktive Rech-nungsabgrenzung umgebucht. Das Konto wird über das SBK abgeschlossen. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Aktive Rechnungsabgrenzungsposten müssen im neuen Geschäftsjahr durch Umbuchung aufgelöst werden. 2. Passive Rechnungsabgrenzung Voraussetzungen: 1. Einnahme vor dem Abschlussstichtag 2. Erfolgswirksamkeit ganz oder teilweise nach dem Abschlussstichtag 3. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag Beispiel: Der Unternehmer A, dessen Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, vermietet ab dem 01.11.00 Büroräume. Die Miete ist lt. Mietvertrag viertel-jährlich im voraus zu zahlen und beträgt für drei Monate 3.000 EUR. Der Mieter überweist die Miete pünktlich am 01.11.00. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Die abzugrenzenden Beträge werden auf das Konto 0990 Passive Rech-nungsabgrenzung umgebucht. Das Konto wird über das SBK (auf der Passivseite) abgeschlossen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten müssen im neuen Geschäftsjahr durch Umbuchung aufgelöst werden. Merke: Ausgabe im alten Jahr, Aufwand im neuen Jahr = Aktive RAP Einnahme im alten Jahr, Ertrag im neuen Jahr = Passive RAP Rechnungsabgrenzungsposten werden als transitorische Posten bezeichnet. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 3. Sonstige Forderungen Voraussetzungen: 1. Ertrag ganz oder teilweise vor dem Abschlussstichtag 2. Einnahme nach dem Abschlussstichtag Beispiel: Der Unternehmer A, dessen Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat bei der Bank ein Festgeldkonto angelegt. Die Zinsen sind nachträglich zum 1.7. und 1.1. fällig. Die Bank schreibt die Zinsen in Höhe von 1.000 EUR für das 2. Halbjahr 00 erst zum 01.01.01 gut. Die Zinsen stellen Ertrag des Wirtschaftsjahrs 00 dar und müssen über das Konto 1500 Sonstige Forderungen erfasst werden. Das Konto wird über das SBK abgeschlossen. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Die Zinsen von 1.000 EUR werden am 02.01.01 dem Bankkonto gutgeschrieben (ZASt, SolZ ist aus Vereinfachungsgründen nicht zu berücksichtigen). Buchung im neuen Jahr? Beispiel: Der Unternehmer A, dessen Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat ein festverzinsliches Wertpapier im Nennwert von 10.000 EUR. Das Wertpa-pier läuft vom 30.09. bis 31.03. und wird mit 8% verzinst. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 4. Sonstige Verbindlichkeiten Voraussetzungen: 1. Aufwand ganz oder teilweise vor dem Abschlussstichtag 2. Ausgabe nach dem Abschlussstichtag Beispiel: Der Unternehmer A, dessen Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, hat Räume für sein Pflegeheim gemietet, Er zahlt die Monatsmiete für Dezember 00 in Höhe von 2.000 EUR erst am 04.01.01 durch Banküberweisung. Die Miete stellt Aufwand des Wirtschaftsjahrs 00 dar und muss über das Konto 1700 Sonstige Verbindlichkeiten erfasst werden. Das Konto wird über das SBK abgeschlossen. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Merke: Aufwand im alten Jahr, Ausgabe im neuen Jahr = Sonstige Verbindlichkeit Ertrag im alten Jahr, Einnahme im neuen Jahr = Sonstige Forderung Sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten werden als antizipative Posten be- zeichnet. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB 5. Rückstellungen Rückstellungen dienen der Erfassung von dem Grunde und/oder der Höhe nach nicht genau bestimmbaren Schulden, Aufwendungen oder Wag-nissen. So wird z.B. die Heizung kurz vor Jahresende noch repariert. Die Rechnung für die Reparatur ist jedoch bis zur Bilanzerstellung noch nicht eingetroffen. Damit ist die genaue Höhe noch unklar. In der erwarteten Höhe wird eine Rückstellung gebildet. In der Praxis kommt es häufig vor, dass Mitarbeiter/-innen am Ende des Jahres noch Urlaubsansprüche haben. Zu diesem Zeitpunkt ist dann offen, ob der Urlaubsanspruch ausbezahlt, in Urlaubstagen genommen wird oder ob er vielleicht sogar auf Grund tarifrechtlicher Bestimmungen verfällt. Für den Urlaubsanspruch wird dann eine Rückstellung gebildet, die den Gewinn schmälert. