EU - Fördermöglich- keiten mit aktuellen Beispielen.

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EU - Fördermöglich- keiten mit aktuellen Beispielen

Philosophie der EU-Förderung Die EU agiert nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten (EG- und EU-Vertrag). Die EU fördert im Sinne des Subsidiaritätsprinzips (Unterstützung, Ergänzung).

1. Was fördert die EU? Projekte im Sinne von zeitlich begrenzten Unternehmen, mit klaren Zielen, begrenzten Kosten, komplexer Struktur und festem Mitarbeiterteam, die in dieser Form einmalig durchgeführt werden.

2. Die Arten der EU-Förderung Fonds (Strukturfonds, Flüchtlingsfonds) Gemeinschaftsinitiativen (INTERREG, EQUAL, TACIS, PHARE, CARDS..) Förderprogramme (z.B. Jugend, Gesundheit, LEONARDO) Pilotaktionen und Haushaltslinien

2.1. Strukturfonds Ziel 1: Regionen mit Entwicklungsrückstand Ziel 2: Regionen im Strukturwandel Ziel 3: Beschäftigungsförderung ESF: Europäischer Sozialfonds EFRE: Europäischer Regionalfonds

2.2. Europäischer Flüchtlingsfond Unterstützung und Förderung von Leistungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Integration und freiwilligen Rückführung von Flüchtlingen, Vertriebenen und Asylbewerbern.

INTERREG - Grenzüberschreitende Zusammenarbeit EQUAL - Bekämpfung von Diskriminierung am Arbeitsmarkt TACIS - Antrieb des Entwicklungsprozesses in 12 Ländern Osteuropas und Zentralasien CARDS - Förderung der lokalen Zivilgesellschaft in den Balkan-Staaten 2.3. Gemeinschaftsinitiativen

Mehrjährige Laufzeit (z.B ) Förderung in bestimmten Bereichen, z.B. Jugendarbeit - JUGEND FÜR EUROPA Bildung - LEONARDO Gesundheit - ÖFFENTLICHE GESUNDHEIT Verwaltung über Nationale Agenturen 2.4. Förderprogramme

Pilotaktionen: Vorbereitung mehrjähriger Förderprogramme Haushaltslinien: Förderung kleineren Umfangs, jährliche Änderung durch neue Haushalts- linienbeschlüsse durch EU, z.B. B7-700 Unterstützung der Demokratie in mittel- und osteuropäischen Ländern 2.5. Pilotaktionen und Haushaltslinien

3. Umfang der EU-Förderung Strukturfonds Mrd. EUR Flüchtlingsfonds Mio. EUR Gemeinschaftsinitiativen10 Mrd. EUR Förderprogrammeca. 1-4 Mrd. EUR Pilotaktionen und Haushaltslinienca Mio. EUR

4. Verfahren der EU-Förderung im Rahmen der EU-Politik:im Rahmen der EU-Politik: Strukturfonds, Gemeinschaftsinitiativen Kofinanzierung: Staat Vergabe:Staat im Rahmen gemeinsamer u. koordinierter Politik:im Rahmen gemeinsamer u. koordinierter Politik: Förderprogramme, Pilotaktionen, Haushaltslinien Kofinanzierung: Drittmittel, Eigenmittel etc. Vergabe: Kommission, Nationale Agenturen

5. Förderungskriterien Europäische Dimension Bottom-up-Ansatz Vernetzung und Partnerschaften Transnationalität Kofinanzierung Innovation, Multiplikatorwirkung

6. Aktuelle Beispiele Daphne II Aktionsprogramm Öffentliche Gesundheit TACIS Leonardo II Sokrates II - Flankierenden Maßnahmen

6. Aktuelle Beispiele Aktionsprogramm zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Diskriminierungen Artikel 6 - Maßnahmen: Innovative Ansätze zur Bewältigung des Wandels (ESF) INTERREG III Phare

