öffentlicher Gesundheitsdienst

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öffentlicher Gesundheitsdienst Sexuelle Gesundheit und öffentlicher Gesundheitsdienst

Sexuelle Gesundheit ist integraler Bestandteil des Menschseins Jeder Mensch hat das Recht, frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt, auf einen bestmöglichen Standard sexueller Gesundheit, einschließlich des Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung; Informationen zu Sexualität zu suchen, zu erhalten und zu verbreiten; auf sexuelle Aufklärung; auf Respekt gegenüber der körperlichen Unversehrtheit; auf freie Partnerwahl; zu entscheiden, ob er sexuell aktiv sein will oder nicht; auf einvernehmliche sexuelle Beziehungen; auf einvernehmliche Eheschließung; zu entscheiden, ob und wann er Kinder haben will; und ein befriedigendes, sicheres und lustvolles Sexualleben anzustreben.“[1] [1] Ebd.

Sexuelle Gesundheit in Deutschland ‚Sexuelle Gesundheit’ als eigenständiges Gesundheitsthema existiert nicht! … denn, es gibt: eine Vielzahl von Angeboten und Anbietern keine klaren, stringenten Zuständigkeiten (strukturell und fachlich) keine koordinierte und systematisch vernetzte Zusammenführung und Weiterentwicklung der Angebotsvielfalt Die inhaltliche Ausrichtung an den WHO-Prämissen zu sexueller Gesundheit ist in vielen Themenfeldern unbestritten – aber nicht in allen.

Sexuelle Gesundheit und öffentlicher Gesundheitsdienst Der ÖGD hat Erfahrungen in: einer ganzheitliche Sichtweise zu sexueller Gesundheit der Ansprache und dem Erreichen von Menschen, mit tabuisierten sexuellen Lebensformen in der Prävention, Beratung und Versorgung zu HIV und STI in der sexualpädagogischen Arbeit in der Schwangerschaftsberatung, -verhütung und zu angrenzenden Themen in der Koordination der HIV-/AIDS- und STI-Versorgung.

Forderungen „Sexuelle Gesundheit“ ist eigenständiges Gesundheitsthema. Alle Akteure und Angebote werden zu einem aufeinander abgestimmten und evtl. ergänzten Gesamtangebot zu sexueller Gesundheit zusammengeführt. Die Umsetzung dieser Zusammenführung erfolgt in „Fachzentren zu sexueller Gesundheit“.

Die Vision: ‚Regionale Fachzentren zu sexueller Gesundheit’ Die Anforderungen Der Weg Die Inhalte und Aufgaben Die Verortung Die Finanzierung Die Erwartungen an Land und Bund

Regionale Fachzentren zu sexueller Gesundheit: Die Anforderungen Regionale Fachzentren zu sexueller Gesundheit: richten sich an die Gesamtbevölkerung fordern von allen eine positive Grundhaltung zur lebenslangen Sexualität des Menschen entwickeln flexible, an der Lebenssituation und Erreichbarkeit der Menschen, sowie an den jeweiligen Themen, orientierte Angebotsformen.

Der Weg wird als Kontinuum gesehen erfordert eine stufenweise Ausgestaltung die Einbeziehung aller Akteure soll integrativen und ergänzenden Charakter haben

Die Inhalte und Aufgaben ‚Fachzentren zu sexueller Gesundheit‘ leisten Information, Aufklärung und Prävention Beratung Diagnostik und Behandlung (im Einzelfall) Fachberatung und berufsbezogene Qualifizierung Dokumentation, Qualitätssicherung, Evaluation und wenn möglich Forschung gesellschaftlichen und politischen Meinungsbildung Vernetzung mit allen relevanten Akteuren – regional, bundes- und EU-weit

Die Verortung eine konkrete strukturelle „Verortung“ gibt es nicht (Prozess) Schaffung eines inhaltich-fachlichen ‚Daches‘ – um als eigenständiges Gesundheitsthema wahrgenommen zu werden ein umfassendes Grundangebot in jeder Region der Zugang zu den Angeboten soll jeder Person möglich sein. Die Umsetzung der Aufgaben kann stationär und ortsgebunden, mobil, an verschiedenen Orten von verschiedenen Anbietern oder ergänzend auch Online-Angebote erfolgen.

Die Finanzierung bereits finanzierten - Angebote sollen „zusammengeführt“ werden. neue Angebote sollen von den originären Kostenträger finanziert werden

Die Erwartungen an die oberste(n) Gesundheitsbehörde(n) des Landes und des Bundes sind: Eine ganzheitlichen Sichtweise zu ‚Sexueller Gesundheit’ zu vertreten. Die Handlungsansätze des Eckpunktepapiers auf allen relevanten Fachebenen offensiv vertreten und einbringen z. B. im Rahmen fachlicher Empfehlungen, Richtlinien u. ä. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den ÖGD um das Themenfeld Sexuelle Gesundheit zu erweitern. Die beteiligten Ministerien sollen initiativ auf die originären Kostenträger (z. B. KK) zugehen und klare Kostenregelungen für die vom ÖGD erbrachten Leistungen herbeiführen.