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Passivierungspflichtige Rückstellungen sind nach § 249 HGB: 1. ungewisse Verbindlichkeiten (z.B. zu erwartende Steuernachzahlungen, Jahresabschlusskosten, Gratifikationen, Tantiemen, Prozesskosten etc.) 2. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (z.B. Selbstkosten einer zu erbringenden Leistung decken den vereinbarten Erlös nicht) Beachte: Verbot in der Steuerbilanz!!! 3. im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen - für Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, - für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden 4. Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB ● Rückstellungen dürfen nur dann aufgelöst werden, wenn der Grund für die Bildung entfallen ist (§ 249 Abs. 3 HGB). ● Rückstellungen für ungewissen Verbindlichkeiten sind daher auf Verbindlich- keiten umzubuchen, wenn die Ungewissheit beseitigt ist ( = Inanspruch- nahme der Rückstellung), oder aufzulösen, soweit der Rückstellungsgrund entfallen ist. ● War die Rückstellung zu hoch, dann muss der Unterschiedsbetrag zwischen dem Rückstellungsbetrag und der tatsächlichen Zahlungsverpflichtung als sonstiger betrieblicher Ertrag auf Konto 5300 „Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen“ gebucht werden. ● War die Rückstellung dagegen zu niedrig, dann muss der Unterschiedsbetrag zwischen dem Rückstellungsbetrag und der tatsächlichen Zahlungsverpflich- tung als periodenfremder Aufwand auf dem Konto 7810 „Periodenfremde Aufwendungen“ gebucht werden Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Beispiel zur Berechnung der Rückstellung für aus-stehenden Urlaub: Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
VIII. PRIVATENTNAHMEN UND -EINLAGEN Privatvorgänge bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften (z.B. Geldentnahmen für private Einkäufe, Überweisung der Kosten für eine Dachrepa-ratur am Einfamilienhaus des Unternehmers oder Nutzung eines betrieblichen PKW für die private Urlaubsreise des Unternehmers) dürfen das Ergebnis der Unternehmenstätigkeit nicht beeinflussen. Diese Privatvorgänge werden nicht direkt auf dem Eigenkapitalkonto, sondern auf Unterkonten gebucht. In der Praxis werden folgende Unterkonten, für die die gleichen Buchungsregeln wie für das Eigenkapitalkonto gelten, gebildet: 1800 Privatentnahmen allgemein 1810 Privatsteuern 1820 private Sonderausgaben 1840 Spenden 1860 Grundstücksaufwand 1890 Privateinlagen Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Privatentnahmen können in Form von: ● Geld, ● Waren oder Erzeugnissen (= Sachen) ● Nutzungen (Urlaubsfahrt mit betriebl. PKW) oder ● Leistungen (Einsatz betriebl. Arbeitnehmer f. private Zwecke erfolgen. Unterliegen nicht der USt USt-pflichtig Die Buchung kann im Haben auf dem Ertragskonto ● 8910 ff. durchgeführt werden. Für die Entnahme von Lebensmitteln in bestimmten Branchen (Bäckerei, Gaststätte etc.) gibt das BMF jährlich Pauschbeträge bekannt, die ohne weiteren Nachweis angesetzt werden können. Abschluss der Unterkonten Die Privatkonten werden über das Konto 0880 ‚variables Eigenkapital‘ abge-schlossen. Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB
Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB Literaturverzeichnis: Bornhofen/Busch, Buchführung 1, Gabler Verlag ISBN 3-409-19759-1 Zschenderlein, Kompakt-Training Buchführung, Kiel Verlag ISBN 3 470 52233 2 2005 Bähr/Fischer-Winkelmann, Buchführung und Jahresabschluss, Gabler Verlag ISBN 3-409-71400-6 Prof. Dr. Klaus Rauch WP/StB