Programm zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche, Frauen sowie Schutz von Gewaltopfern und gefährdeten Gruppen zwei Förderschwerpunkte: »1. Spezielle kofinanzierte Projekte »2. Verbreitung und Nutzung vorliegender Ergebnisse DAPHNE II

Spezielle kofinanzierte Projekte: Förderschwerpunkte : Grenzübergreifende Maßnahmen wie z.B.: die Errichtung von Netzwerken, Erweiterung der Wissensgrundlagen, Informationsaustausch, Ermittlung und Verbreitung bewährter Praktiken, Sensibilisierung der Zielgruppen und Untersuchung von Gewaltphänomenen und Methoden zur Gewaltverhinderung, Vergleichende Erhebungen, Studien und Forschungsarbeiten. DAPHNE II

Projektvoraussetzung : An den Projekten müssen mind. zwei Organisationen aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt sein. Laufzeit 12 oder 24 Monate Förderung : bis zu 80 % der förderfähigen Kosten werden übernommen (bei einem Betrag zwischen bzw pro Projekt/ 12 Monate, 20 % Eigenbeteiligung Frist: voraussichtlich, nach Aufruf im Nov. 04: 28. Februar 2005

Verbreitung und Nutzung vorliegender Ergebnisse Förderschwerpunkte: Direkte Anwendung oder Verbreitung von bereits vorliegender good practice, Entwicklung von Indikatoren zu Gewaltund zugehörige Datensammlung, Syntheseberichte und Extraktion von Policy-Themen und potentiellen Richtungen, die durch geförderte Daphne- Projekte erreicht wurden. DAPHNE II

Projektvoraussetzung: An den Projekten müssen mind. zwei Organisationen aus zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt sein Laufzeit max. 12 Monate Förderung: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten werden übernommen bei einer Höhe von bis zu Euro Frist: voraus. nach Aufruf im Nov. 04: 28. Februar 2005 DAPHNE II

Aktionsprogramm: Öffentliche Gesundheit Ziel: Erreichen eines hohen Gesundheitsschutzniveaus Förderungswürdige Maßnahmen: Maßnahmen, die auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung menschlicher Erkrankungen und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet sind

Aktionsprogramm: Öffentliche Gesundheit Förderschwerpunkte: Verbesserung des Informations- und Wissensstands im Interesse der Weiterentwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens, Verbesserung der Fähigkeit zur schnellen und koordinierten Reaktion auf Gesundheitsgefahren, Gesundheitsförderung und Verhütung von Krankheiten durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren in allen Politiken und Tätigkeiten,

Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus durch die Förderung einer integrierten und sektorübergreifenden Gesundheitsstrategie bei der Festlegung und Durchführung sämtlicher Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen, Abbau von Ungleichheiten im Gesundheitsbereich. Aktionsprogramm: Öffentliche Gesundheit

Projektvoraussetzungen: –Laufzeit: bis zum , max. 3 Jahre –Möglichst viele Partner aus den Mitgliedsstaaten Förderung: grds. bis zu 60 % der Gesamtkosten des jeweiligen Projekts Kofinanzierung: mind.40 %der Gesamtkosten für das Projekt aus anderen Mitteln als dem Programm. Antragsfrist: nächster Aufruf: voraus. April 2005 jährliche Aufrufe /Jahresarbeitspläne Aktionsprogramm: Öffentliche Gesundheit

Ziel: Unterstützung des "Institution Building" - Prozesses: Förderung des Aufbaus der Strukturen und Kompetenzen für den Übergang zur Marktwirtschaft durch die Kooperation von: NGOs, gemeinnützigen Organisationen (NPO) und lokalen und regionalen Behörden aus der EU mit ihren Counterparts in den ehemaligen GUS-Staaten und der Mongolei. TACIS - Unterstützung der Zivilgesellschaft und Lokaler Initiativen

Zielgruppen: Benachteiligte Gruppen (beispielhafte Aufzählung): Frauen, die Opfer von Mißhandlung, Mißbrauch oder Frauenhandel sind, Minderheiten, Behinderte, ältere Menschen, Obdachlose, Straßenkinder, Analphabeten, Arbeitslose, Sucht- oder Aidskranke, Gewaltopfer. TACIS - Unterstützung der Zivilgesellschaft und Lokaler Initiativen

