Anonymität contra Straftatverfolgung im Internet Dr. Johann Bizer Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) 4. November 2004
Persönlichkeitsentwicklung Persönlichkeitsentwicklung durch Interaktion Entwicklung von Selbst-Verständnis als Prozess Vielfalt sozialer Kontexte und Rollen Vermittlung von Werten über soziale Erfahrung Soziale Erfahrung als Resonanzboden für Selbst-Verständnis Voraussetzung: Kommunikative Kompetenz Informationelle Selbstbestimmung Verfügung über die Daten zur eigenen Person Vertrauliche Kommunikation Gegen Dritte geschützte Kommunikation Anonyme Kommunikation Kommunikation unter Schutz der eigenen Daten Dr. Johann Bizer
Kommunikative Kompetenzen Dr. Johann Bizer
Warum Anonymität im Internet? Konkretisierung des Grundrechts unter den Bedingungen elektronischer Kommunikation Spuren im Internet Clickstreams, Cookies, Referer Zuordnung von IP-Nummern zu Personen Statische IP-Adressen (IPv6) Dynamische IP: Selbstauthentifizierung (Anmeldung, Formulareinträge) Anonymitätsbedarf bei speziellen Diensten Beratungsangebote Internetrecherche (Geschäftlich, Privat, Gesundheit) Lesen von Online-Zeitungen, Diskussionen in Newsgroups Dr. Johann Bizer
Anonymität: Auftrag des Gesetzgebers § 4 Abs. 6 TDDSG Der Diensteanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren. § 3 a BDSG Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von den Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung Gebrauch zu machen, soweit dies möglich ist und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht. Dr. Johann Bizer
Warum Verschlüsselung nicht reicht IP-Adresse + Nutzerdaten Kommunikationsbeziehungen lassen Rückschlüsse auf Kommunikationsinhalte zu. Dr. Johann Bizer
AN.ON — Anonymität Online Betriebsbeginn Anfang 2001: AN.ON mit Client-Software JAP Förderung durch Bundesministerium für Wirtschaft Funktionalität Anonymität des Nutzers vor Dritten Anonymität der Nutzers vor Betreibern des Dienstes Ziele des Projektes Praktische Umsetzung des gesetzgeberischen Auftrags Aufbau Mix-Infrastruktur Gewinnung neuer unabhängiger Mixbetreiber Dr. Johann Bizer
Funktionsweise von AN.ON „JAP“ wird als Proxy für den WWW-Browser eingetragen Dr. Johann Bizer
JAP http://www.anon-online.de Dr. Johann Bizer
Anonymität und Strafverfolgung Ca. 2.500-3.000 JAP-Nutzer sind gleichzeitig aktiv Anfragen 2003 22 Anfragen von Strafverfolgungsbehörden 35 weitere Anfragen von Privatpersonen oder Firmen 2004 Tendenz deutlich geringer BKA-Fall LG Frankfurt Juli 2003: Anordnung nach § 100 g StPO rechtswidrig AN.ON kann technisch § 100a,b StPO-Anordnungen umsetzen. Dr. Johann Bizer
Anonymität im Netz verbieten? Missbräuchliche Nutzungen nicht auszuschließen Wo Freiheit - auch Missbrauch möglich Gemeinschaftsbezug Grund, aber nicht Grenze … Freiheitsstaat oder Präventionsstaat? Verbot der Anonymität im Internet faktisch erfolglos Aufwand und Ertrag Überwachungsinfrastruktur Verluste für Grundrechtswahrnehmung Verluste für IT-Sicherheit Wirtschaftliche Auswirkungen Dr. Johann Bizer
Links Weitere Informationen zu Anonymität / JAP: http://www.anon-online.de http://www.datenschutzzentrum.de http://www.anonymitaet.com Weitere Informationen zu Identitätsmanagement: http://www.datenschutzzentrum.de/idmanage Dr. Johann Bizer
Noch Fragen? Dr. Johann Bizer Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD) 24103 Kiel, Holstenstraße 98 Telefon 0431/988-1286 Telefax 0431/988-1223 E-Mail LD7@datenschutzzentrum.de Internet www.datenschutzzentrum.de Dr. Johann Bizer