Die Datenschutzregelungen der TKG-Novelle

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 Präsentation transkript:

Die Datenschutzregelungen der TKG-Novelle 5.Symposium „Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telediensten Die Datenschutzregelungen der TKG-Novelle MinR Winfried Ulmen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Bonn, 04.11.2004

Gesetzgebungsverfahren 20.02.2003: Arbeitsentwurf 30.04.2003: Referentenentwurf (TKV, TKNV, TNotrufV, TKÜV) 11.06.2003: Anhörung 15.10.2003: Beschluss des Bundeskabinett 19.12.2003: Stellungnahme des Bundesrates 14.01.2004: Gegenäußerung der BReg 15.01.2004: Erste Lesung Bundestag 09.02.2004: Anhörung 12.03.2004: 2./3. Lesung 02.04.2004: Bundesrat (VA) 05.05.2004: Vermittlungsausschuss Inkrafttreten: 26.06.2004

Inkrafttreten des TKG: 26. Juni 2004 Sachstand Inkrafttreten des TKG: 26. Juni 2004 RegTP: Marktdefinition und Marktanalyse BMWA: Erarbeitung von zehn Rechtsverordnungen

Rechtsverordnungen auf Grund des TKG vom 22.06.2004

Rechtsverordnungen auf Grund des TKG vom 22.06.2004

Rechtsverordnungen auf Grund des TKG vom 22.06.2004

Rechtsverordnungen auf Grund des TKG vom 22.06.2004

Gesamtbilanz TKG- Verordnungen/Regelungen Neu: 6 Verordnungen Novellen: 4 Verordnungen Weggefallen/Integriert ins neue TKG: Fernsehsignalübertragungs-Gesetz Telekommunikations-Entgeltregulierungsverordnung Netzzugangsverordnung Telekommunikations-Datenschutzverordnung Frequenzzuteilungsverordnung Telekommunikations-Lizenzgebührenverordnung Telekommunikations-Universaldienstleistungsverordnung = 7 Regelungen weggefallen bzw. in das TKG integriert

Gliederung des Gesetzentwurfs Teil 1: Allgemeine Vorschriften (Zweck, Ziele, Begriffe) Teil 2: Marktregulierung Verfahren der Marktregulierung Zugangsregulierung Entgeltregulierung Sonstige Verpflichtungen (Betreiber(vor)auswahl, Mietleitungen) Besondere Missbrauchsaufsicht Teil 3: Kundenschutz Teil 4: Rundfunkübertragung Teil 5: Vergabe von Frequenzen, Nummern, Wegerechten Teil 6: Universaldienst, Kundenschutz Teil 7: Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit Teil 8: Regulierungsbehörde Teil 9: Abgaben Teil 10: Straf- und Bußgeldvorschriften Teil 11: Übergangs- und Schlussvorschriften

Gliederung Datenschutz / Öffentliche Sicherheit Teil 7 Ab. 1: Fernmeldegeheimnis (§§ 88-90) Ab. 2: Datenschutz (TDSV) §§ 91-107 Ab. 3: Öffentliche Sicherheit §§ 108-115)

Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG für elektronische Kommunikation Europäische Vorgaben Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG für elektronische Kommunikation Im Wesentlichen Fortschreibung der Vorgaben der TK-Datenschutzrichtlinie 97/66/EG Neu: Vorschrift über Standortdaten (A. 9) Nutzung von Bestandsdaten (A. 13) Nutzung von Cookies (A. 5) Technikneutraler Ansatz (A. 1)

„Auflösung“ von § 89 TKG (alt) Neukonzeption Integration der TDSV „Auflösung“ von § 89 TKG (alt) Eingliederung des § 89 Abs. 6 in Teile öffentliche Sicherheit Keine Zusammenführung mit TDDSG

Informationspflichten als Generalvorgabe (§ 93) Änderungen Einzelne neue Begriffsbestimmungen: Neuaufnahme der Begriffe Standortdaten und Dienste mit Zusatznutzen Informationspflichten als Generalvorgabe (§ 93)

Vertragsverhältnisse (§ 95) § 95 Abs. 2: Nutzung von Bestandsdaten zu Werbezwecken (Art. 13 Abs. 2 DatRili): Opt-out im Rahmen bestehender Kundenbeziehungen (Anwendungsbereich: Post/E-Mail/SMS) § 95 Abs. 5: Kopplungsverbot (Angleichung an § 3 Abs. 4 TDDSG)

Elektronische Einwilligung (§ 94) Elektronische Einwilligung weiterhin möglich Wegfall der Regelung in § 4 Nr. 4 TDSV, wonach die Rücknahmemöglichkeit einer Einwilligung innerhalb einer Woche vorgesehen war.