Förderungswürdige Maßnahmen: Aufbau von NGOs und Organisationen der Zivilgesellschaft, Entwicklung eines nachhaltigen Gesundheitssystems (auch Gesundheitsversorgung bestimmter Zielgruppen), soziale Integration benachteiligter Personengruppen, Jugendarbeit. Förderungsvoraussetzung: Partnerschaften und Zusammenarbeit mit EU- Mitgliedsstaaten und Belarus (mind. 2 Partner - Belarus und ein EU-25-Mitglied) TACIS - Unterstützung der Zivilgesellschaft und Lokaler Initiativen

Förderung: Die Förderquote beträgt max. 80% Mindestzuschuss der EU = max mind. 20 % Kofinanzierung Fördergebiete: jährliche Ausschreibung (Fördergebietsänderung!) Laufzeit und Fristen: Laufzeit: ab 2002 / jährliche Aufrufe Laufzeit des Projekts: mind. 18 Monate bis max. 24 Monate nächste Antragsfrist: voraus. Mitte 2005 TACIS - Unterstützung der Zivilgesellschaft und Lokaler Initiativen

LEONARDO II / PILOTPROJEKTE, THEMATISCHE NETZWERKE Förderschwerpunkte: Förderung von Pilotprojekten auf der Grundlage grenzüberschreitender Partnerschaften mit den Zielen Innovationsförderung und Qualitätssteigerung bei der Berufsbildung, Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien in der Berufsbildung.

LEONARDO II / PILOTPROJEKTE, THEMATISCHE NETZWERKE im einzelnen: Die Pilotprojekte müssen den Innovationsprozess und die Qualitätsverbesserung von Berufsbildung und Berufsberatung unterstützen. Sie müssen konkrete Produkte entwickeln, die möglichst die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen. Besonders gefördert werden eine begrenzte Anzahl von Projekten zu Thematische Aktionen, die sich auf Themen von besonderem gemeinschaftlichem Interesse beziehen.

Projektförderung: Pilotprojekte: 75%durch EU (max pro Jahr und Projekt) Thematische Aktionen:75%durch EU (max pro Jahr und Projekt, wenn Projekt dies rechtfertigt - idR. max pro Jahr und Projekt) Antragsvoraussetzungen: Projekthöchstdauer liegt bei max. zwei Jahren LEONARDO II / PILOTPROJEKTE, THEMATISCHE NETZWERKE

LEONARDO II / PILOTPROJEKTE Antragsfrist: Pilotprojekte : Zwei Schritte der Projektauswahl: 1. Die Projektträger reichen bis zum bei der zuständigen Nationalen Agentur einen Erstvorschlag ein. 2. Antragsteller, die von der ihrer Nationalen Agentur (DAAD, BIBB, InWEnt) eine Benachrichtigung über die Auswahl ihres Erstvorschlags erhalten, reichten bis zum einen Vollantrag ein. Die Nationalen Agenturen schließen die Projektauswahl im Mai 2005 / 2006 ab und benachrichtigt die Antragsteller bis Ende Juni über die Auswahl bzw. Ablehnung ihres Projektvorschlags.

Antragsfrist: Thematische Aktionen: zwei Schritte der Projektauswahl: 1. Die Projektträger reichen bis zum bei der Europäischen Kommission einen Erstvorschlag ein, der in Kopie an die Nationale Agentur geschickt wird. 2. Antragsteller, die von der Europäischen Kommission eine Benachrichtigung über die Auswahl ihres Erstvorschlags erhalten, reichten bis zum einen Vollantrag ein. Die Europäische Kommission schließen die Projektauswahl im Mai 2005 / 2006 ab und benachrichtigt die Antragsteller bis Ende Juni über die Auswahl bzw. Ablehnung ihres Projektvorschlags. LEONARDO II / THEMATISCHE NETZWERKE

