Schwellenwerte für die EU-weite Vergabe öffentlicher Aufträge VERORDNUNG (EU) Nr. 1251/2011 DER EU- KOMMISSION in Kraft seit In deutsches Recht umgesetzt durch § 3 VgV am Aber: § 1 Abs. 2 SektVO – dynamische Verweisung
Schwellenwerte Bauvergaben Der Schwellenwert beträgt für Bauaufträge (alt: ) Der Schwellenwert für Lose des 20%- Kontingents beträgt 1 Mio. (unverändert) Maßgeblich: Nettowerte
Schwellenwert Liefer-/DL-Aufträge Der Schwellenwert beträgt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge (alt: ) Der Schwellenwert für Lose des 20%- Kontingents von Dienstleistungsaufträgen beträgt (unverändert) Maßgeblich: Nettowerte
Aber: Sektorenbereich Der Schwellenwert beträgt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge (alt: ) Der Schwellenwert für Lose des 20%- Kontingents von Dienstleistungsaufträgen beträgt (unverändert) Maßgeblich: Nettowerte Bauaufträge: keine Sonderregelung
Wertgrenzen in HB: L-/DL-Aufträge Bis –fhV mit Vergleichsangeboten (§ 5 TtVG) Bis –beschränkte Ausschreibung (§ 7 Abs. 3 TtVG) Nachveröffentlichung ab (§ 19 Abs. 2 VOL/A) Ab –grds. öffentliche Ausschreibung (VOL/A)
Wertgrenzen in HB: L-/DL-Aufträge Bei Liefer- und Dienstleistungen: –Abfrage Korruptionsregister (SF) ab EUR –Abfrage Gewerbezentralregister (BfJ) ab EUR Nur bei Lieferaufträgen: –ggf. Erklärung und Vereinbarung KernV Nur bei Dienstleistungsaufträgen: –Meldung an die Sokom grds. ab 0,01 EUR –Mindestlohnvereinbarung – Formular 231! –Abfrage Vergaberegister (SUBV) ab EUR
Wertgrenzen in HB: Bauaufträge Bis –fhV mit Vergleichsangeboten (§ 2 Abs.1 Nr.1 InvErlG) Nachveröffentlichung ab EUR (§ 20 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A) Bis –beschränkte Ausschreibung (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 InvErlG) Vorveröffentlichung ab (§ 19 Abs. 5 VOB/A) Nachveröffentlichung ab (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A)
Wertgrenzen in HB: Bauaufträge Mindestlohnvereinbarung Meldung an die SokoM Abfrage Vergaberegister (SUBV) ab EUR Abfrage Korruptionsregister (SF) ab EUR Abfrage Hauptzollamt (HZA) ab EUR Abfrage Gewerbezentralregister (BfJ) ab EUR