Verpflichtung Mitbenutzer zu informieren Standortdaten (§ 98) Voraussetzung: Einwilligung, deren Ausgestaltung sich nach dem Einzelfall richtet Verpflichtung Mitbenutzer zu informieren Sonderregelung für Einrichtungen, die Notrufe bearbeiten

Teilnehmerverzeichnisse (§ 104) Übereinstimmung der Eintragungen in elektronischen und gedruckten Verzeichnissen „Ob“ der Eintragung bleibt weiterhin freigestellt

Auskunftserteilung (§ 105) Inverssuche = Auskunft über Namen oder Namen und Anschrift grds. zulässig: Hinweis auf Widerspruch Eintrag in Teilnehmerverzeichnis

Speicherungsmöglichkeiten (§ 97) Regel: Ungekürzte Speicherung von Verkehrsdaten („Erforderlichkeit“; max. 6 Monate) Wahlrechte der Teilnehmer weiterhin unverändert Keine Vorratsspeicherung

Rufnummernanzeige und -unterdrückung „Fangschaltung“ Unverändert Rufnummernanzeige und -unterdrückung „Fangschaltung“ Einzelverbindungsnachweis Sanktionsmöglichkeiten

Öffentliche Sicherheit Technische / Organisatorische Vorkehrungen (§§ 109, 110) Pflicht zur Datenerhebung (§111) Auskunftsverfahren (§§ 112, 113)

Kernthemen Anwendungsbereich Wegfall der Genehmigungspflicht (§ 88 alt) Datenerhebung bei Prepaid-Verträgen Rechtliche Einordnung von Passwörtern Bereitstellung von Notrufverfahren (Verordnung) Kostenregelung in eigener Verordnung

Überwachungsmaßnahmen Bereithalten techn. Einrichtungen ab Betriebsaufnahme: Öffentliche TK-Anbieter Benennung einer kompetenten Stelle (Anordnungen) Nachweis der technischen Übereinstimmung Aufstellung und Zugang zu Einrichtungen (G 10) Ermächtigung TKÜV (mit Zustimmung BR) TR durch RegTP (Typenmusterprüfung) Umsetzungsfristen (Betsandsschutz)

Auskunftsvorschriften Neue Struktur Datenerhebung (§ 111) Automatisiertes Auskunftsverfahren (§ 112) Manuelles Auskunftsverfahren (§ 113)

Datenerhebung für Auskunftsverfahren (§ 111) Alle (auch geschäftsmäßigen) TK-Anbieter: Rufnummer, Name, Anschrift, Geb-Datum, Anschlusslage und Vertragsbeginn, Vertragsende bei Bekanntwerden (gilt auch für „Prepaid-Kunden) Keine besondere Ausweiskontrolle Verpflichtung gilt auch für Vertriebspartner

Automatisiertes Auskunftsverfahren § 112 TKG Anbieter von TK-Diensten für die Öffentlichkeit: Unverzüglich Kundendatei aktualisieren Automatisierter Abruf durch RegTP jederzeit Jokerabfrage und Abfrage mittels Ähnlichkeitenfunktionen (Detailregelungen in der Verordnung nach § 112 Abs. 3) Auskunftsberechtigte Stellen Gerichte, Strafverfolgungsbehörden Polizeien Bund / Länder, Zoll Verfassungsschutz, MAD, BND Notrufabfragestellen, Schwarzarbeitfahnder, BAfF

Automatisiertes Auskunftsverfahren (2) Verordnungsermächtigung Technische Übermittlungsverfahren Sicherheitsanforderungen Joker-Verfahren und Ähnlichkeitsabfrage TR durch RegTP

Manuelles Auskunftsverfahren Adressatenkreis: Alle Anbieter (öffentliche, geschäftsmäßige) Unverzügliche Auskünfte über Bestandsdaten Auskünfte über PIN / PUK nach bestimmten Vorschriften (§§ 161,163 STPO, G. für BfV u.a.) Entschädigung nach tk-spezifischer Kostenverordnung (Entschädigung auch für Daten, die im automatisierten Verfahren richtig abrufbar gewesen wären).