Ziel: Unterstützung von Bildungsmaßnahmen, welche nicht direkt unter anderen Bildungsprogrammen (Leonardo II, Sokrates II etc.) zuschussfähig sind, aber zur Erreichung der Programmziele führen Förderungsfähige Maßnahmen: Projekte, die möglichst viele Akteure und Netzwerke im Bildungsbereich sowie Studenten, NRO und Medien einbeziehen, um aktuelle Themen oder europäische Angelegenheiten zu erörtern oder untersuchen und die Demokratie innerhalb der zivilen Gesellschaft fördern z.B. Workshops, Debatten, EU-Simulationen SOKRATES II - Flankierende Maßnahmen

Antragsberechtigte: u.a. lokale und regionale Einrichtungen und Organisationen Förderung: Zuschüsse zwischen Fristen: Nächste Antragsfristen: , SOKRATES II - Flankierende Maßnahmen

AKTIONSPROGRAMM ZUR BEKÄMPFUNG DER SOZIALEN AUSGRENZUNG Zielsetzung: Förderung einer Zusammenarbeit, die die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten befähigt, die Effektivität und Effizienz der Maßnahmen zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung zu steigern Zielgruppe: von sozialer Ausgrenzung Betroffene, potentielle Opfer der Ausgrenzung, Sozialpartner, NRO und andere gesellschaftliche Akteure, die sich für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung einsetzen

AKTIONSPROGRAMM ZUR BEKÄMPFUNG DER SOZIALEN AUSGRENZUNG Arbeitsplan für 2004: Jährliche Arbeitspläne! Hervorhebung der Bedeutung die allgemeinen Öffentlichkeit über den EU-Prozess im Bereich sozialer Integration zu informieren Bewußtseinsbildung durch Verstärkung von europäischen Netzwerkarbeiten und Verbreitung von erzielten Ergebnissen Sensibilisierung der Öffentlichkeit

AKTIONSPROGRAMM ZUR BEKÄMPFUNG DER SOZIALEN AUSGRENZUNG Förderung: max. 80 % des Projekts, 20 % Kofinanzierung in Geldleistung, Details bei einzelnen Ausschreibungen beachten! Antragsfrist: nächster Aufruf: voraus. Ende 2004 (mit Arbeitsplan) wechselnde Aktionen - kleinere Aufrufe beachten

AKTIONSPROGRAMM ZUR BEKÄMPFUNG VON DISKRIMINIERUNGEN ( ) Zielsetzung: Förderung der Maßnahmen zur Bekämpfung direkter oder indirekter Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung Förderung: max. 90 % der Kosten durch EU getragen, 10 % Kofinanzierung in Geldleistung Mindesteinlage etc. bei einzelnen Aufrufen beachten

Artikel 6 - Maßnahmen: Innovative Ansätze zur Bewältigung des Wandels ( ) - ESF Ziel: Bewältigung des demographischen Wandels mit dem Ziel, innovative Initiativen zur Förderung des aktiven Alterns und zur Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer zu unterstützen Förderung: max. 75 % der Kosten durch EU getragen (mind = Mindestsumme für Antrag! bis max. 3 Mio. ), 25 % des Gesamthaushaltsplanes als Kofinanzierung in Geldleistung Antragsfrist: Januar 2005 und Januar 2006

INTERREG III ( ) Ziel: Ausrichtung A: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Ausrichtung B: Förderung der transnationalen Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, Ausrichtung C: Interregionale Zusammenarbeit Förderung: in der Regel zwischen % der Kosten durch EU, differiert nach Programm/ Ausrichtung

Phare ( ) Ziel: Finanzielle Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung, des administrativen Umbaus, der gesellschaftlichen Umgestaltung sowie legislativer Maßnahmen, um die beitrittswilligen Länder in die Lage zu versetzen, die Kriterien für die Mitgliedschaft in der EU zu erfüllen Fördergebiete: Bulgarien, Rumänien

Informationsbeschaffung Das EU-Förderinformationssystem (EU) (WSA) (Kommission) (RK-Büro Brüssel)